Volltext Seite (XML)
V ntSLs — 355 — Lan«^ eine Woche lang sah sie Joachim von 'Treuendorf nicht. Dann aber wurde der Wunsch in ihr, ihn wisderzusehen, übermächtig, und sie beschloß, zu Handeln. Sie hatte ihren Verlobten gequält in den letzten Ta- gen ,war launisch und mürrisch und trotzig gewesen. Hatte sich geärgert über seine Geduld, seine Ruhe, dir doch nur eine äußerliche war, während in seinem Inner alles Härte und kochte. Nun kam Maud nicht mehr in die Office, drei Tage schon nicht mehr. Und , auf die telephonischen Anfragen, ihres Verlobten, ob sie mit ihm ausgehen wolle, schützte sie Kopfschmerzen vor und wies ihn ab, weil sie allein ünd ruhig im Hause bleiben wollte. Fortsetzung folgt. Vie neuen WclMeutln Von Wirkl. Geh. Oberfinanzrat Dr. O. Schwarz ll. Von der nächsten Steuergruppe, den Verkehrssteuern, dir mit im ganzen 439 Millionen 10 v. H. des Steuer- mehrs aufbringen sollen, stehen ihnen am nächsten die Bör sen -und Wechselstempelsteuern mit 214 Millionen, die sich, wenigstens jn überwiegendem Matze, ebenfalls an dis be sitzenden Kreise wenden. Durch diese Steuern wird zunächst eine Erhöhung des Gesrllschaftsstempels bei Aktiengesell schaften von 41/2 'auf 5 v. H. und bei G. m. b. H. s mit einem Stammkapital von über 50 000 M. von 3 auf 5 v. H. (bei Grundstücksverwerlungsgesellschaften sogar auf 7 v. H.), bei Handwerkerbaugesellschaften von 21/2 aus 3 v. H., bei offenen Handelsgesellschaften pp. von 0,1 auf 0,4 v. H. durch geführt. Weiter findet eine Erhöhung des Stempels für Einzahlungen auf Kure und für Veräußerung pp. auslän discher Aktien von 3 auf 5 v. H., für Schuld- und Renten verschreibungen von 2 auf 3 v. H. statt. Für Obligationen und Rsntenscheine inländischer öffentlicher Körperschaften bleibt der Emissionsstempel wie bisher 5 0. T., bei ausländischen wird er von 1 auf ir/2 v. H. erhöht. Einer Stempslethöhung unterliegen ferner die Gewinnanteilscheinbogrn (von 1 auf 2 v. H.) und dir Zinsbogen (von h» aluf 1 v. H.) — sog. Ta lonstempel — und die Tantiemen von 8 auf 20 v. H.-. Neu eingeführt wurde eins Steuer auf die Habenzinssn von De positeneinlagen, ansteigend von r/» v. H. in Stafselsätzcn bis 6 v. H. bei über 117 Millionen Mark Habenzinsen. Endlich wird der Wechselstempel um 20 v. H. erhöht. Großer Widerspruch erhob sich gegen eine Erhöhung der Steuer auf Kaufe und sonstige Anschaffungsgeschäfte von Wertpapieren, aus denen nach der Regierungsvorlage allein 150 Millionen, also der Löwenanteil jener 214 DWonen aufgebracht werden sollte (sog. Börsensteuer). Mit der Er höhung der Stempelsätze für Käufe der gewerbsmäßigen Effektenhändler auf bis v. T., wie auch mit den Steuersätzen bei Publilumskäufen von Renten und Schuldver schreibungen (auf 4/rg y. T. bis 1 v. T.) fand sich ine Oeffentlichkeit ah. Um so mehr aber wurde von Bank-, Handels- und Börsenkreisen der Aktienumsatzstempel fürBör- senkäufe des Publikums bekämpft. Die Regierung hatte hier Len Stempel verzehnfachen, d. h. von v. T. auf 3 v. T. erhöhen wollen. Jn der ersten Lesung des Haushaltsaus schusses fand infolge des starken Widerspruchs jener Kreise eine Herabsetzung auf 1 v. T. ftatt, in der zweiten Lesung wurde die Steuer indessen wieder auf 2 v. T. erhöht, und für die Dauer des Krieges sogar auf 5 v. T. gesteigert, was eine Flut von Eegeneingaben herbeiführte. Im Plenum Les Reichstages einigte man sich dann schließlich dahin, daß der Steuersatz während der Kriegszeit nicht mehr wie 3 v. T. betragen, dem Bundesrats aber das Recht gegeben werden sollte, diesen Satz auf 4 v. T. zu erhöhen, wenn die davon erwartete Einschränkung der stark ins Kraut geschossenen Börsenspekulation nicht einträte, andererseits ihn aber auch während des Krieges schon auf 2 v. T. zu ermäßigen, falls sich dies im Interesse eiins gesunden Börsenverkehrs als not wendig erweisen sollte. Der Frredenssatz von 2 v. T. wurde Lsibehalten. Die weiteren Verkehrsabgaben (Post- und Telegraphen- gebühren 125 Millionen), sehen eine Erhöhung bei Briefen jm Ortsverkehr auf 10 und 15 Pf., bei Postkarten im Fern verkehr auf 10 Pf., ferner eine allgemeine Erhöhung der Gebühren für Drucksachen, Eeschäftspapiere, gemischte Sen dungen, Pakete, Postanweisungen, Telegramm- und Tel«- phongebührön usw. vor. Der anfänglich in der Presse saft allgemein auch gegen diese Erhöhung erhobene Widerspruch hat sich bald gelegt, Mmal von der Regierung nachgewiesen werden konnte, daß sich di« erstmalige Eebührenerhöhung: der Posterhöhung in 1916 (200 Millionen Mary durchaus nicht als verkehrsschädigenh erwiesen habe und zudem aus ländische Staaten im Kriege ihre Gebühren zum Teil in viel stärkerem Matze erhöht hätten. Im allgemeinen hat bei der diesmaligen Cteuervorlage jedenfalls eine gewisse Schonung des Verkehrs stattgefunden, die gegenüber der ^n den Vorjahren ziemlich starken Er fassung desselben (mit 389 Millionen Mark) nur gebilligt werden kann. UmlLtrltriiekgelrir una NurMratzgt- beMmmungen a-ru Dos Amsatzsteuergesetz vom 26. Juli 1918 (RGB. S. 779) und die Lagt vom Bundesrat bereits am 23. Juli 1918 beschlossenen Ausführungsbrstimmungsn (RGB. S. 229) sind am 1. August 1918 in Kraft getreten. Eine beides umfassende Handausgabe wird demnächst im Buchhandel zu erhalten sein. Es liegt im eigenen Interesse der Gewerbetreibenden einschließlich der Landwirte, sich so bald als möglich mit den Vorschriften des Gesetzes und den Ausführungsbestimnmngrn vertraut zu machen, da ihnen bereits vom 1. August 1918 ab «ine Reihe von Verpflichtungen obliegt, deren Vernach lässigung empfindliche Nachteile mit sich bringen würde. ^Dazu gehört insbesondere die Verpflichtung der gewerbetreibenden Personen, Gesellschaften und sonstigen Persouenvereinigungen, bis zum 15. August 1918 ihr Unternehmen, wenn sie dafür nicht im Kalenderjahre 1918 Warenumsatzstempel entrichtet haben, schriftlich oder mündlich dem zuständigen Amfatzsteuer- amt — -. i. «die Gemeindebehörde, für den selbständigen Euts- brzirk das besonders bestimmte Hauptzollamt — Lnzuzeigen und über ihre sämtlichen Einnahmen Aufzeichnungen zu führen. Die Steuer von 5 vom Tausend selbst wird, soweit die all gemeine Umsatzsteuer in Frag« kommt, zum erstenmal im Januar 1919 auf Grund dieser Aufzeichnungen und einer darüber äbzugebenden Steuererklärung festgesetzt und gezahlt werden müssen. Von besonderer Bedeutung sind von Anfang an di« Bestimmungen des Gesetzes und der Ausführungsbestimmun gen Mr diejenigen Geschäftsleute, welche Lurusgrgenständ« im Sinne von Z 8 des Umsatzsteuergesetzes vertreiben. Dazu gehören u. a. alle Geschäftsleute, die Juwelier- und Edel metallwaren, einschließlich versilberter und vergoldeter Waren, Taschenuhren, Kunstwerke, Antiquitäten, einschließlich alter Drucke, sonstige Sammelgegenstände, Erzeugnisse des Buch drucks auf besonderem Papier mit beschränkter Auflage, photo graphische Handapparate, Flügel, Klaviere, Harmonien und mechanische Musikinstrumente, Billards, Handwaffen, Kraft fahrzeuge, Wagen, Segel- und Ruderboote, Teppiche und Pelzwerl veräußern. Abgesehen von der erwähnten Anzeige- Pflicht sind diese Geschäftsleute zu besonders eingehender Buch führung über ihre Lager und über ihre einzelnen steuerpflich tigen Verkäufe gehalten. Die Steuer von 10 Prozent.ist monatlich auf Grund einer Steuererklärung, die zum ersten mal für dir Umsätze des August im September beim Um satzsteueramt einzureichen ist, festzusetzen und zu entrichten. Noch einschneidender ist die Steuerpslicht für di« Ge schäftsleute, die seit dem 5. Mai 1918 nach ller Bundes ratsverordnung vom 2. Mai 1918 '(REB. S. 379) rück lagepflichtige Lurusgegenstände veräußert haben. Cs sind das die Juwelierwaren und die Edelmeta-lwarcn — jedoch mit Ausnahme der versilberten und mit Silber plattierten Gegen stände —, die Kunstwerke, Antiquitäten, eigschlietzlich alter Drucke, und sonstige Sammelgegenständ«. An Stelle dieser Rücklagepflicht ist nach tz 42 Abs. 2 in Verbindung mit Z 16 Abs. 2 des Gesetzes eine mit dem 5. Mai beginnende Steuer pflicht getreten. Insoweit di: Steuer bereits km August auf Grund einer in diesem Monat einzureichenden Steuer erklärung für die Zeit vom 5. Mai bis 31. Juli Zu veran lagen. Die Steuer ist indes, auch soweit die Rücklage ntuh der Bundesratsverordnung 20 Prozent betragen hatte, nur in Höhr von 10 Prozent zu erheben. Es ist zu erwarten, daß dadurch dir Schwierigkriten, die aus der zum Teil irr tümlichen Brrechnungsart (20 und 10 Prozent nur vom