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77. Jahrgang Mittwoch »en S1 3«li 1S18 176 Preisstufe vor- Dollar Belgien, Serbien, Rumänien, Portugal 5 500 000000 26 250 000 000 19 600 000 000 17 700 000000 5 850000 000 4,70 Mk. 3,80 Mk. Großbrilamiicif Frankreich Rußland Italien 4,50 Mk. 3,70 Mk. 5,- Mk. 4,30 Mk. 4,80 Mk. 4,20 Mk. 3,50 Mk- , 4,80 Mk. 4,- Mk. 4,60 Mk. wozu sie beim Vor- Nach gut unterrichteten amerikanischen Quellen berechnet ein norwegisches Blatt die Kriegsausgaben der einzelnen Staaten bis Ende 1917 folgendermaßen: Vereinigte Staaten 6 700 000000 wird bi, auf weitere» nur gegen 4. Abschnitt für Juli der Landes- ^***tA^*7"**7V sperrkarte abgegeben. Südtrat Frankeyberg, den 30. Juli 1918. . 5,20 Mk. 4,50 Mk. 5,- Mk. der Bevölkerung deutsch als ihre Muttersprache und nur 10,9 v. H. die französische Sprache. 'Nach der Feststellung von Dr. Platzer km „Tag" '(23. Februar 1918) kennen zahlreiche Gemeinden im Neichslande überhaupt keinen fran- . Mischen Namen, und selbst in den Grenzkreksen sind slie verhaltmsmäßig selten; so hatten von den 13 052 Familien, Dezember 1910 im Kreise Thann wohnten, nur /29 (5,5 o. H.) französische Namen. — Bei Krieqsaus- bruch meldeten sich 90000 Eisaß-Lothringer freiwillig zu , den deutschen Fahnen. Am 12. Juni 1917' bekannte sich die Kammer von Maß-LothriiMn, die auf Grund des allgemeinen Wahlrechts gebildet ist, einstimmig zu Zugehörigkeit zum Deutschen Reiche,,. ,,, ..^."/Wendungen, welche die Entente im Vergleich Für 1 Kilogramm in Preisstufe^ ö Preisstufe 0 ») Rindfleisch mit eingewachsenen Knochen oder Knochenbeilage . d) Kalbfleisch mit eingewachsenen Knochen oder Knochenbeilage '. o) Hackfleisch . M Blutwurst, Leberwurst und Brühwurst Wie es in Wahrheit-um Willen und Ziel der En tente steht, mögen Zahlen beweisen: Bor dem Kriege zog Frankreich 85 v. H. seiner wehr fähigen Mannschaft zum militärischen Dienst ein, Deutsch land nur 55 v. H. Im «Jahre 1913 betrugen die Ausgaben für Heer und Flotte auf den Einwohner berechnet: In; wntte Mr „Die Gegner neiden uns den Erfolg unserer Arbeit. Alle offenkundige und heimliche Feindschaft in Ost Und ' West und von jenseits dev See haben wir ertragen im Be- ! wußtsein unserer ^Verantwortung und Kraft. Nun aber will man uns demütigen." Mit diesen Worten rief am 6. August 1914 de» Kaiser der Nation ins Bewußtsein, was jeder ! einzelne als Grund und Sinn des ungeheuerlichen Wett- i erlebens jener Tage empfand. Zu deutlich hatte sich in i jahrelangem Wechsel von Spannung und Entspannung die i Absicht aufgevrängt, die hinter dem Einkreisungsgedanken des englischen Vetters stand, der Zündstoff häufte, bis die Schüsse von Serajewo 'das Gefürchtete zum Unabwend baren machten. i Kundenkreis der Fleischer. Auf Grund von 8 12 der Bundesratsbekanntmachung über die Errichtung von Preis, prüfungsstellen und die Versorgungsregelung vom 25. Sept. / 4. Nov. 1915 wird bestimmt: Die Kommunalverbände werden ermächtigt, nach Gehör der Gewerbekammern und von Vertretern des Fleischergewerbes den Kundenkreis der Fleischverkaufsstellen unter Berücksichtigung der unveränderuchen Geschäftsunkosten, insbesondere der Miete oder des Mietwertes der Geschäfts räume lo zu begrenzen, daß ein weitere« Durchkommen der bestehenden Fleischereien ermöglicht wird. Unbeschadet dpr danach zu treffenden Regelung wird vorgeschriebeN, daß Fleischer, die einen Kundenkreis von mehr als 1500 und — in den Städten mit über 50000 Einwohner — von mehr als 1800 vMartenberechtigten Personen (Kinder zu V» gerechnet) haben, keine neuen Kunden mehr anneymen dürfen. ' Dresden, am 26. Juli 1918. j Ministerium de» Innern. Bekanntmachung Über die Erhöhung der Staatsgrundsteuer für den T. Termin 1918 vom 22. Juli 1918, Nr. 836 Steuerreg. Grundstücksbesitzer werden darauf hingewtesen, daß na« 8 9 Abs. 1 des Finanzgefetzes auf die Jahre 1918 und 1919 vom 21. Mm 1918 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 120) die am 1. August 1918 fällige Staatsgrundsteuer für den 2. Termin 1918 mtt 6 Pfennigen (anstatt 2 Pfennigen wie bisher) vonjeder Steuereinheit zu entrichten ist. Es ist also dieses Mal das Dreifache des sonst gezahlten Betrages zu entrichten. , Finanzministerium, i. Abteilung. in England 32,18 Mark in Frankreich 27,08 „ in Deutschland 21,17 „ Die Heeresstärke Franlreichs belief sich auf 900 000, die Deutschlands auf 770000 Mairn. Dabei hätte Frankreich schon infolge seines Geburtenrückganges allen Grund gehabt, den Wettbewerb mit Deutschland auszugeben. Denn während Frankreich unter Ludwig XlV. 21 Millionen Seelen gegen 14 Millionen in Deutschland und noch nach dem Wiener Kongreß 29 Millionen gegen 23 Millionen in Deutschland besaß, hatte Deutschland vor dem Kriege 67 Millionen Ein wohner, Frankreich nur 39 Millionen. Nach einer .Aus stellung der Liguc Fraucaise kurz vor Kriegsausbruch kamen in Frankreich auf 1000 Einwohner jährlich 19,1, in Deutsch land 31,6 Geburten. Trotzdem hatte Frankreich ein bedeutend stärkeres Heer unter den Waffen als der „militaristische" Nachbar. , Neben der Vernichtung des preußischen Militarismus ' ' Frankreich es bekanntlich auf die „Befreiung" Elsaß- Lothringens abgesehen. Auch hier mögen einige Zahlen Bekanntmachung über Gdelodff . Auf Grund der Bündesratsverordnung über die Preisprüfunasstellen und die Versorgung^ tertschem Sinne): ne sind in Friedenszeitcn nicht zu Marmelade, Gelee, Obstweinen und dergleichen gewerbsmäßig verarbeitet worden: 2. vollkommen« Ausbildung in Reife, Größe und Aufsehen: 3. sorgfältigste Behandlung bei der Ernte, sachgemäße Sortierung nach Größe und zweckmäkria« Verpackung; die Früchte Mussen die Baumreife erlangt haben, unreife, d b vorzeitig geerntete Früchte, scheiden als Edelobstfrüchte aus. Früchte mit kleinen SchönUs« mlWg, dagegen nicht solche mit Schors- (^luckE-), >Die Eyeua« 'sind nicht berechtigt, irgendwelches Obst ohne ??^ZEge ^ausdrückliche Ge- nehmigung der Landerstelle für Gemüse und Obst anderweit ak die BeMs- und kammelftellen abzusetzen oder zu versenden. Erzeuger, welche die von ihnen gezogenen Aevfel und Birnen als Edelobst abzusetzen gedenken (nur Züchter, Pächter, Obstverwertungsgenosfen- schasten, Züchteroereine, nicht Händler), haben dies ' bei Frühsorten bi» spätestens zum 10. August 1018, bei Herbstsorten bis spatesten» zum 1. September, bei Spätsorten bis spätestens 1. Oktob«r1918 ....... . bei der Geschästsabteilung der Landesstelle für Gemüse und Obst, Dresden-N., Hospitalstr. 10 b, an,ureigen und das Obst nach Weisung der Landesstelle für Gemüse und Obst abzusetzen und ruversenden. Zur Anzeige sind besondere Vordrucke zu verwend«,, die bei der Landesstelle für ^emNe und Obst und bei den Bezirksobstbauvereinen erhältlich find. Es haben nur Anmel. düngen Gültigkeit, die auf diesen Vordrucken erfolgen. Die auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 15. Junt 1918 — 1150 Va 1 — Dr. 138 der Sachs. Staats- zeitung vom 17. Juni 1918) erstattete vorläufige Anmeldung berechtigt für sich allein noch nicht zum Verkauf des angemeldeten Obstes als-Edelobst. . ,. . ° Edelobst, das nicht bi« zu einem der obengenannten Tage anaemeldet wird, und Obst, besten Anmeldung als Edelobst zurückgewiesen wird, unterliegt der Erfassung durch die Bezirks und Ort«obstsammelftellen gemäß der Verordnung des Ministeriums de» Innern vom 17. Juli 1918 Über die Kernobsternte 1918 — Nr. 1421» Vv 1 — (Nr. 167der Sachs. Staatszeitung vom 20. Juli 1918) und den Höchstpreisen der V«ordnung des Ministeriums des Innern vom AEerbKleinverkaus sächsischem und außersächsischem Edelobst ist nur zulässig in den von der Landesttelle für Gemüse und Obst - Geschäst-abtet una - dazu-zugelassenen Stellen. Die Zulassung ist jederzeit widerruflich. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Wer diesen, sowie den von der Landesstelle für Gemüse und Obst bez. den Kommunal verbänden in Ausführung dieser Verordnung erlastenerr Vorschriften züwtde,handelt, wird nach 8 17 der Rundesratsverordnung über die Preisprüfungsstcllen und die Versorgunasregelung vom 25 September / 4. November 1915 mit Gefängnis bi» zu sechs Monaten oder Geldstrafe bi» zu 1500 Mark bestraft. , , Diele Verordnung tritt am 1. August 1918 tn Kraft. , Dresden, am 26. Juli 1918. Ministerium des Innern. Spmme 81600 000 000 Dollar — 342 Milliarden Mark. Dagegen ^ie Mittelmächte: Deutschland 23 750 000 000 Dollar Oesterr.-kkng., Türkei, Bulgarien 16 ÄÖ 000 000 „ , Snnime 40150 000 000 Dollar — 168 Milliarden Mark. Aber nicht nur bezüglich der „silbernen Kugeln" scheint die Entente uns weit überlegen, sondern noch weit mehr in der Summe ihres Landbesitzes und ihres M e n- schenmate rials. Rudolph Kjellcn führt in einer Stock holmer Zeitung vom 25. April 1918 aus, daß Deutschland der kleine Partner im Weltkrieg ist, der „David gegen Goliath", Eins gegen Zehn! Zählt man die Kolonialreiche hinzu, so war uns zu Beginn des Krieges England 10mal, Rußland 71/2mal und Frankreich 3mal an Umfang überlegen. Fügen wir Oesterreich-Ungarn hinzu, so war in der ursprüng lichen Kampfstellung der Verband an Landgebiet mA über 64 Millionen Quadratkilometer gegen weniger als 4 Mil lionen Quadratkilometer der Mittelmächte uns immer noch 16 bis 17fach überlegen. Rechnet man hie Bevölkerung zu sammen, so war seine Uebcrlcgenheit 5 bis 6fach (720 Mil lionen gegen 135); zählt man nur die weißen Völker, so betrug sie immer noch mehr als das Doppelte (250 Mil lionen gegen 120 Millionen). Jetzt, nachdem beide Par teien ihre Verbündeten herangeholt haben, ist das 'Miß verhältnis noch viel größer, nämlich 950 Millionen gegen Frankenberger Tageblatt Bezirks Amtsblatt für die König!. Amtshachtmamsch-Wch^ Md den Stadttat zu Frankenberg „ _ - -r»ank,nb-ra i. Sa. — Druck und »erlag von T. ». Roßberg iu Fraukeuberg i. S«- »eranlwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg 1. Höchstpreise für Fleisch und Fleifchwaren. Mit Rücksicht astf die weitere Einschränkung der Wochenfleischtnenge und die Einführung fleischloser Wochen erhält 8 4 der Bekanntmachung über einheitliche Höchstpreise sür Rind-, Kalb- fleisch und Wurst vom 12. Dezember 1917 folgende Fassung: Als Höchstsätze werden seftgesetzt: Anders spiegelte sich drüben im anderen Lager Anlaß und Schuld. Seltsame BegMe tauchten auf, wie man sie > bisher nur im Kampf, der Meinungen innerhalb der schwarz- weißsten Grenzen kannte, und zum Weltlügengift wurde geblich eroberungsgierig "uV bKlüstttn spähte, ^en Bei der letzten Volkszählung bekan.üen 87,2 "v. H. Nicht der übermächtige Ring übermächtiger, in ständigen Bevnll.-r>,n^ al« ibre — Kriegen wachsender Staaten plante Schlimmes, nein, das kleine, in 40jähriger Friedensarbeit blühende Herzland Euro pas wollte die zehnfach stärkere- Welt vergewaltigen! Ver nichtung des Militarismus, Befreiung Elsaß-Lothringens, so und ähnlich rannte es durch alle Kabel, und alle Welt glaubte lieber den Worten als den Tatsachen, und immer mehr wuchs die Zahl derer, die „uneigennützig" der Welt das Heil britischer Prägung bringen wollten. Nicktbankwürdia-s Rindfleisch die Bewohner de» 3. und' 4. Brotkartenbezirkes m der hiesigen Fretdank zum Verkauf. —' Fleischtarten vnit den je geltenden Marken Nr. 1 bl» 6 find mitzubringen. — Die Ausweis- karte ist vorzulegen. Ttadtrat Frankenberg, den 30. Juli 1918. Verkauf vom Graupe« hi siMa Mit»! Donnerstag, den 1. August, gegen NSHrmltteimarke Nr. 48 je 10V Gramm. Stadttat Frankenberg, den 30. Juli 1918. Verkauf von Kunsthonig ki smWi Mim: Freitag, Len 2. August, gegen Lebensmittelmarke Nr. 143 je 250 Gramm - zum Preise von 75 Pfg. das Pfund. Stadtrat Frankenberg, den 30. Juli 1918. , Sofern die Kommunalverbände keine niedrigeren Preise bestimmen, wozu sie beim liegen der Voraussetzungen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet find, gelten die stehenden Preise am Höchstpreise iin Sinne des Höchjtpreisgesetzes. Diese Bekanntmachung tritt am 12. August 1918 tn Kraft. Dresden, den 26 Juli 1918. Ministerium des Innern. Verhol, unreife Kartoffeln auszunehme«. Mit Beziehung auf die in der Sächsischen Staatszeituna vöm 18. Juli 1918 — Nr. 165 — veröffentlichte Bekanntmachung wird darauf hingewtesen, daß die nach Artikel 4 d« Verordnung über die Kartoffelversorgung vom 18. Juli 1918 (R.-G.-Bl. S. 733 U) am 1. August 1918 in Kraft tretende neue Fassung der Verorlmung über, die Kartoffelversorgung (R.-G.-BI. S. 737 ff.) in den 88 11 und 18 unter anderem Bestimmungen enthält: 8 11. Die Kartoffelerzeuger find verpflichtet, di« Kartoffeln sachgemäß zu ernten. Die Landes zentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Behörden können nähere Anordnungen treffen. Mit Gefängnis bis zueinem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen uvird bestraft, wer den Vorschriften in 8 1t oder den auf Grund von 8 11 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt^ .... ' Neben der Strafe können die Vorräte, aus die sich die strafbare Handlung bezieht, ein gezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. ' ' ' ' II. Ein Verstoß gegen die Vorschrift, die Kartoffeln sachgemäß zu ernten, liegt vor, wenm Kartoffeln unreif der Erde entnommen werden, gleichgültig, ob es sich dabei um frühe, späte - oder ionktwelche Kartoffeln bandelt. . Dresden, den 27. Juli 1918. MlnksteM« de» Innern. Berkaus von Quark und Quarkkäse de?Ns«k an die Bewohner des 2. Brotkartenbezlrkes Nr. 1 -is 700 bei Kerber, Holler, Tboma», ,, » » »3. ,, „ 1 „ 500 , Herold je V« Pfd. Quark; ferner: an die Bewohn« des 3. Brotkartenbezlrkes Nr. 501 bl« 650 bei Jahn je 60 Gramm Käse, je gegen 3. Abschnitt für Juli der Landessperrkarte. — Die Ausweistarte ist oorzulegen. Stadttat Franttnd«« ven 30. Juli >918