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ZScdMcber f mg R.ntenrehöhutig für Kriegsbeschädigte! Der Vvr- sitzende der Wirtschaftlichen Bereinigungen Kriegsbeschädigter Landesverband Lachsen, welcher kürzlich im Kriegsministerium Berlin -und Reichst^' zur Verhandlung zwecks Erhöhung der Renten für Kriegsbeschädigte rind Beschaffung eines neuen Mannschaftsversorgungs-Gesetzes weilte, ist nochmals, an den Reichskanzler herangetreten. Durch Vermittelung des Sächs. Kriegsmlnistermms wird nunmehr dem Verband mitgeteilt, Latz noch m diesem Monat eiire Ausbesserung der Bezüge der Kriegsbeschädigten durch Gewährung von widerruflichen Rentenzuschlägen zu erwarten sei. Somit wäre wenigstens bis zum Erscheinen des neuen Mannschaftsversorgungs-Ee- setzes «ine Beseitigung des zum Teil bestehenden.sozialen Elendes zu erhoffen. fwsl Am 1. August ist das Umfatzstrnergesetz vom 26. Juli 1918 (Reichsgesetzblatt 1918 E. 779) m Kraft getreten. Es sieht in 8 8 eine erhöhte Steuer für ent geltliche Lieferung von Lurusgegenständen vor. Geschehen die entgeltlichen Lieferungen der nach § 8 des Gesetzes steuer pflichtigen Lurusgegenständen im Jnlande durch andere als die in § 1 Abs. 1 d. Ges. bezeichneten Personen, d. h., außerhalb des selbständigen Gewerbebetriebes und außerhalb von Versteigerungen (8 1 Abs. 3 des Gesetzes), so ist die Steuer nach 8 25 Abs. 1 des Gesetzes vom Lieferer zu dem Empfangsbekenntnis über die Zahlung zu entrichten. Der Lieserer ist verpflichtet, ein schriftliches Empfangsbekenntnis hinnen zwei Wochen nach dem Empfange der Zahlung zu erteilen. Bei Teilzahlungen ist das Empfangsbekenntnis für jede Teilzahlung zu erteilen und dazu die entsprechende Steuer zu entrichten. Das Empfangsbekenntnis muß den Namen des Lieferers, den Gegenstand nach seiner handelsüblichen Bezeichnung, den Betrag des Entgeldes, den Tag der Zah lung und den Steuerbetrag enthalten. Zn diesem Falle geschieht die Steuerentrichtung im Wege der Verwendung von Etenipelmarken. Ist die Steuer von dem Lieferer nicht entrichtet worden, so hat der Empfänger des Empfangsbe kenntnisses binnen zwei Wochen nach dem Tage des Empfängst und jedenfalls vor der weiteren Aushändigung des Emp fangsbekenntnisses die Steuer seinerseits durch Verstempelung des Empfangsbekenntnisses zu entrichten. Erhält derjenige, der das Entgelt entrichtet hat, kein Empfangsbekenntnis, so hat er der Steuerstelle innerhalb eines Monats nach der, Zahlung des Entgeltes hiervon Mitteilung zu machen. Diese Mitteilung hat die obengenannten Angaben zu enthalten. In diesem Falle ist zu der Mitteilung die Steuer in der vorgezeichneten Weise zu.entrichten. Die nach diesen Vor schriften zu verwendenden Marken sind'bei den Postämtern zu beziehen. . — Dresden. Der Dresdner Flicgerleütnant Windisch, der seit Ende Mü vermißt wurde, lst unoerwandet in französische Gefangenschaft geraten. Er hat bekanntlich gerade am Tage seine» letzten Abfluge» den Pour le mente erhalten, von dessen I Verleihung er indessen persönlich noch keine Kenntnis hat. , — Nenstadt. Ein drolliges Geschichtchen berichtet die „Zig. für d. Meißn. Hoch!": Kommt da ein kleiner Knirps mit einem großen Toof zum Kaufmann und veilangt fünf Pfund Mar melade. Die Verkäuferin tut die Marmelade in den Topf, nimmt die Marken in Empfang und fragt nach dem Gelde. i „Das Geld iit im Toppe!" lautete die verblüffende Antwort. ! Nach mühevollem Suchen wurde das Geld denn auch wirchklich au» der Marmelade „herausgefischt." ! vermisch«« 8 Di: FestbZoldeien und die Kleiderabgabe. Aus Leipzig wird berichtet: Der „Bund der Festbesoldeten" (Beamte und Angestellte) hat an die Rnchsbekleidungsstelle eine Eingabe gerichtet, in welcher gefordert wird, daß mindestens die Fest- besoldeten mit einem Friedenseinkommen von nicht mehr als 6000 Mark von der Ablieferung eines Anzuges befreit sein sollen. Es wird darauf hingewicsen, daß diese Kreise über mehr als 3 bis 4 Anzüge nicht verfügten, die im Beruf, der eine saubere Kleidung erfordere, bald aufgetragen würden. Neuanschaffungen bei den gegenwärtigen Preisen aber ausgeschlossen seien. Außerdem würden die aufgetragenen Anzüge fast durchweg zu Knabenanzügen umgearbeitet. Nach dem von dem Reichskommissar für bürgerliche Kleidung, Geh. Rat Dr. Beutler, gehaltenen Vortrag soll von oenjenigen, die nur zur Aufrechterhaltung ihrer Lebensweise und ihres Berufs nötige Kleidung besitzen, überhaupt nichts gefordert werden. Zu diesen dürften die Festbesoldeten ausnahmslos gehören. * Die glücklichen Faßbinder. Aus Wien wirst geschrieben: Die Weinernte war im vergangenen Jahre ausgezeichnet und verspricht auch Heuer mindestens recht gut zu werden, wenigstens was die Menge anbelangt, wenn auch die Quali tät vielleicht etwas verregnen dürft«. Die Preise sind be reits auf schwindelhafter Höhe, was aber offenbar manche Händler veranlaßt, in Erwartung noch höherer, Preise mit ihrer Ware zurückzuhalten. Es hat aber einen Haken: es fehlt nämlich an Gebinden. Ergibt sich natürlich auch für die Fässer ein natürlicher Anlaß zur Preissteigerung, so wird diese noch durch die Nachfrage gefördert, die nicht befriedigt werden kann. Nun suchen die ungarischen Wernhändler Wäre in Oesterreich; die Faßbinder in Wien sind aber bereits mit Aufträgen überhäuft. Da boten die ungarischen Faßbinder den Gehilfen der Wiener Faßbinder nicht nur werk höhere Löhne, sondern auch eine reichlichere Verpflegung, was nun diese veranlaßte, ihre Lohnforderungen, die schließlich von den Meistern bewilligt wurden, so zu steigern, daß ein Faßbindrrgeselle jetzt auf einen Lohn von 4000 Kronen monatlich bekommt, was etwa das Gehalt des österreichischen Ministerpräsidenten ist. Diese Löhne werden natürlich auf die Faßpreise geschlagen, der Weinhändler schlägt die Faß preise auf die Weinpreise, der Wirt auf die Schankpreise und wie jede Preissteigerung landet diese natürlich schließlich beim Verbraucher. * Ucber den Schleichhandel äußert sich Oberbürgermeister Wilms in Posen: „Eine Besserung der Verhältnisse ist für den Rest des Krieges kaum zu erwarten. Man wird den Schleichhandel, welche Stellung man ihm gegenüber auch einnehmen mag, kaum ausrotten können, man müßte denn die Haushalte der einzelnen unter dauernde Kontrolle nehmen. Ob man dazu übergehen ünd bei "den vielfachen Eingriffen in die Wirtschaftssphäre des. einzelnen auch hinsichtlich der Ernährungsfragsn jeden Haushalt einer dauernden Kontrolle unterziehen will, möchte ich bezweifeln, ganz abgesehen von der Frag«, ob in der Tat eine solche allgemeine Kontrolle sich praktisch durchführen ließe, da immer der eine den an dern kontrollieren müßte. Der Schleichhandel ist ein Uebel, viele sagen sogar «in notwendiges. Könnten alle vom "Produ zenten nicht benötigten Lebensmittel dem allgemeinen Ver brauch zugeführt werden, so würde sich die Quote für den einzelnen in erfreulicher Weise erhöhen. Trotzdem würde --der Egoismus des einzelnen auch gegenüber der erhöhten Quote bestrebt sein, Bevorzugungen zu erreichen." ! ' Der König von Bulgarien als Pat« km deutschen Schriststellerhaus. Im Berliner Henn des bekannten Schrift stellers Hofrat Paul Lindenberg fand vor einigen Tagen die Doppeltaufe der beiden Kriegssöhnchen Friedel und Boris statt. Bei letzterem hatte die Patenschaft König Ferdinand von Bulgarien übernommen. Der König hatte mir seiner Vertretung seinen Flügeladjutanten General Gantschew vom Großen Hauptquartier beauftragt, der, von den Herren der bulgarischen Gesandtschaft begleitet, die freundschaftlichen Glückwünsche des Königs überbrachte und in dessen Namen ein kostbares Taufgeschenk überreichte. Zu den weiteren Paten zählten: Prinz Dr. Julius Ernst zur, Lippe, Frau General feldmarschall v. Hindenburg und Feldmarschalleutnant Frei herr Erwin Zeidler v. Görz. * Der Sommerfrischler von 1918 „wie er sein soll,,. In Ilmenau, wo sich auch dieses Jahr eine ganze Anzahl Kurgäste aufhalten, hat eine Familie eine Ziege mitge bracht, die zum Dank dafür, daß sie tagsüber neben dem saftigen Gras im Garten auch die frische, herrliche Land luft g«nießen darf, täglich eisten Liter Milch abgibt. > Kriegswirtschaft " Kein einheitlicher Höchstpreis für Edelobst. In den letzten Jahren war die Versorgung mit Edel- und besserem Tafelobst dadurch erschwert oder gar unmöglich gemacht, daß kür das beste Obst dieselben Höchstpreise wie für geringeres Obst festgesetzt waren. In diesem Jahr hat die Rcichsstelle sür Ge müse und Obst, für Edelobst (Aepfel und Birnen) keine einheit lichen Höchstpreise festgesetzt. Für Edelobst darf dem Erzeuger durch die Landes-, Provinzial- und Bezirksstellen für Gemüse und Obst ein nach der Güte und Verwertbarkeit des Obstes zu bemessender höherer Preis in besonderen Ausnahmefallen bis zu 1 Mk. das Pfund gewährt werden. Als Edelobst kommt ausschließlich schon bisher in Stückfrüchten gehandelte» Obst in Betracht, das vollkommen ausgebildet, ohne Schönheitsfehler und ohne Beschädigungen lein, den anerkannt besten Sorten angehören, das für die betreffende Sorte gültige Mindestgewicht aufweisen und beim Versand so sorgfältig verpackt sein muß, daß eine gute Ankunft gewährleistet wird. , Förderung -er Bienenzucht. Die Bienenzucht in weite Kreise zu bringen, wird zur Zeit ein Bedürfnis. All' die ein Fleckchen passende Erde in blütsnreicher Gegend besitzen, sollten sich Bienen halten, freie Stunden ihnen widmen. In knapper Form gibt der Konsulent für Kleintierzucht im k. k. Ackerbauministerium, Herr Georg Wieninger, m seinen „Goldenen Regeln der Bienenzucht" Aufklärung über Haltüng und Pflege der Bienen. Er erinnert in dieser Schrift an Arbeiten, die nicht versäumt werden sollen, er sagt, was in diesem und jenem Falle zu tun oder zu unter lassen ist. So wird dieses Heftchen eins Quelle reicher Er fahrungen, es wird mithelfen, Werte zu schaffen. Im Jnt«- resse der Hebung der Bienenzucht empfehlen wir maß gebende Kreise zur Verbreitung dieser Schrift tatkräftig bei zutragen. Die Verlagsbuchhandlung L. V. Enders in Neu- titschcin kommt durch billige Partiepreise entgegen. Sie liefert: 50 Stück K- 18.30, M. 16.-., 100 Stück K. 34— ist M. 29.60 gegen Voreinsendung des Betrages überallhin portofrei. Einzelne Stücke kosten einschl. Porto 50 h. ist 40 Pf. - Für ckis aus änlaü dsr VsrlobuvA moinsr Linckvr ksrrliobst. rrunkvndvrg, cksv 7. August 1918. ootställ. LucIiIiKiiäluKT 6. 6. 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