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Frankenberger Tageblatt Bezirks- M Anzeiger Amtsblatt für die MmuI.AmtsbaMMNnschaft Flöha, das König!. Amtsgericht mü> den Stadttat zu Frankenberg „ -r^nkenbera i. Sa. — Druck und «erlag von E. ».Roßberg in Frankenbera t- S«. «erantwortllcher Redakteur: Ernst Roßberg se». in Franlenverg 77. Jahrgang Montag, »e« SS. 3««t 1918 2. Anschlüsse an das öffentliche Fernsprechnetz, die im kommenden Herbst hergestellt werden sollen, sind spätestens bis zum 1. August bei dem zuständigen Postamt anzumelden. Chemnitz, 16. Juni 1918.Kaiserliche Ober-Postdirektion. Magermilch darf von heut« ab bis auf weiteres nur gegen S. Abschnitt für Juni der Landessperrkarte ab gegeben werden. , Stadtrat Frankenberg, den 24. Juni 1918. Verkauf von Suppe bei sämtlichen Händlern: Mittwoch, den 26. d. M.» auf Feld Nr. 37 der Nährmittelkarte je 100 Gramm. Stadtrat Frankenberg, den 24. Juni 1918. Die Sammelkästeu sind nur zur Aufnahme von Steinobstkemen bestimmt. Kernobstkeme sind den sammelnden Schülern auszuhändigen. Gröbere, zum Einlegen in die Sammelkästen nicht geeignete Mengen von Kernen könnet in der im ehemaligen Ribbertichen Fabrikgrundstück (Mühlgraben) errichteten Hauptsammelstell« — nach vorheriger Meldung bei unserer Stadtbauverwaltung — abgeliefert werden. Im übrigen ist folgendes zu beachten: Die gesammelten Kerne sollen von reifem Obste stammen. Sie müssen frei von Fruchtfleisch, sauber und trocken sein. Verschimmelte Kerne find völlig wertlos. Die einzelnen Kerngattungen dürfen nicht vermischt werden. Für die abgelieferten Kerne können Entschädigungen gezahlt werden. Anträge auf Ent schädigung find vor der Ablieferung in unserer Stadtbauverwaltung zu stellen. Die hiesige Bevölkerung wird dringend gebeten, da« Sammelwerk wiederum tatkräftig zu unterstützen. Kein Obstkern darf achtlos beiseite geworfen werden. Der Zweck der Sammlung ist wichtig und der geringen Mühe, die sie dem Einzelnen verursacht, wohl wert. Stadttat Frankenberg, am 16. Juni 1918. Lohnfuhren. Die im zweiten Halbjahr 1918 für die Stadtgemeinde erforderlich werdenden Lohnsuhren sollen an den Mindestfordernden vergeben werden, und zwar: 1. Taaesfuhren, zweisvännig, mit Wechselwagen, für den Tag: ») bei einer Arbeitszeit bis zu 8 Stunden; b) bei einer Arbeitszeit über 8 Stunden. 2. Einzelfuhren, für die Stunde , . — zu 1 und 2, soweit nicht die Ansätze unter 3 bis 10 in Frage kommen —. 3. Frachtsuhren von: ») gewöhnlichen Stückgütern) d) sperrigen Stückgütern / Bahnhof. . .. 4. Abfuhr aller an die Stadtgemeinde eingehenden Wagenladungen ab Bahnhof nur Auf- und Abladen für 10060 Kilogramm — soweit nicht die Ansätze unter 5 und 6 in Frage kommen —. 5. Kohlenführen ab Bahnhof mit Auf- und Abladen nach: ») dem Gaswerk; d) dem Elektrizitäts- und Wasserwerk; , °) sonstigen städtischen Anstalten und Gebäuden (ausschl. Friedhof) für 10000 Kilogr. 6. Abfuhr aller für den Friedhof eingehenden Wagenladungen ab Bahnhof mit Auf und Abladen für 16000 Kilogramm. 7. Abfuhr von: »> Teer; b) Ammoniakwasser „ , ab Gaswerk nach der Bahn mit sofortiger Rücksuhr der entleerten Fässer (das Einfüllen der Erzeugnisse in die Bahnwagen erfolgt durch Arbeiter des Gas werkes; im Jahre etwa 6 Wagen Teer, 14 Wagen Wasser) für le Netto 15060 bis 15500 Kilogramm. . .... 8. Kokrfuhren ab Gaswerk mit Abladen nach städtischen Gebäuden, für einen Wagen etwa 35 Hektoliter fassend. 10 Abspannung Sprengwagen, zwei'pännig, für den Tag. Schriftliche Angebote werden bis 30. Juni dieses Jahres im Rathaus (2. Obergeschoß, Zimmer Nr. 12) entgegengenommen. Stadttat Frankenberg, am 24. Juni 1918. - K ÄMW »es Tageblattes ins W mit Lazarett oder nach Inlands-Garnisonen erfolgt pünktlich in allabendlicher Absendung unter Streifband durch die Post. Bezugspreis einschließlich Versandspesen für den Monat Mark 1.3V. Bestellungen auf Einzelmonate oder längere Bezugszeit werden täglich angenommen. — Für die bisherigen Empfänger wolle man die Weiterbestellungen baldigst erneuem. Steinobstkern- und KernobstkernsammZung. Wie in den Vorjahren, so findet auch in diesem Jahre eine Sammlung der Stelnobstkerne und der Kernobstkerne zum Zwecke der Oelgewinnung statt. Von den Steinobstkemen eignen sich hierzu die Kerne der Kirschen, Pflaumen, Zwetschen, Amareilen, Mirabellen, Reine- clauden und Aprikosen, von den Kernobsikernen diejenigen der Kürbisse. Andere Kerne, als die ebengenannten, sind für die Oelgewinnung wertlos und deshalb von der Sammlung aus- zuschalten. Sammelkästen sind wieder^zur Aufstellung gelangt: an der Heinrich-Beck-Straße (in der Nähe der Trinkhalle); an der Schloßstraß« (am Finsterbuschschen Grundstück); 3. an der Körnerstraße (zwischen Schützen- und Scheffelstraße); 4. am ^riedenspark (südöstlichen Ausgang nach der Äismarckstraße); 5. im Rathaushof; 6. an der Hindenburgstratze (Ecke König-Friedrich-August-Straße); 7. an der Freiberger Straße (am Gaswerksgrundstück); 8. an der Altenhatner Straße (Ecke Bergstraße). 145 «»MM««« Malzextrakt gelangt Mittwoch, den 26. d. M., in der städttschen Lebensmittel-Abtellung — Rathaus, Zimmer Nr. 2 — kür ssugii-g« bis zu einem Jahre zum Verkauf. Auf einen Säugling entfällt eine Pfund-Dose zum Preise von 2 Mk. 20 Pfg. Stammbuch ist vorzulegen. Stadttat Frankenberg, den 24. Juni 1918. Im Konkurse über da« Vermögen des Bauunternehmers Hermann Kurt Wald kn Niederwiesa soll die 8vi,iu0»vi-«viiung erfolgen. , Hierzu sind 3425,81 Mark verfügbar. Zu berücksichtigen sind 3086,25 Mark bevorrechtigte, 26822,78 Mark nichtbevorrechtigte Forderungen. Frankenberg, den 24. Juni 1918.Rechtsanwalt Dr. Schatz, Verwalter. Ueber aa; Selm «er Hamlett; Schon Friedrich der Große erblickte das Wesen über legener Strategie darin, dem Feinde das Gesetz des Handelns aufzuerlegen; und zwar möglichst durch die ersten Schläge, die dadurch entscheidend für den Verlauf aller weiteren Opera tionen werden sollten und mußten. Diese alte Lehre hat noch heute ihre volle Gültigkeit; sie ist sogar mit den immer wachsenden Ausmaßen des Weltkrieges an Bedeutung ge stiegen, so daß gerade im augenblicklichen Stadium des Vülker- ringens dieses Gesetz des Handelns «ine für den Endaüsgang entscheidende Rolle spielt. Von diesem Gesichtspunkt aus haben wir die Begebnisse und Erfolge unserer bisherigen Offensive zu werten; denn sie haben uns jenes Gesetz des Handelns in die Hand gedrückt, dem Feinde seine Freiheit des Handelns genommen. Es ist daher angebracht, sich die Ereignisse an unserer Westfront einmal kritisch zu betrachten, um zu sehen, wie unser Wille den Feind zu seinen Maßnahmen zwang und fein Handeln in unsere Fesseln schlug. Dieser Kampf begann mit der großen Schlacht in Frank reich, setzte sich dann in der Schlacht bei Armentieres, an der Lys und um den Kemmel fort, um unvermutet an ganz anderer Stelle — am Damenweg — den dritten Schlag auszulösen. Alle diese Schläge glückten und wurden in jhrer Aus wertung bis an dis Grenze des operativ Ratsamen und Möglichen derart verzehrend, daß die innerhalb dieser An- griffsräume befindlichen feindlichen Kräfte einschließlich ihres Kriegsmaterials so gut wie verschluckt wurden. Der Feind mußte nicht nur diese Kräfte zu ersetzen suchen, sondern auch die durch die keilartig vorgetriebenen Einstoßräume bedeutend vergrößerten Frontabschnitte durch neue Kräfte stützen und halten — also erneute Kräfteverzehrung, die durch unser Handeln erzwungen wurde. So schufen unsere verschiedenen Handlungen der Offen sive bis jetzt eine Reihe sich steigernder strategischer Zwangs lagen für den Feind, die er nur mühsam durch taktische Aus- hilfen, geboren aus der Not der Stunde, parieren konnte und die seine vorher aufgespeicherte Kraft — die strategischen Reserven — an bestimmte Frontabschnitte fesselten; so zuletzt wieder durch den Angriff unseres Kronprinzen am Damcnweg und den hierdurch alsunmittelbareFolgeausgelöstenAngriffsstoß der Armee Hutier. So stellt sich der ganze bisherige Ofzen- sivkampf an unserer Westfront als «in Ringen um das Gesetz des Handelns über die Masse dar — und dieses Ringen häben wir gewonnen. Die feindlichen Reserven sind gefesselt und unter unseren Zwang gestellt, die feindlichen Kräfte sind geschwächt, wir diktieren das Wertere. And das ist für den Fortgang der Ereignisse ausschlaggebend. Aiun hat das Gesetz des Handelns auch herübergegriffen nach dem bisher von den Ereignissen dieses Jahres ziemlich unberührt gebliebenen Südflügel der feindlichen Front, nach Italien. Dort war noch eine gewisse Bewegungsfreiheit dem Feinde geblieben, die sich ja in der Abgabe mehrerer italieni scher Divisionen an Frankreich äußerte. Auf Grund dieser Bewegungsfreiheit vernahm man hier und da Stimmen aus dem feindlichen Ausland«, die einer italienischen Offensive mit Unterstützung der übrigen Alliierten das Wort redeten — weil eben jenes Gesetz des Handelns in Italien noch nicht vergeben war. Vielleicht erhoffte man dadurch gewisse Rückwirkungen aus die übrige Westfront. Gleichgültig, ob an dieser Absicht Wahres gewesen oder nicht, der österreichisch-ungarische Vorstoß in breiter Front am 15. Juni hat diese Bewegungsfreiheit des Ententcsüd- i flügels aufgehoben und auch dort die Initiative an sich ge- ! rissen; daß dies nur auf wirklich breiter Front unter Einsatz : stärkster Machtmittel möglich war, .ist klar; denn sonst wären die starken Gegenmaßnahmen der Italiener gar nicht aus gelöst worden und die Bindung und Fesselung der italienischen Kraft nur unvollkommen geblieben. Dieser Zweck — und das ist in der augenblicklichen Lage das strategisch Wichtigste — ist erreicht worden; abgesehen von den sonstigen Erfolgen, die später noch besprochen werden sollen. Maßgebend für unsere Gesamtlage ist jetzt, daß üun- mehr überall an der feindlichen Westfront das Gesetz des Handelns in der Hand der Mittelmächte ruht. Die Folgen werden sich zeigen. Vringencke kitte an unsere Regierung Unter dieser Ueberschrift richten di.'.„Dr«sdner Nachrichten" folgenden Mahnruf an die sächsische Regieruiig: „Sachsen ist, wie bekannt, infolge seiner hochentwickelten Industrie innerhalb der Reichsorganisation der Versorgung mit Nahrungsmitteln ein Zuschußland, d. h. Sachsen — als abgeschlossenes Wirtschaftsgebiet angesehen — ist auf Zufuhren von Nahrungsmitteln aus anderen Gegenden Deutschlands oder aus dem Auslande von jeher angewiesen gewesen. Dies gilt natürlich seit Kriegsberinn in besonderem Maße. Die sächsisch- Bevölkerung hat aber schon seit,langer Zeit unter schwersten Einschränkungen hart zu leiden gehabt, und immer wieder muß man von Reisenden hören, daß nir gends die Vcrpflegungsverhältnisse der Bevölkerung so schlechte sind, wie im Bundesstaate Sachsen. Vielfach ist hieraus die Meinung entstanden, daß innerhalb der Organisation der Versorgung mit Nahrungsmitteln im Reiche Sachsen ganz besonders schlecht bedacht ist. Reisende, die in Süddeuischland oder anderwärts sich aufgehaltcn haben, oder Süddeutsche, die vorübergehend in Sachsen weilen, sind ganz erstaunt über die Verpflegungsverhältnisse bei uns. Alle diese Verhältnisse müssen in ganz Sachsen aufs schmerzlichste und peinlichste berühren. Das Deutsche Reich ist ein Bundesstaat, in welchem der Grundsatz gelten muß,- a.le für einen und einer für alle, d. h. wenst ein Buttdesstaat auf der einen Seite für die Allgemeinheit verhältnismäßig mehr leisten kann wie ein anderer, so'muß er seine ganzett > Kräfte einsetzen, um die besonderen Aufgaben zu erfüllen, i Derselbe Bundesstaat hat aber ein Recht auch darauf, daß ! ihm von allen anderen Gliedstaaten Hilfe wird, wenn er auf einem bestimmten Versorgungsgebiete außerstande ist, ! sich selbst das Nötigste zu beschaffen. Wir richten daher an die Königliche Ctaatsregierung die dringende Bitte, immer wieder bei den zuständigen Neichs- stellen rechtzeitig vorstellig zu werden, daß Sachsen bei einer Verteilung irgendwelcher vorhandener Bestände besser be dacht wird, als in der Vergangenheit!" — Man kann diesem Mahnruf nur bcipflichten und wünschen, daß er Erfolg haben möchte. Freilich hat es die sächsische Regierung bisher schon an Bemühungen, für Sachsen er höhte Zuweisungen zu erlangen, nicht fehlen lassen, Bestre bungen, diz aber bisher bei den zuständigen Reichs- und anderen Bundesratsstellen leider noch immer nicht die rechte Würdigung gefunden haben. veulkeber steicbmg Auf der Tagesordnung des Reichstags standen am Sonn abend die Kapitalabfindungsgesetze für Mannschaften und Offiziere und eine Reihe von Anträgen der Parteien. General von Langermau» gab Aufklärungen über die Durchführung der geplanten Kapitalabfindung. Die beiden Vorlagen find hervor gegangen aus der Dankespflicht des deutsche» Volkes gegenüber den Kriegsbeschädigten. Das Kapitalabfindungsgesetz von 1916 hat gut gewirkt, die angesiedelten Kriegsbeschädigten fühlen sich wohl. Abg. Giesberts (Ztr.): Die Organisationen der Kriegsbeschädigten sollten sich von politischen Tendenzen frei halten. Abg. Bauer (Soz.): Wir stimmen den Vorlagen zu, wenn wir auch noch weitergehende Wünsche haben. Ein Vertreter der Medizinalabteilung des Kriegsmini steriums sagt zu, daß gegen die Verzögerung der Unterbrin gung Kurbedürftiger in Kurorten nach Möglichkeit Abhilfe geschaffen werden soll. — Abg. Meyer, Herford (natl.): Um die Arbeitslust der Kriegsbeschädigten zu erhöhen, sollte man die Reute nicht ans den Arbeitsverdienst anrechneir. Abg. v. Winters eldt (k.): Es ist erforderlich, daß eine Beschleunigung des Nentenverfahrens durch entsprechende Aus- führuugsbcstimmungen Platz greift. Abg. Siv kovich (Vp.): Den Kriegsbeschädigten muß das Recht zugesprochen werden, an der Festsetzung und Gewährung der Reute mitzu- wirkcn. Abg. Ryssel (U. Soz.): Die Vorlagen gehen uns nicht weit genug. Die private Fürsorge muß ersetzt werden durch genügende Reichsfürsorge. Der Miudcstbetrag der Rente soll 2000 Mark betragen. Die Gesetzentwürfe und die Anträge gingen an einen Ausschuß. ' , ; . . l