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Frankenberger Tageblatt Anzeiger Bezirks kmlLt. 77. Jahrgang Dienstag, dm 1k. Ink 1918 Mk 1V3 Höchstpreise für Gemüse m. 1918 ab » » —.40 -.52 —.72 srL —.50 -.62 —.82 -.25 -.33 st^vxüs^ts asrmnnn. en p» AW höchstpreW Höchstpreis 1.50 1.20 1.00 Erdbeeren 2.45 Monats- —.47 —.61 —.30 —.35 —.32 —.47 —.16 Erzeuger höchstpreis Grohh.. preis —.18 0.75 2.00 tsil- QSQ Ls- oks. »tg- ikvohvrg. 8- Mit Wirkung vom Höchstpreise festgesetzt: —.18 —.28 —.07 —.36 —.46 -.24 —.36 -.11 Abschnittes: „Was den Westen betrifft, meine Herren, so steht nach wie vor die belgische Frage im Vordergrund. Daß wir nicht daran denken, Belgien dauernd in Besitz zu nehmen, das ist von Anfang des Krieges an die Absicht gewesen. Der Krieg ist für uns, wie ich auch am 29. November gesagt habe, von Anfang an ein Verteidigungskrieg gewesen und kein Eroberungskrieg. Daß wir nach Belgien rinmarschiert sind, war eine durch die Kriegsverhältmsse uns aufgezwungene Notwendigkeit, ebenso war es eine durch den Krieg uns ausge zwungene Notwendigkeit, Belgien zu okkupieren. Daß wir in Belgien die Zivilverwaltuilg eingeführt haben, entspricht durch aus der Haager Landkriegsordnung. Dementsprechend haben wir dort also auf allen Gebieten die deutsche Verwaltung ein geführt, und ich glaube, das; es nicht zum Nachteil der bel gischen Bevölkerung gewesen ist. Belgien ist in unserer Hand das Faustpfand für die künftigen Verhandlun- Erdbeeren. Pletz- und Marmelade- lsM I »I« , , rtLLtL^ 1914 (RGBl. ' Verordnungen. Bestellungen uns -ns Tageblatt (für das Vierteljahr 2 M. 70 Pf., für den Monat 90 Pf.,) nehmen alle Ausgabestellen und Austräger in Stadt und Land, ebenso alle Postanstalten des Deutschen Reiches jederzeit entgegen. ! tragen, ist es schon lange still geworden. Ein Vorschlag, den § Träger eines historischen polnischen Nämens zum Könige aus- > zurufe», ist nicht bekannt gegeben. Ein eigentliches polnisches s Regentengeschlecht, auf das, wie es in der Ukraine bei dem s Hetman» geschehen ist, zurückgegriffen werden könnte, besteht ! nicht, und so richteten sich die Augen auf Angehörige fremder i Fürstenhäuser. Datz sich darunter auch der dritte Sohn des deutschen Kaisers, Prinz August Wilhelm von Preußen, Land rat des Kreises Neu-Ruppin, befinden soll, hat man jetzt zun, ersten Male gehört. Ebenso ist zum ersten Male der jüngere Sohn des Königs Ferdinand von Bulgarien genannt. Von Prinzen aus dem Hause Habsburg, Sachsen und Württemberg und Bayern war schon früher die Rede, wenn auch die'Namen schwankten. -Datz ein katholischer Herrscher den polnischen Thron besteigen sollte, ist im allgemeinen angenommen, doch bleibt darauf hingewiesen, datz nicht immer der berufene Mo narch die Konfession seiner Landeskinder teilte. Das war nicht der Fall bei dem Könige Georg von Griechenland, bei den Königen Karl von Rumänien und bei dem Zaren Ferdinand von Bulgarien. Immerhin wird in Polen dieser Punkt ins Gewicht fallen. Vie velgilcbe frage Die „Nordd. Allg. Ztg." 'schreibt unter der Ueberschrift werden folgende Kleinhandels preis —.25 M. je Pfd Für Frühobst werden folgende Höchstpreise festgesetzt: Grotzh.- Kkeinhandels- l. 16. Juli Erzeuger, preis —.15 Amtsblatt für die Könial. AmtskaMmmmschast Flöha, das Kömgl. Amtsgericht Md den Stadttat zu Frankenberg »«antwortlich« Redakteur: Ernst Roßberg sen- in Frankenberg i. Sa. - Druck und »erlag von E. ». Roßberg ln Frankenberg l-S«. Auch der erste König von Polen Ed es nicht leicht haben, 'und es ist wohl keine angenehme Aufgabe, den künftigen Herrscher zu präsentieren. Es ist zu wünschen, weil es die natürliche Entwicklung ist, datz die Polen mit einer Ein mütigkeit sprechen, die jede Missdeutung ausschlietzt, löer ihr von den Schutzmächtcn genehmigter Herrscher sein soll. Diesem ist die Ausübung seiner Regentenpflichten durch die tatsächlichen Verhältnisse, auf denen er futzt, nahe und klar gelegt. Dise historischen Ueberlieferungen des alten Polens sind wohl ge eignet, den Eifer der heutigen Generation zu stärken, um ein blühendes modernes Staatswesen aufzubaucn, aber die Tra dition ist nicht dazu da, um heute an Verhältnisse anzuknüpfen,, die reizvoll aus der Vergangenheit herüberschimmern. -Heute hat nun der Boden der Gegenwart, wie festgelegt ist, sein ver König Oer Pole« * Es ist eine schwere Aufgabe, einen neuen Staat zu bil den, eine noch schwerere ist es, für den ersten Herrscher eines solchen Staatswesens sich Anerkennung, und nun gar Dank, zu erringen, Eins ist nur gewiß, datz es bei diesem Fürstenmetier sehr viele Erfahrungen unerfreulicher Natur zu sammeln gibt auch dann, wenn schließlich dem heißen Wettertag ein stiller und beschaulicher Abend folgte. 'Kaiser Mar von Mexiko, König Otto von Griechenland, König Amadeus von Spanien,' Fürst Alerander von Bulgarien, Fürst Fecdimand von Alba- inen und andere find Zeuge dafür, und selbst die erfolgreichen Könige Karl von Rumänien und Ferdinand von Bulgarien haben es wahrlich nicht leicht gehabt, dis sie die Höhe er klommen haben, auf der sie sich behaupten konnten. Bian kann auch nicht sagen, datz solche Erfahrungen nur denjenigen Fürst lichkeiten beschieden waren, die aus der Feme zur Herrschaft über ein nicht stammverwandtes Volk berufen wurden, auch Männern aus eigenem Stamm ist in gärenden Staaten ein schweres Los bereitet worden. Und es ist innerer Zwiespalt und daraus hervorgehende Eifersüchtelei gewesen, die deshalb vorwiegend nach einem Staatsoberhaupt aus der Fremde suchen ließen. Das ist auch In dem alten Königreich Polen wiederhol! der Fall gewesen. Es hat Könige aus Ungarn, aus Frank reich, aus Schweden, aus Sachsen neben -solchen aus eigenem oder nahe verwandtem Stamm gehabt. Die Geschichte ver zeichnet, datz unter dem mit so viel Heldenruhm geschmückten Johann Sobiesky, dem Befreier Wiens von den Türke», die inneren Unruhen m Polen besonders stark waren. Seit 179k hat die Geschichte eines eigenen Polenreichss geruht. Sie hebt wieder an, seitdem von den verbündeten Kaisermächten die Wiederherstellung eines neuen Königreichs Polen bis zu ihrem Schlußpunkte, der Wahl eines Königs, durchgeführt worden ist. Und es ist'begreiflich, datz die Polen den Wunsch haben, das neue Staatsgebäude durch den Einzug des Herrschers geweiht und gekrönt zu sehe«. Von den ursprünglichen Plänen, dem Kaiser von Oester reich und Könige von Ungar« dre polnische Krone zst über- Kartoffel-Ersatz. Für die Woche vom 13. bis 19. Juli ds. I». werden als Ersatz für Kartoffeln gegen Lebensmittelmarke Nr. 137 je 850 Gramm Graupen und 3 Pfund Mairüben bei sämt lichen Händlern abgegeben. bi« vi-supsn aopßvn NUI- LUSSININS» init »««intldvn »oi-bsukt «roi-eis». Stadtrat Franlenderg, den 15. Juli 1918. 1. Rhabarber 2. Spinat (nicht Spinatersatz 3. Erbsen (Schoten) 4. Bohnen a) grüne Bohnen (Stangen-, Busch-) b) Wachs- und Perl bohnen c) Puff- (Sau-) bahnen 5. Längl. Karotten a) mit Kraut (nicht länger als 15 cm) b) ohne Kraut 6. Mairüben „Der Reichskanzler über die belgische Frage": Nachdem die Ausführung, die der Reichskanzler vorgestern über die bel- > gische Frage gemacht hat, veröffentlicht worden ist, ist aus !. dem Reichstag angeregt worden, auch die den gleichen Gegen- j stand behandelnden Darlegungen des Kanzlers aus seiner.Rede ! vom 11. d. M. des Zusammenhangs wegen bekannt zu geben. ' Diesem Wunsche entsprechend ergänzen wir unseren Bericht über jene Rede durch die Wiedergabe des ihr entnommenen Erdbeeren Weinbergs-) ! Wald- gen. Ein Faustpfand bedeutet die Sicherung gegen gewisse Gefahren, die man dadurch fernhält, datz-man dieses Faust pfand in der Hand hat. Dieses Faustpfand gibt man also nur heraus, wenn diese Gefahren beseitigt sind. Das Faust pfand Belgien bedeutet also nur für uns: Wir müssen uns in den Friedcnsüedingungen dagegen sichern, dash wie ich es . , schon früher ausgedrückt habe, Belgien nicht wieder das Recht, und je mehr die polnischen Politiker und Volksver- V o r m ar sch g e b ie t für unsere Feinde wird, nicht tretcr auf diesem Boden stehen, um so mehr werden'sie dem nur, im militärischen Sinne, meine Herren, sondern auch im Könige des neuen Polen seine Regierung erleichtern und ihrem wirtschaftlichen Sinne. Wir müssen uns dagegen sichern, datz Vaterlande nützen. wir nicht nach dem Kriege wirtschaftlich abgeschnürt werden, ll. Die hiernach festgesetzten Erzeugerpreise gellen gleich zeitig als Vertragspreise für die auf Grund von Lieferungs verllägen gelieferten Waren; sie treten an 'die Stelle der mit Ministerialverordnnng Nr. 542b litt Villa vom 12. April 1918 veröffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie die festgesetzten Trotz- und Kleinhandelspreise Höchstpreise im »aus 227. N, sowie apfohlen. gner. otelrM Vom 16. Juli 1918 ab treten die mit Ministerialverord- nung vom 28. Juni 1918 — Nr. 1066 VO2 — (Nr 149 ! der Sächs. Staatszeitung) festgesetzten Höchstpreise für Früh- geinüfe außer Kraft. Rhabarber darf nicht mit einem längeren Blattansatz als bis zu 3 cm in den Handel gebracht werden. Mai rüben, Mühren und Karotten dürfen mR Kraut nicht in den Handel gebracht werden. Soweit Mairüben, Möhren und Karotten von der Erzeug erstelle auf kurze Entfernungen mA Fuhrwerk oder auf andere Weise, jedoch nicht mA der Bahn, an die Absatzstelle, -insbesondere auf öffentliche Märkte befördert werden, ist der Absatz mit Kraut bis auf weiteres zugelassen. Soweit unter I Preise für Karotten mit Krank festgesetzt worden sind, haben sie nur 'für die zuletzt genannten Ausnahmefälle Geltung. Auf die diesbezügliche Verordnung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 20. Junr 1918 wird verwiesen. Die obigen Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen, und zwar auch für solche Ware, die von außerhalb Sachsens nach dem Gebiet des Königreichs Sachsen Linge- führt wird. Dresden, am 11. Juli 1918. Ministerium des Innern. i Nachdem die Erlanbniskarten zum Einsammeln von Leseholz auf dem Staatsforstrevier Frankenberg zur Verteilung gelangt sind, wird hierdurch besonders darauf hingewiesen, daß dar NU«- «)«» «insn und nur an den auf den Karten ver ¬ merkten Lagen und Orlen, sowie nicht nach dem 15. April 1919 gestattet ist. Stadtrat Frankenberg, den 15. Juli 1918. Höchstpreise für Frühobst i. Der Erzeugerpreis für Blaubeeren und Preißelbeeren frei Verladestelle kommt dem Aufkäufer oder Händler zu, der die Beeren von den eigentlichen Pflückern aufkauft. Der Pslücker- preis bezw. der Sammlerpreis darf diese Höhe nicht erreichen. II. Diese Preise treten an Stelle der mit Ministerialverord- nung vom 28. 6. 1918 — Nr. 1317 V G 1 — Nr. 149 der , Sächs. Staatszeitung vom 29. 6. 18, Mmisterialverordnung vom 6. 7. 18 — Nr. 1384 V V 1 — Nr. 155 der Sächs. Ctaatszeitung vom 6. 7. 18 und Ministerialverordnung vom 8. 7. 18 — Nr. 1405 VG1 - Nr. '157 der Sächs. Staats zeitung vom 9. 7. 18 festgesetzten Höchstpreise bezw. an Stelle der mit Verordnung vom 8. 5. 18 Nr. 107 der Sächs. Staatszeitung vom 10. 5. 18 festgesetzten Richtpreise und sind Höchstpreise im Time des Gesetzes vom 4. 8. '14 (RGBl., S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. III. Die Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen. IV. Diese Verordnung tritt am 16. Juli 1918 in Kraft. Dresden, am 11. Juni 1918. ' - Ministerium des Innern. Zervletten- i, Speiscn- DienStag von 8—10 gen schrbt- iStag vqn ehrerin. den. SS, I- 1.65 M. je Pfd. 1-10 ,, „ „ 2.60 „ „ „ Militärischer Murschutz. L Es wird hierdurch darauf hingewiesen, daß für den Bezirk der Königlichen Amtshaupt- mannschaft Flöha zum Schutze der Fluren und des Waldbesitzes gegen Feld- und Forstdiebstähle, sowie gegen Beschädigung von Bodenerzeugnissen rind Anlagen ein militärischer Flurschutz befehligt worden ist. Diese Soldaten sind mit Gewehr und scharfen Patronen ausgerüstet und ermächtigt, nach besonderer Anweisung von der Schußwaffe Gebrauch zu machen. Die Befehligten sind Hilfsbeamte der Landgendarmerie, tragen weiß-grüne Armbinde und sind mit entsprechendem Ausweis versehen. Flöha, den 13. Juli 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Schutz -er öffentlichen Anlagen und Fluren. Um dem immermehr überhandnehmenden Unfug in den öffentlichen Anlagen und Fluren, ingleichen dem Forst» und Felddiebstahl zu steuern, haben wir eine Anzahl Herren au» der hie sigen Bürgerschaft als Hilfsorgane des öffentlichen Sicherheitsdienste» in Pflicht genommen. Diese, mit einem von uns ausgestellten Ausweis versehenen, Hilfsorgane sind berechtigt, bei wahrgenommenen Zuwiderhandlungen gegen die Strafgesetze und sonstigen Strafoorschriften Namensfestftellungen vorzunehmen und gegebenenfalls zu Festnahmen zu versLreiten. Wider stand wird strafrechtlich verfolgt. Stadtrat Frankenberg, am 15. Juli 1918. > Sinne des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August S. 339) mit den dazu ergangenen AbänderUngs- Süße Kirschen 0.45 0.60 0.80 M. je Pfd. Preß-, Brenn- und Marmeladekirschen . ' I (süß und sauer) 0.30' 0.38 0^45 „ „ ,, Saure Kirschen 0.60 0.75 0.90 „ „ „ Johannisbeeren (weiß und rot) 0.50 0.60 0.80 „ „ „ Johannisbeeren (schwarz) 0.60 , 0.70 0.90 „ „ „ Stachelbeeren (reif und unreif 0.45 0.60 0.80 „ „ „ Himbeeren in kleinen Packungen 1.50 1.80 210 „ „ ,, Preßhimbeeren 0.75 0.95 1-20 „ „ „ Heidelbeeren (Blaubeeren) frei Verladestelle 0.60 0.75 0.95 „ „ „ Preißelbeeren fter Verlade ¬ stelle 0.65 0.85 1-10 „ ,, „ 7. Karotten, kleine, runde a) mit Kraut —.26 -.33 —.44 b) ohne Kraut 8. Kohlrabi (mit jungem —.38 —.45 —.60 Laub) — 25 —.30 —.41 9. Frühweißkohl —.20 —.26 —.34 10. Frühwirfmgkohl 11. Frührotkohl —.20 —.25 —.26 -.32 —.34 —.43 12. Frühzwiebel» a) mit Kraut —.20 -.25 —.33 b) ohne Kraul —.30 —.37 —.48 13. Tomaten 1 — 1.30 1.60