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Frankenberger Tageblatt Saunabe«», »e« IN Juli 1918 77. Jahrgang 1«1 / - 6. eie Nichtdankwürdiges Rindfleisch _ gelangt Sonnabend, den IS. d. M.» von vormittag» S Uhr ab an Anweisungen daraus dinaewiesen, daß sie » 2. »rottartenbezirkes Nr. 671 bi» S2S ebenen Männer-vbEeidungsstücke den der hiesigen Freibank zum Verkauf. — Fietschmarten find zur ,ekannt geworden ist, daß m vielen Fallen «^Maäe ist vorznlegen. rien »u eng gehandhabt und mfolg^effen « Etadtrat Frankenberg, den 12. Juli 1918. unalverband eine Nachschatzung samuicyer __ — —- Minderbemittelte de« findet S25 Hälfte abzugeben. — Di» M.) Der Konnnunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. v»i-g. INI. ender. Tages» an der 61 ) 1SSS4 Z 81177 Ersatz für die beschlagnahmten Schiffe oder zur Entschädi gung für den Gebrauch derjenigen, die 'bisher bereits bis zu neun Monaten in Fahrt gewesen sind, noch nicht einen einzigen ..Die n und löhne, dsätze, hnliche tpreise preis- 'stiges Auf rt der l über -. 84.) halten wecken zigkeit «rung Schie- unter l ge- atgut- Obst- emüse > mit Kou- mben, pfel-n, , als ubahn c den l ge- amten erden, itrolle i, um damit ickung mdek trolle noch Post- „Neutrale u»a Feinte" ndm. tegSer- Swtrt- denken Pichen »mts i Land- S. . Jedem Verpächter von Frübkartoffelland und Frühkartoffelzeilen bleibt das verpachtete Land so lange zuberechnet, bis er der sich aus Purist 4 dieser Bekanntmachung ergebenden Verpflichtung nachgekommen ist. , verboten. 8. Jedes Verfüttern, Vergällen oder Einsäuern von Frühkattoffeln ist verboten. S. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 MO Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft Flöha, den 11. Juli 1918. , Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. ' > ' > > ' " > ' ' Ausfuhrerlaubnis erwartet, längst für dänische Rechnung in London liegen, und daß bei ihrer 'Zurückhaltung der eigene Be darf der Entente an Rohmaterialien, der von Reuter so stark jbetont wird, doch keine Rolle spielen könne. England übt Lben einen unzulässigen Druck aus, um Dänemark sich gefügig zu machen und bemäntelt diese einfache Vergewaltigung nur in ganz leichter Weise, indem es die Forderungen der Alli- ! iertcn, ohne auch nur dis Spur eines Beweises anzugeben, ei». I fach als berechtigt bezeichnet. Für jeden Weitblickenden lag auf der Hand, daß Eimland mit der Vergewaltigung des neutralen Schiffsraums nW nur eine weitere Galgenfrist für sich zu erringen suchte, sondern das; es durch diese Maßnahme vor allem verhindern wollte, daß etwa die neutrale Schiffahrt gestärkt aus diesem Kriege hervorgehen könnte. Würde Englands Schiffahrt durch den U-Bootkrieg ruiniert, so sollte es erst recht die neutrale werden. Darüber hinaus bewirkte die Vergewaltigung der neutralen Tonnage, daß England auch nach Friedensschluß diese neutrale Tonnage in der Hand hatte und beliebig benutzen konnte, um seine frühere Ptonopolstellung in der Handelsschisfahrt von neuem wieder aufzurichten. Daß das die ' eigentliche Absicht Englands ist, beweist ein sehr interessanter Beschluß des im Jahre 1916 von der Board of Trabe eingesetzten Komitees in der Frage der Seefahrt und der Schifsahrtsmdustrie nach dem Kriege. Dieses Komitee hat kürzlich eine Reihe von, wohlgemerkt, einstimmig gefaßten Vorschlägen veröffentlicht, die „Göteborgs Handels- och Sjöfartstidning" vom 21. Juni wiedergibt. Neben der Forderung, daß der Friedensvertrag unbedingt eine Kapi tulation der feindlichen Schiffahrt bringe» müsse, was'sa wie- der ein grelles Schlaglicht auf die Gründe wirft. Ms denen England in den Krieg eingetreten ist, enthalten diese Vorschläge auch weiterhin die Forderung, daß bei der nach Beendigung der Demobilisierung zu veranstaltenden Versteigerung der feind lichen Fahrzeuge „Neutrale und Feinde" nicht das Recht er halten d.ürfen zu kaufen. Nachdem' England die neutrale > Schiffahrt durch die Beschlagnahme der Schiffe vergewaltigt hat, will es also im Fallä eines siegreiche» Friedens dieser nicht einmal die Möglichkeit geben, ihre Verluste durch den Ankauf deutscher Schiffe wieder auszugleichen, weil dadurch düs englische Schiffahrtsmonopol'gefährdet werden dürfte, Verkehr mit Frühkartoffeln ans 4er Ernte 1918 im Kommnnawerdande FlSha. , Alle im Kommunalverbande der Amtshauptmannschaft Flöha erzeugten Frühkartoffeln, d. s. solche Kartoffeln, die bis 15. September 1918 geerntet werden» werden hiermit beschlagnahmt. 2. i Die Ausfuhr von Frühkartoffeln, auch solcher aus Anbauflächen von nicht über 200 Quadrat metern au« dem Kommunalverbande Flöha ist nur mit Genehmigung der Königlichen Amts- hauptmattnschast zulälsig. Gesuche würden bei der Gemeindebehörde anzubringen sein, die sie nach Begutachtung hierher weiter zu leiten hätte. 3. Die Frühkartoffeln^ müssen sachgemäß geerntet werden und dürfen daher nicht im unreifen Zustande ausgenommen werden. 4. Jeder Kartoffclerzeuger bat sowohl der Ortsbehörde seines Wohnortes, al« auch der Orts behörde der Kartoffelgrundstücksgemeinde, sofern letztere mit der Wobngemeinde nicht überein stimmend ist, sofort seine Frühkartoffelanbaufläche, gegebenenfalls rtnter Bezeichnung der etwaigen Pächter von Zeilen und Kartoffelland, anzugeben. Diese Anzeigepflicht liegt auch den Kartoffel- »eilen- und Kartoffellandpächtyn ob. Lent bezahlt, wohl aber bei der ShippjiigBoard den norwe gischen Unterhändlern Vorschläge gemacht, die diese als gleich bedeutend mit dem Ruin eines großen Teiles der norwegischen Reedereien bezeichnen mußten. Hierauf wurden die Vorschläge allerdings zurückgezogen, aber durch keine geeigneteren erseht, ! sodaß die norwegisch-amerikanischen Verhandlungen heute, nach ! zehn MonateN, noch ebenfo ergebnislos sind wie am erste» Tag. Wen» die Entente derart schon mit Norwegen verfährt, das sich Hr mit Haut uü'd Haaren verschrieben hat, wird man sich nicht wundern dürfen, daß andere Lander, die mehr Rückgrat bekundet haben, wie z. B. Dänemark, .noch ganz anders behandelt werden und daß ihnen mit echt englischer Kaltschnäuzigkeit die sittliche Berechtigung dieser Behandlung- auch entsprechend vor Augen geführt wird. So erklärte kürzlich Reuter gegenüber dänischen Klagen über mangelnde englische Rücksichtnahme bei der Ausfuhrerlaubnis der für Dänemark bestimmten Waren, und zwar als die Ansicht von „autoritativen englischen Kreisen", daß Dänemark selbst die Schuld an der verweigerten Ausfuhrerlaubnis träge. Die ? mit Dänemark in Washington geführten Verhandlungen be- - zweckten ein ähnliches Abkommen wie das bereits mit Nor wegen und Schweden abgeschlossene. „Notwendigerweise" müß ten natürlich zunächst die Forderungen der Alliierten erfüllt werden und wenn dann „nach Erfüllung dieser Forderungen" noch Vorräte übrig sind, könnten sie „nur den neutralen Län dern zugestanden werden, die wie Schweden und Norwegen be reit sind, den Alliierten als Gegenleistung wirkliche Zugeständ nisse zu machen." Um keinen Zweifel darüber aufkommen zu lassen, was Dänemark von der Entente zu erwarten hat, fügt Reuter Äuf Grund seiner Fühlungnahme mit „autoritativen englischen Kreisen" hinzu, Dänemark könne ständig weiter ver sichert sein, daß es passende Zufuhren an Rohmaterial er- halte» werde, „wenn Dänemark sich bereit zeigt, in zufrieden stellender Weise den berechtigten Forderungen der Alliierten entgegenzukommen." Die Zeitung „Politiken", die sich mit dieser Neuterintcr- Rachschützuug ver abgegebenen Mii««er-OberNei»er «nd Erhöhung »er gezahlte« Preise Die ReichsbeNeidunasftelle hat in wiederholten auf ausreichende Bezahlung der freiwillig abgegebenen »>«»»»»» allergrößten Wert legt. Da dem Kommunalverband bekannt geworden ist, daß m vielen Fi die von. der Neichsbekleidungsstelle gegebenen Richtlinien zu eng gehandhabt und mfolgeA zu niedrige Preise gezahlt worden find, hat der Kommunalverband eine Nachschatzung ' bisher abgegebener Manner-Oberkleider angeordnet. Diele Nachschätzung wird M den nächsten Tagen beginnen. und es werden den betreffenden Personen, die Männer-Oberkleider freiwillig abgeliesert haben, die entsprechenden Beträge gemäß d« Nachschätznng, dke weitherzigst erfolgen wird; zugehen. Bei, dieser Gelegenheit wird darauf hingewiesen, daß bisher noch nicht einmal zwei Drittel der vom Kommunalverband auszubringenden Männer-Oberkleider zur Abgabe gelanat sind. Es wird deshalb erneut die Bitte an alle wirtschaftlich Bessergettellten gerichtet, ihrer Anaabepflicht nachzukommen, damit der Kommunalverband nicht genötigt wird, zu Zwangsmaßregeln zu greifen, die er im Jnt«esse der Bevölkerung gern vermieden haben möchte. Das kann aber nur geschehen, wenn jeder leine Pflicht tut. ' Flöha, den 11. Juli 1918. nm» Sommerfrischlern, Kurgästen und anderen'Personen, die in einem Orte mit weniger als ohne Wohnsttzbegründüng vorübergehend Aufenthalt genommen A nebst ihren Familienangehörigen und sonstiger Begleitung der fernere Aufenthalt im Aufenthaltsort werden, wenn sie durch Uebettrttung der für den Nabrungdmittelverkehr getroffenen Anordnungen die Allgemeinversorgung mit Nahrungsmitteln gefährden. Die strafrechtliche Ver folgung rechtswidriger Handlungen wird hierdurch nicht berührt. —, Zuständig^ zur^Anordnung der Aufenthaltsbeschränkung ist in Städten mit revidierter Stddteor^iunä der Stadtrat, im übrigen die Amtshauptmannschaft de» Aufenthaltsortes. " Rechtsmittel gegen Verfügungen der in 8 1 genannten Art haben keine aufschiebende LvlttUNg. . Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnung werden mit Geldstrafe bis zu 1600 Mark ooer nm Haft bestraft. Dresden, am 10. Juli 1918. Ministerium de» Innern. Die Kattoffelerzeug«, auch solche mit einer Anbaufläche von insgesamt nicht mehr als , 200 Quadratmeter, dürfen bis auf weiteres für sich und die Angehörigen ihres Haushaltes, ein- ! schließlich de« Gesindes» sowie der Naturalberechtigten, insbesondere der Altenteil« und Arbeit«, , soweit diese kraft ihrer Berechtigung oder als Lohn Kartoffel zu beanspruchen haben» wöchentlich i nicht mehr als sieben Pfund Frühkartoffeln aus ihr« eigenen Ernte verwenden. ' Vom Erscheinen dies« Bekanntmachung an darf über Frühkartoffeln durch Rechtsgeschäfte nur zur Erfüllung der vom Kommunalverbande aufgegebenen Lieferungen verfügt werden. s . u 7.^ .' Frühkartoffeln dürfen im Kommunaloerbande Flöha nur gegen Kartoffelkatten von den Gemeindebehörden abgegeben werden. Die unmittelbare Abgabe von Frühkartoffeln durch den Erzeug« an den Verbraucher ist Verkauf von Quark - , Sonnabend, den 13. d. M.. an die Bewohn« des 1. Brotkartendezirkes 501 bis 700 bei Holler und Schaarschmidt; , „ » »2. , 701 „ Schluß „ Schilde; „ „ » » 3. „ SOI „ 500 „ Leiteritz; " „ » ,4. „ 42» „ 1000 „ Fiedler gegen 1. Abschnitt für Juk der Landessperrkatte. Die Answeiskarte ist vorzulegen. Stadtrat Frankenberg, den 12. Juli 1918. 6. öffentliche Sitzung des Stadtverordneten-Kollegiums Montag, den 15. Juli 1918, Abend 6 Uhr, im Zeichensaale der Realschule. Tagesordnung: 1. Mitteilungen: 2. Bewilligung von 60 Mark zur Anschaffung von vier Stück Kadaverbehältnissen. 3. Herstellung weiterer Wasserentnahmestellen in den zwischen Lerchen-, Hohe- und Friedhost straße gelegenen Mietsgärten, Bewilligung von 290 Mark Kosten hierfür. 4. Einstellung einer weiteren technischen Hilfskraft für die Stadtbauvuwaltuna. 5. Ausbesserung und Neuanschaffung eines Kessel« für die Volksschule, Verwilligung der Kosten hierfür au» der Rücklage für die Niederdruckdampfheizung. 6. Bewilligung von Reisekosten an Mitglieder des Ministeriums des Innern. 7. Verbesserung der Wasserzuleitung zur Stadtgärmerei, Nachverwilligung von 230 Mark. 8. Abänderung der Bestimmungen üb« Reisegeld«. 9. Verwilligung ein« Spende von 280 Mark für Kolonialkrieg«. 10. Einstellung einer Aushilfskraft bei der Sparkasse. 11. Annahme einer Stiftung des verstorbenen Stadtverordneten Robert Schramm. 12. Ausbau der Abteilung a de» Friedhofes und Bewilliauna der Kosten von 1250 Mark hierfür. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. Oberamtsrichter Dr. B 8 hr, Vorsteh«. Amtsblatt für die Känml AmMmuntmannschast MH-, bas König!. Amtsgericht und dm Stadtrat zu Frankenberg , i» -r^»r,nHera l Sa. — Druck und Verlag von E. ». Roßberg lu Frankenberg i- S«. Verantwortlicher RedaNeur: Ernst Roßberg sen. in Fr-nke-WN Es war auch in Deutschland bisher noch nicht genügend bekannt und wird daher interessieren zu hören, daß hie Organi sation der wirtschaftlichen Kräfte Amerikas, die die Absicht verfolgt, durch Neubauten in großem Umfange die der Welt- Handelsflotte durch den U-Bootkrieg zugefügten Verluste aus- zugleichen, nicht so sehr ein Werk amerikanischen als vielmehr norwegischen Weitblickes und norwegischen Kapitals gewesen ist.. Kei» geringerer als der britische Zeitungskönig Northcliffe, der wahrlich durch sein ganzes Vorleben gegen den Vorwurf gefeit ist, je andere als englische Ansprüche anerkannt zu haben, hat das zugestanden und Norwegen dafür, wie „Norges Handels og Sjöfartstidende" vom 6. Ium berichtet, „einen Dank und einen Händedruck" übermittelt. „Nicht Amerikas Weit blick, Patriotismus und Kapital haben", so führt er aus, „die Vereinigten Staaten in den Stand gesetzt, Schiffe zu — Hunderten zn bauen. Es waren norwegischer Weitblick und Tüchtigkeit und — zur Schande für das amerikanische Kapital, das unsere Banken wie nie zuvor in der Geschichte über schwemmt hat, — es war auch norwegisches Geld. Im Ernst gesprochen, Norwegen hat mehr getan, um die Vereinigten Staaten in den Stand zu setzen, Deutschland und seine Ver bündeten zu bekämpfen, als alle unsere Vorbereitungen zu- samm^ir. Ohne die Schiffe, die Norwegen bestellt hat, .und ohne die Schiffswerften, die infolge dieser Bestellungen er richtet worden sind, würden die Vereinigten Staaten mit allem ihrem Reichtum in Hilfsmiiteln, praktisch gesprochen, außer stande sein, unseren Verbündeten jenseits des Meeres zu helfen." Man wird erwarten dürfen, daß auf feiten der Entente, die den Schutz der kleinen Völker bekanntlich auf ihre Fahne geschrieben hat, diese Verdienste Norwegens um die angebliche Sache der Freiheit und Gerechtigkeit entsprechend gewürdigt und. belohnt werden. Statt'dessen klagt „Norgcs Handcls vg Sjöfartstidende" vom 6. Ium 1918, daß die norwegische Reederdeputation, die mit den amerikanischen Behörden über ^ine Ordnung der Frage der norwegischen Schiffsneubauten in Amerika verhandeln sollte, b-r den Beamte» in Washington auf Ansprüche und Auffassungen gestoßen sei, ,,d^ "s?» i -- «ac vreier uleuieriiiier- ftüher bei Bürger» der Vereinigten Staaten nicht für möglich pretatwn näher befaßt, verkennt völlig die Sachlage, wenn sie gehalten hätte." Unter anderen hat der Shippmg Board zum > daraus hinweist, daß ja die Waren, M die- Dänemark eine AufMhaltsbeschrSul««- für Sommerstischler «sm. »ei «nzulWgem Lebensmittelallkauf. „ - .. Auf Grund der Bundesratsverordnung üb« Maßnahmen zur Beschränkung des Fremden- > , verkehre» vom 13. April 1918 — N.-G.-BI..S. 186 — wird mit Zustimmung de» Reichskanzlers vbsnmmt:. itunrls. dach itsv«- lt, von chSnau dwirts- aft fitid