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Frankenberger Tageblatt Bezirks- Anzeiger - . Amtsblatt für dieKömgk.AmtshailptMlmschastMha, das Kömgl. Amtsgericht Md den Stadtrat zu Frankenberg Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Berlag von E. A Roßberg in Frankenberg i. S«- 13S Dienstag Vm 18. Juni 1M8 77. Jahrgang Höchstpreise für z r ^rühkemüse. Mit. Wirkung vom '16. Juni 1918 ab werden folgende Höchstpreise festgesetzt:. Erzeuger- Grotzh.- Kleinhandels ¬ 1. Spargel preis preis. preis a) unsortiert —.55 —.70 —.SOM.jePfd. b) sortiert! (etwa 15 Stangen auf das Pfund, Stangen ¬ - lang« bis 22 cm) —.80 1- 1.20 „ „ „ c) sortiert II u. III (etwa 22 Stangen auf das Pfund) —.55 -.70 -.90 „ „ „ 6) Suppenspargel —.25 .32 .40 ,, ,, ,, 2. Rhabarber —.15 . .16 .25 „ „ „ 3. Spinat (nicht Spiuatersatz —.30 .36 —.47 „ ,, ,, 4. Erbsen (Schoten) —.40 .62 .68 „ „ ,, 5. Längt. Karotten a) mit Kraut —.15 16 -25 ,, ,, ,, b) ohne Kraut —.20 .25 .32 ,, „ ,, i S. Karotten, runde kleine a) mit Kraut —.25 " -32 : .42 ,, ,, ,, b) ohne Kraut —.40 -.48 -.62 „ „ „ 7. Kohlrabi (mit , jungem Laub) —.35 .42 .55 ,, ,, ,, 8. Frühzwiebeln (mit Kraut) —.30 II. Di» hiernach festgesetzten Erz .40 ,55 ,, ,, „ eugerpreise gelten gleich-- zeitig als Vertragspreise für die auf Grund von "Diefe- rungsverträgen gelieferten Waren; sie treten an die Stelle der mit Minjsterialverordnung Nr. 542b II 8 Villa vom 12. April 1918 veröffentlichten Richtpreise und sind eben so wie die festgesetzten Gratz- und Kleinhandelspreise Höchst preise im Sinne des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. III. Vom 16. Juitt 1918 ab treten die mit Ministerial- Verordnung Nr. 905 II b, Villa vom 30. Mai 1918 fest gesetzten Erzeuger-, Großhandels- und Kleinhandelspreise autzer Kraft, soweit sie nicht schon durch die Ministerial- verordnung Nr. 977 V62 vom 9. Juni 1918 hinsichtlich der Spärgeln aufgehoben worden sind; mit dem gleichen Zeitpunkte erledigt sich auch die erwähnte Verordnung vom 9. Juni 1918, deren Bestimmungen in die vorstehende Be- kanntmachung übernommen worden sind. Die obigen Preise gelten für das Gebiet des König reichs Sachsen, und zwar auch für solche Waren, die von autzerhalb Sachsens nach dem Gebiet des Königreichs Sach sen eingeführt wird. Dresden, am 13. Juni 1918. Ministerium des Innern. Bekmmtnmchmm, die Aberntung von grünen Zwiebeln brtr. Die Ministerialver.ordnung betr. das Verbot der Ab erntung von grünen Zwiebeln — Nr. 931 VG 2 — vom 3. Juni 1918 wird dahin ergänzt, daß zwischen Absatz 2 und Absatz 3 folgender Absatz eingeschaltet wird: „Die Kommunatyerbände werden ermächtigt, das Ver bot der Aberntung auf die Zeit vom 16. Juni bis 31. Juli für solche Steckzwiebeln autzer Kraft zu setzen, die sich nachweislich für die Entwicklung zu Dauerzwiebeln nicht eignen. Die Entschließung darüber, in welcher Weise dieser Nachweis zu erbringen ist, wird den Kommuualverbänden nach Matzgabe der örtlichen Verhältnisse. überlassen." Dresden, am 13. Juni 1918. Ministerium des Inner«. Bekanntmachung die Belieferung der Zuckerkarten Reihe 9 betreffend. Im Anschluß an die Verordnung des M. d. I. vom 1. Juni 1918 (Sachs. Staatszeitung Nr. 128) wird Folgen des bestimmt: Auf Zuckerkarten, die im Gewicht herabgesetzt worden sind, darf die erhöhte Zuckermenge für den 2. und 3. Kar tenabschnitt nur dann geliefert werden, wenn der Kommunal verband dies durch einen auf die Rückseite der Zuckerkarts gesetzten Vermerk zugelassen hat. Der Vermerk'hat zu lauten, „Gültig für eine Sonder- zulage von (1 oder 2) Pfund" — und ist vom Kommunal verband abzustempeln. Diese abgestempelten Zuckerkarten sind am Ende des Versorgungszeitraums von den Kleinhändlern ihren Kunden abzufordern und ihren Lieferanten als Belege miteinzusenden. Die Großhändler haben sie der Zuckerverteilungsstelle ein zureichen. Die vom Kommunalverband bescheinigte Menge wird den Händlern von der Zuckerverteilungsstells gutge- bracht werden. , Dresden, am 12. Juni 1918. Ministerium der Innern. und Es ist Räude festgestellt worden unter den Pferdebettänden - des Gutsbesitzers Pau! Zwintzscher in Dittersbach und des Briketrhändlers Otto Müller in Garnsdorf Nr. 56. Erloschen ist die Räude unter den Pferdebeständen des Gutsbesitzer- Arthur Steinbach in Garnsdorf. des Gutsbesitzers Karl Bogelsang in Mühlbach Nr. 42, des Gutsbesitzers Ernst Nebe in Sachsenburg. Flöha, am 15. Juni 19l8.Die Königliche Amtshauptmannschaft. Gms^mmeSn wil-wacdfendep Beeren. Auf nachstehend abaedruckts Bekanntmachung wird erneut hingewiesen. Flöha, am 15. Juni 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Verkauf von Graupen bei sämtlichen Händlern: Mittwoch, den 19. d. M., aus Feld Nr. 36 der Nährmittelkarte je 35V Gramm zum Pretfe von 36 Pfg. das Pfund. Stadtrat Frankenberg, den 17. Juni 1918. vtt Wien Luversicbt Auf das Glückwunschtelegramm des Reichskanzlers an Seine Majestät den Kaiser zum 30. Jahrestag seines Re gierungsantritts ist von Seiner Majestät folgende Antwort eingetroffcn: Für die Mir von Eurer Erzellenz und dem Staats- ministcrium übersandten freundlichen Segenswünsche zu dem Tage, au dem Ich vor 30 Jahren den Thron bestieg, sage Ich Meinen herzlichen Dank. Als Ich Mein 25jäl>rigcs Regierungsjubiläum beging, konnte Ich mit besonderem Danke darauf Hinweisen, daß Ich Meine Arbeit als Friedeusfürst tun konnte. Seitdem hat sich das Weltbild geändert. Serj Mich auch der erste Ausbruch der Begeisterung nicht getäuscht oder irgendwie in Meinen Zielen und Erwartungen eine Aenderung hervnrbringen können. Ich wußte ganz genau, nm was es sich handelte, denn der Beitritt Englands bedeutete einen Wettkampf, ob gewollt oder nicht. Es handelte sich nicht ! um einen französischen Feldzug, es handelte sich um den j Kampf von zwei Weltanschauungen. Entweder soll die preutzisch-deutsch-germanische Weltanschauung, Recht, Freiheit, Ehre und Sitte in Ehren bleiben, oder die angel-, sächsische, das bedeutet, dem Götzendienste des Geldes verfallest. Die Völker der Welt arbeiten als Höedstpeeise für GünsefLetsÄß und Gänsefett. Bein, Verkauf von Gänsefleisch in Teilen und von Gänsefett in Frankenberg dürfen höchstens 4 Mk. 80 Pfg. für 1 Pfund Fleisch, 6 u — „ „1 „ Leber und 5 „ 25 ,, »1 ,, rohes Fell gefordert und gezahlt werden. Zuwiderbandlunaen gegen diese Höchstpreisfestsetzung werden nach den Bestimmungen des Gesetzes, betreffend Höchstpreise vpm 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1914 mit den dazu ergangenen Abänderungsbekanntmachungen und Ausführungs- Vorschriften, geahndet. ' Ltadtrot Frankenberg, am 12. Juni 1918. Sklaven für die angelsächsische Herrenrasse, die sie unter jocht. Diese beiden Anschauungen ringen miteinander, und da muß die eine unbedingt überwunden werden. Das geht nicht i» Tagen und Wochen und auch nicht in einem Jahre. Dies war "Mir klar, und da danke Ich dem Himmel, datz er Eure Erzellenz und Sie, mein lieber General, Mir als Berater zur Seite gestellt hat. Daß das deutsche Volk und Heer, Voll und Heer ist ja jetzt dasselbe, zu Ihnen voll Dankbarkeit hinaufblickt, brauche Ich nicht zu sagen. Ein jeder draußen weiß wofür er kämpft, das gibt der Feind selbst zu, und infolgedessen werden wir den Sieg erringen. Der deutschen Weltanschauung, der gilt es. Ich trinke Mein Glas auf das Wohl der hohen Führer Meines Heeres, des Geireralstabcs und des gesamten deutschen Heeres. Hurra! Verkauf von Vaumwollnähgarn u. Leinenzwirn Dieser findet statt: ») an Verarbeiter (das sind Schneider, Schneiderinnen, Putz- macherinnen usw ) visnsisg un«i ggiiiwixrv, IS. UN«I IS. ^uni; d) an Verbraucher (das sind sämtliche Einwohner Frankenbergs) »o» 0onn«i-st»g, LS. ^uni, so. Die Verarbeiter erhalten das Baumwollnähgarn nur gegen Vorlegung eines Bezugs scheines, w/lches sofort in der Bekleidungsstelle (Kirchgasse 8) zu entnehmen ist. — Ausweis- karte ist mltzubrmgen. , Die Verbraucher haben beim Einkauf die Nahrungsmlttelmarke Nr. 128 übzugeben. Auf jede Marke entfallen 40 Meter. Verkaufsstellen sind die Firmen: Johannes Wenzel, Markt, Eduard Bergmann, Freiberger Straße, Karl Kullrich, Association, Kaufhaus Schocken, Baderberg, Eduard Burk hardt, Wilhelm Fricke, Chemn tzer Straße. Der Leinennähzwirn ist nur bei Johannes Wenzel und Karl Kullrich gegen Abgabe der gelben Dezugsausweises zu haben. Frankenberg, den 17. Juni 1918. Der Stadtrat. Treue bis in den Tod erneuern zu dürfen. Möge der alte ! bedeuten wird. Ich wußte es ganz genau. Deshalb hat Wahlspruch „Vorwärts mit Gott für König und Vaterland, """ für Kaiser und Reich" dahin führen, daß Eurer Majestät nach sieggekrönter Heimkehr eine lange Reihe gesegneter Frie densjahre bcschiedcn sei, umgeben von der Liebe und dem Vertrauen eines in schwerer, aber auch größer Zeit bewährten Volkes. Däs walte Gott. Unsre ganze Arbeit, all unser Denken und Tun gilt diesem erhabenen Zwecke. Alke unsere unbegrenzte Liebe, Treue, Dankbarkeit und Ehrfurcht für unseren Herrn fassen wir zusammen in dem Ruf: Unser Pkmßenkönig, des Deutschen Reiches Kaiserliche Majestät Hurra! Antwort Seiner Majestät: Eure Erzcllenz bitte ich aus tiefbewegtem Herzen, Meinen Dank für den Glück wunsch entgegenzunehmen. Sie haben der Friedcnsjahr'e ge dacht, welche diesen Kriegsercignissen vorausgingen. 26 J ahre schwerer, aber lohnender Arbeit, obwohl sie in politischer Hinsicht nicht immer erfolgreich sein konnten und Enttäuschun gen brachten, so war doch für Mich Erholung die Beschäf tigung mit Meiner Armee, ihre Fortentwickelung und das Streben, sie auf der Höhe zu erhalten, in der sie Mir Mein Großvater übergeben hat. Der nunmehr eingesetzte Krieg läßt Mich diesen Tag in Feindesland feiern, und da kann ich ihn nirgendwo besser feiern, wie unter dem Dache Eurer Erzellenz und ihter treuen, hochbegabten Mitarbeiter und des Deutschen Generalstabes. Als in der Friedenszeit, in der Vorbereitung Meines Heeres für den Krieg, allmählich die . alten Kriegsgefährten Meines Großvaters dahinstarbett, und j als allmählich der Horizont um Deutschland sich verfinsterte, > da hat wohl mancher Deutsche, und nicht zum mindesten habe Ich gehofft, daß Gott uns in dieser Gefahr die rechten Männer zur Seite stellen werde. Die Hoffnung hat uns nicht getäuscht. Eure Erzellenz und den Herrn General! hat der Himmel dem Deuttcbcn Reiche und dem deutschen Heere und unserem Generalstabe die Männer geschenkt, die dazu berufen sind, in dieser großen Zeit das deutsche Volk m Waffen in seinem Entscheidungskampf um die Existenz und Lebensberechtigung zu führen und mit seiner Hilfe den Sieg zu erzwingen. Das deutsche Volk ist beim Ausbruch -des Krieges sich nicht darüber klar gewesen, was dieser Krieg - In Gemäßheit von 8 2 der Verordnung der Königlichen Ministerien der Finanzen des Innern vom 5. Juni 1916, Verbot des vorzeitigen Einiammelns von Beeren betreffend („Sächsische Staatszeitung" Nr. 137 vom 16. Juni), wird im Einvernehmen mit der Königlichen Oberforstmeisterei Flöha hierdurch bekanntgegeben, daß sich bei der Verschiedenheit der Höhen lagen im hiesigen Bezirk ein bestimmter Zeitpunkt des Beginns der Ernte für die verschiedenen Beerensorten nicht angeben läßt. Es wird jedoch wiederholt darauf hingewiesen, daß das Einsammeln unreifer Beeren verboten und strafbar ist. Flöha, am 15. Juni 1918.Die Königliche Amtshauptmannschaft. Der stampf rweier Aeltanlcbauungen Ansprachen des Kaisers und Hindenburgs kf. (Amtlich.) Berlin, 15. 6. Seine Majestät der Kaiser verbrachte den heutigen Jahrestag zusammen mit oem Prinzen Heinrich im Großen Hauptquartier. Dabei wurden folgende Reden gewechselt: Ansprache des Herrn G en er alfel d m ar sch all v. Hindenburg:/Euer Majestät bitte ich als Aeltester vor dem Feinde stehender Preußischer Feldmarschall meine und des Feldheeres ehrfurchtsvollste Glück- und Segenswünsche zu dem heutigen 30 jährigen Jahrestage des Regierungs antritts alleruntertänig st zu Füßen legen zu dürfen. W enn Preußen-Deutschland in den ersten 26 Jahren dieses Zeit- i raumes sich trotz aller Näntz seiner Gegner des goldenen Friedens erfreuen und wenn es ihnen einen glänzenden Auf- j stieg in allen Werken des Friedens Nachweisen durste, so ! dankt es dies der weisen Fürsorge seines Königs und Kaisers, j Und wenn seit nunmehr fast 4 Jahren Volk und Heer einen bisher in der Geschichte noch niemals, in solchem Matze geforderten und erbrachten Beweis ihrer Stärke und Lebeus- berechtigung einer Welt von Feinden gegenüber abzulegen vermögen, so danken sie dies wiederum ihren allergnädigsten Kaiserlichen und Königlichen Kriegsherrn, der unermüdlich über die Schlagfertigkeit des Heeres gewacht und sie mit weitem Blick gefördert hat. Einem Volke von solcher gei stigen, schöpferischen und sittlichen Kraft wollen Neider den Platz ast der Sonne nicht gönnen und hat sich doch der englische Ministerpräsident erst kürzlich erdreistet, das mann hafte Ringen Deutschlands unter Euer Majestät erhabener Führung gegen die Erdrosselungsversuche der Entente eine bösartige Krankheit, eine Pest, zu nennen, die ausgcrottet werden, mützte. Eure Majestät erweisen an dem heutigen j Gedenktage dem Generalstabe, der Verkörperung des ein- j heitlichrn deutschen Heeres, die hohe Ehre, in seiner Mitte / zu weilen. Da verenden wir, mit unserem ehrerbietigsten i Danke die alleruntertänigste Bitte m dieser Feststunde, - während welcher Deutschlands Söhne vorn im Feindesland ! mit Begeisterung dem entscheidenden Kampf entgegenziehen, ! auch mit in beten Namen das Gelübde unverbrüchlicher :