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Zrankenberger Tageblatt Anzeiger Bezirks- » ^.0 S " SmkateuN !>cu 15 Juni 1818 77. Jahrgang I» 137 ,, rs Berkaus von Quark > IN IS' ,Z 8 20 14 2 » d2 Vl Z iK s Z' 8 Gl - Z- » § 3 3 . vr 2^^ —< ' 2 K « Ul § c» » L' C cs <S blendender Kraft empor; der internationale Handel erblühte machtvoll, und immer klarer ward, die Notwendigkeit der Forderung des Kaisers nach einer starken deutschen Flotte anerkannt. "Deutschland beobachtete im Burenkneg England gegenüber eine wohlwollende Neutralität, es wies die fremden Zumutungen, die britische Verlegenheit zu einen« Schlage gegen das britische Reich zu benutzen, zurück. Aber die englische Mißgunst auf das deutsche Machtgebiet im Weltmarkt wuchs unaufhaltsam, nicht allein aus sich selbst heraus, sondern gefordert durch die Politik des Königs Eduard. Vielleicht hat dieser gekrönte Diplomat, der mit großem Geschick die Be mühungen der französischen und russischen Staatskunst zu "oe- nutzcn wußte, nicht persönlich einen Krieg gegen Deutschland "ins Ange gefaßt, aber es konnte auch für ihn kein Zweifel sein, daß es zu einen« Kriege mit dem Deutschen Reiche kom men mußte, nachdem er alte Leidenschaften wachgcrufen hatte, um den Ring um Deutschland zu schließen. Seit 1906 stand der europäische Krieg als Wetterwolke am politischen Himmel. Der Deutsche Kaiser und die Ncichsregicrung hatten cs vermieden, diese Intrigen vor aller Welt beim rechten Na men zu nennen, sie rechneten mit der Erhaltung des Friedens, für die sie arbeiteten. Es hat nicht an Hinweisen gefehlt, daß wir zu verbindlich gegen das Ausland gewesen feien, das uns das Entgegenkommen nicht dankt. Demgegenüber ist das Wort eines guten Gewissens zu betonen. Wäre das nicht vorhanden gewesen, so märe auch die Einigkeit aller Truppen für die Nicderringung des Gegners nicht vorhanden gewesen. Und dieses gute Gewissen gewahrt zu haben, bleibt der Ruhmes- . titel Kaiser Wilhelms II. Grohnnder, Esel und Maulesel, Jungvieh und Kälber über 3 Monate, Schafe und Ziegen, 8 R Meldepflicht -er gewerblichen Großverbraucher von Brennstoffen. » .. blaugedruckten Kohlenmeldekarten kür die Juli-Meldung sind nur bet den Orts kohlenstellen erhältlich. Flöha, den 13. Juni 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha. TZ n' r 3 er- - > — — , - ' > - - 's —— - - — Stratzensperrung. Wegen vorzunehmender Beschotterung wird die Heinrich Beck-Straße von der Mar- garetenstraße bl» zur Andereggschen Eisengieberei bis aus weiteres für allen Fährverkehr gesperrt. Stadtrat Frankenberg, am 13. Juni 1918. Segen Sie Zteuerllucbt Der Hauptausschub des Reichstages begann die Beratung Gemeinde-Einkommensteuern. Nach Ausstellung des diesjährigen Gemeindesteuerhebebuches und nach erfolgter Zustellung der Steue«zettel wird folgendes bekanntgegeben: Die Steuern werden in 3 Terminen erhoben. Der 1. Termin ist nunmehr 8 5. Innerhalb desselben landwirtschaftlichen Betriebes dürfen räumliche Veränderungen mit den beschlagnahmten Vorräten vorgenommen werden. Werden dabei Vorräte in den Bezirk eines anderen Lieferungsverbandes gebracht, so ist die Orts veränderung binnen 3 Tagen bei den Lieferungsverbänden Berkaus von Kunsthonig bei sämtlichen Händlern: Montag, den 17. d. M., gegen Lebensmittelmarke Nr, 124 je 25V Gramm zum Preise von 75 Pfg. da» Pfund. Stadtrat Frankenberg, den 14. Juni 1918. Magermilch darf von morqen Sonnabend, den 15. d. M., ab bis auf weiteres nur gegen 2. Abschnitt für Juni der Landeslperrkarte abgegeben werden. Stadtrat Frankenberg, den 14 Juni 1918. kin MensckenLltel 15. Juni 1888 - 15. Jun» 1918 Dreißig Jahre, ein Menschenalter, sind azn 15. Juni verstrichen, seitdem Kaiser Friedrich im Neuen Palais, sei nem Lieblingssitz im Park .von Sanssouci bei Potsdam, die müden Augei« zum ewigen Schlummer schloß. Kaiser Wilhelm ll. regiert jetzt drei Jahrzehnte. Es entspricht nicht dem Gebrauch, eine Tätigkeit von dieser Dauer zum Gegen stand einer offiziellen Erinnerung zu machen; das fünfund- zwanzigjähngr Negierungsjubiläum des Monarchen .hat am 15. Juni 1913, dem Säkularjahre für die großen Taten des Freiheitskrieges, stattgefunden. Kurz vorher waren Kaiser Nikolaus von Rußland und König Georg von England Hochzeitsgäste im Berliner Schloß, als ain 24. Mai 1913 die Kaisertochter Viktoria Luise sich mit dem heutigen Herzog Ernst August von Braunschweig vermählte. Wenige Monate später, am 18. Oktober, wurde das gewültigx Völkerschlacht- denkmal in Leipzig eingeweiht. Vertreter der meisten Staaten, die vor hundert Jahren gegen Napoleon gefochten hatten, waren zugegen. Niemand konnte dainals denken, daß ein Jahr später die Flammen eines neuen unerhörten Weltkrieges zum Himmel emporschlagei« würden. Das deutsche Volk wird ange sichts der Vollendung dieses Menschenalters der Negierung des Kaisers gern zurückblicken aus diese bedeutsame Zeit, in der sich das Oberhaupt des Deutschen Reiches wje kem anderer Fürst und Staatsmann bemüht hat, der Welt den Frieden zu erhalten. Daß es ihm nicht gelungen ist, das «st eine Lebenserfahrung, mit der sich abzufinden dem Monarchen wohl nicht leicht geworden ist. Ihr gegenüber steht aber Deutschlands großartige wirtschaftliche, wissenschaftliche und technische Blüte vor dem Kriege, die ups das Aushalten und Siegen im Kriege ermöglicht hat. Haben fremde Kürsten den« Kaiser nicht die Freundschaft gehalten, das Vertrauen des je Tier, gestattet. In Silos, Gärkammern oder anderer Weise haltbar gemachtes Grünftttter ist von den Lieferungsverbünden ent sprechend anzurechnen. 1 8 4. Ueberdies sind Veräußerungen und Verfügungen statt haft auf Grund von Bezugsscheinen, die dem Erwerber von der für seinen Wohnort zuständigen Amtshauptmannschaft — in bezirksfreien Städten vom Stadtrat — ausgestellt worden find. Zunächst dürfen Bezugsscheine nur an die Besitzer voi« Zugtieren und nur bis zu solcher Höhe ausgcgeben werden, daß für jedes Tier höchstens die Hälfte der in 8 3 ange gebenen Sätze zur Verfügung steht. Berkaus von Rotzfleisch Sonnabend, den 15. d. M., nachmittags 12 bis 5 Ahr bei A. Köhler, Bergstraße, an die Bewohner des 2. Brottartenbezirkes Nr, 1001 bis Schluß, " " » —. »^,3. , . , " 1 » 350 - Die Auswekskarte ist vorzulegen. SLadtrat Frankenberg, den 14. Juni 1918. Pflichten aus der Beschlagnahme an die Stelle des bisherigen Lieferungsverbandes. 8 6. Der Unternehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs hat -die zur Ernte erforderlichen Arbeiten vorzunehmen. Der Besitzer beschlagnahmter Vorräte ist berechtigt und verpflichtet, die zur Erhaltung und Pflege der Vorräte er forderlichen Handlungen vorzunehmen. Als Besitzer im Sinne dieser Verordnung gilt auch der mit der Verwaltung der Vorräte für den Eigentümer betraute Inhaber des Gewahrsams. 8 7. Im übrigen sind alle Veränderungen an den beschlag nahmten Vorräten und alle rechtsgeschäftlichen Verfügungen darüber ohne Zustimmung des Lieferungsverbandes verboten. 8S. Wer unbefugt beschlagnahmte Vorräte beiseite schafft, insbesondere aus/dem Bezirk des Lieferungsverbandes, für den sie beschlagnahmt sind, entfernt, zerstört, verarbeitet oder verbraucht, verkauft, kauft oder ein anderes Erwerbsgeschäst über sie abschließt oder den Vorschriften der §8 2, 5 und 6 vorsätzlich zuwiderhandelt, wird nach 8 10 Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung des Staatssekretärs mit Gefängnis bis zu einem Jahr und «nit Geldstrafe bis zu 10000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. . Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte er kannt werden, aus die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob- sie dem Täter gehören oder nicht. Dresden, den 11. Juni 1918. Ministerium des Inner«. 8 2.^ , Heu oder Grünfutter in Gewahrsam hat, ist ver ¬ pflichtet, dem Liefemngsverband aus Verlangen jede Aus- kunft zu geben, Lie bestimmt ist, den Vollzug dieser Vor schriften zu sichern, also insbesondere den jeweiligen Bestand anzuzeigen, die Besichtigung der Vorräte und Lagerräume zu gestatten, Einsicht in Aufzeichnungen und sonstige Belege , .— - - — - zu gewähren sowie auf Erfordern bei der Feststellung der j «nzuzeigen. Mit der Ankunft der Vorräte in dem andere,« Vorräte Hilfe zu leisten.' Lieferungsverband tritt dieser hinsichtlich der Rechte und Henveschlagnahme . Umrund des 8 7 der Verordnung des Staatssekretärs ^ernahrungsamts vom 1. Mai 1918 über den -uerreyr m«t Heu aus der Ernte 1918 (R.G.Bl. S 368) wird folgendes bestimmt: , - 8 1- gesamte Erträgnis der diesjährigen Heuernte in Sachsen, auch'soweit es als Grünfutter «ingebracht wird, beschlagnahmt. Diese Beschlagnahme wirkt für Heu und Grunsutter, das beim Inkrafttreten dieser Verordnung bereits eingebracht ist, zugunsten des Lieferungsverbandes, m dessen Bezirk es sich zu diesem Zeitpunkt befindet, im übrigen mit der Trennung vom Boden zugunsten des Lieferungsverbandes, in dessen Bezirk die Erntefläche fliegt. .. Lieferungsverbände sind die Kommunalverbänds und die bezlrksfrelen Städte. Heu im Sinne dieser Verordnung sind alle in Sachsen vorkommenden Houarten (Wiesenheu, Gruint, Klee- Heu, Luzerne usw.) anzusehen. Grünfutter, das in der eigenen Wirtschaft des Erzeugers verwendet wird, fällt nicht unter die Beschlagnahme. Herrschers auf die Treue und jugendfrische Kraft des Volkes ist nicht getäuscht worden. Als Kaiser Wilhelm ll. vor dreißig Jahren die Re gierung antrat, galt er den Franzosen und Russen, und was sonst unter ihrem Einfluß stand, als ein Fürst mit ausge sprochenem Krieaswillen. Die Engländer zeigten eine ge rechtere Würdigung, sie würden auch sonst schwerlich in die Abtretung der Insel Helgoland an Deutschland gewilligt ha ben. Der große Friedensbund, der Deutschland mit Öester- reich-Ungarn und Italien verband, tvurde aufrecht erhalten; und die Reisen, die der Kaiser an die europäischen Höfe unter nahm, sowie deren Erwiderung verstärkten die sich doch Bahn brechende Erkenntnis von der unveränderten Friedenspolitik des Reiches. Das Bündnis zwischen Frankreich und Rußland, welches an der Seine zuerst ass Revauchebündnis gegen Deutschland aufgefaßt wurde, verlor an Schärfe, zumal der junge russische Zar Nikolaus sich für ein Welt-Schiedsgericht und allgemeine Abrüstung - aussprach. Ais sich Deutschland hervorragend km der Pariser Weltausstellung von 1900 be teiligte und iin Deutschen Hause im Name«« Kaiser Wilhelms festliche Empfänge stattfanden, war die Aendcrung «'n der äußeren Meinung Frankreichs so weit vorgeschritten, daß verschiedene französische Zeitungen ziemlich ernsthaft einen Besuch des deutschen Reichsoberhauptes in Paris zu erörtern begannen. Die Friedensfreunde prophezeiten, daß das neue Jahrhundert die Abschaffung der Kriege bringen würde. Diese Erwartung wurde von vornherein vernichtet. Der Burcn- krieg und der russisch-japanische Krieg zeigten, daß internatio nale Fragen sich neu gebildet hatten, die man nicht voraus gesehen hatte. Auch die Einmütigkeit der Mächte gegenüber den Borer-Unruhen in China, welchen dct deutsche Gesandte Frhr. von Kettler zum Opfer gefallen was:, war nur Schein gewesen. Inzwischen wuchs Deutschlands Wirtschaftsleben in Amtsblatt für die MWl.AmtslmMmmschast Mha, das König!. Amtsgericht und den Stadtrat zu Frankenberg »«antwortlich« Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. - Druck nnd «erlag von L ». Roßberg tu Frankenberg i. G«. §3. Trotz der Beschlagnahme ist d-e Verfütterung an das eigene Vieh unter Einhaltung eines jährlichen Verbrauchs- satzes voi« vorläufig ,, 36 Ztr. Heu für Pferde und Zugochsen, rZ r 8 Kirschen-Verkauf in sämtlichen Grünwarenaesckäften von heute Freitag, den 14. d. M., ab an die Bewohner des r. Brottartenbezirkes Nr. 501 bis Schluß, 2. ,, ,, 1 ,, », 3. ,1 gegen Lebensmittelmarke Nr. 123 je V- Pfund. — Flelschausweis ist vorzulegen. vtadtrat Frankenberg, den 14. Juni 1918. Sonnabend, den 15. d. M., - an die Bewohner des 1. Brottartenbezirkes Nr. 1 bis 550 bei Schaarschmidt, Holler u. Jahn, » » » „ 3. » » 401 „ 700 ,, Keiieritz, „ „ - „ 4. „ „ 1001 „ Schluß „ Fiedler gegen 1. Abschnitt für Juni der Landessperrkarte. Die Ausweiskarle ist vorzulegen. Stadtrat Frankenberg, den 14 Juni 1918 an unsere Stadtsteuereinnahme — Sparkastengebäude, 1. Obergeschoß — zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung abzuführen. Das Hebebuch liegt an vorbezeichneter Stelle während der Gelchailszett bis zum Schlüße der Reklamationsfrist für jeden Gemeindesteuerpflichtigen zur Kenntnisnahme von der sein Einkommen betreffenden Einschätzung aus. Dielenlgen Gemeindesteuerpflichtigen, denen der Steuerzettel nicht behäiidigt werden kann, ' haben sich baldigst bei der Stadtsteuereinnahme zu melden. Gegen die Einschätzung steht dem Steuerpflichtigen das Rechtsmittel des Einspruches binnen 3 Wochen nach deren Bekanntgabe beim Stadtrat zu. Ls ist schriftlich unter gehöriger Be- , gründung einzulegen, wobei zu beachten ist, daß solche Einfpruchserhebende, deren Einkommen sich aus schwankenden Lohnbezügen zulammenletzt, Lohnbescheinig ungen vom Jahre 1916 bei» zudringen haben. Die auf Grund von Rechtsmittel «folgte Ermäßigung der veranlagten Staatseinkommen steuer zieht die entsprechende Aenderung der Gemeinde-Einkommensteuern ohne weiteres nach sich. Durch den Einspruch wird die Einziehung de» ausgeworfenen Steuerbetrages, vorbehältlich der späteren Ausgleichung, nicht aufgehalten. Frankenberg, den 12. Juni 1918. Der Stadttat.