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Frankenberger Tageblatt Bezirks Anzeiger Amtsblatt für die König!. Amtshaichtmstmischast Flöha, das König!. Amtsgericht Md den Stadtrat zu Frankenberg Verantwortlich« Redakteur: Trust Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von E. G. Roßberg in Frankenberg i. G* Dienstag Seu 28 Mai 1VL8 77. Jahrgang K'Z'Z s «tvr LoNütor null b'rsuuckv 6or Anstalt sr^vbonsl siu «ki» vii-stctio«» 3 8 8" 3 es M -«° ü uw K sie immer den interalliierten Generalissimus abgelehnt? Wett sie fühlten, datz dieser Genera! nur ein Franzose sein könnte, das; ihre Würde dadurch, dag sie einem französischen Offizier gehorchen würden, beeinlrächugt würde! Diese traurige Ge- schichte von St. Quentin, diese Offensive hat kommen müssen, damit sie wirk.ich ihren geringeren Wert erkannten." Noch klarer sagt ein anderer französischer Offizier in einem Bries an seine Frau sein Urteil üosr die Engländer zusammen, ein Urteil, das uns Deutschen aus der Seele ge sprochen ist: „Es ist nur gut, dag wir uns mit großen Schritten dem Ende nähern. Die Engländer werden ver nichtet werden und das wird, glaube ich, die schönste Tat sein, die Deutschland sich wird rühmen können jemals getan zu haben. AVer es Hütte sich schon zwel Jahre früher daran machen müssen!" « mA 8 Zv !2 -3. ! M BekanntMttLhuug der Allgemeinen Ortslraulenlusse Franlenberg i. Sa Alle gegen Entgelt» tätigen Personen, auch wenn sie regelmäßig nur tage- oder stunden weise beichästtgt werden, sind zur Krankenversicherung anzumelüen. Es wird belonüeis daraus hmuewnd», ou» dos uui Wuschsrauen, Aufwärterinneu und Schulkinder, die Auiwarte uno ävnüche Dienste bhten, vor ult n Dingen Bezug hat. L)lr Arbeitgeber und zur Anmeldung verpflichtet und haben im Unterlassungsfalls die in der R. V.-O. hstgrsttzien Brstrnluogen zu gewärtigen. Franlenverg, am 27. Mai 1918. Der Vorstand. Otto Nendel. AH ^3 Z S 8 Z, «L-r 8^ AZ" 's HZ us- Zl— kvslsvkul« mik 2u clsr am Mit1«»o<rt>, «t«n 2S. >0 Uk«- iw 8vliuIs>»»I« ,t»ii Llläeuäsn Msvkisis«» ä»s Sir- lktuj «t«» laNvt äis Lvgsbörigss Oer Freunü üer Kleinen Der bekannte schwedische Staatsrechtslehre! Professor Ru dolf Kjelien schr?ivt iti einem Aufsatz von „Nya Dagligt Allehanda" am 25. April: „Die Entente hat überall aus- posaunt, daß sie die Beschützerin der kleinen Staaten und der unterdrückten Nationen sei. Sie hat aber kein einziges unter drücktes Volk befreit, obwohl sie dazu in den eigenen Grenzen reichlich Eelegenheft gehabt hätte. Und sic hat keinem! Staate geholfen, im Gegenteil sind vier kleine islaaten — Belgien, Serbien, Montenegro und Rumän.en — an ihrer Seite ins Unglück geraten, und fünf andere — Persien, Griechenland, Holland, Norwegen und Schweden — unterdrückt sie durch Geld- und Hungerblockade. Deutschland hat sich niemals als besondere Freund der kleinen Staaten aufgespielt oder sonst in d.e^er Beziehung sein eigenes Lob Le,ungen; aber es ist jetzt dabei, eine ganze Reihe kleiner Sraaten — Polen, die Ukraine,.Finnland, QtaueN, Balcemand — zu befreien. Datz Deut,chland trotzdem nicht mehr a.s England der Freund der kleinen Staaten ist, das jehe ich besser als die Für sprecher der anderen Seite ein. Da ich aber selbst Mi/-' bürger eines llcinen Staa.es bin, der in diesen Tagen das Ersticklmgssystcm Englands am eigenen Leibe erfährt, nach dem er seit Jahren die unerhörteste Behano.ung m bezug auf Blockade hat du.den müssen, müg.e ich mir beide Augen und das Herz dazu ausreigen, um für dte Se.te, die den Schein gegenüoer der Wirlluhkect und die Phrase gegenüber der Handlung repräsentiert, und die obenorein die tatsächliche Ursache unseres ganzen gegenwärtigen Elends ist — und gegen die Macht, die uns niemals etwas Böses getan hat, . Partei ergreifen zu können." L8mKUktt«8 I-vIir«r8«miimr kr<m!t«ober Dis Lu-nult dvjssUt äsu 4»<-t»u» I»e«rr 8^. «ßo» 23. IVsi, iv Urin mit vwvr in cksr Uvrr OdselsUrsr rzsUvst^vi ckiv rv->trsck, üält. 2ur ^sitouvws »u ais.vr 1«s»ilioklrsli virct broräurvlc iw kiuwsu UödrortcoUvjscums se^sdsusl viu^slucksu. b'ruullvubsrg, uw U7. küui 1V-8. 4»i« L^öoizrUet»« »«mtveeecktrelitk»». lFss '8-- ^-S"o soll es den -von Porto Amelia vorgchenden englisch-portu giesischen Truppen gelungen sein, Medo zu nehmen und die deutsche Abteilung von dort in südwestlicher Richtung aus Nanungo, etwa 140 Kilometer von Medo, zurückzudrängen' Einer portugiesischen Meldung zufolge scheint auch der etwa 45 Kilometer Msüdwcstlich Medo ge.egene Punkt Mua lia von den englisch-portugiesischen Truppen erreicht zu sein- Bei Nanungo soll sich die Hauptmacht der unter d^m Befehl des Generals v. Lettow-Vorbeck stehenden deutschen Streitkräfte befinden. Ein weiterer englischer Bericht gibt an, datz die Vorhut der von Westen im Vormarsch befind lichen Kolonne des Generals Northey am 5. Mai ötwa 24 Kilometer westlich Nanungo ein deutsches Lager ange griffen habe und, nachdem sie anfänglich durch einen Gegcnstvß zurückgedrängt war, es 'ihr gelungen sei, während eines den ganzen Tag über anhaltenden Kampfes von Alaun gegen Mann die unter persönlicher Führung des Generals v. Lct- tom-Vorbeck stehenden deutschen Truppen in nordöstlicher Rich tung zurückzuwerfen. Bemerkenswert ist, das; die Portugiesen anscheinend noch Lnde April Zusammenstösse mit deutschen Streisabtcimngcn südlich des Lurio in der Gebend von Nibane hatten. Leider gestatten das äußerst unzulängliche portugiesische Kartenmaterial und die in den englischen und portugiesischen Meldungen voneinander abweichenden Ortsbczeichnungen, die wahrscheinlich auch vielfach entste.lt übermittelt werden, nicht, die Bewegungen der deutschen und feindlichen Truppen genau zu verfolgen. flanrMcbe OMriere über knglänc! Aufgesundsne Papiere gefallener oder in Gefangenschaft geratener Franzosen bestätigen die immer mehr anwachsende Unzufriedenheit mit dem englischen Bundesgenossen. So Hen wir in dem Tagebuch eines in den Kämpfen an der Oise gefangengenommenen französischen Offiziers: „Diese Englän der. Immer dieselben. Sie sind insular und wollen cs bleiben. . . . Keine Kameradschaft mit den Franzosen. Jieine Vertraulichkeit. Aber in) glaube, seitdem Amerika im Kriege ist, sind sie gekränkt. Haben sie nicht seit Wilhelm dem Er oberer Europa stets geführt? Haben sie nicht alle Völker Europas in die versch.edenen Kriege gebracht, und haben sie nicht diesen Stolz und diesen Geist der Herrschaft behalten? Und jetzt fühlen sie, dasz die Vereinigten Staaten die letzten Bedingungen stellen werden, denen sie sich werden beugen müssen. Darüber ist ihre Eigenliebe gekränkt. Warum haben IV. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen unterliegen den entsprechenden Straf bestimmungen der Reichsgetreideordnung. V. Die Bestimmungen dieses Bekanntmachungs-Nachtrages, der im Verkaufsräume und in der Backstube jede» Bäckereibetriebes zum Aushang zu bringen ist, treten am 1. Juni 1918 in Kraft. Flöha, den 25. Mai 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast Flöha. 3'' Z. 2m Lage Oer aeutlcden ZtteittzMe i» portiigieMd-Ollamna Wie bekannt, war General v. Lettow-Vorbeck nach.dem Ueberschreiten des Rowuma mit seinen Hauptkräften — nach feindlichen Angaben acht Kompanien — den Lutschendeflusz aufwärts, in der Richtung auf das Südende des Nyasscqees — vorgedrungen und bis in die Gegend von Luwambuta gelangt. Vorgeschobene Abteilungen kamen bis an den Schir- wasee. Gleichzeitig hatte er anscheinend drei Abteilungen in Kompaniestärke in der Richtung gegen den Lurrofluß vorgc- trieben, die sich verschiedener portugiesischer Posten, u. a. auch der an der Küste gelegenen Orte Mukufi und Lurio, be mächtigten und bis in das Hinterland von Mozambique und in den Bezirk Ouelimane vorstieszen. Die portugiesischen Streitkräfte, die nach allen hierüber bekannt gewordenen Nachrichten an Zahl den deutschen Trup pen erheblich überlegen waren, hatten deren Vordringen nicht aufzuhalten vermocht. Englische bczw. südafrikanische Trup pen mutzten zur Unterstützung herangeführt werden. Nach den vorliegenden, sehr spärlichen englischen Meldungen läßt sich über den Verlaus der nun folgenden Ereignisse nachstehen des fe'ststeklen. Die Anfang Januar d. I. einsetzenden englisch-portu giesischen Gegenangriffsbewegungen erfolgten sowohl vom Südende des Nyassasees aus nach Nordosten und Osten als auch von Porto Amelia aus landeinwärts nach Westen- Im März d. I. wurden dann noch weitere, in Mozambique gelandete Streitkräfte in nordwestlicher Richtung in Marsch gesetzt. Vor der vom Südende des Nyassasees vordringcnden feindlichen Kolonne waren die ain oberen Lutschende stehen den deutschen Truppen nach.mehreren im Laufe des Januar stattgehabten Gefechten in die Gegend von Mtarika und von dort anscheinend in östlicher Richtung zürückgegangen- Die im Küstenabschnitt befindlichen deutschen Abteilungen hat ten sich anscheinend um Medo, westlich Porto Amelia, zu- sammengezogen, wo sie dem Vorgehen der von dort kommcil- den feindlichen Streitkräfte entgegentraten. Seit April d. I. scheint die Hauptmacht der deutschen Truppen in dem Gebiet westlich Medo, etwa 160—200 Kilo meter von der Küste, versammelt zu sein. Der gegen sie fortgesetzte konzentrisch« feindliche Vormarsch hat sich, an geblich durch die Ungunst der Witterung, äusserst langsam vollzogen. Nach einer amtlichen englischen Meldung vom 17. Mai Die nachstehende, in der „Sächsischen Staatszeituna" vom 19. Mai 1917 — Nr. 114 — veröffentlichte Bekanntmachung wird in Erinnerung gebracht. Dr«» den, den 24. Mai 1918. Ministerium de» Innern. Entwendung von Saatkartoffeln. Auf Grund von 8 12 i. V. m. Z 17 Ziffer 4 der Bekanntmachungen über di« Errichtung von Preisplüfungsstellen und die Bersorgungsregelung vom 25. September 1915 (Reichsgeletzblatt Seite 607), 4. November 1915 tReichsgesetzblatt Seite 728) und 5. Juni 1916 lNeichsgesetzdlatt Seite 439) wird verordnet: Wer von bestellten Aeckern oder Gärten Saatkartoffeln entwendet, wird, wenn nicht die Gesetze eine schwerere Strafe androhen, mit Gesängni» bi» zu sechs Monaten bestraft. Der Versuch ist strafbar. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark erkannt werden. Dresden, den 18. Mai 1918. Ministerium des Innern. m. Nachtrag zur Vekanntmachang des Kommunatverbandes der Kgt. Amtshauptmannschaft Ktöha vom 16. August 1917 „Mehl- und Backwarenprcise betreffend". Z 1 der in der Ueberschrift dieses Bekanntmachungs-Nachtrages bezeichneten Bekanntmachung vom 16. August 1917 wird mit Wirkung vom Juni 1918 ab anderweit dahin abgeändert, daß für die Abgabe an Bäcker und Mehlkleinhändler der Höchstpreis für den Doppelzentner Roggen mehl zu 25 Proz. mit Weizenmehl vermischt, beides zu 94 Proz. ausgemahlen, auf 39,50 Mark frei Haus festgesetzt wird. Der unter dem 12. November 1917 erlassene erste Nachtrag zu der in der Ueberschrift dieses Bekanntmachungs-Nachtrages bezeichneten Bekanntmachung vom 16. August 1917 findet durch diesen Nachtrag seine Erledigung. Flöha, am 25. Mai 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschast Flöha. V. Nachtrag zur AeLauntmachung des Kommunatvervandes der Kgs. Amtshauptmannschast Alöha vom 7. April 1917 über: „Bereitung von Backware im Kommunalverbande Flöha". i. An Stelle der in dem unter dem 17. April 1918 erlassenen In. Nachtrage zu der oben erwähnten Bekanntmachung enthaltenen Bestimmungen treten folgende: Zur Bereitung von 1 Kilogramm Schwarzbrot darf keinesfalls mehr als 620 Gramm des vom Kommunalverbande gelieferten Getreidemehles (von jetzt an mit 25 Gewcchrsteilen 94prozentigen Weizenmehles vermischtes Roggenmehl) und 84 Gramm Kartoffelwalzmehl oder Trockenkartoffelmehl verwendet werden. Zur Berenung von 1 Kilogramm Weißbrot darf keinesfalls mehr als 620 Gramm zu 94 Proz. ausgemahlenen Weizenmehle» und 84 Gramm Kartoffelwalzmehl oder Trocken- kartosfelmehl verwendet werden. ii. Die Erlaubnis zur Herstellung von Weißbrot (Gebäck aus zu 94 Proz. ausgemahlenem Weizenmehle) wird anderweit auf einen Tag in der Woche, und zwar auf den Sonnabend, beschränkt. Weiter wird die Beschränkung getroffen, daß zur Herstellung von Weißbrot in keiner Bäckerei.mehr al« V» des gesamten Wachenbedarfes an Getreidemehl verwendet werden darf. Auf die Herstellung von Krankenbrot in den zu besten Herstellung ausdrücklich ermächtigten Betrieben finden die Ltnlchränkungen unter n Abs. 1 und 2 dieses Bekanntmachungs-Nachtrages keine Anwendung. in. Der unter dem 10. August 1917 erlassene I. Nachtrag zu der obenerwähnten Bekannt machung vom 7. April 1917 wird aufgehoben. Sämereien. Zur Verwendung für Saatzwccke stehen hier noch zur Verfügung: Mai«, verschiedene Sorten Speiseerbsen, Zuckerrübensamen, Stangenbohnen, Spinat-, Wetßkrautsamen, kleinere Mengen Rotkraut-, Kohlrabi-, Zwiebel-, Radieschen- und Möhrensamen. Bestellungen sind spätestens di« «um St. d>->> ^«. hierher zu bewirken. Flöha, den 25. Mai 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die Kirschennutzungen auf den Staatsstraßen des unterzeichneten Bauamles sollen auf Grund schriftlicher Angebote verkauft werden. Die Auswahl unter den Bietern und die Ablehnung aller Angebote bleibt Vorbehalten. Die Käufer haben die gesamte erstandene Ernte dem zuständigen Kommunalverbande zu den behördlich fest gesetzten Höchstpreisen zu überlasten. Auf die Verordnungen de» Ministeriums de» Innern vom 20.4. uns 27.4.18 wird verw.tien. Angebotsoordrucke und Bedingungen sind für die Amtsstraßenmeisterbezirke Chemnitz und Zschopau in Chemnitz, Kalserstraße 31, i., für den Bezirk Stollberg in Stollberg beim Amts- straßenmeister Hvtopp und für die Bezirke Flöha und Frankenberg m Flöhq beim Amtsstraßen- melster Geißler, sowie außerdem bei den Straßenwärtcrn erhältlich, wo auch nähere Auskünfte erteilt werden. Die schriftlichen Angebote sind verschlossen und pojtsrei bei den obigen Stellen bi» spätestens den 10. Juni vormittags 12 Ahr einzureichen. Die bis zum 17. Juni nicht beantworteten Angebote gellen als abgetehnr. Uvnigtiok«« u»«k Uks»»«^-0«usm1t Vlivmntt»