Volltext Seite (XML)
Amtsblatt für die König!. AmtshaiHtumnnschast Flöha, das König!. Amtsgericht und den Stadttat zu Frankenberg Verantwortlich« Nedakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von T. B. Roßberg in Frankenberg i. S«. - — ... . - - - > Frankenberger Tageblatt Bezirks- Anzeiger 9« 77. Jahrgang Freitag den 19. April 1918 TllttÄlttÜ - NtÄeUlMafN unsere Ausgabestellen, Stadt- und n Landboten, sowie Postanstalten entgegen. bringen. WaremunfaMutr Die bisher 1 pro Mille betragende Steuer soll auf 5 pro KirchenvorftaudsfiHung Dienstag, dm 23. April 1918, nachmittags 4 Uhr «8»» November 1917 hier verstorbene Schuhmachermeister Herr Wilhelm Gustav i??« ^btwilllg der Stadtgemeinde Frankenberg einen Betrag von 300 Mark "m 3I-I-N -In- »Mo« I-In- »---idnI-M- -u! »>>' »'M A«-d,u- Frankenberg, am 17. April 1918. ' Der Stadtrat. BaMMwMMHfädem Die der Stadtgemeinde Frankenberg zugeteilte Menge von Baumwollfäden gelangt in nächster Zeit zur Ausgabe. ... - Die Verarbeiter (Schneider, Schneiderinnen usw.) und Anstalten können die Vezugs- -Sonnabend, den 20. April, von Nachmittag 2 bis 4 Uhr in der Bekleidung»! stelle (ttirchgaike 8) m Empfang nehmen. Frankenberg, den 18. April 1918. . Der Stadreat. i«a? Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft vom 14. April ^Ktzer von Tarten, Baumschulen und Obstanlagen auf Grund bestehender A»!» EE der Obstbaumzucht und zur Abwendung von Schäden die in ihren An ¬ lagen Mietenden Maikäfer sorgfM zu sammeln und zu vernichten haben. 14 TagengeahÄ "" Geldstrafe bis zu 180 Mark beziehentlich Haftstrafe bis zu gekonnEn werdeE^^^^" Polizeiorgane wollen darauf sehen, daß der Anordnung nach- — Flöha, den 15. April 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft. soll nur eine Anleihe von 50 Millionen Mark für Entschä digungszwecke ausgenommen werden. Der Reinertrag aus dem Branntweinmonopol wird auf 847 Millionen Mark geschätzt, so das; es ein Mehr von 643 Millionen Mark er bringen würde. Ein Zehntel des Trinkbranntweins wird für die Destillateure zur Herstellung von Likören freigegeben, wofür pro Flasche eine Banderolensteuer von 1 Mark zu zahlen ist. Wrinsteuer. Die Wcinsteuer ist als eine einheitliche Wertsteuer von 20 Prozent des Mertes gedacht. Auch die Obst- und Beeren weine sind in die Borlage einbezogcn. Die Steuer tritt beim llebergang des Weines an den Verbraucher ein. Es wird ein Vie neuen Ztenervsrlsgen Der Inhalt der in voriger Nummer des Frankenberger Tageblattes bereits kurz gekennzeichneten neuen Steuervorlagen ist folgender: Biersteuer. Bei der Biersteuer war die Frage, ob man bei der Noh- stoffsteuer oleiben oder zur Fabriksteuer übergehen sollte. Das Ergebnis der Beratungen war, das; die jetzige Nohstosf- besteuerung nicht mehr beizubehalten sei, schon weil der Ver brauch an Rohstoffen sehr zurückgegangen ist, so das; auch eine Steigerung der Rohstoffbesteuerung keine sichere Mehrein nahme für das Reich ergeben würde. Grundsätzlich soll daher das Fertigfabrikat mit einer Normalsteuer belegt werden. Die unbedingte Durchführung einer solchen wurde alber Un gerechtigkeiten mit sich bringen, weil wir bekanntlich schwere und leichte Biere unterscheiden. Die Ungerechtigkeit soll daher dadurch beseitigt werden, das; Zuschläge für schwere, Er mäßigungen für leichter gebraute Biere eingeführt werden. Die Normalsteuer ist außerdem gestaffelt. Sie soll 10 M. pro Hektoliter be? kleinen und 12,50 M. bei großen Braue reien betragen. Dazu sollen Zuschläge von 50 Prozent für Siarkbiere und Ermäßigungen von 50 Prozent bei Einsach bier «intreten. Um die Konkurrenzverhältnisse einigermaßen in Orldnung zu halten, wird die Kontingentierung cinge- führt, und zwar auf der Grundlage der Erzeugung von 1912 und 1913. Was über die Kontingentierung hinausgeht, soll für die ersten fünf Jahre mit einem Zuschlag von 100 Proz., später von 50 Prozent belegt werden. Die steuerliche Ueber- wachung der Brauereien soll die gleiche bleiben. In der Vor lage ist schließlich eine Erhöhung des Bierzolles vorgesehen. Der Ertrag der neuen Biersteuer ist aus 401 Millionen Mark 'aus der Norddeutschen Brausteuergcmeinschaft, 104 Millionen Mark aus den süddeutschen Staaten und 8 Millionen Mark aus dem Bierzoll geschätzt, was einer Gesamteinnahme von 513 Millionen Mark und einem Mehrerträgnis von 339 Millionen Mark entspricht. Branntweinmonopol Der erste Schritt Hur Verstaatlichung der Branntwcm- «rzeugung ist bekanntlich bereits mit der Errichtung der Spiri- tuszentrale getan worden. Auf dieser Grundlage soll jetzt weiter gebaut werden. Der Branntwein wird staatlicherseits von den Brennereien übernommen werden, nicht aber der Edelbranntwein; auch die Kornbrennereien sollen ihren Brannt wein selbst vertreiben können. Die Reinigung des Brannt weins soll vorläufig in den bestehenden Anstalten vorge nommen werden, diese sollen aber allmählich zusammengelegt werden und mit der.Zeit auf die Monopolverwaltung über gehen. Diese Monopolverwaltung, das Monopolamt, ist als Behörde gedacht. Neben ihr besteht eine G. m. b. H., di- Spirituszentrale, die dem Monopolamt untergeordnet ist. Die ganze Einrichtung ist demnach als gemischter Betrieb anzu sehen. Dem Monopolamt ist ein Beirat beigegeben, der aus fünf Mitgliedern des Bundesrates, fünf Reichstags- abgeordneten, fünf Vertretern der landwirtschaftlichen Bren- uereien und fünf Vertretern der sonstigen Jnteressentengrnp- pen besteht. Er hat ausschlaggebend mitzusprechen, auch bei der Preisfestsetzung. Der Trinkbranntwein wird an die Ver schleißer abgegebem Für die Flasche wird ein fester Preis angesetzt, während der Preis für den Ausschank aus dem Glase freigegeben ist. Der für gewerbliche Zwecke bestimmte Spiritus soll wie bisher behandelt werden. Das Ouantum soll vermehrt werden und es wird auch später unter dem Selbstkostenpreise abgegeben werden. Die Destillateure sollen Bekanntmachung für Sachsenburg. In Gemäßheit der bestehenden Vorschriften werden alle Personen, welche am hiesigen Orte ihre Einkommensteuerpflicht oder ihre Ergänzungssteuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber bis seht die Steuerzettel nicht haben behändigt werden können, hiermit aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschützungsergebnilles sich bei der hiesigen Gemeindebehörde zu melden. Sachsenburg, den 18. April 1918. Der Gemeindevorstand. und Staatsanleihen soll die Abgabe für das Publikum 4 pro Mille, für den Händler 2 pro Mille betragen, bei der Kriegs anleihe 2 bezw. 1 pro Mille, bei Pfandbriefobligationen 7 bezw. 3 pro Mille, bei Jndustrieobligationen 4 bezw. 1 pro Mille. Für Papiere, die nicht zum Börsenhandel zuge- - BaekepeischließuMG. des Bäckermeisters Emil Heydt in Frankenberg wird wegen festgeftellter > "lligkeit des Letzteren m der Befolgung der erlaßenen Vorschriften über die Regelung mit Mehl und Brot und über die Bereitung von Backwaren im Kommunalverband Flöha auf die Zett vom 21. April bis 4. Mai 1918 für jeden Betrieb geschlossen. Gt«dtr«t Frankenberg. am 17. April 1918. Mille erhöht und gleichzeitig auf alle Leistungen, also nicht bloß auf die Warenumsätze, sich erstrecken, soweit diese Leistun gen auf einer selbständigen beruflichen Tätigkeit beruhen, die nicht schon bisher steuerpflichtig war. Der Auslandshandel bleibt frei, ebenso die Gehälter. Die mit dieser Steuer ver bundene Lurussteusr soll von 5 Prozent auf 1.0 und 20 Proz. erhöht werden. Die Liste der Luruswaren ist nicht allzu weit gefaßt, sie betrifft hauptsächlich Kunstwerke, Klaviere, Hand feuerwaffen, motorisch betriebene Luft- und Wasserfahrzeuge, Pelzwaren und Juwelierwaren. Die letzteren sind mit dem Satze von 20 Prozent des Verkaufswertes belegt. Inserate sind mit dem Satze von 5 pro Mille getroffen. Zu den „Leistungen" werden u. a. auch Aerzterechnungen, Schrift- slellerhonorare und ähnliches zählen. Der Mehrertrag der Steuer ist auf eine Milliarde Mark berechnet. Die Postabgabe Nach der Vorlage sollen in Zukunft Ortsbriefe bis 20 Gr. einem Zuschlag von 21/2 Pfennig unterliegen, über 20 Gr. bis 50 Gramm einem Zuschläge von 7Vz Pfennig. Post karten sollen im Fernverkehr zukünftig 10 Pfennig (Plus 2V2 Pfennig) kosten, Drucksachen bis 50 Gramm statt 3 Pfennig 5 Pfennig, über 50 Gramm 71/2 (5) bezw. 15 (10) Pfennig. Geschäftsbriefe und Warenproben erfahren einen Zuschlag von 5 Pfennig, Pakete bis 5 Kilogramm für die erste Zone einen Zuschlag von 10 Pfennig, Pakete über 5 Kilogramm einen Zuschlag von 20 bezw. 30 Pfennig, Postanweisungen bis 100 M. einen Zuschlag von o Pfennig, über 100 M. einen solchen von 10 Pfennig. Im Tclcgraphenverkehr wird das Wort in Zukunft 8 statt 7 Pfennig kosten und der Fernsprechverkehr erleidet einen Zuschlag oon weiteren 70 Prozent. Alle diese Erhöhungen sollen vom 1. Oktober dieses Jahres eintreten. Der Mehrertrag der Erhöhungen wird auf 125 Millionen Mark geschätzt. Den Abschluß der Steucrvorlage bildet ein gegen die Steuerflucht der Kapitalisten gerichteter Gesetzentwurf. Er soll verhindern, daß sich Kapitalisten nach dem Kriege in das Ausland zurück- zichen, um dort, von den heimischen Steuern unbehelligt, ihr Geld zu verzehren. Es würden durch eine solche Steuerflucht zweifellos dem Reich wie den Einzelstaaten und den Kom munen erhebliche Summen entzogen werden. Um das zu verhindern, sollen alle die;enigen, die nach dem Kriege ihren Verkauf vo« Zuckerwaren Freitag, den 19. d. M., vormittags von 7 bis 12 Uhr bei A. Johne, Schloßstraße, an die Bewohner des 2. BrotkartenÄezirkes. Auf einen Haushalt entfällt eine Düte zum Preise von 59 Pfg. Die Ausweiskarle ist vorzulegen. Stadtrat Frankenberg, den 18. April 1918. Eier-Berkauf in der städtischen Niederlage, Baderberg S, Sonnabend, den 29. d. M.. vormittags >/-9 bis 12 Uhr an die Bewohner de« 2. Brotkartenbezirkes gegen Elermarke Nr. 22. Auf eine Marke entkällt 1 Ei. - Kleingeld ist mitzubringen. Die Ausweiskarte ist vorzulegen. Stadtrat Frankenberg, den 18. April 1918. - sowie für Meß- und Abendmahlweine sind Erleichterungen vorgesehen. Die Weinsteuer soll 100 Millionen Mark er geben. Schaumweinsteucr. Die bisher mit 1—3 Mark gestaffelte Schaumweinsteuer soll in Zukunft einheitlich 3 Mark betragen. Bei den aus ländischen Schaumweinen soll an die Stelle der Banderolen die Vuchkontrolle treten. Aus der Schaumweinsteuer wird ein Plus von 20 Millionen Mark erwartet. Alkoholfreie Getränke Die Steuer auf alkoholfreie Getränke soll alle Heil- und Mineralwässer, die natürlichen wie die künstlichen, umfassen, ebenso die Limonaden. Sie werden nach Gruppen unter schieden. Die Mineralwässer sollen bei Abgabe in Mengen von 4/2 Liter 21/2 Pfennig, in größeren Mengen 5 Pfennig Steuer tragen, die Limonaden bei Vs Liter 6"Pfennig, die konzentrierten Limonaden bei einem 1/2 Liter 60 Pfennig und bei größeren Mengen das Doppelte. Der Ertrag der Steuer wird auf 51 Millionen Mark geschätzt. Die in diese Vorlage eingearbeitete Erhöhung des Zolles auf Kaffee, Kakao und Tee soll 75 Millionen Mark ergeben. Gesellschaftssteiler Nach dem Gesetze von 1917 sind die Gesellschaften ver pflichtet, 60 Prozent ihres Reingewinnes zur Rücklage zu bringen. Diese Rücklage soll nunmehr zur Besteuerung heran gezogen werden, und zwar in Form einer Degression, an fangend von 60 Prozent bis zu 30 Prozent herunter. Der Höchstsatz von 60 Prozent soll von allen Mehrgewinnen über 500 000 Mark erhoben werden, wenn der Gewinn mehr als 25 Prozent des Stammkapitals beträgt. Ohne diese Be dingung soll der Höchstsatz bei allen Gewinnen über 1 Million Mark cintreten. Die Abgabe darf nicht von dem Gewinn abgezogen werden. Börsensteuer Es handelt sich um eine Erhöhung des Gefcllschaftsstem- pels, des Effektenstcmpels und der Talonsteuer (nicht sür Zinsschcinc). Die Hauptsache bildet der Ertrag aus der Be steuerung der Kapitalanlage. Dabei soll das Publikum höher belastet werden als andere, gewerbsmäßige Geschäfte, die geringe Gewinne bringen. Es ist daher eine Differenzierung zwischen Publikum und Effektenhändler vorgesehen. Zum ersten Male sollen auch die Staats- und Reichpanleihen einer wenn nach einer bestimmten Skala entschädigt werden, und zwar auch Niedrigen Anlagesteuer unterworfen werden. Auch die auf zehn Jahre hinaus. Durch diese rcntenwsise Entschädigung Kriegsanleihe, die nach dem Kriege den Markt beherrschen wird die Aufnahme einer großen Anleihe vermieden. Es wird, konnte dabei nicht ausgenommen werden, aber sie soll um die Hälfte niedriger besteuert werden. Bei den Reichs- Verkauf von Saatkartoffel« WWMh frW im Hofe des Geschäftshauses Schmidt L Pfitze, hier, Freitag, den 19. d. nachmittags von 2 Ahr ab zum Preise von 12 MI. 75 Pfg. für den Zentner. . Bezahlung hat vorher im Nathan» (Zimmer Nr. 2) zu erfolgen. — Die Ausweiskarte ist vorzulegen. Stadtrat Frankenberg, den 18. April 1918.- lassen sind, soll der doppelte Satz gelten. Der Ertrag aus der Erhöhung des Gesellschastsstempels wird auf 20 Mill. ' Mark berechnet, der Mehrertrag aus der Besteuerung der Kopitalsanlage auf 150 Millionen Mark. Dazu kommen noch 30 Millionen Mark von den Geldumsätzen für Grund stücke usw., so daß sich ein Gesamtertrag von 200 Millionen .. , Mark ergeben würde. Die Tantiemesteuer soll von 8 Proz. Prüfungsamt für Wcinverwertung errichtet werden, dessen auf 20 Proz. erhöht werden. Eine Erhöhung um 20 Proz- Entscheidungen endgültig sind. Auch gelangt eine Nachsteuer erfahrt die Wechselstcmpelsteuer. Sie soll 4 Millionen Mark zur Einführung, der anch die Privatkeller unterliegen mit einem Bestände von mehr als 30 Flaschen. Für ausgeführte Weine