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Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 06.03.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-03-06
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-191803065
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19180306
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19180306
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
-
Jahr
1918
-
Monat
1918-03
- Tag 1918-03-06
-
Monat
1918-03
-
Jahr
1918
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- err Friedensvertrag mit Rußland Ilnki« angenommen. 3. nm. und nnterzeichnet. Die Annahme unserer Frie- gemischte Kommissionen eingesetzt. Die Schrffahrtsn-ege sind dauernd Don treibenden Minen frei zu halten. , 3. Blärz. Der politische Hauptver- ichnet worden ist, lautet: Ver Lveiinrteg Deutscher Abenvberlcht WaffinftilIsta>rdsb«dtngAng«i von Rumänin «W«» nominell Artikel 1Z. Auslegung. Bei Auslegung dieses Vertrages sind für die Beziehungen zwischen Deutschland und Ruhland her deutsche und russische Tert, für die Beziehungen zwischen Oesterreich-Ungarn und Ruhland der deutsch-österreichische und russische Tert, für die Beziehungen zwischen Bulgarien und Ruhland der bulgarische und russische Tert, für die Beziehungen zwischen der Türkei und Rügland der türkische und russische Tert mahgebend. Artikel 14. Ratisilation. Der gegenwärtige Friedensvertrag wird ratifiziert wer den. Die Ratifikationsurkunden sollen tunlichst bald in Berlin ausgetauscht werden. 'Die russische Regierung verpflichtet sich, den Austausch der Ratifikationsurkunden auf Wunsch einer der Mächte des Vierbundes innerhalb zwei Wochen vorzu nehmen. Der Friedensvertrag tritt, soweit nicht seine Artikel, Anlagen oder Zusatzverträge anders bestimmen, mit seiner Ratifikation in Kraft. Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag eigenhändig unterzeichnet. wie vor di« Mauern unserer Feldgrauen unerschütterlich, jeden Augenblick bereit zum Angriff, und unermüdlich arbeiten unsere U-Boote weiter. Was aber die Armee im Osten anbetrcffe, so seien ihre Leistungen unvergleichlich und wür den als bewunderungswürdige Taten in der Weltgeschichte weitörlelien. Der Präsident schloh mit den Worten, wir wollen wenigstens auch an dieser Stell« erneut unser« Be- j wunderung und unseren tiefgefühlten Dank aussprechen. (Leb- j Hafter Beifall.) Zur Beratung steht als einziger Punkt Art. 7k d«s ordeml. Staatshauchaltplanes, Forstakademi» Tha-i Ausgesertigt in fünffacher Urschrift in BresbLitowsk, März 19l8. (Folgen Unterschriften.) Osten Kein Zwang bei der Unterzeichnung des Friedensvertrages o Die „Nordd. Ailg. Ztg." schreibt über die Unter zeichnung des Vertrages: Von russischer Seite wird behauptet, datz die russischen "Unterhändler in Brest L,itowsk genötigt gewesen seien, den Friedensvertrag zu unterzeichnen, ohne von seinem Inhalt die nötig« Kenntnis genommen zu haben. Diese Behauptung ist völlig unzutreffend. Was die recht lichen Bestimmungen des Vertrages betrifft, so stimmen sie völlig mit denen überein, die in den wochenlangen Verhand lungen zwischen den Delegationen schon vor der Wiederauf nahme der Feindseligkeiten festgelegt worden waren. Die politischen Bestimmungen des jetzigen Vertrages sind nach der Wiederaufnahme der Verhandlungen von den russischen Dele gierten und dem Gesandten von Rosenberg eingehend erörtert worden. Besondere Kommissionen einzu setzen, haben die Russen selbst abgclehnt. Sie haben in voller Kenntnis und nach einer Prüfung, die sie selber als ausreichend betrachtet haben, den Vertrag unterzeichnet. Des Kaisers Dank ans Heer o (Amtlich.) Berlin, 4. 3. Seine Majestät der Kaiser an den Oberbefehlshaber Ost Seiner Königlichen Hoheit Generalfeldmarschall Prinz Leopold von Bayern: Zn dreieinhalbjährigem Ringen hatte die deutsche Armee im Verein mit unseren treuen Verbündeten den in erdrückender Uebermachi unser Land bedrohenden russischen Heeren Halt geboten. Zn gewaltigen Schlachten wurde der Feind ge schlagen und in das Znnere seines Landes zurückgeworsen. Die Schläge der verbündeten Heer« führten die Zersetzung des russischen Reiches herbei. Am Ende des vorigen Jahres senkte der «inst mächtig« Gegner im Osten zum erstenmal« die Waffen. Aber noch einmal mutzt« ich mein tapferes Ostheer zum Kamps« rufen, um den von der russischen Re ZScdNicder canNag wl Dresden, 4. März. Den Deutschland, Oesterreich»Ungarn, Artet einerseits und Rußland anderseits Oesterreich-Ungarn, Bulgarien und di« Rutzland anderseits übereingetommen sind, den Kriegszustand zu beenden und die Fri«densverhand- lungen möglichst rasch zum Ziele zu führen, wurden zu Be vollmächtigten ernannt: Von der kaiserlich deutschen Regierung: Der Staats sekretär des Auswärtigen Amtes, Kaiserlicher Wirklicher Ge heimer Rat Herr Richard von Kühlmann; der kaiserliche Gesandte und bevollmächtigte Minister Herr Dr. von Rosen berg, der königlich preußische Generalmajor Hoffmann, Lhef des Generalstaves des Oberbefehlshabers Ost, der Kapitän Horn. AmnerkuiP des W. T. B.: Die handelspolitischen Fra gen, auf die sich Artikel 12 bezieht, sind nach den For derungen des deutschen Ultimatums analog dem ukrainischen Vertrage geordnet. Was die rechtspvlitischen Vereinbarungen angeht, entsprechen sie im wesentlichen d«n Vorschläge», die auf Grund des Ultimatums von deutscher Seite in der «rsten Sitzung unterbreitet worden sind. einrichtungm gewährleistet und die staatliche Ordnung her gestellt ist. Rußland wird alle verhafteten oder verschleppten ' Bewohner Estlands und Livlands sofort freilassen und ge währleistet di« sichere Rücksendung aller verschleppten Estländer und Lioländrr. Auch Finnland und die Alandsinseln werden alsbald von den russischen Truppen und der russischen Roten Garde, die finnischen Häfen von der russischen Flott« und den russischen Seestreitkräften geräumt. Solange das Eis die Ueberführung der russischen Kriegsschiffe in russische Häfen ausschli«tzt, werden auf den Kriegsschiffen nur schwache Kom mandos Zurückbleiben. 'Ruhland stellt jede Agitation oder Propaganda gegen dir Regierung oder öffentlichen Einrich tungen Finnlands «in. Die auf den AlanÄsins«ln angelegten Befestigungen sind sobald wie möglich zu entfernen. Ueber die dauernde Nichtbefestigung dieser Znseln sowie über ihr« sonstige Behandlung in militärischer und schiffstech nischer Hinsicht ist «in besonderes Abkommen Zwischen Deutsch land, Ruhland, Finnland und Schweden zu treffen. Es besteht ein Einverständnis darüber, daß hierzu auf Wunsch Deutschlands auch andere Anliegerstaaten der Ostsee hinzu zuziehen sein würden. Artikel 7. Irrsten und Afghanistan. Von der Tatsache ausgehend, datz Persien und Afghani stan freie, unabhängige Staaten sind, verpflichten sich die vertragschließenden Teil«, die politische und wirtschaftliche Un abhängigkeit und territoriale Unversehrtheit dieser Staaten zu achten. , Artikel 8° Entlassung der Kriegsgefangenen. Die beiderseitigen Kriegsgefangenen werden in ihre Hei mat entlassen. Die Regelung der hiermit zusammenhängenden Fragen erfolgt durch die im Artikel 12 vorgesehenen Einzel verträge. Artikel 9. Verzicht auf Kriegskosten. ! Di« vertragschließenden Teile verzichten gegenseitig auf ' den Ersatz ihrer Kriegskosten, d. h. die staatlichen Aufwen- düngen für die Kriegführung sowie aus dM Ersatz der Kriegs schäden, d. h. derjenigen Schäden, die ihnen und ihren An gehörigen in den Kriegsgebiet«n durch militärische Matznahmen mit Einschluß aller in Feindesland vorgenommenen Nequi- > sitionen entstanden sind. Artikel LV. Diplomatisch« Beziehungen. Di« diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwi schen den vertragschließenden Teilen werben sofort nach Ratifi kation des Friedensvertrages wieder ausgenommen. Wegen der Zulassung der beiderseitigen Konsuln bleiben besondere Vereinbarungen Vorbehalten. Artikel 11. Wirtschaftlich« Beziehungen. Für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Mäch ten des Vierbundes und Rußland sind die in den Anlagen 2—5 enthaltenen Bestimmungen maßgebend, und zwar An lage 2 für die deutsch-russischen, Anlage 3 für die österreichisch- ungarisch-russischen, Anlage 4 für die bulgarisch-russischen und Anlage 5 für di« türkisch-russischen Beziehung«». Artikel 12. Rechtsbeziehungen. Die Herstellung der öffentlichen und privaten Rechts beziehungen, der »Austausch der Kriegsgefangenen und Zivil internierten, die Amnestiefrage sowie die Frage der Behand lung der in Gewalt des Gegners geratenen Handelsschiffe werden in Einzelverträgen mit Rußland geregelt, welche einen wesentlichen Bestandteil des gegenwärtigen Friedensvertrages bilden und, soweit tunlich, gleichzeitig mit diesem in Kraft treten. wtb Herlin, 4. März abends. (Amtlich.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues. Die Rumänen haben unser« Waffenstiftstandsbedingungen bMhgungen seitens Rumäniens sei zu-»ersichtlich zu erwarten. Wir könnten nun der Entwickelung der Dingr im Westen Mit vollem Vertrauei! entgegenfehen, denn dort stehen nach ztHüon d«r k. u. k. gemeinsam«!: österrrichisch-ungarjschen Regierung der Minister des k. u. k. Hauses und des Aeußern, Seiner k. u. k. apostolischen Majestät Geheimer Rat Ottokar Graf Czernin von und zu Chudenitz, der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter Seiner k. u. l. apostolischen Maje stät Geheimer Rat Herr Kajetan Merey von Kapos-Mere, der General der Infanterie Seiner k. u. k apostoliscken Majestät Geheimer Rat Herr Marimilian Esicserics von Bacsany. Von der königlich bulgarischen Regierung: Der könig liche außerordentliche Gesandte und bevollmächtigte Minister in Wien Andrea Toscheff, o«r Oberst im Generalstabe königlich bulgarischer Militärbevollmächtigter bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser und Flügeladjutant Seiner Majestät des Königs der Bulgaren, Peter Gantschrw, der königlich bul garische erste L«gationssekr«tär Dr. Theodor Anastassoff. Von der kaiserlich osmanischen Regierung^ Seine Hoheit Ibrahim Hakki-Pascha, ehemaliger Großwesir, Mitglied des ottomavischen Senats, bevollmächtigter Botschafter Seiner Majestät des Sultans in Berlin, Seine Erzellenz General der Kavallerie Generaladjutant Seiner Majestät des Sultans bei Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser, Zeki-Pascha. Von der russischen föderativen Sowjet-Republik: Grigori Jakowlewitsch Sololnikow, Mitglied des Zentralerekutivaus- schusses der Räte der Arbeiter-, Soldaten- und Bauern deputierten, Lew Michajlowitsch Karachan, Mitglied des Zen- tralerelutivausschusses der Räte der Arbeiter-, Soldaten- und Bauerndeputierten, Georgi Wassiljewitsch Tschitscherin, Ge- hilfe des Volkskommissars für »Auswärtige Angelegenheiten, Grigori Iwanowitsch Petrowsky, Volkskommissar für Znnere Angelegenheiten. Die Bevollmächtigten sind in Brest-Litowsk zu Friedens oerhandlungen zusammengetreten und haben sich nach Vor legung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Voll machten über folgende Bestimmungen geeinigt: Artikel 1. „In Frieden und Freundschaft". I Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Bulgarien und die Tür kei einerseits und Rußland anderseits erklären, daß der Kriegs- ' zustand zwischen ihnen beendet ist. Sie sind entschlossen, fortan in Frieden und Freundschaft mit«inand«r zu leben. »Artikel 2. Keine innerstaatliche Einmischung. Die vertragschließenden Teile werden jede Agitation oder Propaganda gegen die Regierung oder Staats- und Heeres einrichtungen des anderen Teiles unterlassen. Di« Verpflich tung gilt, soweit sie Rußland obliegt, auch für die von den Mächten des Vierbundes besetzten Gebiete. Artikel 3. Di« Grenz fragen Gebiete, die westach der zwischen den vertragschließenden Teilen vereinbarten Linie liegen und zu Rußland gehörten, werden der russischen Staatshoheit nicht mehr unterstehen. Die vereinbarte Linie ergibt sich aus der diesem Friedens- Vertrag als wesentlicher Bestandteil beigefügten Karte. Die genaue Festlegung d«r Linie wird durch eine deutsch russische Kommission erfolgen. Den in Rede stehenden Ge bieten werden aus der ehemaligen Zugehörigkeit zu Rußland keinerlei Verpflichtungen gegenüber »Rußland erwachsen. Ruß land verzichtet auf jede Einmischung in die inneren Verhältnisse dieser Gebiete. Deutschland und Oesterreich-Ungarn beab sichtigen das künftige Schicksal dieser Gebiete im Benehmen mit deren Bevölkerung zu bestimmen. »Artikel 4. Räumung der -«setzten Gebiet«. Deutschland ist bereit, sobald der allgemeine Friede ge schlossen und di« russische Demobilmachung vollkommen durch geführt ist, das Gebiet östlich der im Artikel 3 »Absatz 1 bezeichneten Linie zu räumen, soweit nicht Artikel 6 anderes bestimmt. Rußland wird alles in seinen Kräften Stehend« tun, um die alsbaldige Räumung der ostanatolifchen »Provinzen und ihre ordnungsmäßige »Rückgabe an die Türkei jicherzustellen. Die Bezirke Erdehan, Kars und Votum werden gleichfalls ohne Verzug von den russischen Truppen geräumt. Rußland wird sich in die Neuordnung der staatsrechtlichen und völker rechtlichen Verhältnisse dieser Bezirke nicht einmischen, sondern überläßt es der Bevölkerung dieser Bezirke, die »Neuordnung im Einvernehmen mit. den Nachbarstaaten, namentlich der Türkei, durchzuführen. 'Artikel 5. Maritim« Fragen. Rutzland wird die völlige Demobilmachung seines Heeres einschließlich d?r von der jetzigen »Regierung neu gebildeten Heeresteile unverzüglich durchführen. Ferner wird »Rußland sejne Kriegsschiffe entweder in russische Häfen überführen uhd dort bis zum allgemeinen Friedensschluß belassen, oder sofort desarmieren. Die Kriegsschiffe der mit den Mächten des Vierbundcs im Kriegszustand verbleibenden Staaten wer den, soweit sie sich in russisch«!» Machtbereich befinden, wie russische Kriegsschiffe behandelt werden. Das Sperrgebiet inz Eismeer bleibt bis zum allgemeinen Friedensschluß be stehen. Zn der Ostsee, und soweit die russische Macht reicht, ! ich Schwarzen Meere, wird sofort mit der Wegräumung der Minen begonnen. Die Handelsschiffahrt in diesen Sperr gebieten ist frei und wird sofort wieder ausgenommen. .Zur ' < Festlegung der näheren Bestimmung«», namentlich zur Be- < kamrtgabe der gefahrlosen Wege für Handelsschiffe, werden < Artikel 6. Rutzland u«d Ukraine. Rutzland verpflichtet sich, sofort Frieden mit d«r ukrai nischen Volksrepublik zu schließen und den Friedensvertrag zwischen diesem Staate und den Mächten des Vierbundes anzu- erk«im«n. Das ukrainische Gebiet wird unverzüglich von den russischen Truppen und der russischen Roten Gard« geräumt. »Rutzland stellt jede Agitation od«r Propaganda gegen die Regierung oder öffentlichen Einrichtung.» der ukrainischen Volksrepublik ein. Estland Sud Livland werden gleichfalls ohne Verzug von den russisch«» Truppen und der russischen Roten Garde geräumt. Die Ostgrenze Estlands läuft im allgemeinen durch den Peipussee und den Pskowschen See bis zu dessen Südwestecke, dann über den Lubenschen See in Richtung Lioenhof an der Düna. Estland und Livland werden von der deutschen Polizei macht beseht, bis dort die Sicherheit durch eigene Landes ¬ rand t b«tr. Der Berichterstatter ALa. Dr- Kart« (Kons.) beantragt namens der Deputation, Einnahmen mit 12 0OV Mart zu genehmigen und di« Ausgaben mit 130277 M. zu bewillige» und dl« Regierung spätesten» bis zum nächsten Landtag uni das Ergebnis der Erörterung zu ersuch«», ob im Interesse der Fortentwickelung unserer sächsischen Forstwirt schaft der Fortbestand der Forstakademie Tharandt, ihre Aufhebung oder Angliederung an eine sächsische Hochschule zweckmäßig ist und wie im Falle des Wegfalles d«r Forst akademie zu Tharandt die dortig«» Institute zu einer groß zügigen forstlichen Versuchsanstalt für Sachsen ausgebaut wer den können. Finanzministrr o. Sendewitz erklärt, daß die Regierung nach wie vor grundsätzliche Bedenken geaen di« Aufhebung oder Verlegung der Forstakademie Tharandt habe- Der Minister wies auf die Leistungen der Forstakademi« und auf die günstige Lage derselben inmitten des Waldes hin. Aussprecheu müsse er sich gegen den Wunsch einer völligen Aufhebung der »Akademie. Er w^rde ohn« Voreingenommen heit in die von der Deputation gewünschten Erörterungen eintreten und möglichst schon im nächsten Landtage darüber Bericht erstatten. Nr/ weiterer längerer Aussprache finden die Anträge der Deputation gegen vier Stimmen Annahme. Nächst« Sitzung Mittwoch, den 6. März, mittags 12 Uhr. gierung auf dem Weg« der Verhandlung^ verweigerten Frieden mit dem Schwert« zu erkämpfen. Unter Deiner Füh rung haben unvergleichliche Truppen in wenig«» Tagen ihre Aufgabe glänzend gelöst. Es weht der alte Angriffsgeist in ihnen. Truppen aller deutschen Stämme wetteiferten an Zähig keit und Ausdauer. Zn unaufhaltsamen Tagesmärschen auf schlechten Wegen in Eis und Schnee gaben sie ihr Neußerstes her. Der oierzehntägige Siegeszug im Osten, reich an großen Anstrengungen und Entbehrungen, aber auch reich an Er folgen, wird ein Ruhmesblatt in der Geschichte des deutschen Heeres bleiben. Allen Führern und allen Truppen spreche ich meinen und des Vaterlandes Dank aus. Gott Helf« uns weitert Wilhelm, I. R. Hohe Auszeichnung für den Oberbefehlshaber im Oste« o Seine Majestät der Kaiser hat nach Abschluß der Zweite Kammer Vor Eintritt in die Tagesordnung hält »Präsident Dr. Vbgel «ine Ansprache, in der er auf die glotzen geschichtlichen Mit stente hinweist. Der Frieden mit Großrutzland sei ab- gDlpssen bemstgung Tagesbericht de, Admiralstab», wtb (Amtlich.) Berlin, 4. 3. Neu« U-Bootsesfolg« auf dem nördlichen Kriegsschauplatz: 165VÜ Brnttsregistertonn«». Unter den versenkten Schiffen befanden sich 2 wertvoll«, tiefveladen« Dampfer von 7000 und 5000 Bruttoregister tonnen, die an der Westküste Englands versenkt würden. Einer derselben hatte, aus der besonders schweren Detonatton, welche dem Torpedotreffer folgte, zu schließen, Munitions ladung an Bord. Der Ehef des Admiralstabes der Marine. Die Hilflosigkeit der nordamerikanrschen Stahlindustrie gegenüber dem Mangel an Schiffsraum offenbart folgende Meldung des „Newyork Wallstreet Zournal" vom 10. Zan.: Die amerikanische Eisen- und Stahlindustrie ist durch die Verkehrsschwierigkeiten in die schlimmste Lage geraten. "Viele Werke und 23 Hochöfen stehen still, der Produktionsausfakl be läuft sich auf Tausende von Tonnen. Die Ausbeute im De zember war die geringste seit »August 1915. Der Ausfall gegenüber dem letzten Monat beträgt 12 vom Hundert. So interessant diese Meldung ist, sagt sie doch nichts Neues, denn schon am 23. Oktober vorigen Jahres bejahte der „Public Ledger" in »Philadelphia eine Anfrage, ob tat sächlich Mangel an Stahl für Schiffsbauzwecke in Amerika bestände. Er stellte fest, datz Stahlwerke wegen Kohlen mangels schließen oder ihren Betrieb einschränken mutzte». Die Verkehrsschwierigkeilen habe» sich seit Herausnahme zahl reicher Dampfer der amerikanische» Binnen- und Küstenflotte zugunsten der Fahrt »ach Europa naturgemäß erheblich ver schärft, so daß die Aussicht auf Verwirklichung des ge priesenen amerikanisch«» Schiffsbauprogramms von Tag zü Tag mehr schwindet. Oesterreichifch-onsarischrr T«ße,b«eich1 wtb Wir«, 4. März. Amtlich wird gemeld«t: An der italienischen Front keine besonderen Ereignisse. In Podolien schreiten die Operationen erfolgreich vor wärts. An Beut« wurden bisher über 770 Geschütze, über 1100 Maschinengewehre und weitere große Mengen an Kriegs material aller Art eingebracht. , Der Chef des Generalstab««.
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