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Zrankenberger Tageblatt Anzeiger Bezirks Amtsblatt für die König!. AmtshaHtMmschaft Flöha, das König!. Amtsgcncht und den Stadttat zu Frankenberg Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C- G. Roßberg in Frankenbrra !. Sa- Dienstag vea 26. Mtrz 1818 71 Er«, Bisher über 45 0W «c- weittrageiide» Geschiitze» beschösse» e'LL Ministerium des Innern. 1, »1 Der Kommnnalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft. Thiemendorf: Waldkirchen: Weibbach: Wtnaendorf: Witzschdorf: Zschopau: Flöha, am 22. faitgene gemacht, Wer 6iw Geschütze, Taufende von Maschinen gemehren und viel anderes Kriegsmaterial erbeutet. Aus Anlaß der Konfirmation leine» ältesten Sohne > übeigab Herr Kaulmann Guido Ancke dem Kirchen Vorstand ö Oil Mark zur späteren Instandsetzung unserer Kirche. Wir danken der verehrten Familie «Ancke für Kiesen Beweis kirchlicher Gcsinnuno von ganzem Herzen. Frankenberg, den 2ö. März 1918. Der Kirchenoorstand. Ehmer. Verkauf van ä pkik 78 pkg», L IS bkg., Ulnare» Suppvn s Vüinßvl IN bei sämüichen Händlern Mittwoch, den 27. d. M., gegen Lebensmittelmarke Nr. 86 je 160 Gramm von der einen oder andere,: Sorte. Stadtrat Frankenberg, den 25. März 1918. . Herr Hermann Günter; A Heimstättenbesitzer Arno Kindler und P. Rosch; Gärtnereibesitzer Otta Margot; Förster Reinhold Zschoppe, Herr Gutsbesitzer Carl Guido Hunger; Förster Rick. König; Gärtnereibesitzer Emil Pflugbeil; Privatmann Emil Rein; Verkauf von Kaffee-Ersatz bei sämtlichen Ländlern auf Lebensmittelmarke Nr. 87 je 28» Gramm. Etadtrat Frankenberg, den 25. März t»i«. Alle zu Handelszwecken oder zum öffentlichen Verkaufe zusammengebrackten Pferde bestände unterliegen auf Grund von 8 16 Abs. 3 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 — Reichsgesetzbl. S. 519 — insofern der Beaufsichtigung durch den Bezirkstierarzt, al« der Ver kauf oder die Abgabe der Pferde untersagt ist, solange nicht durch die bezirktierärztliche Unter suchung das Nichtvorhandensein von Seuchen feftgestellt ist. Werden solche Pferde eingestellt, so haben sowohl der Unternehmer als auch die Besitzer von Gasthofs- und Privaiställen, wo die Einstellung erfolgt, spätestens innerhalb 24 Stunden nach Einstellung der Pferde dem Bezirkstierarzt unter Angabe der Stückzahl der Pferde Anzeige zu erstatten. Die Untersuchung hat der Bezirkstierarzt, der hierüber Buch zu führen hat, dem Besitzer der Pferde zu bescheinigen, was bei Händlern mit Pferden in dem von ihnen zu führenden Kontrollbuch (88 20 bis 24 der Ausführungsvorschristen des Bundesrats vom 7. Dezember 1911 zum Viesheuchengesetze — Reichsgesetzbl. 1912 S. 3 —, 8' 23 der Sächsischen Ausführungsverord nung vom 7. April 1912 — Gesetz- und Verordnungsbl. S. 56 —) zu geschehen hat. Die Kosten der Unterhrckung, die dem Besitzer der Pferde zur Last fallen, werden durch Wertmarken für die Staatskasse nach Ziffer 1 unter a und b der Gebührensätze der Verordnung vom 7. Juni 1914 (Gesetz- und Verordnungsbl. S. 160 dergestalt erhoben, daß ausgewachsene Pferde den Rindern, Fohlen bis zu 1 Jahre den Kälbern gleich zu erachten sind. Zuwiderhandlungen sind mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Hast bis zu 6 Wochen zu ahnden. Diese Verordnung tritt am 1. April 1918 in Kraft Dresden, am 20. März 1918. Zur Bekämpfung der ObstbammschüdliRge werden die Gartenbesitzer hiermit nachdrücklichst aufgefordert. Die Namen der gefährlichsten Schädlinge und die Art und Zeit ihrer Bekämpfung sind aus einem Flugblatte zu ersehen, das die vom Kommunalverband Flöha bestellten Vertrauens- leute für Gemüse-und Obstbau den Gartenbesitzern aushändigcn werden. Die Durchführung der Schädlingsbekämpfung wird von den Vertrauensleuten und dem Obstbauwanderlehrer Herrn Oberlehrer Dr. Bode aus Chemnitz nachgeprüft werden Zur Belehrung und Nach- Prüfung sind die Genannten berechtigt. Obst- und Gemüsegärten zu betreten. Säumige Gartenbesitzer haben Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen zu gewärtigen. Flöha, den 21. März 1918. Die Königlich« Amlbhauptmannschast, Verkauf von Marmelade Mittwoch, den 27. d. M., bei sämtlichen Materialwarenbändlern gegen Lebensmittelmarke Nr. 98 je 30» Gramm zum Preise von 92 Pfg. das Pfuud. Stadtrat Frankenberg, den 25. Marz 1918. Ankündiaunaen: Gröbere Anzeige» sind bl» 9 Uhr Vorm., kleinere bis späteste»!» II Uhr mittag» des Aufgabclnge» auszngcben. FUr Ausnahme von Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen kann keine Gewähr übernommen werden. Ausgabe durch Fernsprecher schlicht unsere Berantwortung slir richtigen Abbruch au». SonderveUageni das Tausend 6 -6. Postgebühr besonder». Fernsprecher ül. Telegramme: Tageblatt Frantcnbergsachsen. Postscheck-Konto: Leipzig 2S201. Diphtherie-Serum mit der Kontrollnummer: 255 „Zweihundertfünfundfünfzig" aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 21. März 1918. Ministerium des Innern. Erscheint an jedem Wochentag abend« slir den folgenden Ta»; Dienstag, Donnerstag und Sonnabend abend» mit der UnterhaltungSoeilagc »Frankenberger Erzähler'. Bezugs preis vierteljährlich 2 »<Z, monatlich «F Trdgcrloh» besonders. — Einzelnummern laufenden Monats ü 4, früherer Monate 10 Bestellungen werden In unserer GcschästSsiclle, von den Voten und Ausgabestellen In Stadt und Land, sowie ahn« Erhöhung vorstebcnder Preise von allen Postanftaltcn Deutschlands und Oesterreichs angenommen. Nach dem Auslände Versand wöchentlich unter Kreuzband nach in der Geschäftsstelle aufllegendcn Bezugsbedingungen. Dbft- ursd Gemüsebau. Zur Hebung des Obst- und Gemüsebaues im Bezirke des Kommunalverbandes Flöha sind die nachstehend D verzeichneten Herren als Vertrauensleute bestellt worden: Die Vertrauensleute sind im Besitze eines vom Kommunalverband ausgestellten Ausweise», der sie mm Betreten der Gemüse- und Obstgärten berechtigt. Aufgabe der Vertrauensleute ist es, den Gartenbesitzern im Gemüse- und Obstbau mit Rat und Tat Seite zu stehen. Den "Anordnungen der Vertrauensleute ist von den Gartenbesitzern Folge zu leiste«. Säumige können mit Ordnungsstrafen hierzu angehalten werden. Privaius Gustav Zensch; Privatmann Carl Seifert; Lehrer Heidler; Loui« Emst Winkler; Strotzen Wärter Winkelmann; Oberlehrer Heinze; Eugen Brückner; Gärtnereibesitzer Kuhn; Oberlehrer Becher; Amtsstraßenmeister Geißler und Herr Gärtnereibesitzer Bimberg; Gemeindeältester Weigand; Sattlermeistcr Rich Reichel; Gemeindevorstand Böttger; Gcmeindevarstand Baldauf; Otto Schönherr, Herr Rein. Neubert und Herr Ernst Richter; Hausbesitzer Bruno Hofmann; Kantor Otto Wolf, Herr Lehrer Wünsch; August Morgenstern; Hermann Hof»,an». Nr. 16; Gemeindevorstand Spillner; Altenhakn: Auerswalde: Augustusburg: Börntchen b. Gr.: Börnichen bei Oederan: Borstendorf: Braunsdorf: Breitenau: , Dittersbach: Dittersdorf: Dittmannsdorf: Dorsschellenberg: Ebersdorf: Eppendorf: Erdmannsdorf: Falkenau: Flöha: Frankenstein: Gahlenz: Garnsdorf: Görbersdorf: Gornau: Grünberg: Grünhainichen: Gückelsberg: Eunnersdorf: Hartha: Hausdorf: Hennersdorf: Hetzdorf: Hohenfichte: .Hahndorf: Jrbersdorf: Kirchdach: Ärumhermersdorf: Kunnersdorf: Leubsdorf: Lichtenwalde: Marbach: Memmendorf: Merzdorf: Metzdorf: Mühlbach: Neudörfchen: Niederlichtena«: Niederwiesa: Oberlichtenau: Oederan: Ortelsdorf: Plaue-Bernsdorf: Sachsenburg: Schlöhchen-Porschendorf: Schönervadt: Der Durchbruch gelungen! Unsere Truppen dringen im Westen siegreich vorwärts. Bapaume, Neste, Gniseord und Chauny genommen. Paris mit Anjcigcnprci«r Die «s ININ breite, einlpalugc Pciitzeiie Ib-Z, im amtlichen Teil die Zeile Eingesandt und Reklamen im RcdaltwnSlctl »d-f. Für Inserate von autzerhalb de» Amts bezirke» Franlcnvcrg betragen die entsprechenden Preise 2V, SO und 4V <Z. Kleine Anzeige» sind bei Aufgabe zn bezahlen. Für schwicrlgcn und tabellarischen Satz, wie auch bei Platz- Vorschriften Aufschlag, fürWtcderholungSabdrmk Ermählgung nach feststehender Staffel. Für Nachweis und Bermlillnng 2d <Z Söndergcbllhr. Rabattsätze und Nettopreise haben mir Sültlgkelt bei Barzahlung binnen 90 Tagen. Länaerc» Ziel, gerichtliche Einziehung, sowie gemeinsame Anzeigen verschiedener Auftraggeber bedingen Berechnung de» vollen Zellenpreis«». 77. Jahrgang Bäckermeister Mar Fritzschino; fr. Wirtscknftsbesitzer Rich. Thümer; Inspektor Welde; Kantor Leonhardt; Siraßenwärter Karl KlUge; „ Strabenwärbr Wächtler (Sachsenburg); Gemeindevorstanft Steyer; Landwirt Louis Oehme; Lehrer Storch; Schuldirektor Tetzner und Herr Gärtner Pketzschke; Robert Rockitroh; Gutsbesitzer Paul Lohse; G> meindevorstand Kraft; Lehrer Alfred Klepsch und Herr Friedr. Maag; Neoierfölster Kretschmar; Walter Dehme; Emil Haubold (Diitersback); Ernst Hofmann, Herr Hermann Schmidt, Herr Fürchtegott Tippmann» Herr Alfred Thiele und Herr Arno Seifert; Oberlehrer Thutz; Fabrikhausmann Robert Krönert, 51«; Oberlehrer a. D. Schulze; Gutsbesitzer Ernst Vogelsung; Privatmann Bernh. Fischer und Herr Werkmeister Ernst Streubel; Rich. Poltersdorf und Wachtmeister a. D. Herr W. Zänsler; Lehrer Bormann; Lehrer Aßmus; Hausbesitzer Karl Oswald Fischer; Straße«meister Emil Kluge und Herr Wirtschafisbefltzer Louis Weibbach; Waoewiirter Karl Göthel, Nr. 92; Gasthofsbesitzer Hofmann; Gemeindcältestn Weißbach; ., Oberlehrer Oehmmm und Herr Bahnwärter Herrmann. !. Mär, 1918. Bekanntmachung für Wersdorf S. Chm. Mittwoch, den 27. März 1918, abends 8 Uhr im Sitzungssaals des Rathauses. Tagesordnung hängt am Anschlagsbrett im Rathause aus. Ebersdorsb. Chh„ den 23. März 1918. Der Gemeindevorstand. Meldepflicht der gewerblichen Groß verbraucher von Brennstoffen. Die rotgedruckten Kohlenmeldekarten für die Aprllmeldung sind nur bei den Orts- kohlsnstellen erhältlich. Gemäß 8 2, Ziffer 1 der Belarminmchuug des Reichskommisiarr für die Kohlenoerteilung vom 15. März 1918 sind für die Avrilmelduna auch Betriebe melheoflichtig, denen die Brenn- stoffzusuhr gesperrt ist, oder die infolge non Kürzung ihrer Brennstoffzufuhr zurzeit weniger als 10 Tonnen monatlich verbrauchen. Flöha, den 21. März 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha.