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Frankenberger Tageblatt Anzeiger Bezirks 77. Jahrgang GMMhM- den 2ek März 1N18 SS «SA WW « es 1. vs 8 Preisstufe s 4,20 M. und 4,60 Mk. und v« Z 3 61 § L L 2 N' -- 3' 3 Q 7? 8 ü» nr Z Preisstufe 6 4,- Mk. 3,30 Mk. 4,80 Mk. 3,80 Mk. 3,80 Mk. 5,- Mk. 4,10 Mk. 4,80 Mk. Kartoffelpreis. Von Sonnabend, den 23. März, ab wird der Äleinverkausspreis für Kartoffeln auf >0Vs pk«. »an eis« pkun<« festgesetzt. Stadtrat Frankenberg, den 22. Marz 1818, 4,70 Mk. 3,70 Mk. 8,20 Mk. 4,40 Mk. ») Rindfleisch mit eingewachsenen Knochen oder Knochenbeilage . b) Kalbfleisch mit eingewachsenrn Knochen oder Knochenbeilage v) Hackfleisch . . ......... ck) Blutwurst, Leberwurst und Brühwurst s) Mettwurst . Verkauf von Schweineschmalz bei sämtlichen Materialwarenhändlern Sonnabend, den 23. d. M.. von nachmittags 4 Ahr ab auf Lebensmittelmarke Nr. VS nebst 4. Abschnitt für März der Fettkarte. Auf einen Kopf entfallen 50 Gramm zum Preise von 5.10 Mark das Mund. Stadtrat Frankenberg, den 22. März 1918. Berkans von Quark Sonnabend, den 23. d. M.. an die Bewohner des 2. Brotkartenbezirkes Nr. 401 bis 800 hei Schaarschmidt, Holler und Jahn, 3. >- „ „ 1 ,. 800 „ Fiedler, Leiteritz und Roth gegen 3. Abschnitt für März der LandesGerrkarte. Die Auswekskarte ist vorzulegen. StaStrat Frankenberg, den 22. März 1918. Verbrauch von Gerste und Hafer, sowie Hülsenfrüchten zur menschlichen Ernährung. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Kommunalverbandes vom 23. November 1917 (abgedruckt in Nr. 276 dieser Zeitung) werden die Unternehmer landwirtschaftlicher Be triebe darauf hingewiesen, daß die Anträge auf Ausstellung von Erlaubnisscheinen zur Ver arbeitung von Gerste und Hafer, sowie Hülsenfrüchten auf die Zeit vom 15. März bis 15. August 1918 baldmöglichst schriftlich bei der Gemeindebehörde oder dem Kommunalver bande zu stellen sind. Jedem solchen Anträge ist eine behördliche Bescheinigung der Zahl der ,, 8 „ 14 Fleischbezugsimsweise Die Ausweiskarten für Frischfleisch» und Frifchwurstbezug für die 13. bis 24. Kalender» woche werden diesmal in der ««SnMg-o ».«Vsnuinitrvttesetvnsusgsd«,, Markt Nr. 14, ausgegeben, und zwar: am Montag, den 25. März d. I., Borm. 8 bis 12 Ahr für den 1. Brottartenbezirk Nachm. 3 „ 6 „ „ „ 2. „ am Dienstag, den 26. März d. I., Borm. 8 bis 12 Ahr für den 3. Brottartenbezirk Nachm. 3 „ 6 „ „ „ 4. „ Die Ausweiskarten werden nun g«g«n NUovgsb«, äs-- vwvv«» gtiltiv ««»sn«n verabiolgt. Stadlrat Frankenberg, am 22. März 1918. Schutzimpfung gegen S^hwemerotlaluf und Pferdedrufe Um rechtzeitig die benötigten Impfstoffe beschaffen zu können, erbitte ich mir alle Be- stellungen auf Rotlauf- und Druse-Schutzimpfungen bis spätestens zum 1. Avril dieses Jahre«. Richter, Stadttierarzt. ver ZcMttlimb bat begonnen h Washington, 20. 3. Der Präsident hat eine Erklä rung erlassen, in der er zur Beschlagnahme der holländischen Schiffe in amerikanischen Häfen Mittwoch nacht ermächtigt. Der Schritt wurde getan, nachdem das Kriegshandelsamt er fahren hatte, das; Holland das amerikanische Ultimatum, die Schiffe auszuliefern, äbgelehnt habe. h Washington, 21. 3. (Meldung des Neuterschcn Büros.) Marmcsckretär Daniels hat mitgeteilt, daß der Befehl, die holländischen Schiffe zu übernehmen, gestern abend um 7 Uhr in Kraft getreten ist. Ein Teil der holländischen Mann schaften wird auf den Schiffen beschäftigt werden, andere werden, wenn sie es wünschen, in Amerika behalten werden und von der amerikanischen Negierung ihren Lohn ausgezahlt bekommen. Die Seeleute, die nach Holland zurückzukehren wünschen, werden so rasch wie möglich do.thm befördert werden. Das Schiffahrtsamt befahl, einen Teil des nieder ländischen Schiffsraumes zur Versendung von Lebensmitteln zu benutzen. Außerdem ordnete es an, daß Weizen, in Säcke verpackt, in Kajütten und Kabinen, sowie in jedem nicht be setzten Winkel der früheren Passagierdampfcr untergebracht werden solle. h New gort, 21. 3. Reservemannschaften der Kriegs marine haben auf Befehl der Washingtoner Regierung gestern Abend 38 holländische Schiffe übernommen. Die hollän dischen Kapitäne haben, da sie seit mehreren Tagen auf rin solches Vorgehen vorbereitet waren, nicht protestiert. h Haag, 22 3. Kurz nor 2 Ubr ist im Ministerium des Aeußeren die Bestätigung der Neuterdepclche aus Washing ton über die Beschlagnahme der holländischen Schiffe in den Vereinigten Staaten eingetroffen. b Haag, 22. 3. Die Beschlagnahme der holländischen Schiffe erregte hier eine durch die Ereignhse der letzten Tage freilich hervorgerukene Erbitterung, in der sich das kräftige, nicht leicht aus dem Gleichgewicht zu bringende holländische Temperament nun umso lebhafter äußert. Heute wird in der Ersten Kammer eine Interpellation über die Politik der Regierung und die Fortnahme der Schiffe stattfinden. Gerade in parlamentarischen Krisen erfährt die Politik der Regierung trotz der Londoner Erklärung noch die schärfste Kritik, die hauptsächlich von der Rechten und äußersten Linken unter Führung von Troelstra ausgeht. Die Lage-der Regierung ist daher durchaus unsicher. h Rotterdam, 22. 3. „Ma. Handelsbl." meldet, daß in atuemanischen Lösen letzt 7) holländische Schiffe liegen. Var Zcbicklsl Litauen Die Entscheidung über das weitere Schicksal Litauens steht in kürzester Frist bevor, da alle maßgebenden Instanzen über die Zukunftsgestaltung des Landes einig sind. Als geeignete Grundlage ist der Beschluß des litauischen Labdes- rats vom 9. Dezember 1917 anerkannt, sowohl von dek deutschen Obersten Heeresleitung wie vom Reichskanzler. Dieser Beschluß, der noch unverändert zu Recht besteht, be sagt, daß 1. Litauen ein freier, unabhängiger Staat auf monarchischer Grundlage werde; 2. dieser Staat mit dem Deutschen Reich einen engen politischen, militärischen und wirtschaftlichen Verband für ewige Zeiten zu bilden ent-, schlossen ist. Die mit den Verhandlungen beauftragten Litauer haben diese Beschlüsse bei der Obersten Heeresleitung wie beim Reichskanzler bindend dahin erläutert, daß Litauen mit seine» 75 bis 80 v. H. Katholiken einen katholischen Staat mit katholischem Fürstenhause schaffen wolle; daß dieser katho lische Fürst ein deutscher Fürst sein solle, daß in erster Linie ein süddeutscher Herzog in Frage käme, und daß dieser Herzog bereits seinen Willen dahin kundgegeben hat, daß er dein Rufe Folge leisten werde. Es wurde weiter bindend zugesagt, daß dieser Staat sofort und für ewige Zeiten im engsten Bündnis mit dem Deutschen Reiche zu stehen wünsche, daß er mit Deutschland in eine enge Wirtschafts-, Zoll-, Eisenbahn-, Münz- und Militärgemeinschaft treten werde, und daß, bis zur end gültigen Konstituierung des Staates, eine deutsch-litauische Verwaltungsgemeinschaft errichtet werden solle, die für jeden Zweig durch einen deutschen und einen litauischen Beamten gemeinsam vertreten werde. Litauen verlangt für seine end gültige Gestaltung also nür die volle Selbständigkeit im Ausbau seines zivilrechtlichen Daseins auf Grund der ge schichtlich gewordenen Lebensformen. Dem Wunsche der Litauer widersetzen sich nur die Inden und die Polen, beide Volksgemeinschaften bilden aber nur etwa je 7 Prozent der Bevölkerung des Landes. Litauen ist dasjenige unter den Randvölkern, das sich dem Bolsche wismus und sonstigen revolutionären Strömungen am wenig- ! sten zugänglich gezeigt hat. Die Schaffung eines unab- j hängigen Litauens nnt eigenem Fürsten darf laut „Tägl. Rdsch." als vollzogene Tatsache gelten. Für 1 Kilogramm in Preisstufe ä Preisstufe s Amtsblatt für die König!. Amtshailptmmschast Mha, das König!. Amtsgericht und den Stadttat zn Frankenberg „ «... -r^nk-nbera l. Sa. — Druck und Verlag von C- S. Roßberg in Franknbcra i- Sa. H Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg s«u in Frankenderg i.-- kuglaM Nöte Niemals ist die Bedrohung Englands durch den deutschen U-Boot-'Krieg so unzweideutig hervorgetreten als gegenwärtig, da die britische Negierung durch einen neuen ungeheuerliche» Gewaltakt das neutrale Holland zu vergewaltigen sucht, um sich den notwendigen Schiffsraum zu beschaffen. Nicht erst jetzt sind die unhaltbaren Zustände in England eingetreten, die Not war schon längst da. Aber die Regierung war ihr gegenüber hilflos. Die Einrichtungen des öffentlichen Lebens m England sind nach deutschen Begriffen völlig unzureichend, um auch nur die allernotwendigste öffentliche Fürsorge durch zuführen. Vor dem Kriege hatte man z. B. kein Verzeichnis der Einwohner von London. Die Polizei war sonach , nicht einmal imstande, die Namen der Einwohner in den bekanntesten Straßen festzustellen, wenn nicht das Adreßbuch, das ein Privatunternehmen ist, vorhanden gewesen wäre. Infolge dessen hatte England einfach nicht die Mittel, um eine ge rechte Lebensmittelverteilung unter der Bevölkerung in die Hand zu nehmen. Als man sich schließlich infolge stark besuchter Protestversammlungen dazu entschloß, mußte man einen ganz neuen Vcrwaltungsapparat schaffen. Unter dem Druck der Not mußte England zu der ver haßten Zwangsratiomerung von Tee, Butter, Margarine und Fleisch für ganz Großbritannien allgemein übergehen. Jetzt wird es sich, wie Frankreich und Italien, ebenfalls zur Einführung der so oft bespöttelten und verlachten Brotkarte entschließen Müssen. Außerdem aber tritt die Notwendig keit einer ausgiebigen Brotstreckung in den Vordergrund, wie ja auch in Amerika das aus Weizen hergestellte Brot heute fast ganz verschwunden ist, an dessen Stelle Mais- und Roggenbrot oder andere Ersatzmittel getreten sind. Nach der „Times" bereitet das englische Nahrungsmittel-Mini sterium zur Zeit einen Plan vor, bei der Durchführung der Zwangsratiomerung auch Brot in den Bereich der be chlaq- »ahmten Artikel einzuschließcn. - Die hohen Sterblichkeitsziffern der Kinder und allen Leute, namentlich in den größeren Städten, geben den eng lischen Zeitungen immer mehr Anlaß zu lauten Klagen und Vorwürfen, denn vernünftige Maßnahmen zur Verteilung Lebensmittel wären in England längst nötig gewesen. Jetzt ist es schwer, das Versäumte einzuführen. Die Not steig« und di« verzweifelte Gewalttat gegen Holland zeigt üns, zu welchen Mttteln England greifen muß, um das nahende Verhängst!- aufzuhalten. - Verordnung über dis Preise von Schlachtrindern. Aus Grund des 8 8 Abs. 2 der Verordnung über die Preise der landwirtschaftlichen Er zeugnisse aus der Ernte 1917 und für Schlachtvieh vom 19 Mär, 1917 (Reichsgesehblatt S. 243) wird in Abweichung vom 8 7 Abs. 1 Nr. 2 derselben Verordnung folgendes bestimmt: Vis auf weiteres darf beim Verkaufe von Schlachtrindern durch den Viebhalter der Preis für 50 Kilogramm Lebendgewicht bei ausgemästeteten oder vollfleischigen Ochsen und Kuben über 7 Jahre, Bullen über 5 Jahre und angefleischten Ochsen, Kühen, Bullen und Färsen reden Alters (Klasse 8) 80 Mark nicht übersteigen. Die bisherige Preisabstufung nach Lebendgewicht kommt in Wegfall. Artikel 2. Diese Verordnung tritt am 18. März 1918 in Kraft. , Berlin, den 18. März 1918. Der Staatssekrstar des Krkegsernahrungsamtes. v. Waldow. 21 6 nicht überschritten werden darf. Die "Preise gelten ab Stall de» Züchters. Beim Weiterverkauf darf insgesamt ein Zuschlag von 1 Mark einschließlich der Beförderungskosten nicht überschritten werden. Die festgesetzten Preise sind Höchstpreise im Sinne des Höchstpreisgesetzes. Dresden, den 18. März 1918. MiUifterium de» Innern. 4 „ 8 „ s) wleuwur» . . . . . . . . . . . 6,— Mk. 4,80 Mk. 4,60 Ml. Sofern die Kommunalverbände keine niedrigeren Preise bestimmen, wozu sie beim Vor liegen der Voraussetzungen nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind, gelten ote vor stehenden Preise als Höchstpreise im Sinne des HöchstpreisgesetzA, „ , . . Dresden, den 19. März 1918. Ministerium des Innern. Höchstpreise für Gänseküken. Da trotz wiederholt ausgesprochener Warnung für Gänseeier und Gänseküken in letzter Zeit Preise gefordert und gezahlt worden sind, die in gar keinem Verhältnis stehen zu den Höchst preisen für lebende und geschlachtete ausgewachsene Gänse, wird bestimmt, daß beim Verkauf von Gänseküken durch den Züchter für das Stück im Alter bis zu 2 Tagen ein Preis von 3 Mark . Nachstehende Verordnung des Staatssekretärs des KrieoKernährungsamtes wird mit dem ,Hmzufügen zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß angefleischte Fresser der L-Klasse zuzuzahlen uno Auf Grund dieser Verordnung erhält 8 4 der Bekanntmachung über einheitliche Höchst preise für Rind-, Kalbfleisch und Wurst vom 12. Dezember 1917/29. Januar 1918 folgende Fällung. Als Höchstsätze werden festgesetzt: Verkauf von kondens. Bott- und Magermilch Sonnabend, den 23. d. M.. an die Bewohner des 2. Brotkartenbezirkes Nr. 251 bis 400 bei Holler. Auf einen Haushalt bis 4 Köpfen entfällt 1 Pfnnd, auf einen solchen von mehr Köpfen 2 Pfund. Preise: Für Vollmilch 1 Mk. 80 Pfg. das Pfd.. für Magermilch 1 Mk. 40 Pfg. da» Pfd. Die Ausweiskarte ist vorzulegen. Stadtrat Frankenberg, den 22. März 1918 zum Haushalte gehörigen Personen, sowie eine Angabe darüber beizufügen, welche Muhle die Verarbeitung vornehmen soll. Flöha, den 19. März 1918. Der Kommunalverband der Königlichen Amtshauptmannfchaft Flöha. Unter dem Pferdebestande des Gutsbesitzers Bruno Donner in Merzdorf ist die Räude amtlich festgeftellt worden. Flöha, am 20. März 1918. Die Königliche Amtshauptmannfchaft.