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Frankenberger Tageblatt Dittersb. Amtsblatt für die König!. Amtshauptmamlschaft Mha, das König!. Amtsgericht und den Stadtrat zn Frankenberg 77. Jahrgang Mittwoch, ve» 13. März 1918 anderen a/mts. betrag eistchtli »üt. stsn >r töricht, an für die es in wob M6V sor- vou i-senaLnsen !mstrlegis. tasten wird I iner Verbind! ilver tpulver ator vsr- livbs seinen Nachbar ist, wäre es nach meiner Ansicht wenn cs sich nicht eine Grenze sichern wollte, die ..... , Zukunft den Frieden verbürgt. Meines Wissens gibt nere zur Abstempelung auch nach Ablauf '' wird, Katz die Einreichung aus rrt nach der weiten, ins- Berantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Berlag von C- A. Roßberg in Frankenberg i. Sa. Anmeldung bei der Retchsbank auf Grund der Bekanntmachung vom 23. August (91b erfolgt tst; ' - 2. Lie auf Grund dieser Bekanntmachung anzumelden gewesen waren, deren Anmeldung aber aus nachweislich entschuldbaren Gründen unterlassen worden ist; Obligationen und aufgefordert, chre Glücke bis zum 18. März d. I. zur Abstempelung bei ei, ansralt, und zwar tunlichst bei derjenigen, bei der sie auf Grund der Bekannten Anmeldung von Wertpameren vom 23. August 1916 (R.-G.-Bl. S.9S2) angemet (in Berlin bei der Relchshauptoank, Lombardkontor), einzurerchen. über russische Staatsanleihen und staatlich garantierte Wertpapiere. Bestimmung-3' unte^eichnete deutsch-russische Friedensvertraa enthält u. a. folgende Abs. 1. Zed« vertragschließende Teil mit Einschluß seiner Glie! Ratifikation de« Frtedensvsrtrages die Bezahlung s besonder« den öffeiititchen Schuldendiebst, gegenüber den-Angehörigen Teile» wieder aufnehmen. Die vor der Ratlfikation fällig gewordenen -vr», binnen sechs Monaten nach der Ratifikation bezahlt werden. Abs. 2. Die. Bestimmung des Absaki findet keine An menduna ans inlcke asnennkes k«r den Forderungen, die erst nach der Unterzeichnung des Friedensv«- l Angehörige des anderen Teiles übergegangen find. Vereinbarungen ist es «forderlich, alsbald festzustellen, welche Stücke staatlich garantierten Eisenbahn-Obligationen und sonstigen Wert- des Russlschen Staqtes, sowie welche bereits fällig gewordenen Zinsscheine Wende Auflord^ befinden. Zu diesem Zwecke ergehen betreffend die Abstempelung der Stücke von russischen Staats- ,, anleihen und staatlich garantierten Wertpapieren. der Welt kein Gesetz, kraft dessen Frankreich ermächtigt sein könnte, von ihm «inst weggenommene Güter zu behalten, wenn die bestohlenen Eigentümer, die Hand auf den Dieb gelegt haben." . ! So haben 1870 die Engländer unser natürliches Recht auf Elsaß-Lothringen anerkannt. Dennoch berufen sich heute die Franzosen- auch, auf die Zustimmung Englands, wenn sie Elsaß-Lothringen zwar nicht als deutsches, sonderst als französisches Land beanspruchen. Es ist dasselbe, wie wenn ein Räuber gestohlenes frsmdes Gut, weil es ihm eine Zeitlang nicht wieder abgenommen werden konnte, für sein ihm ur sprünglich zustehendes Eigentum erklärt. Nach Volkstum, Sprache, wie Geschichte ist Elsaß-Lothringen ebenso deutsches Land wie die Mark Brandenburg, wie Bayern, Sachsen, Schwaben oder Thüringen. Darum hat jüngst im Reichstage unser Reichskanzler gesagt: „Es gibt keine elsaß-lothringische Frag« im internationalen Sinne. Wenn es eine solch- Frage gibt, so ist es eine rein deutsche Frage/' Mit anderen Worten: wie wir nach dem Kriege das Schicksal des Neichslandes gestalten wollen, geht niemand draußen in der Welt etwas an, weil cs sich dabei um «in deutsches Land handelt und darum ausschließlich eine deutsche Angelegenheit ist. Verkauf von O-uark und Quarkkäse Mittwoch, den 13. d. M., auf alle noch nicht belieferten 4. Abschnitte für Februar d« Lanbessperrkarte je Vr Pfund Quark bei Kerber, Schaarschmidt. Holler und Herold; ' oder je 60 Gramm Käse bei Nenning. — Die Al swetskarte tst vorzulegen. Städtrat Frankenberg, den 12. März ivi8. . unsere Ostpolitik geführt hat. Diese Einwendungen laufen darauf hinaus, daß wir die Möglichkeit eines großen Kostti- ncntalbündnisses gegen die anglo-amerikanische Vormacht durch unsere Ostpolitik versäumt hätten. Eine solche Einwendung ist unzutreffend. Wir hätten sicher früher, als der Zar noch am Regiment war, den Augenblick/begrüßt, in dem wir durch «in Bündnis mit Rußland die Hand freibekommcn könnten? Heute aber geht man mit der obenerwähnten Forderung an den Tat sachen vorbei. Man hat ein Rußland vor Augen, das gar nicht mehr da ist. Es ist kein Kontrahent in Rußland vor handen, mit dem wir ein Bündnis eingehen könnten. Es ist also sehr die Frage, ob sich Rußland, wenn wir es geschont hätten, auf unsere Seite stellen, würde, oder ob es nicht viel mehr, durch unsere Schonung erstarkt, sich genau wieder mit unseren Feinden verbündet hätte, wie vorher.' Es ist auch sehr die Frage, ob das französische Revanchegefühl sich jemals zu einem Kontinentalbündnis mit uns bewegen lassen würde. Dr. Stresemann wandte sich alsdann zur Besprechung der polnischen und der litauischen Frage und der Frage der Ostsee- provinzen. Er wies nach, wie verhängnisvoll die Autonomie- erklärung Polens nack-gewirkt habe. Die' letzten polnischen Arußerüngen im Abgeordnetenhaus und im Reichstag zeigen, daß die Haltung der Polen unversöhnlicher geworden ist, als sie jemals war. "Für die künftige Regelung der polnischen Frage sind die deutschen Interessen in allererster Linie maß gebend. Das gilt auch für'die strategischen Grenzsichcrungen, die die oberste Heeresleitung etwa zur Sicherung unserer Ost mark und der Provinz Schlesien für notwendig hält.-Ein Interesse Deutschlands an dem Erwerb polnischen Bodens besteht im> übrigen nicht,, „je weniger Polen, desto besser". Was Litauen anlangt, so ist mit diesem Staate eine Militär- konvention erforderlich, die uns strategisch- Sicherheit gewähr leistet, außerdem Münz- und Postunion, sowie ein- Eisenbahn- gemcmschaft, durch die wir wirtschaftliche Sicherung erlangen. Die Pläne, die der Abgeordnete Erzberger mit einer völligen Unabhängigkeit Litauens verfolgt, stimmen nicht überein mit dell wahrzunehmenden deutschen Interessen. Was die bal tischen Provinzen^ anlangt, so bedauerte Dr. Stresemann die Trennung, die man durch den Friedensvcrtrag zwischen Kur land einerseits und Livland und Estland andererseits vorge nommen habe. Er brtonte, daß es unmöglich sei, die baltischen Lande zu trennen. In Frage komme ein enger Anschluß an Dculschland oder an seine Vormacht Preußen. Nur durch di« Verbindung mit einem mächtigen und leistungsfähigen Staat kann den baltische» Provinzen gedient sein. Weiter wies Dr. Stresemann darauf hin, daß nach drin ersten Schritt, den wir mit unserer östlichen Politik getan haben, nunmehr die notlvendige Folge darin besteht, auf derselben Bähst weiter- zufchreiten und dafür zu sorgen, daß Rußland nicht wieder gefährlich werden kann. Wenn man sage, für Rußland sei es unerträglich, ohne Reval und Riga zn existieren, so möge man doch daran den ken, daß die Mundung des grüßten deutschen Stromes nicht Linker fiecdl suk kllak-QwrinM Die Feinde halfen ihren Eroberungskrieg verloren. Wäre es anders, stände ihnen jetzt Deutschland besiegt zur Ver fügung: nicht «inen Augenblick würden sie Anstand^nehmeü, sich offen zu den Eroberungszielen zu bekennen, die sie sich in d en ge heimen, von Petersburg aus enthüllten Abmachungen gesteckt hatten. Wäre Deutschland' so überwunden, wie Rußland von uns, so würde heute Frankreich alle Anstalten treffen^ sich das anzueignen, was es nach Vereinbarung mit seinen Bundes genossen zu erobern gedacht hatte: Elsaß-Lothringen und das ganze linke Rheinufsr. Und nicht nur dies: wahrscheinlich würde es sich auch noch das rechtsrheinische Deutschland «m- verleiben, soweit es eigentlich «in vom Deutschen Reiche los gelöster Pufferstaat hatte werden sollen. Aber, sie wissen nun drüben, daß sie ihre unmäßigen Eroberungsbedürfnisse nimmer mehr besrieoigen können. Darum beteuern sie-mit verdoppeltem Lügeneifer: jeder Eroberungswille hat ihnen von Anfang an gänzlich ferngelegen; solcher sei nur bei Deutschland vorhanden. Der englische Staatsmann Balfour hat gesagt: Deutschland sei seit den Zeiten Ludwigs XlV. das eroberungssüchtigste Land der Welt gewesen. Zu beweisen hat er das natürlich nicht- versucht, weil er es nicht kann. Aber die Franzosen haben das in ihrer Art getan: in einer großen schauspielerisch zurechtgestutzten Kundgebung in Paris haben sie feierlichst vor aller Welt versichert, Elsaß-Lothringen sei französisches,Land und müsse daher von Rechts wegen zu Frankreich zurückgebracht werden. - Balfour war, als er Deutschland das eroberungssüchtigste Land der Welt nannte, wenigstens ehrlich genug, an den Fra»-, zosenkönig Ludwig XlV. zu «imiern, der den Raub von Elsaß-Lothringen zum Abschluß gebracht hat. Daß diese ur deutschen Gebiete nur durch Raub an Frankreich gekommen waren, ist so offenbar und unbestreitbar, daß schon bei Be ginn des Krieges von 1870 die englischen Blätter es für selbstverständlich erachteten, daß Deutschland sich das ihm von Frankreich mit Gewalt entrissene Elsaß-Lothringen zn- rückklähme. Am 20. August 1870 schrieben die Löndoner „Daily News": Vor beinahe 200 Jahren habe Ludwig XIV. das Elsaß gestohlen. Verjährung möge den Diebstahl, decke», aber sie verdecke nicht das Rocht der Wiedereroberuvz. Die „Salurday Review" bemerkte am 10. 'September 1S70; Wenn Deutschland Elsaß nähme, ksj es jm Pecht, und auch durchaus, wenn cs die Absicht ankündige, das Gaukelspiel der all gemeinen Abstimmung über die Sache nicht aufzuführen. Und m den „Tjmes" äußerte im Dezember 1870 ein Engländer: „Seit 400 Jahren hat keine Nation so böswillige Nachbar» gehabt, wie die Deutschen an den Franzosen, die unverschämt, raubgierig, unersättlich, nnvcrsohmich auftraten und immer bereit waren, die Offensive zu ergreifen. Deutschland hat während dieser ganzen.Zeit die Rebergrifft und Anmaßungen F^rnkreichs ertragen; ab« heutzutage, wo es Sieger über vr. Stresemann über vemscbiamk anwärgge Politik Aus dem Referat Dr. Stresemanns über die auswärtige Politik auf der Tagung des Zentralvorstandes der national liberalen Partei, das Mir bereits in voriger Nummer kurz erwähnt haben, seien folgende Stellen hervorgehoben; Zweifel und formelle Bedenke» darüber, ob der Vei- treter der obersten Heeresleitung berechtigt gewesen sei, den Friedensvertrag mitzuunterzeichnen, müsse» eigentümlich wirken angesichts der Tatsache, daß-es dem Volksempsinden ent sprechen würde, wenn unter dem Friedensvertrag nur «in Name stünd«: der des Eciieralseldmarschakls v. Hindenburg. . . . Jm Osten ist das, was wir erlangt haben, sicherlich unseren Kriegszielen viel näher gekommen, als denen der Gegenseiten. Wenn der Abgeordnete Erzberger im Reichstag sagt«, auch unser Friedensschluß lieg« im Nahmen der Frie densresolution vom 19. Juli, dann hat er damit etwas be hauptet, was unmöglich zu beweisen ist. Dr. Stresemann setzte sich dann mit den Zweifeln und Bedenken auseinander, die grundsätzlich gegen die Art- unseres Friedensschlusses im Osten vorgebracht werden. Wir haben uns jedenfalls zunächst durch unseren Sieg im Oste» den Rücken so gedeckt, daß wir nach Westen die Arme frei haben. Ob wir für alle Zukunft derselben Lage sicher sind, das ist eben die Streitfrage, die zu grundsätzlichen Einweüh.mgen gegen 3. me nachweislich nach dem 30. September 1916, aber vor dem 3. März 1918 in das Elgentuni von deutschen Erwerbern übergegangen sind. > Die Wertpapiere find mit sämtUchen nach dem 3. März 1918 (neuen Stils) fälligen Zins- scheinen und mit den Talons unter Beifügung genauer, für jede Wertpapiezgattung besonders anszustellend« und m ,der Nummernfolg^ geordneter Nummernverzeichmsie einzureichen. rr r.! Soweit die Stucke nicht sofort bet der Einreichung abgestempelt werden können, verbleiben fie ms zur Abstempelung bei der Reichsbankanstalt. In diesem Falle werden die abgestempelten Stucke nur gegen Rückgabe der bei der Einreichung ausgestellten Quittung wieder ausgehändiat. Ba Einreichung der Papiere und der Nummernoerzeichnisse haben die Einreicher schriftlich zu erklären, ob und wo die Papiere auf Grund der Bekanntmachung vom 23. August 1916 an gemeldet find. Auch kann die Beibringung der schriftlichen eidesstattuchen Versicherung verlangt werdem daß inzwischen ein Eigentumswechsel nicht stattgefunden hat. Die Eigentümer von Wertpapieren, die sich bei Banken und Bankier« im offenen Depot befinden, werden sich wegen der Abstempelung zweckmäßig mit ihren Depotstellen in Verbindung Die Rcichsbankanstalten sind ermächtigt, Werl, der Einreichungsfrist entgegenzunehmen, wenn glaubt,. . triftigen Gründen nicht innerhalb der Frist «folgen konnti Verkauf vo» Seefische« Mittwoch, den 13. d. M., bei Müller, Winklerstrabe, und Haubold. Chemnitzer Straße, an die Bewohner des 1. Brotkartenbezirtes Nr. 201 bis Schluß 2. „ „ L „ 300. . An Bemittelte werden Seefische nur für den Preis von 1,45 Mark an aufwärts für i Pfund abgegeben. v Die Ausweiskarte ist vorzmegen. ? . Stadtrat Frantenberg, den 12. März 1918. ». betreffend die Riederlegung bereits fällig gewordener Zins scheine und Stücke der unter bezeichneten Wertpapiere. Die deutschen Eigentümer von Zinsscheinen und Stücken von russischen Staatsanleihen, staatlich garantierten Eifenbahn-Obliaationen und sonstigen Wertpapieren mit Garantie des Russischen. Staates, die vor dem 3. Marz d. Z. (neuen Stil») fällig geworden sind, werden auigefordert, sie bis zum 15. März d. I. bei einer der deutschen Zahlstellen für russische Zin»- schetne einzureichen, und zwar, falls bestimmte deutsche Zahlstellen auf den Zmescheinen oder Stücken angegeben sind, bei einer von diesen. ' > Bei oder möglichst umgehend nach der Einreichuna ist die schriftliche Erklärung beizubringen, daß sich die Zinsscheine oder Stücke schon vor dem 3. März d. I. in deutschem Eigentum befunden haben. Die Glaubwürdigkeit dieser Erklärung ist von den Zahlstellen zu prüfest; auch kann die Beifügung einer schriftlichen eidesstattlichen Versicherung verlangt werden. Reber die eingereichten, Zinsscheine und Stücke sind der Zahlstelle nach Anleihegattungen Und Fälligkeiten geordnete Verzeichnisse einzüreichen. Aus den Verzeichnissen muß die Anzahl und der Betrag der Abschnitte gleicher Höhe und Fälligkeit und die Gesamtzahl und der Geiamt- . Nummern der fällig gewordenen Stücke sind anzugeben; die Angabe der Nummern der Zinsscheine ist nicht erforderlich. ' Die Zinsscheine und Stücke gelten im Sinne dieser Bekanntmachung als deutsches Eigew tum, so lange fie bei Len Zahlstellen hinterlegt bleiben. Letztere sind nicht verpflichtet, die von den einzelnen Hinterlegern bei ihnen eingereichten Zinsscheine und Stücke getrennt zu verwahren; sie dürfen bei Rückgabe von Zinsscheinen und Stücken solche ist beliebigen Nummern derselben Änleihegattung an die Einreicher zur ückliefern. Die Eigentümer solcher Zinsscheine und Stücke, die sich bef Banken und Bankiers im offenen Depot befinden, werden sich wegen der Einreichung zweckmäßig mit ihrer Depcktstelle in Verbindung setzen. , ' Die Zahlstellen können Zinsscheine und Stücke auch nach Ablauf der Einreichungsfrist ent gegennehmen, wenn glaubhaft gemacht wird, daß die Einreichung ans triftigen Gründen nicht nmerhaib der Frist erfolgen konnte, doch haben sie sich Lazu der Genehmigung der Rcichsbank zu versichern. Die Emrerchunii von durch die Post an die Zahlstellen gesandten Zinsscheinen und Stücken, wird als rechtzeitig bewirkt angesehen werden, wenn die Sendungen nachweislich innerhalb der Frist in Deutschland zur Post gegeben sind. , Berlin, den 8. März 1918. Der Reichskanzler. - In Vertretung Freiherr v. Stein. ! verkaufen str 2, II.