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Frankenberger Tageblatt Anzeiger Amtsblatt für die KSmAAmtshan-tmanllschast Flöha, das Mnigl. Amtsgencht und den Stadttat zu Frankenberg Mittwoch, den 27. Februar 1V18 77. Jahrgang .sicion Königliches Amtsgericht. Nair Mag Ist unser : langjähriges ?äurok 8oou^ uttor Ibr vor- r lisdsr, f«bru»r, Abgang mucdcr- k«vsn ittsg« iobon 8t»A rckon- Uhr von der >e, ab. Shrengelett! eceinSzImmrr. M-ktump. frankenberg, den 20. Februar 1918. ja. 1/17 nsrreS Neben rrbnsch zu beteiligen. g 2 Uhr im Vorstand Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. In Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von C- G. Roßberg in Frankenberg i. Sa. NuzetgenvreiS» Die «S mm brcUe, elnwallige PeUtzcil^'Ib^, 'm amtlichen Teil die Zelle Eing sandt und Mcllmnen I>n NedalÜonsteU 3d^. Für Jnlerate von auberhalb dc» AmU- bezirke» Frankenberg bclragen die entsprechenden Preist LV. iw und 40 Kleine Anzeigen sind bei Ausgabe zu bezahlen, giir schwierigen und tabellarischen Eah, wie auch bet Platz" Vorschriften Aufschlag, fiirWtedcrholnngSabdrmkErmiihlaung nach seslsicbenderStasset. mir Pachwei» und Pcrmltilun» 2d Loudergebllhr. Nabattsiitze und Nettopreise haben nur Gültigkeit bei Baizahlung binnen co Lagen. Längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, sowie gemciniamr Anzeigen verschiedener Auftraggeber bedingen Berechnung des vollen Z-ilcnpreUe». AnMildiaiingen: Gröbere Anzeigen sind bis g Ahr Vorm., kleinere bis spatesten» it Uhr mittag» de» Ausgabetage» auszugeben. Für Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen kann leine Gewähr übernommen Norden. Ausgabe durch Fernsprecher schließt unsere Verantwortung siir richtigen Abdruck an». Lionderbetlageni da» Tanscnd 6 Postgebühr besonder». Fernsprecher kl. Telegramme: Tageblatt Frankcnbcrgsachscn. Postscheckkonto: Leipzig 2S2vl. E^?^"T°nna1ngh''öp?m,»'nli?d^r den folgenden Tag: Dienstag, Donnerstag ÄA^UchS^ wSchentlich unter Kreuzband GaspreiserLöhung. Den Abnehmern von Gas aus dem städtischen Gaswerk wird hierdurch zur Kenntnis gebracht, daß die städtischen Körperschaften hier mit Rücksicht auf die fortgesetzten weiteren erheb- ttchen Steigerungen der Herstellungskosten für Gas beschlossen haben, den Preis für Gas all gemein, sowohl kür durch gewöhnliche Messer, als auch für durch Münzgasmesser bezogener, MN ö Pfennige für einen Kubikmeter vom 1. Mürz dieses Jahres ab zu erhöhen. Um eine nochmalige Umarbeitung der Münzgasmesser zu vermeiden, wird der durch die Preiserhöhung entstehende Betrag nachträglich jeden Monat eingehoben werden. SLadtrat Frankenberg, am 26. Februar 1918. Lum »Mag Von Pastor Stenz. Die Passionszcit, in der wir stehen, ist schon an sich Buhz«it. Auch da, wo nicht, wie bei uns, nach schöner Sitte am Eingang in die Passionszeit ei-n besonderer Butz- und Bet tag gefeiert wird, mutz sie doch zur Butze rufen; denn sie führt uns ia hin zu Christi Krenz, an dem Gott die Sünde zugleich richtet und vergibt, zu dem Kreuz, das uns alle vor die Wahl stellt, ob wir Gottes Gericht oder Gottes Liebe wollen. Wie ernst und bedeutungsvoll wird dadurch jeder neue Bubtag für uns,-daß er uns vor solch« Entscheidung stellt. Wie traurig ists auf der andren Seite, datz für viele, viele Menschen der Butztag nichts andres ist als ein Tag, der ihnen willkommene Arbettsruhe bringt, wie traurig, datz das Wort Butze ihnen nichts sagt, weil sie das Wort Sünde als unmodern vielleicht schon längst aus ihrem Wörterbuch gestrichen haben. Und doch können sie es weder aus der Bibel noch aus dem Leben der Völker hinwegtilgen. Ein Menschengeschlecht hat es dem anderen als furchtbares Ver mächtnis hinterlassen und unzählige Male ist das inhalts schwere Schriftwort bittere Wirklichkeit geworden: „Die Sünde ist der Leute Verderben". Mag ein Volk noch so grotz und mächtig dastehen, mag es Feinde ohne Zahl siegreich von seinen Landesgrenzen sernhalten, wenn es diesen grimmsten Feind, der an seinem Lebensmark zehrt, nicht abzuwehren vermag, wenn es sich nicht unter Christi Kreuz stellt und hier Genesung von der Sünde sucht, so wie einst die Israeliten bei der von Moses errichteten ehernen Schlange von der Krankheit, die unter ihnen wütete, dann führt sein Weg ins Verderben. Mit welchem Stolz fühlen und wissen wir uns als Glieder unsres Volkes, wenn frohe Siegcskunde von 'unsren Fronten an unser Ohr dringt, wenn wir es in diesen Lagen erleben, wie unser Dormucsch in den russischen Wirrwarr deutsche Ordnung, deutsche Zucht hineinbringt, von der schon der Dichter des Mittelalters sagt: „Deutsche Zucht geht über alle." Fühlen wir uns auch als Glieder unsres Volkes, fühlen wir uns mitverantwortlich für unser ganzes Volk, wenn von der Sünde die Rede ist, die wir heute demütig vor Gott bekennen sollen? Wenn eine Geldschuld des Staates sich auf alle Staatsbürger verteilt, jeden mitdrückt, auf geistigem Gebiet ist der Schuldzusammenhang nicht loser, sondern enger. Soviel der Geist dem Körper überlegen ist, um soviel zer rüttender und verderblicher müssen moralische und religiöse klebelstände im Bottsganzen nachwirken. Bon Gleichgültigkeit gegen Gott bi- zu frechem Spott und zur Heuchelei, von der Nachlässigkeit in der Erfüllung der vaterländischen Pflichten bis hin zum offnen Streik und Aufruhr, von der Freude am Gelb bis zum Wucher, zum, Betrug, zum Diebstahl, von dem stillen Neid, der dem Nächsten dies oder jenes mißgönnt, bis hin zu dem offnen Hatz, der dem andren schadet durch Wort und Tat, von der stummen Sünde, von der niemand weis; außer dem Täter und Gott, bis zu dem Verbrechen hin, von dem in den Zeitungen berichtet wird, — alles das ist eine Kette von Schuld, deren einzelne Glieder ineinander grei fen, alles trägt bei zur Gcsamtfchuld unsres Volkes. Wie sorgt sich jetzt jeder, der cs gut mit unsrem Vaterlandc meint, um Deutschlands Zukunft! Wie oft quält vor allem uns Daheimgebliebenc der Gedanke, daß mir unsrem Vaterlande noch viel besser und treuer dienen müßten in dem gigantischen Ringen um unsre Freiheit. Nun wohl, einen Dienst fordert cs von uns allen in gleicher Weise, in dem einen braucht es auch meine, auch deine ganze Kraft: In dem Kampfe gegen die Macht der Sünde. Auch dieser Kamvf ist ein Kampf um unsre Freiheit, um die innere Freiheit, nach dec jeder Mensch sich im tiefsten Grunde seines Herzens sehnt als nach einem der köstlichsten Güter, wie ja auch jener alte friesische Wahl spruch lautet: „Lieber tot als Sklao." Da ist vielleicht ein Mensch in völlig unabhängiger Stellung, in glänzenden Ver hältnissen. Wieviel Seggen könnte er mit seinem Gelbe stif ten, wieviel Freude verbreiten, wieviel Sorgen verscheuchen, wieviel Not cindämmen. Aber von dieser gesegneten Freiheit macht er keinen Gebrauch, kann er keinen Gebrauch machen; denn nicht er hat das Geld, das Geld hat ihn! Es hat ihn umsponnen, wie eine Spinne die Fliege umspinnt, cs hat ihm das Herz um^chnürt, wie die grausame chinesische Sitte den Frauen und Mädchen die Füße cinschnürt. Lieber bleibt er mit bösem Gewissen abseits stehe», als daß er sich zu freudigem Geben aufschwingt. Sklaven des Geizes, des Ehrgeizes, der Eitelkeit, der Genußsucht, sic alle legen Zeugnis davon ab, welch unheimliche Macht die Sünde über ein Menschenherz gewinnen kann. Wollen wir von ihrer Tyrannei frei werden, dann aibts einen ehrlichen, heißen Kampf. Aber nur dann kann ein Kampf erfolgreich sein, wenn man den Feind, seine Kampfcsweise, seine Stärke, seine Stel lungen genau kennt. Sv können wir auch nur dann gegen die Sünde siegreich sein, wenn wir sie kennen, wenn wir sie nicht umerschätzen und uns vor selbstbetrügerischer Beschönigung hüten. Ein deutscher Fürst besuchte einst auf einer Reise nach Frankreich das Zeughaus in Toulon, wo zahlreiche Galeeren sträflinge untergebracht waren. Man erbot sich, einen von ihnen in Freiheit zu setzen, und zwar den, den der Fürst bc- z 'chnen würde. Der Fürst ging von einem zum andren. Sic alle Nagten über hark Behandlung, über die schwere'Strafe, der Verordnung vom 15. April 1911 (479 H V) - Dresdner Journal r. A-^ö) — wird hiermit bestimmt, daß alle Eisenbahnwagen, in denen Vierde befördert w^den sind, gemäß 8 7 Abs. 2 b der Bekanntmachung des Nelchslanzlers vom 16 Juli 1904 (RGBl. S. 311, GVBl. S. 395) verschärft desinfiziert werden. Zwecke haben die Stellen, die mit polizeilicher Erlaubnis (8 250 Abs. 5 der Bundesrats vom 7. Dezember 1911 zum Viehseuchengesetz - raudekranke Pferde auf der Eisenbahn verladen lassen, der Güterabferti gung de. Verladestation m jedem Falle Kenntnis zu geben. Sendungen von Klanenvieh und Geflügel aus Rußland und Rumänien sind die Ä vor verschärft zu desinfizieren (vgl. die Verordnungen vom 19. No- —"ebendar? Nr 135^^136^-)""^ Leipziger Zeitung Nr. 273 — und vom 31. Mai 1917 Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Dresden, am 21. Februar 1918.' Ministerien des Innern und der Finanzen. die sie nicht verdient hätten. Nur rin einziger sagte, er er leide den gerechten Lohn für seine Taten. Diesem gab der Fürst die Freiheit. Wir feiern heute den neunten Bußtag im Kriege. Gottes Gnade hat uns vor dem traurigen Schicksal bewahrt, unsren Feinden zu erliegen. Die Knechtschaft, in die unsre Feinde uns hineingezwungen hätten, wäre unerträglich gewesen, hätte den Tod jeglicher Selbständigkeit in unsrem Schalten und Walten bedeutet. Umso eindringlicher wollen wir uns von der Schrift fragen lassen: „Weißt du nicht, datz Gottes Güt« dich zur Butze leitet?" Gottes Güte will uns auch innerlich zu freien Menschen machen, frei von allen das Leben hem menden und niederhaltenden Gewalten, frei von Sündenschuld und Sündenmacht, frei von Mcnschenfurcht, frei von Furcht vor der Gegenwart und der Zukunft, frei zur Entfaltung alles Göttlichen und Guten in uns, das oft noch ein verborgenes unterdrücktes Dasein führt und von dem es doch gilt: „In dir ein edler Sklave ist, Dem du die Freiheit schuldig bist." Das wäre ein rechter Segen, eine reiche Frucht des heutigen Butztages, wenn er uns nicht nur zu guten Vorsätzen, sondern zur Tat aufriefe, zum Kampf nm die wahre Freiheit. Dak aus dem Kampf Sieg wird, dazu helfe uns der, zu d^n wir bitten: Herr, mach' uns frei! Verkauf von Saatkartoffel« (Mmlkr frühes Donnerstag, den 28. d. M., von Borm. S bis 12 tlhr und Nachm. 2 bis Ve5 Uhr Vorherige Bezahlung bat von Barmittag 8 bis 12 Uhr im Rathaus, Zimmer Nr. 2. zu erfolgen. Preis für den Zentner 12 Mark. — Ausweiskarte, sowie Nachweis über Größe der Anbaufläche ist vorzulegen. Stadtrat Frankenberg, den 26. Februar 1918. gemeinsame Verordnung des Ministeriums des Innern und des Kriegsministeriums oom A 1916 (abgedruckt in der Sächs. Staatszeitung und Leipziger Zeitung Nr. 240 "E 14. Oktober 1916, nach gedruckt in sämtlichen Amtsblättern) war Heeres- und Marineliefe- Ischen Unternehmern, die bei künftigen Vergebungen berücksichtigt zu werden ?V^Gten, die Ausfüllung eines Meldescheines für Heereslieferungen und dessen Einreichung bet den Handels- und Gewerbekammern auferlegt worden. der Sächsische Ausschuß für Heeres- und Flottenlieferungen seine, die Ueber- mitteluna aller berechtigten Wunsche bezgl. Heranziehung und Vergebung von Heeresaufträgen mit einschl,eßende Tätigkeit ausgenommen hat, kann auf diese Meldescheine verzichtet werden. Dre Verordnung wird deshalb.aufgehoben. > Verpflichtung zur weiteren Ausfüllung aller von den Kriegsaintstellen herausgcgebencn Meiveicheme bleibt bestehen. Dresden, den 23. Februar 1918. .... Ministerium des Innern. Kriegsministerlum. veüemsame stecken im steicbmg 133. Sitzung vom 25. Februar, 3 Uhr 15 Min. Vizepräsident Dr. Paasche eröffnet die Sitzung und gedenkt zunächst des Todes des Grotzherzogs Adolf Friedrich von Mccklenburg-Strelitz. Das Haus hat sich von seinen Plätzen erhoben. Der Präsident gedenkt weiter des heutigen 70. Geburtstages des Königs von Württemberg, dem er im NaMen des Reichstages ein Glückwunschtelegramm gesandt hat. (Beifall.) Der Präsident gedachte dann in bewegten Worten der glücklichen Rückkehr S. M. S. „Wolf" nach 15monatigen ununterbrochenen Kämpfen. (Lebh. Beif.) Das deutsche Volk ist stolz auf das, was Offiziere und Mannschaft des Schiffes geleistet haben. (Beifall.) Es folgt die erste Lesung des R e i chs h au s ha l t s- plans. Die Beratung wird verbunden mit dem Gesetz entwurf zur Acnderung des Kriegsstcuergesetzes. Reichskanzler Dr. Graf von Hertling: Ich kann dem englischen Staatsmann Runcimann nur zustimmen, wenn er gemeint hat, datz man dem Frieden weit näher käme, wenn berufene und verantwortliche Vertreter der kriegführenden Mächte sich in engerem Kreis» zu einer Aussprache vereinigen wollten. Das märe der Meg, alle di» AStehzählLMH. - Verordnungsgemäß findet am 1. Marz d. I. eine Viehzählung statt, die sich auf Pferde, Rinder. Schafe, Schweine. Ziegen, Federvieh und zahme Kaninchen erstreckt. Die Zahlung in hiesiger Stadt, einschl. Rittergut und Königl. Obersörsterei, erfolgt durch die von uns bestellten Zahler; letzteren ist die erforderliche Auskunft von den Viehbcsitzern zu erteilen. „ „ Wer vorsätzlich eine Anzeige, zu der er auf Grund der Verordnung aufgefordert wird, nicht erstattet oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark bestraft; auch kann Vieh, dessen Vorhandensein verschwiegen worden ist, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt werden. Frankenberg, am 25. Februar 1918. Der Stadtrat. WEerpreiserhöhung. Den Abnehmern von Wasser aus dem städtischen Wasserwerk wird hiermit zur Kenntnis gebracht, daß mit Rücksicht aus die erheblichen Steigerungen der Betriebskosten für das Wasser werk von den städtischen Kollegien beschlossen worden ist, vom 1. März diese» Jahres ab Lie gegenwärtig bestehenden Wasserpreise (sowohl für wirtschaftliche, als auch für gewerbliche Zwecke) um 25 Prozent zu erhöhen. Stadtrat Frankenberg, am 26. Februar 1918. >, 1 n 'mussssiNm— ,n p 1 «sm— gelangt Donnerstag, den 28. d. M., von Borm. V,10 Uhr ab an Minderbemittelte des 1. BroÜartenbezirkes Nr. 1 bis 308 in der hiesigen Freibank zum Verkauf. — Die Hälfte der an sich erforderlichen Flelschmarken sind abzugeben. - Die Ausweiskarte ist vorzulegen. Ttadtrat Frankenberg, den 26. Februar 1918. Das im Grundbuch für Frankenberg Blatt 1280 auf den Namen der Alma Thekla Polster geb. Ranft in Frankenberg eingetragene Grundstück soll am 21. Juni 1918, vormittags 1/2II Uhr, an der Gerichtsst lle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden: Das Grundstück ist nach dem Flurbuch 3,0 Ar groß und auf 1200 Mark geschätzt. E» liegt an der Hohen Straße, ist eine Baustelle, und ist mit 1,22 Steuereinheiten belegt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamtes, sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jeden, gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstück sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 28. Marz 1917 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuche nicht ersichtlich waren, spätestens im Verstcigerungstermin vor der Ausforderung zur Abgabe von Geboten an zumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Ver steigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zu schlages die Aushebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeisühren, widrigen falls sür das Recht der Versteigerungserlüs an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. ^«0 LH