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77. Jahrgang Sonnabend, den N. Mar; 1818 glückliche Das gleite ich Staatsgefühl und stolzer Freude am Baterlande an die neue Zeit und an ihre Aufgaben herautreten, mit mir und und Opfern dieser Zeit eine reiche, starke und Zukunft erwachsen wird. Befinden des Reichstagspräsidenten Kaempf be- mit besten Wünschen für baldige Genesung. Wilhelm, I. R. ausgetauscht, die beiderseitigen verschickten oder internierten Zivilangehörigen h-imbesordert werden. Es folgen Bestimmungen über die Amnestie, über die Zurückgabe oder den Ersah von Kauffahrteischiffen-usw. Zur Regelung der Ä.andsfrage wiro bestimmt, daß die auf den Inseln angelegten Befestigungen sobald wie möglich entfernt und die dauernde Nichroesestigung dieser Inseln durch ein besonderes Abkommen geregelt werden soll. Die Bestäugungsurlunden sollen tunlichst bald in Berlin ausgetauscht werden. Zur Ergänzung des Vertrages werden binnen vier Mo» naten nach feiner Bestätigung Vertreter der vertragschließen den Teile in Berlin zusammentreten. D.r Handels- und Zollvertrag Zn dem zugleich mit dem Friedensvertrage zwischen Deutschland und Finnland abgeschlossenen Handels- und Zoll vertrag wird bestimmt, daß die Angehörigen eines jeden der vertragschließenden Teile im Gebiete des anderen Teiles in bezug auf Handel und sonstige Gewerbe dieselben Rechte und Vergünstigungen aller Art genießen, die den Inländern zustehen oder zustehen werden. Attiengesellschaften, Gesell schaften m. b. H. und andere kommerzie.te, industrielle und finanzielle Gesellschaften sollen auch im Gebiete des anderen Teiles als gesetzlich anerkannt werden, und insbesondere das Recht haben, vor Gericht als K.äger oder Beklagte aufzu treten. Die Zulassung solcher Gesellschaften zum Gewerve- oder Geschäftsbetrieb sowie zum Erwerb von Grundstücken usw. in dem Gebiet des anderen Teiles bestimmt sich nach den dort geltenden Vorschriften, doch sollen die Gesellschaften jedenfalls dieselben Rechte genießen, die den gleichartigen Gesellschaften irgendeines drirten Landes zu stehen. Die Boden- und Gewerbeerzeugnisse sollen nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung behandelt werden. Diese Bestimmungen beziehen stch inoes nicht auf die Begünstigungen, die einer der vertragsch.ießenoen Teile einem mit ihm zoll- geeimen Lande oder Gebiete gewährt und auch nicht auf die, die Deutschland, Oesterreich-Ungarn oder einem andern mit ihm durch ein Zollbündnis verbundenen Lande, das an Deutschland unmittelbar, oder durch ein anderes mit ihm oder Oesterreich-Ungarn zollverbündeten Lande mittelbar an grenzt, oder seinen eigenen Kolonien usw. etwa gewähren wird. Während des Bestehens dieses Abkommens wird der finnische Zolltarif nach dem Stande des 1. Januar 1914 gegenüber Deutschland in Anwendung kommen. Der Tarif kann während dieser Zeit Deutschland gegenüber weder er höht, noch durch Zölle auf bisher zollfreie Waren erweitert werden. Auch bezüglich der Eisenbahnen und der Seeschiffahrt wird die Meistbegünstigung vereinbart. Hinsichtlich des Schutzes des gewerblichen Eigentums und des Urheberrechts gelten die Bestimmungen der revidierten Pariser Uebereinkunft vom 2. Juni. 1911 und der revidierten Berner Uebereinkunft vom 13. November 1908. Der Post- und Telegraphenver kehr soll nach den Bestimmungen des Weltpostvertrages und seiner Nebenabkommen ausgenommen werden. Die näheren Festsetzungen erfolgen durch Abkommen zwi schen den beiderseitigen Verwahrungen. Schon jetzt wird ver einbart, daß die Telegramme bis auf weiteres über Schweden geleitet werden, und daß die Wortgebühr für das gewöhn liche Telegramm 25 Cts. betragen soll. Zur Regelung des Schutzes der Konsularverhältnisse, der Nachlässe, des Rechtsschutzes und der Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten sollen tunlichst bald Verträge abgeschlossen werden, die den Anschauungen und Verhältnissen der Gegen wart entsprechen. Bis dahin sollen der russische Konsular- vertrag, die deutsch-russische Konvention von 1874, das Haa ger Abkommen über den Zivilprozcß vom 17. Juli 1905 usw. gelten. Ein Vertrag über dis gegenseitige Auslieferung von Verbrechern und die Rechtshilfe in Strafsachen soll auf neu zeitlicher Grundlage abgeschlossen werden. Jeder vertrag, schließende Teil wird die Einwanderung seiner Angehörigen in das Gebiet des anderen Teiles zur Beschäftigung in land wirtschaftlichen Betrieben gestatten. Dieses Abkommen soll zwei Wochen nach dem Austausch dec Bestötigungsurkunden in Wirksamkeit treten. Eine Zusatzerkläcung besagt, daß das Abkommen vorerst keine Aenderung der Vorschriften bewirken soll, die in bezug auf Eesellsü/aften gewerblicher Art oie finnische Staatsange hörigkeit zur Bedingung machen; jedoch sollen auch in dieser Hinsicht die Angehörigen des Deutschen Reiches den Finn- lä..dern tunlichst bald gleichgestellt werden. fi Berlin, 7. 3. Im Anschluß an die Unterzeichnung des Friedensvcrtrages zwischen Deutschland und Finnland fand ein Frühstück beim Reichskanzler statt, an dem außer den Herren der finnischen Abordnung, Staatsrat Dr. Hjelt und Professor Dr. Erich, u. a. der Chef der Reichskanzlei Unterstaatssekrstär v. Radvwitz sowie Unterstaatssetrclär Frei herr v. Stumm teilnahmen. meinem Hause durch die altbewährten Bande gegenseitigen Vertrauens verbunden. Ich zweifle nicht, daß aus den Stürmen 6» «Mes MM Bekanntlich ist der deutsche Prisendampfer „Jgotz-Mendi", das Begleitschiff des „Wolf", im Sturme bei Kap Skagen gestrandet. Die dänische Regierung hat dem Dumpfer und seiner Besatzung gegenüber eine Haltung eingenommen, die als eine mehr als einseitige Auffassung der Neutralitäts- Pflichten in Deutschland außerordentliches Befremden und Entrüsten erregt hat. Statt dem gestrandeten Dampfer, wie es einfache, durch keinerlei Neutralitätsrücksichten zu beein trächtigende Menschenpslicht gewesen wäre, mit allen Mitteln beizustehen, hat die dänische Regierung einem, wegen der Gefährlichkeit der Gewässer bei Kap Skagen stationierten dänischen Dampfer die angebotene Hilfeleistung verboten. Darüber hinaus hat die dänische Regierung sogar die Be satzung des Dampfers „Jgotz-Mendi" in ihren Bemühun gen, mit eigener Kraft loszukommen, dadurch behindert, daß sie einen an Land gekommenen Offizier der Besatzung, der sich mit deutschen Behörden in Verbindung setzen wollte, fest genommen und interniert hat. Was dänischerseits zur Recht fertigung dieses Vorgehens angeführt wird, hält ernsthafter Prüfung nicht stand. Kein Völkerrecht verbietet Hilfeleistung an einem in Seenot gekommenen Schiff, auch wenn es ein Prisenschiff ist, und noch weniger fordert es die Jntermerung eines an Land gekommenen Mitgliedes der Besatzung zu dem Zwecke, Verbindung mit den heimischen Behörden her zustellen. Denn das bedeutet di« Behinderung der Selbst hilfe, die nach der ungastlichen Handlungsweise der dänischen Regierung um so schärfer zu verurteilen ist. Es ist mehr als merkwürdig, daß die dänische Regierung hinsichtlich ihrer Neutralitätspfiichten eine so außerordent lich weitgehende Zartfühligkcit bekundet, wenn es gilt, unseren Feinden damit gefällig zu sein, daß dieses Zartgefühl aber völlig schweigt, wenn es sich um Neutralitätspflichten gegen über Deutschland handelt. So hat bemerkenswerter Weise die dänische Regierung keinen Anstoß daran genommen, daß dänische Handelsschiffe unseren Feinden zur Verfügung gestellt werden, obwohl der Schiffsraum in diesem Kriege ein ent scheidender Kriegssaktvr geworden ist und die Hergabe von Handelsschiffen an einen der Kriegführenden daher einen offenbaren Verstoß gegen die Pflichten der Neutralität dar stellt. Es scheint, daß die Rücksicht, die die Notlage der Neutralen gegenüber der Vergewaltigung durch dse Entente deutscherseits gefunden hat, in Dänemark mißverstanden und als ein Zeichen von Schwäche gedeutet wird, während sie im Gegenteil nur ein Ausfluß der Geduld des Starken ist. Möge man sich jn Dänemark des Ernstes der Lage be züglich des „Jgotz-Mendi" bewußt sein. Handelt es sich auch nur um 20 deutsche Seeleute, so gehören sie doch zu ejner Schar, auf die ganz Deutschland stolz ist, für die ein- zutreten Volk und Regierung als eine Ehrenpflicht betrachtet und die es keinesfalls willkürlichen Dölkerrechtsäuslegungen zu opfern gedenkt. Sollte die dänische Regierung tatsächlich in gutem Glauben geirrt haben, so ist es hohe Zeit, daß sie das einsieht und unter Heranziehung berufener Ratgeber den Weg zur echten Neutralität zurückfindet. Selbstverständlich hastet sie für den Deutschland bisher durch ihr Verhalten erwachsenen Schaden. Hinter dem Pro test, den die deutsche Regierung in der Angelegenheit an Däne mark gerichtet hat, steht zweifellos geschlossen das deutsche Volk. Daß gerade der jetzige Augenblick für derartig« Neu- tralitätserperimente unglücklich gewählt ist, hätte man sich dänischerseits selbst sagen können. Är itnterreicbnnng cker Wraemventtger nm Miana Der amtliche Heeresbericht vom 3. März, abends gibt die Unterzeichnung des Friedensvertrages mit Rußland be» kannr und infolgedessen die Einstellung der militärischen Be wegungen in Groß-Rußland. Damit wird in Groß-Rußlanch zunächst auf den Linien, die durch unsere vormarschierendeir Truppen erreicht worden sind, wieder zur strategischen Siche rung übergegangen werden; d. h. unsere Truppen in Groß- Rußland werden mit Gewehr bei Fuß die weitere Entwick lung der Dinge und die Durchführung der Friedensbedingun- gen abzuwarten haben. non einer Einstellung her militärischen Hilfeleistung au ßerhalb Groß-Nußlands ist nicht gesprochen worden. Das einmal übernommene Unterstützungs- und Befreiungswerk Liv lands, Estlands und der Ukraine wird selbstverständlich inner halb dieser Länder durchgeführt werden. Dort ist no chviel Arbeit zur Sicherung der Länder zu verrichten, plündernde Banden im Rücken unserer Truppen müssen zerstreut und festgesetzt werden, Ordnung und Sicherheit gilt es mieder herzustellen. Auch die Grenzen dieser Länder gegen Groß- Rußland müssen strategisch gesichelt werden; bis zur militäri schen Erstarkung der genannten Staaten werden also unsere Truppen hieran mitzuwirken haben. Recht ungeklärt erscheint die Lage in Finnland, wo uns ebenfalls Regierung und Volk dringend um Hilfe gebeten haben. An der Erstarkung dieses Landes und der Wahrung seiner Grenzen haben wir eben falls großes Interesse, da nur ein starkes Finnland ein gewisses Gleichgewicht gegenüber Erotz-Rußland bilden kann, von dessen ehrlicher Durchführung aller Friedensbedingungen wir nach allem Vorangegangenen nicht ohne weiteres überzeugt sein können. vec Mer an Sen tzekbLtag Auf das vom Präsidium des Reichstages »an den Kaiser gerichtete Glückwunschtelegramm ans Anlaß, des Friedens schlusses mit Rußland ist an den Vizepräsidenten des Reichs tages Dove nachstehende Antwort eingegangen; Herzlichen Dank für das Telegramm des Reichstages, dessen Fassung mich sehr erfreut hat. Der völlige Sieg ini Osten erfüllt mich mit tiefer Dankbarkeit. Er läßt uns wieder rsnen der großen Momente erleben, in denen wir ehrfürchtig Gottes Walten in der Geschichte bewundern können. Welch eine Wendung durch Gottes Fügung! Die Heldentaten unserer Truppen, die Erfolge unserer großen Feldherren, die bewunderungswürdigen Leistungen der Hei mat wurzeln letzten Endes in den sittlichen Kräften, im kategorischen Imperativ, die unserem Volke in harter Schule anerzogen sind. Sie werden uns auch durch die entscheiden den Schlußkämpfe hindurchkapcn dem endgültigen Siege entgegen. Bei den großen Aufgaben, die uns Friedensschluß, Wiederaufbau und Heilung der Krie^swunden stellen wer den, wünsche ich meinen« geliebten deutschen Volke die alte geschichtliche Erfahrung, daß Einigkeit star" «nacht. Möchte es mit starkem Wirklichkeitssinne, mit unbeugsamem Glau ben an sich st,ost und an sein« Mission, mit starkem Verkauf von Quark Sonnabend, den«, o. M., auf alle «roch nicht belieferten 4. Abschnitte für Februar der Landes- fperrkarte je Pfund Quart bei Schaarschmidt, HoUer, Jahn. Roth. Fiedler. Leiteritz. Die Auawelstarte tst vorzulegen. Etadtrat Frankenberg, den 8. März 1918. sriecke mit MnMnü fi Berlin, 7. 3. Heute mittag wurde der Friedensvertrag zwischen Deutschland und Finnland, ebenso ein Handels- und Schisfahrtsabtommen sowie ein Zusatzprotokoll zu den beiden Verträgen unterzeichnet. Jn Artikel l wird erklärt, daß zwischen Deutschland und Finnland kein Kriegszustand besteht, daß die vertragschließen den Teile entschlossen sind, fortan in Frieden und Freundschaft miteinander zu leben. Deutschland wird dafür eintreten, daß die Selbständigkeit und Unabhängigkeit Finnlands von allen Mächten anerkannt wird. Dagegen wird Finnland keinen Teil seines Besitz standes an eine fremde Macht abtreten noch einer solchen Macht ein Servitut an seinem Hoheitsgebiet einräumen, ohne sich vorher darüber mit Deutschland verständigt zu haben. Die folgenden Artikel betreffen die Wiederaufnahme der diplomatischen und konsularischen Beziehungen sofort nach Bestätigung des Friedensvcrtrages, den gegenseitigen Verzicht auf Ersah der Kriegskosten und Kriegssä-äden, Wiederher stellung der Staatsverträge und Privatrechte, Austausch der Kriegsgefangenen und Zioilinternierten und Ersatz für Zwil- schäden. Was die Staatsverträge anbelangt, so sollen die außer Kraft getretenen Verträge zwischen Deutschland und Ruß land durch neue Verträge erseht werden, die den veränderten Anschauungen und Verhältnissen entsprechen. Insbesondere soll bald über einen Handels- und Schiff- sahrtsoertrag unterhandelt werden. Einstweilen werden die Ncrkehrsbeziehungen zwischen beiden Ländern durch ein Han dels- und Schisfahrtsabtommen geregelt. Bezüglich der Pri vatrechte treten alle Kriegsgesstze mit Bestätigung dieses Vertrages außer Kraft. Die Schuldoerhältnisse werden wiederhergestellt und die Bezahlung der Verbindlichkeiten, insbesondere der öffentliche Schuldendienst, wieder ausgenommen. Zur Festleg. ilg der Zivilschäden soll in Berlin eine Kommission zusammcntreten, die zu je einein Drittel aus Vertretern der beiden Teile und neutralen Mitgliedern gebildet wird. Um die Bezeichnung der neutralen Mitglieder, darunter des Vorsiüenden, soll der Präsident des schweizerischen Bunoesratcs geboten werden. Die kriegsgefangenen Finnländer kn Deutschland und oie kriegsgefangenen Deutschen in Finnland sollen tunlichst bald Derjenige, welcher Anspruch hierauf macht, bat sofort bei seinem Lebensmittel-Lieferanten den Abschnitt Nr. SV der Lebensmittelkarte abzugeben. . Der Händler hat eine Litte zu führen, in welcher der Name, die Wohnung, Bezirk und Brotkartennnmmer de» Kunden» sowie d;e Anzahl der von letzteren abgegebenen Kartenabschmtte einzutraoen ist. Dre vom Händler gesammelten Kartenabschnitte sind 100 Stückweise gebündelt, in einem verschlossenen Briefumschlag, aus dessen Außenseite der Raine des Handler» und die Anzahl der Kartenabschnitte zu verzeichnen ist, di» Montag, den II. März d. 2., nachmittag» 4 Uhr im Rathaus, Zimmer Re. 2, einzurerchen. »sein ««»»»sm r»iep»nüe M»- Der Tag, an weiche^ der Zucker zum Verkauf gelangt, wird noch bekannt gegeben. Stadttat Frankendütg, den 8. März ivi8. Zucker. In nächster Zeit erfolgt eiste Sonoerzuweisung von Vs Pfund Zucker auf jede mit Zucker zu versorgende Person, jedoch unter Ausschluß der Kriegsgefangenen. rankenberger Tageblatt Amtsblatt für die König!. Amtshanptmannschaft Flöha, das König!. Amtsgericht und den Stadttat zu Frankenberg Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg seu. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von T. T. Roßberg in Frankenberg l. Sa. , Bezirks- Airzeiger'