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»kr? rill',", Mn, Snn^.-e» e>,<^ Frankenberger Tageblatt Amtsblatt für die KöuU An.tshMmmlschast Mha, das KAigl. Amtsgericht imd den Stadttat zu Fraukcilbng Druck und Berlag von T- G. Roßberg in Fraukrubera i. S«. G«»eralsupcrintendent D Melville. Eememdcüllestcr A. Weschneek- Der Beschluß dec kurländischen Landesrats für eine Per- Bercntwortlicher Redakteur: Ern ft Roßberg sen. in Frankenberg 1 Dvnnerstsg de« 14. März 1V18 worden sind, für sie beide entweder zu einem Präjudiz wer den würde oder die staatsrechtliche Trennung im Gefolge haben könnte, , ' 3. datz demnach unserer Ansicht nach die Verfassungsfrage für Kurland nur in Verbindung mit der für Livland und Estland zusammen behandelt werden dürste, können wir, bei grundsätzlicher llebeseinstimmung mit den Wünschen des Antrages nach einem Apfgehen der drei Provinzen in das Deutschs Reich, nur mit dem Vorbehalt für den Antrag stimmen, datz die Zusammengehörigkeit der drei Provinzen für die Zukunft gesichert ist.' Eine Erklärung der Letten Namens der Vertreter des lettischen Kleingrundbesitzes erklärte Gutsbesitzer A. Weschneek: Namens der anwesenden lettischen Abgeordneten habe ich folgende Erklärung abzugeben: Indem wir den Vorschlägen zustimmen, wollen wir noch besonders den Wunsch der lettischen Bevölkerung zum Ausdruck bringen, datz die lettischen Teile des Baltenlandes nicht aus einandergerissen, sondern dauernd vereint bleibe. Es liegt uns ferner am Herzen zu betonen, datz die lettische Landbevölkerung nicht einen eigenen Herzog, sondern den Deut schen Kaiser und König von Preutzen als Herrscher zu haben wünscht, zu dessen gerechter und fester Regierung wir volles Vertrauen haben. Hierauf wurde zur Abstimmung geschritten, die die ein stimmige Annahme des Antrages Rahden ergab. Das Huldigungst legramm an den Kaiser Baron Rahden schlug hierauf die Absendung folgenden Huldigungstclegramms an Seine Majestät den Kaiser vor: Seiner Majestät dem Deutschen Kaiser! Der Kurländische Landesrat, als die berufene Vertretung der Gesamtbevölkerung Kurlands, hat soeben den einstimmigen Beschluß' gefotzt, zu den Stufen des Thrones Eurer Majestät die allerunteriänigste Bitte nicderzulegen, Eurer Majestät wol len Aller,gnädigst geruhen für sich und Eurer Majestät Thron erben die Herzogskrone Kurlands auzunehmen. Von der Hoffnung beseelt, datz diese Bitte ein geneigtes Gehör finden werde, bringt der Landesrat in tiefster Ehrfurcht und unaus löschlicher Dankbarkeit für die allendliche Befreiung Kürlands aus russischem Joch Eurer Majestät bcgeistette Huldigung und das Gelöbnis unwandelbarer Treue dar. Gott schütze, Gott segne, Gott erhalte Eure Majestät! Im Namen des Landesrats: (für das Vierteljahr 2 M. 7V Pf, für den Monat 90 M) nehmen alle Ausgabestelle und Austräger in Stadt und Land, ebenso alle Postanstalten des Deutschen Reiches jederzeit entgegen. - . Berlag de- Fraukenverger Tageblattes Dem Vorschläge wurde einstimmig beigctreten, ebenso dem weiteren Vorschlag von Baron Rahden, eine Kommission, be stehend aus den Herren Baron Nahdeg-Maihoff, Generalsupe rintendent Berncwitz, Rechtsanwalt Melville-Libau,"Gemeinde- ältesten Weschneek nach Berlin zu entsenden, die die Kund gebung des Landesrats dem Reichskanzler Überwegen soll. Mit ri «in .Urzen Wvri der Gerugmung über den Verlauf der Tagung schlag hie.auf d.r Herr Verwaltungschef LieLitzung. deren BreneNbestande tm Bezirk de« Kommunalverbandes der Königlichen Amtvnnuplmannlchast Flöha befinden, bis zum 20. Mim 1918 dem örtlich zuständigen Bienen,üchter^Berein an- ... " dem Aerdebeftand des Gutsbesitzers Emil Nebe in Niederwiesa, Ortsteil v Nr. 78, ist die Räude amtlich Waestellt worden. Flöha, am 12. März 1918. Die Könkalich» Amtrhauptmannschaft. fimlana mit r« veutledlanü Eine Mordnung des Landesrates pon Kurland wird demnächst in Berlin' eintreffen, um dem Reichskanzlei von einer einstimmig gefatzten Entschlirtzung Kenntnis zu geben. Der Beschluß, der am 8. März in Mitau gefotzt wurde, lautet: 1) Se. Majestät den Kaiser und König zu bitten, die Herzogskrone Kurlands anzunehmen. 2) Dem Wunsche Ausdruck zu verleihen, den Abschlutz von Konventionen, betreffend das Militär-, Zoll-, Verkehrs-, Bahn-, Münz- und Eewichtswesen und anderer Verträge Kurlands möglichst eng an das Deutsche Reich anzuschlietzen. 3) Die Hoffnung auszusprechen, datz das ganze Balten land zu einer staatlichen Einheit im Anschlutz an das Deutsche Reich zusammengefatzt werde. Ueber die historische Sitzung in Mitau voM 8. März wird berichtet: Auf der Tagesordnung stand ein Antrag von Baron Nahden-Maihof und neun Mitunterzeichnern, der fol genden Wortlaut hat: Antrag an den kurländischen Landesrat Der Kurländische Landesrat wolle nachstehende Kund gebung zu seinem Beschlusse erheben: Nachdem bereits die Allgemeine Landesversammlung vom 21. Sept. 1917 den Schutz und Schirm Seiner Majestät des Deutschen Kaisers und des mächtigen Deutschen Reiches er beten Hai, ist nunmehr in Eemätzheit des Art. 3 des am 3. März d. Js. zwischen Deutschland und Rußland abge schlossenen Friedensvertrags endgültig der Staatshoheit Ruh lands entzogen und die Bestimmung seines künftigen Schicksals in die Hände Deutschlands im Benehmen mit der Bevöl kerung Kurlands gelegt worden. Freudig bewegt von Vieser glücklichen Wendung und voll tiefer Dankbarkeit für die grotzen Opfer, welche von dem deut schen Volke zur Befreiung der baltischen Lande gebracht worden sind, hat der Landesrat, gestützt auf das ihm durch Kaiserliche Gnade gewährte Recht an der Beratung der staatsrechtlichen Neugestaltung Kurlands teilnehmen zu dürfen, beschlossen, die nachstehenden Wünsche als die Willensmeinung des Landes der Staatsregierung zu unterbreiten und für sie die aller höchste Genehmigung zu erbitten. 1. Die sicherste Gewähr für die Wohlfahrt, Ruhe und fried liche Fortentwicklung des Landes in einem monarchisch-kon stitutionellen Staatswesen unter dem Zepter Seiner Maje stät des Deutschen Kaisers und Königs von Preutzen er blickend, wagt es der Landesrat, die alleruntertänigste Bitte auszusprechen: Seine Kaiserliche und Königliche Majestät wolle allergnädigft geruhen, für sich und seine Nachfolger die Herzogskrone Kurlands geneigkst anzu nehmen. -m- 2. Es entspricht ferner unseren Anschauungen und Wünschen, datz im Wege des Abschlusses von Konventionen betr. das Militär-, Zoll-, Verkehrs-, Matz-, Münz- und Ge- wichtswcsen sowie durch anderweitige Verträge eine mög lichst enge Verbindung Kurlands mit dem Deutschen Reiche in militärischer und wirtschaftlicher Beziehung angestrebt und verfassungsmähig sichergestellt werd«. , . 3.Unsere sehnlichen Hoffnungen sind darauf gerichtet,'datz Arbeitsnachweis völlig kostenlos für Arbeitgeber nnd Arbeitnehmer aller Berufe durch den Bezirksarbeitsnachmeis bei der Königlichen Amtshauptmannschaft Flöha und dessen bei sämtlichen Gemeinde behörden des Bezirks bestehenden Nebenstellen. Außerdem Frauenmeldestelle bei der Königlichen Amtshaupt mannschaft Flöha zur Beratung für arbeitsuchende Frauen und Mädchen (Sprechstunde Mittwochs 3—6 Uhr). / ZuekeV zue Bienenrüttee««« Die Verteilung des von der Rei,' ' " " " 1918/19 bereitgeftellten Zuckers soll auch ... und zwar auch für diejenigen Bienenzüchter, die keinem «r.»» — winterte Bienenvolk werden 7V, Kilogramm Zucker zugeteilt. Bon diesen 7'/« Kilogramm können 5 Kilogramm in unversteuertem Zucker bezogen werden. , „ . Für die Anmeldung werden besonder- Formblätter herausgegeben werden, dle sich feder Bienenzüchter bei dem zuständigen Verein zu verschaffen hat. Die Anmeldung hat zu enthalten: -0 die Anzahl der überwinterten Völker: » . d) die Angabe, wieviel versteuerter und wieviel unversteuerter Zucker gewünscht w.rd (unversteuerter Zucker nur bis zur Höchstmenge von 5 Kilogramm für das Volk). ' Die Bienenzüchter-Vereine haben die Anmeldungen zu sammeln und,«prüfen und sodann bei der zuständigen Steuerbehörde einen Gesämtberechtigungsscheln zum Bezug von je 5 Kilo gramm unversteuerten Zucker für jedes angemeldete Bienenvolk zu beantragen. Eine Zusammenstellung sämtlicher eingegangenen Anmeldungen ist sodann unter Beifügung der zollamtlichen Berechtigungsscheine an den Biensnwirtschaftlichen Hauptoerein für das König- reich Sachsen in Rauschwitz weiterzugeben. Die Formblätter für die Zusammenstellungen erhalten die Blenenzuchter-Vereine vom Hauptverein. Um wenigsten« einen Teil des Honigs sük die öffentliche Wirtschaft zu erfassen und der Versorgung von Krankenanstalten, Lazaretten usw. nutzbar zu machen, sollen die Bienenzüchter 2'/- Kilogramm Zucker ohne Gegenleistung erhalten. Die Verteilung der weiteren 8 Kilogramm wird erst vom 31. August 1918 und nur insoweit erfolgen, als vir dahin von den einzelnen Bienenzüchter-Vereinen auf jedes Bienenvolk eine bestimmte Menge Honig abgeliefert worden ist. Diese Menge ist vorläufig aus 8 Pfund festgesetzt worden. Die Ausbringung dieser Menge seitens der einzelnen Bienenzüchter durchzusehen, ist Sacke der Vereine Der Honig ist an die Emkaufsgesellschaft für Westsachsen, Leipzig, zur Ablieferung zu melden, die das Weitere veranlaßt. - Flöha, am 9. März 1918. Der kommunalverband. das durch seine oierhundertjähnge Geschichte und durch so manche harte Schicksalsschläge zusammengeschweitzte Baltenland nicht an der Schwelle einer glückverheitzenden Zukunft auseinandergerissen, vielmehr zu einer staatlichen - Einheit in einheitlicher Verwaltungs- und Verfassupgs- form zusammengefatzt dem Deutschen Reiche dauernd an- ' gegliedert werden möge. Begründung Seit Jahrhunderten an die monarchische Staatsform ge wöhnt, und ihr stets aufrichtig ergeben, vermögen sich die staats treuen Bewohner Kurlands keine andere staatlich« Gestaltung vorzustellen, die gleich der erblichen Monarchie unabhängig von vorübergehenden Zeitströmungen und Parteiungen und er haben über allen eigensüchtigen Interessengegensätzen mit fester und gerechter Hand das Staatssteuer zu führen und jedem das Seine zu gewähren imstande wäre. > Nur unter monarchischer Leitung und einer kraftvolle» Ne gierung im engsten Anschlusse an das Deutsche Reich dürfen wir Kurländer eine Heilung der durch den Weltkrieg unferer Heimat geschlagene.., schweren Wunden und ein erneutes Aufblühen aller ihrer Lebensverhältnisse erhoffen. Das uns vor Augen stehende Beispiel der bis zur wahnsinnigen Anarchie, ausgeartc- ten russischen Demokratie kann uns in unserer schon vorhan denen monarchischen Gesinnung nur noch befestigen und kräfti gen. Die von uns ersehnte Personalunion mit dem ruhmreichen Hause Hohenzollern gibt uns die beste, glücklichste Gewähr für Sicherheit, Wohlfahrt und inneren Frieden unseres Landes und für einen dauernden Anschlutz an das Deutsche Reich. Mit Liv- und Estland verbinden uns nicht nur die bis herigen Schicksale dieser Lande und die gemeinsamen Leiden und Erlebnisse von Jahrhunderten, sondern auch die Gemein schaft unseres religiösen Bekenntnisses und der wertvollsten Güter einer im Grunde gleichartigen Kulturentwicklung. Aüch das gesamt-, durch die völkerverbindende Ostsee bedingte und geförderte Wirtschaftsleben lätzt die Interessen der drei Ost- sieander so ineinander verflochren sein, datz ein Zerreiben dieser Fähen nicht ohne tiefen Schmerz und empfindliche Einbutze er folgen könnte. Geographisch und geschichtlich gehören Liv-, Est- und Kurland zusammen und es erscheint dem Landesratc hocherwünscht, wenn schon möglichst bald eine Einheitlichkeit in Verwaltung und Verfassung geschaffen werden würde, wo bei gleichzeitig der Wunsch nach einer völligen Trennung des neuen Baltenlandes von Litauen zum Ausdruck gebracht wird. Baron v. Nahden-Maihof. A. Bernewitz. A. Weschneek. Baron Mantu^ fe- D,«we M Propst A. Bernewitz Varon O. Vietinghoff. Baron Mar Lieven. Baron N. v. Grott- hlöj. O. Litsch. Wilhelm Fürst Lieven. Baron Rahden trug den^Antrag nebst Begründung vor und, schlotz mit dem Wunsche, datz der Antrag ohne Dis kussion einstimmige Annahme finden würde. Schmid (Mitau) gab folgende Erllärung ab: Mit Rücksicht darauf, l.datz die drei Ostseeprovinzcn historisch, geographisch, ethno- graphisch und wirtschaftlich ein unzertrennbares Gebiet darstcllen, ihre Trennung von einander in staatsrechtlicher Hinsicht von jedem Balten als Unglück empfunden würde, 2. datz eine Entscheiouna Kurlands in Hinsicht auf eine Ver- fassung, ohne 1>atz die beiden anderen Provinzen befragt Varon v. Rahden-Maihof. Bernewitz. Rechtsanwalt Ausgabe von Reichsfleischkarten. Am Freitag. deN 15. Mär, 1918, nachmittag von ' -5 bi» >/,8 Uhr gelangen in den bekannten vier Brotkartenausgabestellen die für die Zeit vom 18. März bis 14. April 1918 gültigen Reichsfleischkarten zur Ausgabe. Mtmärurlauber erdalten ihre Neichsfleischkarten nach den schon seither geltenden Grund sätzen in der ständigen Lebensmittelkartrnansgabe. Markt Nr. 14. 0l» »ut »dgoNnuove«» Nvrnnn- Stadtrat Frankenberg, am 13. März 1918. Ausgabe von Butternebentarte». Gelegentlich der am Freitag, den 1h März d. I., nachmittag ',5 bi» V-8 Uhr statt- findenden Ausgabe der Reich-fleischkarten gelangen in den bekannten vier Brottartenausgabe stellen auch neue Butternebeykarten mit den Abschnitten 49 bis S6 zur Ausgabe. Die Butternebenkarten sind alsbald nach Empkang oben und unten nach Maßgabe de« Vordruckes vom Haushaltanasvorstand auszufüllen, darnach ungesäumt dem Butterhändler zur Abstempelung vorzulegen, der dem der Haushaltungsvorstand zuletzt seine Butter entnommen hat. Die Handler haben die unteren Abschnitte der Butternebenkarten abzutrennen, abzustempeln und gebündelt mit Angabe der Zahl Monlag, «z«n IS. MSnre «I, nsovmittsg i Ukl» im Rathaus, Zimmer Nr. 2. obmgeben. Im übrigen wird aus die auf den Butternebenkarten aufgeoruckten Bestimmungen besonder« hingewiesen. x Stadtrat Frankenberg, am 10. März 1918.