Volltext Seite (XML)
„Zsa, kann ich es vermeiden? Swon a«n«a. dakr Muss- : ^i» i-c,^. m.<^ Frankenberger Tageblatt Amtsblatt für die König!. Amtshan-tmamschast Flöha, das König!. Amtsgericht and den Stadtrat zn Frankenberg 77. Jahrgang Donnerstag, den 14. Aevrnar 1VI8 Der Kommunalvsrband ebruar 1918. aus aus aus aus Königliches Amtsgericht. Frankenberg, den 29. Januar 1918. 2!». 29/14 Im übrigen werden Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung mit Gesängnis bis zu einem Jahrs oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark bestraft. Diese Bekanntmachung tritt am 15. Februar d. I. in Kraft. Flöha, den 9. Februar 1918. Der Ärmmunalvsrband. Unter dem Pserdebestand des Vvrwerksbesitzers Ernst Grundmann in Dittersbach ist die Räude amtlich festgestellt worden. Flöha, am 12. Februar 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Unter dem Pferdebestand des Gutsbesitzers Ernst Nebe in Sachsenburg ist die Raube amtlich festgestellt worden. Flöha, am 12. Februar 1918. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Verantwortlicher Redakteur: Ernst Roßberg sen. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag von T- G. Roßberg in Frankeubera i. Sa. Rumäniens trauriger Schicksal " ru Die „Basler Nationalzcirung" vom 9. Februar schreibt über das Schicksal Rumäniens in einer Korrespondenz von rumänischer Seite: „Mit Rjesenschriticn erfüllt s.ch das Schick sal Rumäniens. Richt mehr-auf dem Schlachtfelde, denn der militärische Zusammenbruch liegt schon weit zurück, und weder die Neorganisationskünste der französischen Offiziere, noch die tapferen Anstrengungen der sich zweifellos gut schlagenden rumänischen Soldaten konnten etwas daran ändern, sondern politisch infolge der Einleitung von Waffcnstillstandsverhand- lungen durch Rufzland und durch das voraussichtliche Ausschei de» dieser Macht aus dem Kreise der Entente. Bielleicht noch nie. in der Geschichte hat sich ein Balk in einer traurigeren Situation befunden. Durch eine Handvoll selbstsüchtiger, jeg liche» Verantwortungsgefühls barer Politiker in den Konflikt Hineingetrieben, sieht es sich jetzt nach einem Kriege von kaum anderrhalb Fahren zur bedingungslosen Unterwerfung unter den Sieger gezwungen. Es gibt in dieser Einsicht keine Ausflüchte, keine Möglichkeiten mehr, Hloß noch eine einzige bittere Notwendigkeit: di« Unterwerfung. Oder was soll ein weiteres heroisches Ausopfrrn und Verbluten? Worin genossen bereitet werden sollte, ist nur auf die Ausbreitung seiner revolutionären Ideen in Rußland und darüber hinaus in ganz Europa bedacht. Es liegen Beweise für die Tatsache vor, daß sein Versprechen, die russische Armee völlig zu de mobilisieren, nur ein Scheinmanöver war. Die Bolschewikin Führer lösen zwar die Front, die auf Hunderte von Kilo metern überhaupt nicht mehr vorhanden war, auf; arbeiten andererseits aber mit Hochdruck daran, aus den Resten der russischen Armee eine Armee der Roten Garde im Innern ! zu bilden, die sie auf eine Kopfstärke von einer Million Mann ! zu bringen hoffen und die ihnen zur Aufrichtung ihrer Herr schaft in den Randstaaten dienen soll. Offenbar wollen die Bolschewiki diese neue Armee vornehmlich gegen die Ukraine und gegen Finnland verwenden, um die Staaten zu beseiti gen, die sich gut mit uns stellen, obwohl sie deren Selbständig keit bereits anerkannt haben. Eine solche Lage an unseren Grenzen können wir nicht dulden. Sie gebietet uns vielmehr äußerste Vorsicht und legt uns die Notwendigkeit auf, in unseren militärischen Maßnahmen Aenderungcn noch nicht eintreten zu lassen; darüber hinaus werde» wir auf eine schleunige und vollständige Klärung der Verhältnisse endlich mit allem Nachdruck dringen müssen. Hertling und Kühlmann im Gratzen Hauptquartier fr Berlin, 12. Febr. Reichskanzler Dr. Graf von Hert ling und Staatssekretär des Auswärtigen von Kühlmann begebe» sich morgen zum Vortrag bei Seiner Majestät dem Kaiser ins Große Hauptquartier. Widerruf des Abrüstungsbefehls fr Berlin, 12. Febr, Wie die Abendblätter melden, hatte der russische Oberbefehlshaber Krylenko, dessen an gebliche Gefangennahme durch polnische Truppen sich nicht bewahrheitet, in Gemeinschaft mit dem Mitglied des Obersten Kollegiums, Florowski, in einem Funkspruch „An Alle" den russisä-en Soldaten Mitteilung von dem Demobilisierungs- besehl gemacht: Frieden, Frieden, Frieden; der Krieg ist beendet! so hieß es in dem Spruch, der mit der Aufforderung schloß, die Disziplin zu wahren und durch keine Ausschreitungen die Frirdensfeier zu stören. Drei Stunden nach Ausgabe dieses Funkspruches erging ein neuer Befehl Florowskis, die Verbreitung der Mitteilung einzustellen. ' Kaminew über die russische Friedsnserkiarung fr Kopenhagen, 13. Febr. Der Vertreter der russi chen Ne gierung, Kaminew, der sich aus der Neile nach den Entenieländern in Stockholm aushält, sagte einem Pressevertreter über die russische Friedenscrklärung: Rußland könne und will nicht länger Krieg führen, aber die russische Regierung gibt ihre Grundsätze nicht aus und behält sich die Vertretung ihrer Grundsätze auf der allge meinen Friedenskonferenz vor, die nicht ausbleiben kann. Werter sagte Kaminew: Er glaube nicht, daß Deutschland an der Ost front ganz «brüsten werde, aber bi» auf eine Grenzwacht werde es leine Truppen an di« Westfront schicken, was einen weiteren Trotrlri; WteM * Er ist der Alte geblieben, der wackere Leo Trotzki. Zur Durchführung seiner fanatischen politischen Ideale ist ihm kein Mittel zu schlecht. Er vergewaltigt die Konstituante wie ein Despot, mit der Grausamkeit eines Nero verfährt er gegen die seinem Arm Erreichbaren, die sich für die bol schewistischen Freiheiten bedanken, und auch seine Erklärung über die Beendigung des Kriegszustandes mit den Mittel mächten war nichts anderes als ein intriganter Schachzug zur Förderung politischer Pläne. Herr Trotzki hat sich in dessen auf einem Holzwege befunden, als er annahm, daß er durch sein Manöver die Vertreter der Gegenpartei täu schen konnte. Man hat ihn sofort durchschaut. Von amtlicher Berliner Stelle lautete die Entgegnung: Herr Trotzki erklärt die Beendigung des Krieges; von der anderen Seite liegt noch keinerlei Kundgebung vor, so daß man nicht etwa von einem Uebereinkommen sprechen kann und auch vorläufig kein neuer Zustand gegeben ist. Was Trotzki jetzt — vielleicht unter dem Eindruck des Friedensschlusses mit der Ukraine, vielleicht aber auch aus ganz besonderen Gründen — Neues bringt, den Verzicht aus einen formulierten Frieden, dafür aber die tat sächliche Beendigung des Kriegszustandes, das ist etwas so absolut Neues, so wenig mit den bisherigen Methoden der Kriegsbeendigung in Einklang zu bringen, daß sorgfältigste Prüfung der Lage oberste Pflicht ist. Rußland und die Mittelmächte sollen also Feinde bleiben, es soll zwischen ihnen nicht vereinbart werden, daß sie fortan in Frieden und Freund schaft miteinander leben wollen, aber der Kriegszustand sott für beendet erklärt werden. Man spürt, daß da ein Widerspruch besteht. Die Frage hat viele Seiten und jede einzelne will betrachtet sein. Welche Konsequenzen aus der jetzigen Lage zu ziehen sind, muß daher vollständig Vorbehalten bleiben. Die Verhandlungen in Brest-Litowsk haben mit der Abreise der Delegierten ihr vorläufiges Ende erreicht. Die Vertreter des Vierbundes sind mit dein Staatssekretär von Kühlmann in Berlin eingetroffen, um dort das Weitere zu besprechen und zu beschließen. Sie haben in Brest-Litowsk zu der Erklärung Trotzkis in keiner Weise Stellung genom men und infolgedessen vollkommen freie Hand. An der Ber liner Konferenz wird sich vor allem unsere Oberste Heeres leitung mit einem entscheidenden Worte zu beteiligen haben; denn darüber besteht keine'Meinungsverschiedenheit, daß wir trotz der von Herrn Trotzki angeordneten Demobilmachung des russischen Heeres auch noch weiterhin militärisch gegen Osten bereit sein müssen, wen» natürlich auch von einem wirtlichen Kriege, wie er während der ersten Kriegsjahre be stand, bis aus weiteres keine Rede mehr sein kann. Der all gemeine Zersehungsprozetz in Rußland schreitet mit Riesen- schritten -vorwärts. Trotzki, der angesichts der unhaltbare» Lage im Lande düs Ende des Kriegszustandes Erklären mußt«, falls ihm selbst nicht ein sehr schnelles Ende durch di« eigenen Volks- an der Gerichtsstrlle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden: 1. Blatt 1300, nach dem Flurbuch 4,2 Ar grog, auf 1785 Mark geschätzt, gebildet dem Flurstück Nr. 1174, belegt mit 2,03 Steuereinheiten; 2. Blatt 130t, nach dem Flurbuch 3.4 Ar groß, auf 1445 Mark geschätzt, gebildet dem Flurstück Nr. 1175, belegt mit 1,64 Steuereinheiten: 3. Blatt 1302, nach dem Flurbuch 3,4 Ar groß, auf 1445 Mark geschätzt, gebildet dem Flurstück Nr. 1176, belegt mit 1,64 Steuereinheiten; 4. Blatt 1303, nach dem Flurbuch 3,8 Ar groß, auf 1615 Mark geschätzt, gebildet dem Flurstück Nr. 1177, belegt mit 1,84 Steuereinheiten; 5. Blatt 1304, nach den, Flurbuch 10,8 Ar groß, auf 3240 Mark geschätzt, gebildet aus dem Flurstück Nr. 1178, belegt mit 5,22 Steuereinheiten. Die Grundstücke sind Bauplätze und liegen an der Hohestraße in Frankenberg. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamtes, sowie der übrigen die Grundstücke betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet. Rechte aus Befriedigung aus den Grundstücken sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am IS. Januar 1915 verlautbarten Versteigerungsoermerkes aus dem Grundbuchs nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an zumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Ver steigerungserlöses dem Anspruch de» Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zu ,es die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeiführen, widrigem für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Druck auf die Ententemächte ausüben werde, mit den Friedens verhandlungen zu beginnen. Auf die Frage, ob Trotzki für die Friedensertläruna das Einverständnis des Volkes habe, antwor tete Kaminew: Ganz und gar. Man irrt, wenn man annimmt, daß Trotzki eigenmächtig vorgegangen sei. Der Beschluß, eine Erklärung über den Frieden und die Demobilisierung in Brest- Lilowsk abzugeben, ist im Petersburger Arbeiter- und Soldaten kongreß im Beisein Trotzkis gefaßt worden. Bestätigung der vom litauischen Landrat gefaßten Beschlüsse fr Bern, 13. Februar. Der in Bern tagende lnauische Nationalrat bestätigt die vom litauischen Landral in Wilna ge faßten Beschlüsse, die das Recht der Selbstbestimmung der Völker proklamieren und die Wiederherstellung des litauischen Staates mit der Hauptstadt Witna verkünden, sowie die Entbindung dieses Staates von allen Verpflichtungen, die er früher zu den Nachbarstaaten eingegangen ist oder die ihm aufeilegt wurden. Der deutsche Gesandte in Bern hat eine Abordnung des obersten Nationatratcs empfangen, die vorstehende Erklärung zur Kennt nis genommen und versprochen, sie seiner Regierung zu über mitteln. sr Wien, 12. Febr. Der Eindruck, welchen der Friedens schluß mit der Ukraine in der ganzen Monarchie heroorgerufen hat, wurde noch wesentlich verliest durch die Beendigung des Kriegszustandes seitens der ruffstchen Regierung. Aus der gan zen Monarchie treffen Berichte ein, welche von der freudigen Genugtuung über d>e>e Ergebnisse Zeugnis ablegen, die auch äugn- lich dadurch herooriritl, daß überall Fluggenschmuck angelegt wird und Dankgottesdienste gehalten oder vorberenel werden. fr Wien, 13. Febr. Oberbürgermeister Weisk rchncr wird morgen nachmittag dem Minister des Auswärtigen, Grafen Czernin, bei seiner Ankunft am Nordbahnhof an der Spitze der Gemeindevertretung begrüßen und ihm den Dank der Wiener Bevöckerung für seine erfolgreiche Tätigkeit in der Friedensfragc ausrichten. Berkaus von Sprotte« Donnerstag, den 14. d. M., an die«Bewohner des I. Lrotkartenbezirkes Nr. 751 bis 959 bei Kerber, Sotth. Richter, Wagner. Etn Haus balt von 1 bis 4 Köpfen erhält Vc Pfunds von 5 bis 8 Köpfen V- Pfund, von 9 und mehr Köpfen "/« Pfund Sprotten. — Die Answeiskarte ist vorznlegen, woraus vom Händler der Verkauf einzutragen «st. Stadttat Frankenberg, den 13. Februar 1918. Folgende im Grundbuch für Frankenberg auf den Namen der Alma Thekla verehel. Polster geb. Ranft in Frankenberg eingetragenen Grundstücke sollen am 21. Juni 1018, vormittags 10 Uhr, Regelung des Verkehrs mit Eier» im Kiimmmmlvwdcmd Flöha. Unter Aushebung der Bekanntmachung des Lommunalverbandes Flöha vom 21. Mai 1917 über die Regelung des Verkehrs mit Eiern i n Kommunalverband Flöha wird folgende» bestimmt: 8 1- Eeflüge-yalter dürfen die in ihren Betrieben gewonnenen Eier nur an ihre Gemeinde behörde bezw. die von diese» bezeichnete'örtliche Sammelstelle oder an die von der Gemeinde behörde bestellten Aufkäufer abgsbe". 8 2. Der Absatz von Eiern seitens der Geflügelhalter unmittelbar an die Verbraucher, und zwar innerhalb der Gemeinde, bleibt nach wie vor verboten. 8 3. Jeder ablieferuugspflichtige Geflügelhalter erhält von der Gemeindebehörde seines Wohn- - - eine aus seinen Namen lautende, von der Gemeinde abgestempelte Eierquittungskarte. . dieser ist die Mindestmenge der abzuliefernden Eier singetraxen und wird üb-r jedes abge- lieserte Ei schriftlich quittiert. Die Quittungskarten sind daher sorgfältig aufzubewahren und bei jeder Eierablieferung vorznlegen. c 8 4. Die Aufkäufer haben die Zulassungsgetuche an' die Gemeindebehmdr zu richten und erhalten von dieser einen Ausweis und eine Aufkonfsliste. Die Zulassung kann in mehreren Gemeinden erfolgen. Die Aufkäufer dürfen Eier nur in den Gemeinden auskaufen, in denen sie zugelaffen sind und haben die O'u: ar, die San cneloellen der Gemeinde, in der sie die Eier auf- gekaust haben, abzuliesern. Den Empfang jedes aufgekausten Eies Haven die Aufkäufer den Geflügelhaltern auf der Quittungskarte zu bestätigen und ihrerseits in die ihnen von der Gemeinde übergebene Auf- taufsliste einzutragen. Die Eintragung hat nur in der Aufkaufsliste der Gemeinde zu erfolgen, in der das Ei aufgekauft ist. Die ordnungsgemäß ausgesüllten Auskaufslisten haben die Aufkäufer am Sonnabend jeder Woche an die Behörde dieser Gemeinde abzugeben. Aufkäufern, die ihren Pflichten nichtgehörig nachkommen, kann die Auskausserlaubni» von den Gemeinden und vom Kommunalverband ent zogen werden. 8 5. Die Gemeindebehörden bezw. Sammelstellen haben den Geflügelhaltern den Empfang der bei ihnen abgelieferten Eier ebenfalls auf der Eierquittungskarte zu bestätigen. 8 6. Die Abgabe vor» Eiern durch die Gemeinden bezw. durch die von ihnen bestimmten Stellen darf auch in Zukunft nur gegen die vom Kommunaloerband herausgegebenen Eierkarten erfolgen. 8 7. Der Preis für von den Geflügelhaltern und Aufkäufern bei der Gemeindebehörde oder der von dieser bezeichneten Sammelstelle abgelieserte Ei wird bis aus weiteres auf höchstens 38 Psg. sestgesctzt. Der Preis für an Aufkäufer abgegebene Eier wird auf höchstens 36 Pfg. für da» Stück ssgl Der Abgabepreis für ein Jnlandei an Verbraucher beträgt höchstens 40 Pfg. 8 8. Jede Ausfuhr von Eiern aus dem Kommunalverband Flöha wird untersagt, 8 9. Die Gemeindebehörden sind berechtigt, Geflügelhaltern, die schuldhast mit der Eierablieferung im Rückstand bleiben, geeignete Lebensmittelkarten, insbesondere Zuckelkarten, zu entziehen oder sie mit entsprechenden Zwangssttafen zu belegen.