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rankenberger Tageblatt V MittmMU» Januar 1M8 »Al»«« UM 0.50 M. Sachins bezogenen. Pfund 45 Psg. je -rei« 6.25 M. je Zektner 10 »» 4.25 10.50 15.50 Königlichem Amtsgericht. Königliche» Amtsgericht. 50 55 23- 24- 25- 26- 21- 5.— 15.50 21 23. 16.50 18.25 40. 45. 40. 50. 51 53. 55. 15 16 15- 17- 10.— 13.25 17.— 15.— Höchstpreise für Gemüse 18 - 19 8 22 23 62 64 66 3.— 3.50 3.25 7 8 16 17 22- 23 28 30 Die Verordnungen des Ministeriums des Innern vom 28. Dezbk. 1917 (Nri 302 der Sachs. Ktaätszeitung vom. 31. 12. 17) und vom 18. Aan. 1918 (Nrr 16 der Sachs- Staatszeitung vom 19. 1. 18) werden ausgehoben. Diese Verordnung tritt am 1., Februar 1918 in Krgft. ! Dresden, qm 26.. Januar 1918. ' Ministerium des Innern. Die Groschandelshöchstpreis!? werden im Einvernehmen mit der Reichsstelle für Gemüse und Obst nur für die durch den freien Handel in Verkehr gebrachte Ware festgesetzt. Die Kommunalverbände sind hinsichtlich der von ihnen dem Markte zugeführten Ware an die Großhandelshöchstpreise nicht ge bunden. Die Klrlnhandelshöchstp^eisr müssen jedoch unter — -- . —V- — , Das im Grundbuch für Ebersdorf Blatt 264 auf den Namen des Brunnenbauers Johann Hvlectk eingetragene Grundstück soll < am 22. März 1918, vormittags 10 Uhr, Fran keuch erg, den 25. Januar 1918. V, «sg. 23/18. je Psd- Psg- 6 22 26 27 30 31 32. 33 28 '29 '9 10 10 11 9 10 ' Futterrüben Grünkohl, Kleine runde Karotten ab 1. 3. 18 -Es steigt vom 1i März bis 31. Mai 1918 von jedem Monatsersten ab der Groschandelshöchstprets für kleine runde Karotten, gelbe Speisemöhren, rote Speisemöhren und längl. 'Karotten, Stoppelrüben und Wruken .'um 0.25 M-, der Großhaiidelshöchstpreis für Strunkkohlrabi, Not-, Weiß- und Wirsingkohl ' Nachstehend werden sämtliche für da« Königreich Sachsen geltenden Erzeugerhöchstpreise für Gemüse zur Keimw'S ge. bracht: , Der Erzcugerhöchstpreis beträgt für: 1. Futterrüben 1.50 Mederteftellmig von Gemelnsewaiseuräte« und von Ersatzmänner«. Alle bisherigen Gemeindewaisenräte und Erlatz-Nänner de« Amtsgerichtsbezirks, die auf rit vom 1. Januar 1918 bi« mit dem 31. Dezember 1920 wiedergewählt oder Wieder» ' Barkauf vo» Marmelqde Donnerstag, den 31. d. M., bei sämtl. Materialwarenhändlem auf Lebensmlttelnlarke Nr. 78 iS 125 Gramm. , ' - ? Stadttor Frankenberg, den 29 Januar 1918. ' Verkauf von Rohfleisch Mittwoch, den 3V. d. M., vormittags von 9 bis 12 Uhr an die Bewohner des 3. Brottartenbezirkes Nr. 651 bis 950. Busweiskarte ist vorzulegen. Stadtrat Franrenberg.den 29. Januar 1918. .8.25 2,50 14.- ' 11.— 3.— 2.25 „ 7-- „ 10.50 „ Die unter 4, 5 und 12 genannten Erzeugerhöchstpreise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen, die übrigen beruhen ans Anordnung de» Reichsstelle für Gemüse und Obst und gelten für das Gebiet des Deutschen^ Reiches. Die Preise gelten, soweit nicht ausdrücklich ein Termin bestimmt ist, bis-auf weiteres. . - Es steigen vom 1. März bis 31. Mai 1918 von jedem Monatsersten ab . / die unter 3, 7a und b, 10, 14 und 17 genannten Erzeugerhöchstpreise um 0.25 M., die unter 5, 9, 15 und 16 genannten Erzeugerhöchst- preise um 0.50 M., der unter. 4 genannte Erzeugerhöchstpreis um 1 M., » - p 12 ,, N!., (dieser letztere jedoch nur bis 30. April 1918). , 77. Jahrgang Anzei^en->r«W> Die «5 mm brciie e!»lpaltlnc Petltjeile 2» iul amtlichen Teile die Zelle 75 Eingesandt und NeklaMen INI NedallionStcUc litt Für Anliindlgungen ans dem vlnitsbejirk FraiUcnbttg betragen die cntsprechendeu Preise 20, Ott und 80 Kleine Anzeigen. sind bei Aufgabe zu bezahlen. Für Nachweis und Vermittlung 2S Sondcr- gebühr. Fi>r fchlvierige Satzarten und bei Platzvorschristcn Ausschlag, für WlederholungS- abdruch Ermäßigung nach scitstchender Twssil. Mabaltsütze und Neitopreisc haben nur GiUrigreit bei Barzahlung binnen 80 Tagen. Angeles Ziel, gerichtliche Einziehung, sowie gemeinsame Anzeigen verschiedener Auftraggeber bedingen Berechnung des vollen Zeilenpreise». Grschrint an Werliaa abends für den folgenden Tgg; 8» al In der Woche mit der Beilage .Frankenberger Erzähler". Bezugspreis vlelteljilh-lich S 70 monatlich 00 4. Trägerichn besonders. — Einzelnummern laufenden Monats 8 früherer Monate 10 Bestellungen werden In unserer Geschäftsstelle, von'den Boten und Ausgabestellen In, Stadl und Land, sowie von allen Postanstaltci. Deutl.-'.audS und Oesterreichs angenommen. Im Falle düsterer vlewrit (Krieg oder sonstiger irgendtnelcher Stäru. g des Betriebe» der Zeitung, der L.cfe^ntcu oder der BcfärdcrungSeiNrlchtungcn, hat der Bczi.hcr leinen An- sprrch,n>n, Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung odr- auf Schadenersatz. Bekanntmachung betr. Ablkftrung von Hülsenfrucht-Saatgut. Die Reichsgetreidestelle beabsichtigt, im Gebiete des König reichs Sachsen von Erzeugern eine begrenzte Menge Handels saatgut (nicht Gemüsesaatgut, auch nicht anerkannte und Ori- ginalfaaten)^ von Hülsenfruchten aller Art (Erbsen, Bohnen, Linsep und Saatwicken) zum gesetzlichen Höchstpreis zuzüglich eines besonderen . < Saatgut-Zuschlages von 15 Nh für drn Doppelzentner durch ihre Kommissionäre anzukaufen. , Erzeuger, die solches Saatgut zu verkaufen haben, wollen dieses den Kommissionären der Reichsgetreidestelle m ihrem Kommunalvcrband umgehend, spätestens bis 15. Februar d. I., ünbieten. Die Kommissionäre sind verpflichtet, die angebote nen Partien der für sie zuständigen Sammelstelle zuzuführen und den Posten in den Verladepapieren als Handelssaatgut zu bezeichnen. Nach Einlagerung des Saatgutes in der. Sam melstelle hat der Leiter der Sammelstelle eine doppelte Probe von mindestens je 250 Gramm zu ziehen und sie dem Landes kulturrat in Dresden-A., Sidonienstraße 14, zur Begutachtung einzuschicken, der als Saatstelle mit der, Prüfung des ange botenen Saatgutes beauftragt wird. Die Kosten der Begut achtung trägt der Verkäufer des Saatgutes, der hierfür' einen , besonderen Vorschuß von 10 Mark zu entrichten hat. Erfolgt auf Grund der Begutachtung der Saatstelle die Uebernahme des Postens als Saatgut, so wird dem Veräußerer der be sondere Saatgut-Zuschlag von 15 Mark für den Doppelzentner nachgezahlt, andernfalls wird der Posten als Speifeware zu den dafür geltenden Preisen übernommen. Besitzt ein Land wirt bereits ein Zeugnis der Saatstelle über seine Saathülsen- früchte, so kann von einer erneuten Prüfung abgesehen werden. Der Leiter der Sammelstekle. hat jedoch erneut Probett in der angegebenen Weise zu ziehen und eine derselben umgehend der Geschäftsabteilung der Reichsgetreidestelle zur' Begutachtung zuzusenden. - , ' . Als Saatgut können nur Mengen von mindestens zwei Doppelzentnern angeboten werden. Eine Freigabe des Handels mit Handelssaatgut von Hül- senfrüchten wird nicht erfolgen. Diejenigen Erzeuger, die Han delssaatgut in Hülscnfrüchtc» abzusetzen wünschen, müssen es also in der angeführten Weise der Reichsgetreidest'elle anbieten. Dresden, am 23. Januar 1918. Ministerium des Innern. 2. Grünkohl - 3. Karotten, kleine runde ' 4. Kohlrabi. . 5. „ (Strunkkohlrabi) 6. Meerrettich: . a) wenn 100 Stangen min- besten«. 60 Pfd. wiegen, bis 28. 2. 18 ' vom 1: 3. bis 30. 4s 18 . später . b) wenn 100 Stangen min destens 40 Pfd. wiegen, bis 28. 2. 18 vom 1. 3. bis 30. 4, 1L später c) für leichtere Ware ' 7. Möhren: a) Gelbe Speisemöhren , d) Rote Speisemöhren und längt. Karotten , c) Futtermöhren 8. Note Rüben (Rote Beete) 9. Rotkohl 20. Runkelrüben 11. Sellerie bis 14. 2. 18 ohne - -Kraut,- - . später ' , - - . ' ' 12. Spinat «(nicht Spinatersah) 13. Schwarzwurzeln 14. Stoppelrüben (Herbst-, Wasser- , und Mairüben) f 15. Weißkohl " ' 16. Wirsingkohl, 17. Wruken -(Kohlrüben, Boden- , kohlrabi, Steckrüben): a) weiße d) gelbe c) weiße u. gelbe gemischt i 18. Zwieheln, lose, vom 1. Februar 1918 ab vom 1. März 1918 ab BollmUekkartenZrüSgabe. Mit dem 31. Januar b. I. verlieren die bisherigen Bollmilcykarien ihre Gültigkeit. An ihre Stelle treten die nach der Bekanntmachung des Kömmunaloerbandes Flöha vom 18. Januar d. I. eingesührten neuen Bollmikchkarten. Diele gelangen in unserer ständigen Lebensmlttel- kartenausgabe — Markt 14 —.zur Ausgabe, und zwar: , . am Mittwoch, den 30. Januar, vormittag 19 bis 12 Uhr für den 1. Broikartenbezirk und nachmittag 3 bis 5 Ubr für den 2, Broikartenbezirk;. am Donnerstag, den 31. Januar, vormittag 19 bis 12 Uhr für den 3. Vrotkartenbezirk - und nachmittag 3 bis 5 Uhr für den 4. Brotkartenbezirk. Auswelskarte und bisherige Bollmilchkarte sind vorzulegen. Etadtrat Frankenberg, am 29. Januar 1918. Von der Wiederbestellung werden die Gemeindewajsenräte, die Ersatzmänner und di Gemeindebehörden nur hierdurch benachrichtigt. , . Neugewählt und verpflichtet worden sind für den Gememdewaisenratsbezirk: Gornsdorf: Gutsbesitzer Bernhard Winkler, daselbst, . Gunneredorf: Fabrikbesitzer Moritz Liebschner, daselbst, Mühlbach: Gastwirt Robert Eckert, daselbst, Sachsenburg: Wirtschastsbesitzrr Richard Schlegel, daselbst, ' je als Ersatzmann. allen Umständen eingehakten werden. Dir Höchstpreise gelten für,sämtliche zum Verkauf ge langenden inländischen Waten, auch für die von außerhalb gelbe ab 1. 3. 18 - weiße u. gelbe gemischt ' 5.25 Kohlrabi ab 1.3. 18 . , ab 1. 4. 18 - ab 1. 5. 18 Strunkkohlrabi ab 1. 4. 18 Kohlrüben, weiße ab 1. 3. 18 an der Gerichtsstclle im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. , Das Grundstück ist nach dem Flurbuch 5,8 Ar groß und aus 21000 Mark geschätzt. Es wird gebildet aus dem Flurstück Nr. 78«, liegt an der LutherstraßL Nr. 10, ist mit dem Gebäude Nr. 118« bebaut, zur Brandkasse mit 18520 Mark eingeschätzt und mit 164,52 Steuereinheiten belegt. Die Einsicht der Mitteilungen des Grundbuchamtes, sowie der übrigen das Grundstück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen, ist jedem gestattet.. - Rechte auf Befriedigung ans dem Grundstück sind, soweit sie zur Zeit der Eintragung des am 6. Dezember 1917 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten än- zumeiden und, wxnn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu 'machen, widrigenfalls die Rechte bei der -Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der, Verteilung des Ver- steigerunaserlöscs dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. . Wer ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht hat, muß vor der Erteilung des Zu- ., . -7— —- . .. .... Mage» die Aufhebung oder die einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeilühren, widrigen- die Zeit vom 1. Januar 1918 bk mit dem 31. Dezember 1920 wledergewahtt oder Wieder- , falls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt, bestimmt worden sind, werden hietmit unter Hinweis auf. das Gelöbnis treuer und gewissen- I Frankenb-ra d-n 1» Januar 1918 Hafter Pflichterfüllung bei ihrer früheren Verpflichtung ertteut ,u diesen Aemtern bestellt. j. 8». e/r? - An.Il^eir sind bis 8 Mr Vorm., k.einrre fpt-cher schließt u>tzcr^Brrml' d„ Geschäftsstelle ausllea. Lifte. T"g°Ün.t Fra' kenberLchse... Anzeiger Amtsblatt für dir KMal.AMHaMwMchaM denStMrat zu Frankeaberg ' .. . er-. ,,i. Sk. — Druck und Verlag von G. Roßberg in Frankubera i. Sa- ' / Verantwortliche Redakteur: Ernst Roßberg > ... - oen Preisen sind dst ZuschMe M da» etttkalt n E« ist verboten, neben diesen ^ceis'n irgendwelche, > Ngr ss'^das Eimnietm oder di- domit znsamm-nhasigen- Nach'wie^o?Ä2^ bleibt der Verkauf von Möhren ünd Klotten mit Kraut (Verordnung des ^Ministeriums des Inner», vom 1. August 1917 — Sächs- Staatszeitung vom-'L. Aug. 1917 Nr, 177 -). ll. ' Die Verordnung des Ministeriums des Innern vom 30. Oktober, 1917 (Nr. 253 der Sächs. Staatszeitung vom 30. 10. 17) erhält folgende Fassung: Räch Anhörung der Kreishauptmannschaften und Kom-, munalverbände wird angeordnet: Für die nachstehend genannten Gemüse gelten rm Ge biet der Kreishauptmannschasten Bautzen, Chemnitz, Dres- .„und L.«, dt- f-l-md-" preis je Z'r. M. 3.50 ab 1. 3. 18 Möhren: - a) gelbe Speisemöhren ab 1. 3. 18 d) rote Speisemöhren und längl. Karotten ' ab 1. 3. 18 c) Futtermöhren' Rotkohl -ab 1. 4. 18 Spinat (nicht Spinätersatz) ab 1. 3. 18 . ab 1. 4. 18 Stoppelrüben (Herbst-, Wasser-, Mairüben) ab 1..3. 18 . Weißkohl ab 1. 4. 18 Wirsingkohl G ab 1. 4. 18 Zwiebeln ab 1. 3. 18