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Herabsetzung -er am 1. März. In der soweit niokl Hierzu UvtrrrMnA-HVsUie-e S Luk Wunsck werden kostenlos Voräruvke iüe Xreöit- sntrSge rugesanrit von «ter ksnkstoko in Drosselt oöer von öer Lkomnitror Stackidsnst, llkemnitr. beltvrknissos, llnrok üio ijSo »beiMs Ütrimg. ». S. >16 ckan. ItLkMlIll! Eine KopierPrrfle rr. em Wäscheschrank beides In bestem Zustande, zu ver- kaukea Offerten unter U" bk. 32S in der Geschästsst. d. Bl. ntedrrzul. llsriekns-K^ssn weit geüockt letzten Zeit finden sich in -er Presse hin und wieder Notizen, über die für den 1. März 1918 vorgesehene Herabsetzung der Getresdepreise am 100 Mark für die Tonne, nach denen in den beteiligten Preisen -ie Meinung zu herrschen scheint, -atz diese Preisherabsetzung nur als Drohung ins Auge gefaßt worben sei, möglicherweise aber nur in gemilderter Form oder gar nicht Eintreten werde. Diese Ansicht ist durchaus unzutreffend- Vielmehr ist die am 1. März 1918 eintretende Herabsetzung der für Getreide, Buchweizen, Hirse und Hülsenfrüchte zur Zeit geltenden Höchstpreise um je 109- Mark für die Tonne gesetzlich bereits festgelegt worden, und zwar durch 8 2 der Verordnung über den Ausdrusch und die Inanspruchnahme von Getreide und von Hülsepsrüchten vom 24. November 1917 (Neichsgesetz- blatt Seite 1082).' Eine Wiederaufhebung oder auch nur Mil derung dieser gesetzlichen Bestimmung kommt nicht in Frage. Die Landwirte haben sich also unbedingt darauf einzurichten, daß der Preisabschlag mit dem 1. März eintritt. Es liegt da her in ihrem Interesse, so viel wie möglich bis zu diesem Zeit punkte abgeliefert zu haben. ' "" Di« deutsch« Schuhindustrie hat die Herstellung von Schuhwerk wegen des Ledermangeis erheblich einschränken müs sen. Während im Frieden im Deutschen Reiche monatlich etwa 3,5 Millionen Kilogramm Bodenleder für Zivilschuhwerk ver arbeitet wurde, ist die Menge jetzt auf den 10. Teil, also auf 350 000-Kilogramm zurückgegangen. Diese verteilen sich mit 60 Prozent aus das Kleingewerbe und mit 40 Prozent auf die Großindustrie. Betrug die monatliche Erzeugung im Frie den 10 Millionen Paar, so w.'rd jetzt höchstens nur eine Million hergestellt. Von 1400 Schuhfabriken sind im Laufe des Krieges 1000 stillgelegt worden. Von den 400 noch im Betriebe be findlichen arbeiten 300 für den Zivilbedarf und 100 für das Militär. Die Fabrikanten der stillgelegten Betriebe erhalten eine angemessene Entschädigung und auch die Arbeiter werden unterstützt. Vermischt«» ' Das Zweieinhalb-Pfennig-Stück. Durch die Einführung von Postwertzeichen im Werte von 7V, Psg. ist es notwendig geworden, auch eine Münze zu schäffen, die den Erwerb eines einzelnen solchen Postwertzeichens ermöglicht. Es wurde daher die Einführung einer neuen Münze im Werte von 2', Psg. beschlossen. Bon der Durchführung dieses Beschlusses wird aber laut „Tägl. Rundsch." einstweilen Abstand genommen werden müssen, weil die für eine solche Münze in Betracht kommenden Metalle zurzeit nicht zur Verfügung stehen. Das neue Stück wird mithin erst nach deyr Kriege zur Ausprägung gelangen. Mit seinem Erscheinen im Zahlungsverkehr wird das Zwei- Pfennig-Stück entbehrlich, da es zwecklos ist, zwei Münzen, deren Zahlwert so dicht beieinander liegt, gleichzeitig jm Ver kehr zu haben. Auch kann das Ein-Plennig-Stück bei aus reichender Prägung das Zwei-Pfennig-Stück vollkommen er setzen. I« MUjsW m l. l. Mm kmckckm ompüsklt sich — iosovoit ibn rsicbUsItl^os lits-, rariookso viobt ausroiobt — rur promptsu Divtsrua^ aller im cksutsobsu uvä ausläuckiscdsü. kuek- u.Nu8i^Ii6n-ÜAnä6l srssdisvonov Sverker, LsilsoNnMsn un« liüuslksUsn, ^Isiobvisl vo oäsr von vom »v- xetiüvckigt, nu cksu von ckvn Verteuern tsstSssotxtvv Ori^rvalprsinov. vutsrsliitut ckurob via rsiob- baltZ^vs Naterial au Luch- uvck blusilcalioa-Lata- loxsa ^iack vir ia 6er Qa^e, äis vvitsotxdksackoa ^usbävkts über Lrsoksivuogsevit, Lrsia uock Llra- tavß -!u gsbsu uvck bittsu vir dsi zsclvockona litsrarisoksu Ssckark um gütixou Sssuok. lloodaobtuoxsvoll kuokkanillung vcn v. 8. Nosedorg. Mble«-8rlln!>t«lte verlmn "itte abmg. Cnemnitzer S'r. 42. rkick»gosetr>ickvn ocktzp Saliok'- weräon lzoni: WiM AMsrste sov. sämtlivbe LsckarksartiLsI, als Platten, Ldemikal en - "ostkarten, —- - > papiyro in allen kirilssen uur desto Zlardeu ompüsklt Lrtdu^SISvkvvr Kumbolcktstrasss 4. yiikiksi^NNöi'si'elr^fWüiili Dle r«r««rt»«e««Ahtet»v«g urs-re« Bereln« veranstaltet rouutag, den rv. Januar, abend» 7 Udr tm »aale de» „Gladtpark" ei en vunlsiB MdsnÄ und erlaubt sich, zu zahlreichem Besuch deSle bett hiermit tlnzuladen. VintrtttSgeld an der Kaffe SV Psg. die Person; tm vor« verkauf bet Herrn Earl Preiffiua, Ktra gaffe. und in der -tphberg« scheu Papierhandlung sind Jamiltenkarke« lnü'tig für 3 Personen) zu I Mart und «inseltarten zu 4V Psg. zu haben. Der Reinertrag füllt der tittlichen ArtegShils« zu. KnUi. »oNI.oU, «ori Lulsge» r« stevte» IH °7 am Ser invaliltenveklicbemng . Durch eine Bekanntmachung vom 3. Januar 1918 hat der Bundesrat bestimmt, daß vom 1. Februar Üb bis zum 31. De zember 1918 den Empfängern einer reichsgesetzlichen Inva lidenrente eine monatliche Zulage von Mark 8.—, Empfängern einer Witwen- oder Witwerrente eine monatliche, Zulage von Mark 4.— gewährt wjrd. Das Reich schießt die erforderlichen Betrüg« den Bersicherungsträgern zinslos vor und erhält sie von ihnen in zehn gleichen Teilbeträgen in den Jahren 1919 bis 1928 »urlick. ' , Di» vom Bundesrats getroffene Regelung geht auf ver- schieden»' Anregungen des Reichstags, den bei der gegenwärti gen Verteuerung des Lebensunt»rhalt»s in Bedrängnis ge ratenen Rentenempfängern zu Helsen, zurück. Bei -der im Frühjahr 1917 im Hauptausschusse des Reichstages gefaßten Entschließung war eine Unterstützung der Rentenempfänger nur im Falle der Bedürftigkeit vorgesehen. In seiner Ent schließung vom Oktober 1917 wünschte -er Reichstag «ine er weiterte Fürsorge aus Mitteln des Kriegsfvnds für die Jahre 1917 und 1918.für alle Rentenempfänger. Det erstgenannten Entschließung ist durch ein Rundschrei ben des Reichskanzlers an 'die Bundesregierungen entsprochen worden, worin ihnen nahegelegt wurde, überall da, wo eine durch Kriegsverhältnisse gebotene Zulage zu den Renten aus der sozialen Versicherung erforderlich sein sollte, auf dem Wege - der gemeindlichen Kriegswohlfahrtspflege helfend einzugreifen. Nachdem sich gezeigt hat, -atz aus diesem Wege eine wirk same Hilfe für die Rentenempfänger nicht überall zu erreichen war, ist die erweiterte Fürsorge zunächst für Empfänger von . Invaliden-, Witwen-- und Witwer-Renten aus der Invaliden versicherung durch eingangs genannte Bekanntmachung «inge- leitet worden. Die neue Fürsorge ist zeitlich beschränkt worden; sie soll nur für die 11 Monate vom Februar bis' Dezember 1918 gewährt werden. Maßgebend für diese Begrenzung war der Umstand, -aß die Verordnung auf Grund des Ermächtigungs gesetzes vom 4. August 1914 erlassen werden mußte, da die Regelung der' Fürsorge durch ein Gesetz naturgemäß eine längere Zeit tn Anspruch nimmt, die gegenwärtigen Teuerungs verhältnisse jedoch eine schnelle Abhilfe des unter den Renten empfängern beobachteten Notstandes erforderten. Lie ver bündeten Regierungen waren sich aber von vornherein klar, daß bei den niedrigen Renten -er Invalidenversicherung eine Weitergewährung der Zulage in irgend einer Form auch über ockn 31. Dezember 1918 nicht zu umgehen sein würde. Die er heblichen Mittel jedoch, die für eine solche erweiterte Fürsorge -erforderlich sind, können weder vom Reiche vorgeschossen, Moch von 'den Versicherungsträgern aus den bisherigen Beiträgen oder ihrem angesammelten Vermögen ebracht werden. Hierzu sind neue Beiträge nötig, die durch .e Aenderung der Beitragssätze im vierten Buch der Neichsversicherungsordnung eingeführt werden müssen. Die gesetzliche Regelung wird, wenn die erweiterte Fürsorge ohne Unterbrechung über den 3t. De zember 1918 fortbestehen soll, noch im Laufe des ersten Halb jahres 1918-zu treffen sein. Die hohen Kosten der durch die Bekanntmachung vorge sehenen Leistungen — sie sind auf rund 9 Millionen Mark, monatlich veranschlagt -- verbieten es, die Fürsorge für zurückliegende Zeiten eintreten zu lassen. Dazu würden noch verwaltungstechnische Schwierigkeiten getreten.sein. Bei der jetzt vorgesehenen Regelung wird die Zulage ohne Anweisung oed Versicherungsträgers bezahlt. Der Berechtigte besorgt sich Line Quittung über die Zulage — in der Regel erhält er sie bei derjenigen Stelle, welche die Bescheinigungen auf der Ren tenquittung erteilt — und bekommt daraufhin von der Post die Zulage ausgezahlt. Jede Zahlung für zurückliegende Zeiten wäre ohne Mitwirkung der Versicherungsträger nicht möglich, da sie allein auf Grund ihrer Nentenlisten die Be zugsdauer der Zulage einwandfrei feststellen können. Die Versicherungsträger hätten alsdann den. Berechtigten einen Bescheid zu erteilen und die Post zur Zahlung änzuweisen, ein« Arbeit, die für mehr als Fine Million Rentenempfänger ge leistet werden müßte. Dazu sind die Versicherungsträger bei dem großen Mangel an Hilfskräften außerstande. Diese- Rücksichtnahme auf die Verwaltungsschwierigkeilen der Versicherungsträger hat auch dazu geführt, den Personen kreis, dem' die Fürsorge zuteil werden soll, auf Invaliden-, Witwen- und Witwenrentenempfänger zu beschränken, da sie in erster Linie unter der Teuerung leiden und bei ihnen die Durchsührung der erforderlichen Maßnahmen am einfachsten zu erreichen war. Für Empfänger von Alters- und Waisen renten wird im Falle eines Bedürfnisses die gemeindliche Kriegswohlfahrtspflege eintreten können. Was die Aufbringung der Kosten für die Zulage betrifft, so ist bemängelt worden, daß sie nicht allein vom Reiche ge tragen werden, sondern auf die Versicherungsträger abgewnlzt seien. Dem ist entgegenzuhalten, daß die Fnanzlage des Reiches es nicht gestattet, für einen Bruchteil der Bevölkerung hohe Lasten zu übernehmen. In der Sitzung des Reichstags vom 11. Oktober 1917 hat ein Vertreter der Reichsfinanz verwaltung darauf hingcwiesen, daß allein die vom Reichs tage in seiner letzten Tagung geforderten Fürsorgemaßnahmen einkn jährlichen Aufwand von mehr als 2 Milliarden Mark erfordern würden. Es ist aber auch nicht richtig, -aß das Reich die Aufwendungen für di« Zulagen auf die Vcrsicher- rungsträger abwälzt? Das Reich stellt vielmehr die erforder lichen Mittel zinslos zur Verfügung und erhält seine Aus lagen in Zehnteln zurück; es hat also einen nicht unbeträcht lichen Zinsverlust. Stimmt mal: d^n Zinsfuß, zu dem das Reich die Mittel für di» Vorschußzahlungen der Post auszubringen hat, nur zu 5 o. H. an, so verli«rt das Reich bi» zur Rückzahlung des letzten Zehntels rund 25 Millionen Mark, beteiligt sich* also an -en Aufwendungen für die Invaliden versicherung augcr den 100 Millionen Mark für den Reichs zuschuß mit einem recht erheblichen Betrage. Durch die Zurückzahlung in Teilbeträgen ist der nicht günstigen Vermögenslage einiger Versicherungsträger hin reichend Rechnung getragen Durch die voraussichtlich im Jahre 1919 eintretcnde, bei der Höhe der zu übernehmenden Lasten nicht unerhebliche Beitragserhöhung wird es den Versicherungs trägern leicht möglich sein, die Zehntel ans den laufenden Beitragseinnahmen zu erstatten. > - Hkntermauerstekne, Hartbrand steine, Klinker, Verblender, po röse Stein«, Decken- und Lochsteine, Formstein«, Dachziegel Verwendung finden können, sowie Drainageröhren aus Ton beschlagnahmt, sofern sie sich im Besitz von Personen oder Be trieben befinden, die derartige Gegenstände erzeugen odex mit ihnen ha dein. Stach -er Beschlag, ahme sind Verfügungen über die Gegenstände nur noch zulässig, sofern sie durch einen Frei gabeschein mit -em Stempel des Kriegsamtes, Bautenprüf- sielle, gestattet sind, oder eine ordnungmäßige Ausfuhrbewilli gung -es Rsichskommissars für Au», und Einfuhrbewilligung vorliegr. Ohne b»sonder« Genehmigung bleibt-jedoch trotz dsr Beschlagnahme der Berkaus und Verbrauch von Mauerstein bruch sowie von Form steinen bis zu 500 Stück, von Dachziegeln bis zu 1000 Stück, von Drainagerühren bis U 500 Stück und von -en übrigen Gegenständen bis zu 5000 Stück in einem Kalendermonat für eine Baustelle gestatt»- D»r Vorrat in den obenbezeichneten Gegenständen ist außerdem von den Per sonen oder Betrieben, die sie eizeugen oder mit ihnen Hanseln, alle zwei Monate aff die Kriegsamtsstelle Nl melden, in deren Bereich die Gegenstände sich befinden. Die erste Meldung ist über den bei Beginn des 1. Februar 1918 vorhandenen! Bestand bis zum 10. Februar 1918 zu erstatten. Vorgedruckte Meldebogen sind von der zuständigen Kriegsamtsstelle anzu fordern. Auch ein« Lagerhuchführung ist über die zu meldenden Gegenstände vorgeschrieben. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist -bei -en Polizeibehörden einzusehen. Lmvvki llio flekelechglmg äs» im iidnigreick 8scks n inkoigg «los gsgenwüetigen Kriege» in lianÄkI, InÜU8tN6, KsEbs kervortrotemion bosomiervn Kreckit- fangbücher in geschmackvoller An-stalt«ng zu KonfirmatianS-Geschenk««, träfe» tu neuen Senvnnge« ein und hält besten» empfohlen die Buchhandlung C. G. Rastberg, Marv! Äs Zlllen unsern lieben verwandten, freunden und Bekannten, I H welche uns anläßlich unseres goldenen Ehejubiläums durch zahl- bl 2 reiche wertvolle Geschenke und Glückwünsche ehrten und er- t I H freuten, sagen wir hierdurch herzlichsten Dank. kl H Frankenberg, den ,5. Zanuar IM. kl q . Julius Do.tner und Krau, öl Kircheuuach^ichtrn Sachsenburg. DIenStao, abends 8 Uhr Jünglingsverein Kriegswirtschaft Es ist «in« Bekanntmachung, betreffend Be schlagnahme und Beftandserhebung von gebrannten und an deren künstlichen Mauersteinen, Dachziegeln aller Art und Drainageröhren ans Ton erschienen, die am 25. Januar 1918 in Kraft tritt. Nach dieser Bekanntmachung werden sämtliche vorhandenen und neuerzengten Mengen von gebrannten un- anderen künstlichen Mauersteinen und Dachziegeln aller Art (insbesondere gebrannje Tonsteine, Kalksandstein., Schwemm- steine, Schlackensteine, Zem«ntst«ine), welche af» Bor- pder 7m psr- taA vor» ist ,Uackrdtr«r«rv» «t. Krackt«!en im Sinne cker Leimat- ecHutr-V^lveANNA mit beeonckeve»- Lmp/eLinny cke« ^itertnmeverein». .tn/rwämen nnck Legieitwort von Teiür Lic/ttev, Teixri-. Di« Serie bietet /ot-encke Karten KiieL 0»/° ckie Stnckt v. cker Saeöoen- bikr-er ^ne aus Sie-eeckenLmai im />iecken«pa'L Zkcrrktee/ce mit Riroüe ?o»tmeiien»öi«ie am Lireöpkrtr StackteinAanF Mnybacii fütännei- //eberieins StacktAutcr ck. Reick»«tr. l^ederetnüe im ^l iterkum emusenm Karrneeicäe nnck -DenLmcit. Scüio»» Lic^tenwcrkck« Scöio« Sücäeendckr- ' ckar -»»ren Serl« 60 7/-. ; LllkgbKi'kMgiitz r Kr ÜS8 WüMkicst 8selmil ! LLUsllMMekstt vrkffckSll LmisMSsrlrrriW in iülswmtr, i KSgrllnüst lm Snpts^dvr 1914 unrsr »ltbstvlllgung äs» § zg 88«!>8l»onvn 8ts»ts8 sowie rslNrelvdsr »üokilrokor itrwt- l unä stunllAemsIuäva - leipziger lageblatt l.eipriger fieuesls stiackricblen S0VL6 <>Ie Vosslseks TeltunZ unä „V. T. s Kält im Zlbovvowollt vris in fKivaslnuMMsra vorrätig öuckilancklllng 6. Kossberg. ! Gilnh. Ah-». 8i,«chdl v. Krlegiünvallden zu kaufen gesucht. 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