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MOmsserTaMatt Fernivrocher Wilsdruff Nr. 6 Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend Postscheckkonto Dresden 2640 Grj-Pem« täglich ml« Ausnahme der Sonn- und Festtage nachmittags 5 Uhr für den folgenden Tag. »ezugSvreiS bei Selbstabholung monatlich 5 Ml., durch unsere AuSiräger zugeiragen in der Siad« monatlich 5.50 Ml., auf dem Lande r.SS Ml., durch die Post bezogen vierteljährlich 17.25 Ml. mit Zustellungsgebühr. Alle Postanstalten und Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Zm Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen ha« der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Erscheint seit ZnserttonSpretS 1.50Ml. für die S gespaltene Korpuszeile oder deren Baum, ReNamcn, die rspattige KorpuSzeile 5.50Ml. Bei Wiederholung und ZahreSauftrag entsprechcndcr Preisnachlaß. Belanntmachungen im amtlichen Teil inur von Behörden) die 2 gespaltene KorpuSzeile s.50 Ml. Nachweisungs-Gebühr 50 Pfg. Anzeigenannahme bis vormittags 10 Uhr. Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir leine Garantie. Zeder Rabatt anspruch erlisch«, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in KonlurS gerät. dem Jahre 1S41 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts zu Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen. Verleger und Drucker: Arthur Zschunke i« Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide i« Wilsdruff. 80. Jahrgang Sonnabend den 22. Oktober 1921. Nr. 248. Amtlicher Teil. Teuerungszuschüsse für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene. I. Aus Anlaß der herrschenden Teuerung erhalten Empfänger laufender Ver sorgungsgebührnisse nach dem Reichsversorgungsgesetze vom 12. Mai 1920, dem Alt» rentnergesetze vom 18. Juli 1921 und den vor dem Reichsversorgungsgesetze erlassenen Militäroersorgungsgesetzen Teuerungszuschüsse nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 11. Die Zahlung erfolgt von Amtswegen und zwar mit Wirkung vom 1. August ab bis auf weiteres. IU. Voo der Gewährung Vieser Teueruugszuschüsse sind ausgenommen u) Kapitulanten. b) Beschädigte, deren Erwerbsfähigkeit um weniger als 50 v. H. gemindert ist. c) Berufsoffiziere und Beamte, sowie deren Hinterbliebene, die nach dem vor dem Reichsversorgungsgesetze ergangenen Militärversorgungsgesetzen versorgt find. 1V. Es erhält monatlich jeder Schwerbeschädigte 30 Mk. daneben für jedes von ihm zu versorgende Kind 15 „ ferner, wenn er nicht im Erwerbsleben steht und seine Erwerbsfähigkeit gemindert ist UM 70 oder 80 v. H. 20 , , 90 „ 100 , , 45 , jede Witwe 25 „ daneben wenn sie erwerbsunfähig ist und nicht im Erwerbsleben steht 15 „ jede Waise 15 , jeder Kriegselteruteil 15 , Empfänger eines Uedergangsgeldes, deren Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 v. H. beschränkt ist, erhalten einen Teuerungszuschnß von 30 Mk., aber keine Kinder- und sonstigen Zuschüsse. . Empfänger einer Witwenbeihilfe erhallen einen Teuerungszuschuß von 25 Mk. und, wenn sie für Kinder zu sorgen haben und nicht im Erwerbsleben stehen, da neben 15, zusammen 40 Mk. Beschädigte, die Versorgungsgebührnisse nur nach den vor dem Maanschaftsver- sorgungsgesetz ergangenen Militärversorgungsgesetzen erhalten, gelten, wenn sie für gänz lich erwerbsunfähig anerkannt worden sind, als um Hundert v. H, wenn sie für größtenteils erwerbsunfähig anerkannt worden sind, als um 70 v. H. und, wenn sie für teilweise erwerbsunfähig anerkannt worden sind, als um weniger als 50 v. H. m ihrer Erwerbsfähigkeit gemindert. V. Die Teuerungszuschüsse für Schwerbeschädigte und der Teuerungszuschutz von 15 Mk. für diejenigen Witwen, die erwerbsunfähig sind und nicht im Erwerbs leben stehen, werden durch die Bezirks- und Ortsämter für Kriegerfürsorge, die übrigen Zuschüsse (25 Ml. für jede Witwe, 15 Mk. für jede Waise und 15 Mk. für jeden Elternteil) durch die Postkasse gezahlt. VI. Von welchem Zeitpunkt ab die von der Postkasse zu zahlenden laufenden Teuerungszuschüsse in Empfang genommen werden können, wird durch di- Post noch bekannt gegeben werden. VII. Das unterzeichnete Bezirksamt für Kriegerfürsorge zahlt die Teuerungs zuschüsse an die in seinem Bereiche wohnenden Schwerbeschädigten und den Teuerungs zuschuß in Höhe von 15 Mk. an solche Witwen, die erwerbsunfähig sind und nicht im Erwerbsleben stehen, erstmalig, zusammen auf die Monate August, September, Oktober und November 1921, a) in Nossen (Rathaus) Sonntag, den 23. Oktober d. I. vormittags von 9»/, bis 1 Uhr, d) in Siebeulehn ' (Rathaus) Sonntag, den 23. Oktober d. I. nachmittags von 2l/2 Uhr ab, c) in Weinböhla (Rathaus) Montag, den 24. Oktober d. I. nachmittags von 2 Uhr ab, ck) in Coswig (Rathaus) Dienstag, de« 25. Oktober d. I. nachmittags von 2 Uhr ab, e) in Wilsdruff (Rathaus) Mittwoch den 26. Oktober d. I. von nachmittags 2 Uhr ab, k) in Miltitz-Roitzschen (BahnhofSrestauram) Donnerstag, den 27. Oktober d. I. von nachmittags 2 Uhr ab, x) in Ziegenhain (Gemeindeamt) Freitag, den 28. Oktober d. I. von nach mittags 2t/z Uhr ab, K) in Lommatzsch (Rathaus) Sonnabend, den 2S. Oktober d. I. von nach mittags 2 Uhr ab, i) in Meißen (Amtshauptmannschaft, Zimmer 105) Dienstag, den 1. November d. I. von 8 bis 12^ und weiter von 2^ Uhr nachmittags an. VUI. Den Empfangsberechtigten wird anheimgegeben, an obigen Zahltagen au den für sie nächstliegenden Zahlnvgsorten zur Inempfangnahme der Teuerungszuschüsse persönlich zu erscheinen. Dabei haben vorzulegen Schwerbeschädigte: ihren Rentenbescheid, Rentenquittungsbuch, Stammkarten nummer, Militärpaß, einen amtlichen Nachweis über die von ihnen zu ver sorgenden Kinder, ferner, di- in ihrer Erwerbsfähigkeit um 70, 80, 90 oder 100 v. H geminderten Beschädigten nach Befinden eine Bescheinigung der OrtSbehörde darüber, daß sie z Zt. nicht im Erwerbsleben stehen, Witwen: eine ortsbehördliche Bescheinigung, daß sie erwerbsunfähig find und nicht im Erwerbsleben stehen (erwerbsunfähig sind auch die Witwen, die wegen der Pflege und Erziehung der Kinder nicht in der Lage sind, einem Er werbe nachzugehen und solche, welche das fünfzigste Lebensjahr vollendet haben) ferner ihren Rentevbescheid und Stammkartennummer. IX. Nochmals wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß seitens der Bezirks- und Ortsämter Zahlung der Teuerungszuschüsse nur erfolftt an Schwerbeschädigte und an solche Witwen, welche erwerbsunfähig sind und nicht im Erwerbsleben stehen. AIS im Erwerbsleben stehend wird angesehen, wer durch regelmäßige also nicht nur Gelegenheitsarbeit — einen Arbeitsverdienst hat, der mindestens den Sätzen der Erwerbs losenunterstützung entspricht, oder wer Erwerbslosenunterstützung oder auf Grund verstche- rungspflichtiger Beschäftigung ein hinter den Beträgen der Erwerbslosenunterstützung nicht wesentlich zurückbleibendes Krankengeld erhält. Personen in selbständigen Berufen werden die erhöhte Teuerung im Regelfälle ohne besondere Zuschüsse auszugleichen vermögen Meißen, am 20. Oktober 1921. Nr. 1023 8. Xrk. Die Amtshauptmannschaft — Bezirksamt für Kriegerfürsorge. Der Standesbeamte Schanze in Herzogswalde ist auf sein Ansuchen von diesem Amte enthoben, an seiner Stelle der Gemeindeoorstand Eduard Hartmann als Standes beamter und ferner der Gutsbesitzer Max Winkler als stellvertretender Standes beamter für den Standesamtsbezirk Herzogswalde bestellt und verpflichtet worden. Meißen, am 20. Oktober 1921. 1103 IV. zz« Die Amtshauptmauuschast. Unter dem Pferdebestande des Rittergutsbesitzers Zumpe in Munzig ist die Beschälseuche ausgebroche«. 3» Meißen, am 18. Oktober 1921. Nr. 899 b. V. Die Amtshauptmannschaft. Gemäß ß 14 des Ortsgesetzes der Stadt Wilsdruff über die Wahlen der Stadt verordneten vom 21. Dezember 1918 fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Sie haben spätestens bis zum 13. November 1921 schriftlich bei mir einzugehen. Die Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als 14 Namen von zu Wählenden enthalten, deren Ruf- und Familiennamen, Stand oder Beruf und Wohnort so deutlich anzugeben ist, daß über ihre Person kein Zweifel entsteht. Heiner darf in mehreren Vorschlägen oder in einem Vorschläge mehrfach aufgeführl sein. Von jedem zu Wählenden ist eine Erklärung über seine Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag anzuschließen. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30 stimmberechtigten und in die Wählerlisten aufgenommenen Personen unterzeichnet sein. Beifügung des Berufs oder Standes und der Wohnung ist erforderlich. In jedem Vorschlag soll ein Vertrauens mann (und nötigenfalls ein Stellvertreter) bezeichnet werden, der für die Verhandlungen mit dem Wahlkommissar und dem Wahlausschüsse, zur Rücknahme des Wahlvorschlages, sowie zur Abgabe und Rücknahme von Verbindungserklärungen bevollmächtigt ist. FehU die Bezeichnung, so gilt als Vertrauensmann der erste Unterzeichner. Die Berbindung von Wahlvorschläge« ist spätestens am 20. November 1921 schriftlich bei mir zu erklären. Die Zurücknahme der Erklärung ist nur gemeinschaftlich und nur bis zum 20. November d. I zulässig. Wilsdruff, am 20. Oktober 1921. ,3i Bürgermeister De. Keonfeld, Wahlkommissar. Die Auszahlung der Teuerungsbeihilf« auf Monat Oktober 1921 erfolgt Montag den 24. d. Mts. vormittags 9—1 Uhr in der Stadlkasse. Wilsdruff, am 21. Oktober 1921. »r« Der Stadtrat. Kleine Heilung für eilige Leser. * Die Entscheidung der Hptschafterkonserenz über Ober schlesien wurde der deutschen Regierung zugcstellt. * Auf Grund der Verhandlungen zwischen den Parteien über die Regierungsumbildung nimmt man an, daß das Kabi nett Wirth vorläufig im Amte bleibt. * Der für den 27. Oktober anbcraumte Prozeß in Leipzig gegen die Angeschuldigten v. Jagow, v. Wangenheim und Schiele ist vertagt worden, da sich die weiter in den Kapp- Putsch verwickelten Führer Ehrhardt, Pabst, Bauer und Schnitz ler freiwillig stellen wollen und gegen sie gleichzeitig verhandelt werden soll. * Gegen den amerikanischen Botschafter in Paris wurde ein Altentatsversuch mittels einer durch die Post zugesandten Granate unternommen. Ein Diener wurde verletzt, der Bot schafter erlitt keinen Schaden. * Durch eine militärische Bewegung wurde die Regierung in Portugal zum Rücktritt genötigt. Ein nenes Minister«i«r- ' ürd unter dem Vorsitz von Marco Cuelos, eines frühere:, Revolutionärs, gebildet. Sorgen überall. Es ist bezeichnend für die Lage,.in der das bri tische Weltreich sich gegenwärtig befindet, daß das am gleichen Tage wie die französische Kammer zur Win tertagung wieder zusammengetretene Unterhaus sich an erster Stelle nicht mit den Fragen der hohen Politik, son dern mit der erschreckenden Arbeitslosigkeit im Lande zu beschäftigen hat. Man weiß, daß diese Kalami tät dem Premierminister wie der Regierung in den ver flossenen Sommermonaten sehr viel zu schaffen gemacht hat, daß die Arbeiterdeputationen in den Ministerien sich ständig ablösten, um für die Not der Erwerbslosen wie der Gewerkschaften, die für do einzutreten haben, Gehör zu finden, und daß es in vielen Gegenden des Reiches schon zu besorgniserregenden Unruhen gekommen ist, denen zu weilen nur noch mit bewaffnetem Eingreifen beizukommen war. Konferenzen folgten auf Konferenz.i, denn Lloyd George hatte zugesagt, dem Parlament bei seinem Wieder zusammentritt im Oktober bestimmte gesetzgeberische Maß nahmen vorzuschlagen. ' " ' - ' ' Nach den vorliegenden Berichten über seine Unterhans- rede muß er in diesem Falle einigermaßen enttäuscht haben. Seit 200 Jahren, so sagte er, habe das Land nicht eine so scharfe Periode von Arbeitslosigkeit durchgemacht wie in der Gegenwart. Man zähle heute nicht weniger als 1X Millionen Erwerbslose. Störungen der Handels- maschinerie, Schwankungen der Wechselkurse lähmten Pro duktion und Verbrauch. Man habe es hier mit Nachwir kungen des Krieges zu tun, zu denen unbedingt Stellung