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MsdnOrÄgeblatt Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 Wochenblatt fÜs WWdsUsf UNd llMgegLNd Postscheckkonto Le,pz,g 28644 Inserttonsprel« 1Ml. str d!e «gespaltene Korpuszette oder deren Raum, Reklamen, dle rspalklge Korpuszelle 2.50 Ml. Lei Wledechvlung and Iahresaufirag enffprechender Preisnachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil <nur von Behörden) die r gespaltene KorpuszeN- S Ml. Nachw-ifungs-GebShe LV Pfg. Anzeigenannahme bis vormittags 10 tlhr. Für die Richtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Feder Rabatt, anspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage etngezogen werden muß oder der Auftraggeber In Konkurs gerat. dem Fahre 1841 Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. Nr. 203. Mittwoch den 31. August 1921. 80. Jahrgang. Erfi-«int iögllch Mik Ausnahme der Sonn- und Festlage nachmittags ; llhr für den folgenden Tag. Bezugspreis bei Salbstabholung monatlich 4^0 Mk., durch unsere AusttLger zugetragen in der Stadt monatlich L Mk., auf dem Lande LIS Mk., durch dle Post bezogen vierteljährlich 1S.7L Mk. mit Zustellungsgebühr. Alle Postanstalten und Postboten sowie »Kn Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Fm Falle höherer Gewalt, Krieg »der sonstiger Betriebsstörungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung de« Bezugspreise«. Amtlicher Teil. in jeder Menge täglich 8—1 Uhr im Verwaltungsgebäude. Aepfel 1,20 Mk, Rellichbirnen 0,60 Mk., Maklonenbirnen 0,80 Mk. das Pfund. Wilsdruff, am 29, August 1921 »«70 Der Stadtrat. Grumbach Mittwoch den 31. August von nachm. 4—6 Uhr bei Herrn Lösel, Birnenverkauf gme graue und Blank-Birnen 50 Pfg soweit der Vorrat reicht. Grumbach, am 30. August 1921. s«75 Der Gemeindevorstand. Meine Zeitung für eilige Leser. * In Berlin wurde ein vorläufiges Wirtschaftsab kommen zwischen Deutschland und Italien abgeschlossen. * Die Reichsregierung erläßt einen Aufruf und eine Verord nung zum Schutz der staatlichen Ordnung und Sicherheit. * Der ermordete Abg. Erzberger wird nicht in Berlin, son dern in Biberach beerdigt. * Die sozialdemokratischen Parteien haben für Mittwoch große gemeinsame Kundgebungen „gegen den politischen Mord und für die Republik" angekündigt. * In Potsdam wurden bei einer großen linksradikalen De monstration zwei Arbeiter von einem in Notwehr handelnden Schutzpolizisten erschossen. * Die Tagung des Völkerbundsrates über Ober- schlesten hat in Gens begonnen. Ishii hat seinen Bericht fertiggestellt. * Der ehemalige Kaiser Wilhelm II. gab nunmehr seine Zu stimmung zur Veröffentlichung des 3. Bandes der Bismarck- Erinnerungen. Schutz verstaatlichen Ordnung Ein Aufruf der Reichsregierung. Unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten fand Mon tag eine Kabinettssitzung in Berlin statt, in der folgender Aufruf der Regierung an das Volk beschlossen wurde: Schon seit geraumer Zeit erfüllt cs die Reichsregierung mit Besorgnis, daß die öffentlichen Sitten in Deutschland immer mehr in Verfall geraten und die Grundlagen von Reich und Staat zu erschüttern drohen. In einer Zeit, in der alle Kräfte der Nation daran gesetzt werden müßten, die morali schen, sozialen und wirtschaftlichen Schäden des Krieges zu heilen, geht eine zügellose Agitation immer offener ans Werk, die politischen und staatlichen Fundamente zu untergraben, auf denen sich her Neubau des Deutschen Reiches erheben soll. Die Sprache der Presse, welche diesen unheilvollen Bestrebungen dient, wird von Tag zu Tag eindeutiger; sie zeigt, daß der Plan gewissenloser Elemente und Gruppen, die den gewalt samen Umsturz der verfassungsmäßigen Ordnung betreiben, in weitere Kreise des Volkes getragen werden soll. Offen und in rohester Form wird in solchen Organen und in Versammlun gen zu Gewalttaten an politischen Gegnern, ja zu Mord auf- gcfordcrt. Augenscheinlich halten die Führer dieser Bewegung die Zeit für gekommen, in der die Ziele nicht mehr verschlei ert zu werden brauchen, sondern offen bekannt werden dürfen. Tie Neichsregierung wird von dieser Bewegung als ein Klün gel unfähiger, schwächlicher und undeutscher Politiker darge- stcllt, deren Beseitigung patriotische Pflicht sei. Neben und in den Parteien, die in parlamentarischer Opposition stehen, ge winnen in letzter Zeit Organisationen, Vereine, Gruppen und Persönlichkeiten an Bedeutung, die aus Haß gegen die demo kratisch-republikanische Staatssorm offen zur Verachtung der Verfassung und Übertretung der Gesetze auffordern. Die Not des Vaterlandes macht es zur doppelten Pflicht, mit harter Hand diesem Treiben teils gewissenloser, teils verblendeter Ele mente entgegenzutreten. Ein schwerer Winter steht Deutsch, land bevor: noch lasten auf uns die schweren drückenden Fol gen des verlorenen Krieges, noch ist Oberschlestcn dem Reich nicht gesichert. Seine Rettung, für welche die Regierung seit Monaten zäh und nicht aussichtslos kämpft, kann durch einen offenen Ausbruch innerer Zwistigkeiten in Frage gestellt wer den. Der politische Kredit des Deutschen Reiches darf nicht erschüttert werden in einem Augenblick, in dem wir den An spruch auf Obcrschlesien auf die Grundsätze der Demokratie be gründen. Ebensowenig kann es geduldet werden, daß durch politische Unruhen die Wirtschaftskraft Deutschlands geschwächt wird, die zur Abtragung der schweren uns auferlegten Lasten aufs höchste angespannt werden mutz. Nur durch dauernde un gestörte Arbeit kann es gelingen, Reich und Volk über die schwe ren Zeiten hinwegzuführen, in den Teurung und steuerliche Höchstleistung nebeneinander hergchen. In dieser Lage des Vaterlandes die Verfassung und die Gesetze antasten oder ver ächtlich machen, heitzt eine zweite, in Wahrheit erst vernichtende Niederlage und damit den Zerfall des Reiches vorbereiten. Die Neichsregierung ist deshalb entschlossen, das zu tun, was die Zeitumständc und die Provokationen der Gegner der Verfassung gebieterisch erheischen. Die Verfassung, welche die demokrati schen Forderungen der Freiheit der Presse, der Vereine und der Versammlungen verwirklicht, gewährt zugleich die Mög lichkeit, diese Freiheiten zu beschränken, wenn sie zur Beseiti gung der Verfassung selbst und aller Freiheit schlechthin miß braucht werden. Von dieser Befugnis, die dem Reichspräsi denten znstcht, wird durch den folgenden Erlaß Gebrauch ge macht. Die Neichsregierung hofft und ist überzeugt, daß alle rechtlich Denkenden und zum Wiederaufbau des Vaterlandes willigen Deutschen hinter sie treten »nd mit ihr zum Schutze der Verfassung und der Gesetze zusammenwirken. Sie wird mit unerbittlicher Strenge gegen jede Auflehnung vorgeben - und fordert alle Organe des Reiches und der Länder aus, in ! völliger Unparteilichkeit und ohne Ansehen der Person der Ver ordnung rücksichtslose Geltung zu verschaffen. Im Anschluß an diesen Aufruf wurde eine Verord nung beschlossen, in der Bestimmungen über Presse- und Druckschriften, Versammlungen, Vereine, Aufzüge und Kundgebungen aufgestellt werden. * Die Verordnung des Reichspräsidenten gründet sich auf Artikel 48 der Verfassung und bestimmt zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ord nung im wesentlichen: tz 1. Periodische Druckschriften, deren Inhalt zur gewaltsamen Änderung oder Beseitigung der Verfassung oder verfassungsmäßigen Einrichtungen des Reiches oder eines seiner Länder zu Gewalttaten gegen Vertreter der republika nisch-demokratischen Staatsform, zu Ungehorsam gegen Gesetze oder rechtsgültigen Verordnungen oder gegen die innerhalb ihrer Zuständigkeit getroffenen Anordnungen der verfassungs mäßigen Behörden auffordert oder anreizt, können für die Dauer bis zu vierzehn Tagen verboten werden. Gleiches gilt für periodische Druckschriften, deren Inhalt eine Billigung oder Verherrlichung solcher Handlungen darstellen, oder die ver fassungsmäßigen Organe und Einrichtungen des Staates in einer den inneren Frieden des Staates gefährdenden Weise unrechtlich macht. Das Verbot kann bis auf die Dauer vön drei Monaten ausgedehnt werden, wenn die Druckschrift nach vorherigem Verbot gegen die Bestimmungen verstößt. Das Verbot gilt für das gesamte Reichsgebiet und umfaßt auch jede angeblich neue periodische Druckschrift, die sich sachlich als die alte darstellt. Zuständig für den Ausspruch des Verbots ist der Reichsminister des Innern, der die zum Vollzüge not wendigen Vorschriften erläßt. § 2. Eine Beschlagnahme von Druckschriften ohne richter liche Anordnung ist außer in den Fällen des Z 23, Nr. 1 und 2 des Reichsgesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874 auch dann zulässig, wenn der Inhalt der Druckschrift die Voraussetzung eines Verbotes nach 8 1, Absatz 1, erfüllt. ß 3. Wer eine nach 8 1 verbotene Druckschrift herausgibt, verlegt, druckt oder verbreitet, wird mit Geldstrafe von 500 000 Mark und mit Gefängnis oder mit einer dieser Strafen bestraft. 8 4. Versammlungen, Vereinigungen, Auszüge und Kund gebungen können außer den Fällen des Artikels 123 der Reichs verfassung verboten werden, wenn die Besorgnis begründet ist, daß in den Versammlungen usw. Erörterungen stattfindcn, die zur gewaltsamen Änderung oder Beseitigung der Verfassung oder verfassungsmäßigen Einrichtungen des Reichs oder eines seiner Länder, zu Gewalttaten gegen Vertreter der republikanisch-demokrati schen Staatsform, zum Ungehorsam gegen Gesetze oder rechts gültige Verordnungen oder gegen die innerhalb ihrer Zustän digkeit getroffenen Abmachungen der verfassungsmäßigen Be hörden aufreizen, solche Handlungen billigen oder verherrlichen oder die verfassungsmäßigen Organe und Einrichtungen. des Staates in einer den inneren Frieden des Staates gefährden den Weise verächtlich machen. Zuständig für den Ausspruch des Verbots ist der Reichsminister des Innern, der die zum Vollzug notwendigen Vorschriften erläßt. 8 5. Wer einte nach 8 4 verbotene Versammlung usw. ver anstaltet oder in einer solchen verbotenen Versammlung usw. i als Redner auftritt, wird mit Geldstrafe bis zu 500 000 Mark und mit Gefängnis nicht unter einem Monat, wer an einer solchen verbotenen Versammlung usw. teilnimmt, mit Geldstrafe bis zu 100 000 Mark und mit Gefängnis öder mit einer dieser Strafen bestraft. In Paragraph 6 werden die Beschwerdebestimmungen geregelt. Eine Beschwerde hat keine aufschiebende Wir kung. Der Schlußparagraph 7 sagt, daß die Verordnung mit dem Tage der Verkündigung, also sofort, in Kraft tritt. Auf -er Suche nach -eu Mördern. Beerdigung Erzbergers in Biberach. Die Nachforschungen nach den Mördern des Abgeord neten Erzbergers stoßen auf sehr große Schwierigkeiten und haben in den ersten Tagen dieser umfassenden Ar beiten zunächst zu keinem greifbaren Ergebnis geführt. Ehe der Abgeordnete Diez die Nachricht von dem Morde nach Griesbach brachte, war fo viel Zeit vergangen, daß die Mörder, vermutlich im Automobil, auf ihrer Flucht einen großen Vorsprung gewinnen konnten. Auch hatte der Regen alle Spuren stark verwischt, so daß die Poli zeihunde keine sichere Arbeit leisten konnten. Die von Berlin aus abgesandten dreißig Polizeibeamten werden unterstützt von badischen Sicherheitsbeamten. Noch am Sonntag wurde eine Streife durch die Waldungen und in der weiteren Umgebung veranstaltet. In dem Orte Petersthal ist es gelungen, einen Mann aufzugreifen, der wichtige Bekundungen machen konnte, welche aus eine neue Spur leiten. Alles einzelne darüber wird natürlich geheimgehalten. Die Neichsregierung hat eine Belohnung von 1VÜ WO Mark für die Ermittlung der Täter oder der Anstifter ausgesetzt. Für die Verteilung ist die Badische Ländespolizei in Karlsruhe zuständig. — Bei der ärztlichen Unter suchung der Leiche des ermordeten Abgeordneten wur den im Körper sechs Geschosse gefunden und zwar im Kopf, im Hals, in der Brust und im Unterleib. Zwei Geschosse haben den Körper ganz und gar durch schlagen. Die Beerdigung wird nicht, wie ur sprünglich geplant, in Berlin, sondern in Biberach, wo Erzberger gewählt wurde, stattfinden. Die Stadt hat für ihn ein Ehrengrab gestiftet. Die feierliche EinsegnunA der Leiche hat in Oppenau stattgefunden. Große Schären der Bevölkerung und zahlreiche Persönlichkeiten der poli tischen Welt waren dabei anwesend. Der Reichspost minister Giesberts hielt als Vertreter der Reichs regierung eine Rede, in der er sagte: Wir wissen heute noch nicht, ob dieses Verbrechen nicht die Einleitung zu politischen Unruhen ist. Die Neichsregierung wird nichts unterlassen, um diesem Unding des politischen Mordes ein Ende zu bereiten. Giesberts zeichnete dann die Be deutung des Ermordeten als Staatsmann. Ferner sprach u. a. der frühere Reichskanzler Fehrenbach namens des Deutschen Reichstages. Der Eindruck im Auslande. der durch die Nachricht von der Mordtat hervorgerufen wurde, geht dahin, daß man allgemein Abscheu und Be sorgnis äußert. Sowohl die französische wie auch die englische und die neutrale Presse übett zwar teilweise Kritik an der Person und der Politik Erzbergers, weisen aber daraus hin, daß Deutschland durch den Mord schweren inneren Gefahren ausgesetzt sei, die vielleicht auch eine Zahlungsfähigkeit und damit zugleich seine Be ziehungen zum Auslande nachteilig beeinflussen könnten. Besonders warme Teilnahme zeigte der Papst. Man hält auch in Rom das Verbrechen für ein Symptom der Fort dauer der politischen Kämpfe in Deutschland, die man außerordentlich bedauert. Gemeinsames Vorgehen der sozialistischen Parteien. Die Mehrheitssozialdemokraten und die Unabhängigen beabsichtigen, bei der Reichsregierung gemeinsame Vor stellungen zu erheben. Die Führer beider Parteien sind bereits zu einer gemeinsamen Beratung zusammengetreten, in der einheitliche Richtlinien für das Vorgehen der beiden Parteien beschlossen werden sollen. Allem Anschein nach wird der Mord an Erzberger die einheitliche sozialistische Front verwirklichen, die bis jetzt nur erstrebt worden ist, aber in naher Zukunft nicht erreichbar schien. Der Vertrag von Wiesbaden. Es kommt so, wie Dr. Rathenau unmittelbar nach seiner ersten Begegnung mit dem französischen Wiederauf- bauminister Loucheur angekündigt hat: Das Problem des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete und der Beteiligung Deutschlands an ihm ist eine Frage von so ungeheuren Maßen, daß man seiner Lösung nur stückweise näher kommen kann. Bei der ersten Begegnung der beiden Wiederaufbauminister in Wiesbaden ist man, wie erinner lich, über gewisse allgemeine Richtlinien nicht hinausge kommen. Die zweite Zusammenkunft am Ende der vorigen Woche hat schon zu einer Gruppe von Ab machungen geführt, die man wohl, ohne zu übertreiben, als praktisA Arbeit bezeichnen kann. Man hat einen Hauptvertrag aufgesetzt, der nun von den beiderseitigen Negierungen und von der Reparationskommission zu ge nehmigen ist. Er legt die durch Deutschland zu vollbringen den Sachleistungen wie auch ihre Finanzierung innerhalb bestimmter Grenzen fest. Möglich, daß man diese Grenzen, wenn von englischer Seite nicht nach der ersten Wies badener Zusamnrenkunft gewisse Bedenken geltend gemacht worden wären, etwas weiter gezogen hätte, wie über haupt eine gewiß leicht zu begreifende Ängstlichkeit die einzelnen Festsetzungen zu kennzeichnen scheint. Aber ein Fortschritt ist und bleibt es, daß man wenigstens bis zu diesem Grade sich geeinigt hat, und daß schon vom 1. Ok tober 1921 ab mit der Ausführung dieses Abkommens be gonnen werden kann. Die Organisation der Sachleistungen ist so, wie Dr. Rathenau sie von Anfang an geplant hatte, vereinbart worden. Es soll eine Art Gesellschaft auf privater Grund lage gebildet werden, die alle Aufträge für Frankreich entgegenzunehmen, sie in Deutschland unterzubringen und für ihre Ausführung zu sorgen hat. Auf französischer Seite wird ein Zusammenschluß der Geschädigten die ent sprechende Gegenorganisation bilden. Was aus diese Weise nach Frankreich geliefert wird, soll nicht in die Ge samtsumme der deutschen Ausfuhr einbezogen werden, von deren Höhe bekanntlich gemäß dem Ultimatum vom