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Fernsprecher Wilsdruff Nr. 6 Wochenblatt fÜs WWdmff UNd ^Mgtgend Postscheckkonto Leipzig 286^14 Erscheint tLglich mit Ausnahme der Sonn« und Festtage nachmittags s ilhr für den folgenden Tag. Bezugspreis bei keibstabholung monatlich 4.50 Ml., durch unsere Austräger zugetragen in der Stadt monatlich 5 Mt., auf dem Tande S.S5 Ml., durch die Post bezogen vierteljährlich 1L.75 Mt. mit ZustellungSgebühr. Aste Postanstalten und Postboten sowie > unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Im Faste höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Erscheint seit Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannfchaft Meißen, des Amtsgerichts Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Hermann Lässig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. I FnsertionSpreiS 1 Mk. für die ügespaliene Korpuszeile oder deren Raum, Reklamen, die rspaltige Korpuszeile r.ro M>. Bei Wiederholung und Iahresaustrag entsprechender Preisnachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil lnur von Behörden) die r gespaltene KorpuSzeile Z Mk. Rock Weisungs-Gebühr SO Pfg. Anzeigenannahme bis vormittags äv Uhr. Für die Richtigkeit der durch Fernruf Übermistelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Zeder Rabast anspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Nr. 154. Dienstag den 5. Juli 1921. 80. Jahrgang. Kriegsleistungen von Gemeinden. (Gesetz über Kriegsleistungen vom 13. Juni 1873 — (RGBl. S. 129.) Auf Grund des H 22 des Gesetzes über die Kriegsleistungen sind die nach Maßgabe dieses Gesetzes zu KriegSleistungen in Anspruch Genommenen aufgefordert worden, ihre Ansprüche auf Vergütung alsbald anzumelden. Die für diese Anmeldung gesetzte Frist läuft am 26. August 1921 ab. Mil diesem Tage erlöschen die nicht angemeldeten Ansprüche. «s«s Meißen, am 2. Juli 1921. Nr. 1181 11. Die Amtshauptmannfchaft. Gesuche m Unterstützungen mn Volksbüchereien sind bis spätestens Ende Juli d. I. unter Benutzung des vorgeschriebenen Vordrucks hier einzureichen. In der letzten Spalte ist das Gesuch eingehend zu begründen. Vordrucke sind u. a. in der Sächsischen Schulbuchhandlung von Buchheim, Meißen, Gerbergasse, zuhaben. Mit Rücksicht auf die geringen zur Verfügung stehenden Mittel können nur die bedürftigsten Büchereien berücksichtigt werden. Gesuche anderer Büchereien sind zwecklos. Meißen, am 1. Juli 1921. Nr. 1019111 Die Amtshauptmannfchaft. Wegen Reinigung bleiben die Geschäftsräume der unterzeichneten Behörde Freitag und Sonnabend, den 8. und 9. Juli 1921 geschloffen. An diesen Tagen werden nur dringliche Sachen erledigt. V 83a/2i Amtsgericht Wilsdruff, den 4. Juli 1921. für Mai—Juni 1921 ist bis zum 10. d. M. an die Stadtkasse zube- zahlen. Nach Ablauf einer Frist von 8 Tagen erfolgt zwangs weise Beitreibung. Wilsdruff, am 4. Juli 1921. s°7? Der Stadtrat. Mittwoch den 6. Juli 9—1 Uhr Verkauf von verbilligtem Weizengrietz an Minderbemittelte, Kleinrentner «sw. Zimmer N 2. Wilsdruff, am 2. Juli 1921. S8SS Der Stadtrat. Sie Reserve-Abteilung der PslWsenemehr zu Wilsdruff hält Dienstag de» 5. Juli d. I. abends 1/28 Uhr eine Uebung ab. Stellen am Spritzenhaus. Alle männlichen Personen im Alter von 20—25 Jahren und alle diejenigen, die das 2V. Lebensjahr noch nicht vollendet habe», aber im Besitze einer roten Binde oder einer weißen mit dem Aufdruck „R* sind, haben sich zu dieser Uebung einzufinden. Nichterscheinen oder unentschuldigtes Fernbleiben wird nach der Feuerlöschordnung bestraft. Die Entschuldigungen sind schriftlich vor Be ginn der Uebung beim Branddirektor abzugeben. Als Entschuldigungsgrund gilt nur Krankheu. Binden sind anzulegen. Wilsdruff, am 2. Juli 1921. Das Kommando der Pflichifeuerwehr. Vom 6. bis 13. Juli wird der Verbindungsweg der Staatsstraße mit dem Birkenhainer Weg wegen Massenschuttes gesperrt. Dec Verkehr wird auf den Limbacher Dorfweg verwiesen. Limbach, am 2. Juli 1921. 4S7S Der Gutsvorstand. der Le Rond die Sonne seiner Gnade über beiden Parteien scheinen läßt, ist nur ein schlechtes Mäntelchen dafür, daß er sich selbst zum Bundesgenossen der Polen, zum Hehler l der Seite der polnischen Stehler gemacht hat. De" Umstand aber, daß der Erlaß auch die Unterschrift dc italienischen und englischen Vertreters trägt, setzt die Aus sichten für eine endgültige gerechte Lösung der oberschle sischen Frage für uns wieder einmal in sehr bedauerlichem Maße herab. Die „Gankiionen". Pariser Stimmen gegen die Aufrechterhaltung. Die Worte Rosens im Reichstage und vielleicht noch mehr das Vorgehen Amerikas haben doch einige Kreise in Paris zur Besinnung gebracht. Das Pariser „Journal" bespricht die Erklärung des Reichsministers Dr. Rosen, wonach einige der verbündeten Länder nicht bereit seien, den französischen Standpunkt in der Sanktionssrage einzunehmen, und teilt dazu mit, diese Behauptung könne „unglücklicherweise" nicht abgeleugnet werden. Italien habe sich in London schwer dazu ver standen, auch nur den Grundsatz der Sanktionen anzu nehmen und auch Belgien sei diesmal nicht mehr auf Frankreichs Seite. Die Zollgrenze am Rhein biete einen großen Nachteil, denn die Waren, die früher über Ant werpen gingen, würden jetzt über Hamburg geleitet. Dar aus sei ersichtlich, in welcher Lage sich Frankreich in der Sanktionsfrage unter den Alliierten befinden werde. An anderer Stelle sagt dasselbe Blatt: Erst vor gestern hat General Rollet in Paris erklärt, die Ab rüstung sei in Deutschland durchgeführt. Jedenfalls sei er seit dem 5. Mai bei den Reichsbehörden dem Wunsche begegnet, die eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Ein endgültiger Bericht darüber wird raschestens in Paris eintreffen. Was die Reparationszahlungen anbetrifft, so wisse man, daß Deutschland auch hierin seinen Verpflich tungen nachkomme. Daher wird, sagt das Blatt, heute niemand mehr für die Aufrechterhaltung der Sankttonen eintreten. Von englischer Seite wird schon lange gegen den Fortbestand der Sankttonen opponiert. Auch „Petit Parisien", das Organ Briands, er klärt, die deutsche Regierung scheine ihr Bestes zu tun, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Der Augenblick sei gekommen, in dem man die Aufhebung der Sanktionen ins Auge fassen müsse. Bezüglich der geforderten Zahlungen habe Deutschland seine Verpflichtungen erfüllt. Die Leip ziger Urteilssprüche abzuwarten sei weder billig noch klug. Ferner dürfe man das Reich wirtschaftlich nicht vom Rheinlande trennen, wenn man von Deutschland die höchsten Anstrengungen für die Reparationszahlungen for dere. Doch müsse Deutschland, um am 31. August zahlen zu können, die Banken auf dem linken Rheinüfer ebenso kontrollieren lassen wie auf dem rechten. Die gegenwär tigen Zollgrenzen gestatteten es jedoch den deutschen Banken, sich dieser Kontrolle zu entziehen. Frankreichs Interessen wie seine Ehrenhaftigkeit gebieten, dieses für die Folge nicht mehr zu rechtfertigende Hindernis aufzuheben. Orientkneg. Neutralität der Entente! Muheddin Pascha, Oberbefehlshaber der kemalistischen Truppen ist in Jsmid eingezogen. Oberst Kiazcm Bei wurde zum Stadtkommandanten ernannt. Mubeddrn Kleine Zeitung für eilige Leser. * Es ist Aussicht, daß die Rhein-Zollgrenze aufgehoben und die Sanktionen rückgängig gemacht werden. * General Le Rond verkündet eine Amnestie für die aufstän dischen Polen in Oberschlesien. * Prinz Friedrich Leopold von Prentzen hat Vie Schweiz verlassen und sich zu dauerndem Aufenthalt nach Österreich begeben. * In Italien hat Bonomi den Auftrag zur Kabinettsbildung erhalten. * Die Alliierten wollen im griechisch-türkischen Konflikt neutral bleiben. * Die Griechen haben bei Utschak (östlich Smyrna) eine Nie derlage erlitten. * Die vom amerikanischen Repräsentantenhaus und Senat mgenommene Friedensresolution ist dem Präsidenten Harding unterschritt zngestellt worden. Hehler und Stehler. Das alte Sprichwort, daß eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, umschreibt mit anschaulichen Worten die bedauerliche, aber sehr bekannte Tatsache, daß die Grundsätze der Gerechtigkeit nur allzuleicht in ihr Gegen teil verwandelt werden, wenn derjenige, der zum Richter über einen Missetäter bestimmt wird, mit dem Sünder ge meinsame Interessen hat. Der Richter wird zum Hehler, wenn er dem Diebe gegenüber nicht die volle Strenge des Gesetzes walten läßt, sondern den vor aller Welt längst ent larvten Verbrecher laufen läßt. Nun hängt man bekannt lich die kleinen Diebe besonders gern und läßt die großen laufen. Ein überaus trauriges Beispiel dafür ist Ober- schlesien, wo in der schlimmsten Weise Richter und Verbrecher zu Bundesgenossen, zu Hehlern und Stehlern geworden sind. Das hat sich jetzt durch eine neue Kund gebung der Interalliierten Kommission in Oppeln wie.der einmal in einer Form gezeigt, die in Oberschlesien selbst wie in ganz Deutschland die größte Entrüstung Hervor rufen muß. Noch vor kurzem hat Lloyd George im englischen Un terhause versichert, daß die Entente alles aufbieten werde, bis die Urheber des verbrecherischen Aufstandes in Ober schlesien zur Verantwortung gezogen sein würden. Diese Absicht bildet offenbar einen Teil des Programms vorn „kair l>IrV, auf das man auch in Deutschland so viel Hoff nungen setzte. Die Italiener haben sich auch in diesem Punkte mit den Engländern in Übereinstimmung befun den, nicht aber die Frauzosen, und der neue Erlaß ist ein deutlicher Beweis dafür, daß der französische Einfluß bei allen Maßnahmen der Entenie über Oberschlesien noch der allein ausschlaggebende ist. Nachdem die Interalliierte Kommission bereits bei den Bestimmungen über die Räumung Oberschlesiens von den Jnsurgeutenbanden einerseits und dem deutschen Selbstschutz andererseits, den polnischen Wünschen so wei tes Entgegenkommen gezeigt hat, daß man von deutscher Seite aus nur zögernd und mit sehr berechtigtem Miß trauen daran gehen könnte, die mühsam verteidigten Land striche der bedrohten Provinz wieder aufzugeben, da man mit Recht befürchtete, daß hinter diesem ganzen Räumungs abkommen nur ein Schachzug der französisch-polnischen Bundesbrüder zu vermuten war, der aus begueme Weise die unbequemen deutschen Verteidiger vom Heimatbodcn entfernen sollte, hat jetzt die Interalliierte Kommission in reckt Hocktönenden Worten bekanntaeaeben. daß sie von vem Gehorsam, ven ihre Anordnungen aus veiven Seiten gesunden haben, sehr befriedigt ist. Angeblich nur, um eine Milderung der bestehenden nationalen Gegensätze und eine Besänftigung des durch die Kämpfe hervorgerufenen Grol les herbeizuführen, hat die Kommission nun beschlossen, für alle ungesetzlichen Handlungen, die mit dem Aufstande in Zusammenhang stehen, eine Amnestiezugewähren, Ausgeschlossen davon sollennurdiejenigen Personen sein, die in gewinnsüchtiger Absicht oder aus persönlicher Nachsuckt und Grausamkeit sich strafbare Handlungen zuschulden kom men ließen, sowie diejenigen, die künftig unbefugt im Besitz von Waffen betroffen werden. Es bedarf kaum einer näheren Erklärung dafür, daß dieser Amnestieerlaß in der oberfchlesischen Bevölkerung, deren weit überwiegender Teil deutsch gesinnt ist, große Erbitterung hervorgerusen hat. Erstens erblickt man darin eine glatten Bruch des Ententeverspresbens, daß die Urheber des blutigen Aufruhrs unbedingt zur Rechenschaft gezogen werden sollen, dann aber ist be sonders in der Bestimmung über die künftige Strafbar keit des Waffenbesitzes geradezu eine Verhöhnung der Deutschen zu erblicken, denn man weiß auf Grund der bis herigen Erfahrungen ganz genau, daß die Durchsuchung nach Waffen bei den deutschen Bewohnern zwar sehr streng, bei den polnischen dafür wahrscheinlich überhaupt nicht durchgeführt werden wird. Ein solcher Erlaß ge winnt seinen Wert ja erst durch die Art, in der er ausge führt wird, und niemand gibt sich einer Täuschung dar über hin, daß auch diesmal, wie immer bisher, die Polen und die Deutschen dabei mit zweierlei Matz gemessen werden. Wenn der Erlatz weiter sagt, datz Taten, die aus persönlicher Grausamkeit oder Raubgier begangen worden sind, so ist auch das geradezu eine Ironie auf die tat sächlich bestehenden Verhältnisse, denn jedermann weiß, daß die Polen auf ihrem Rückzüge das geraubte Gut in ganzen Wagenladungen mit sich über die nach wie vor offene Grenze fortschleppen. General Le Rond müßte also, wenn er feine neue Kundgebung wirklich ernst gemeint hat, end lich einmal die polnische Grenze sperren und die Jnsur- gentenbanden, die sich in letzter Zeit ja überhaupt nur noch aus Räubern und Dieben zusammensetzen, samt und son ders verhaften. Die Frage, ob das geschehen wird, bedarf keiner Antwort. In den Worten vom „unbefugten" Waffenbesitz liegt eine neue Falle verborgen, denn unmittelbar vor diesem Erlaß sind die sogenannten Ortswehren gegründet wor den, in die aller Wahrscheinlichkeit säst nur Angehörige der bisherigen Jnsurgentenarmee Hineinkommen werden, die dann dort auch weiterhin, nur unter anderem Namen, die bewaffnete Macht in Oberschlesien bilden. Wenn man schließlich berücksichtigt, daß es Korfanty gewesen ist, der als eine seiner wichtigsten Bedingungen vor der Zustim mung zum Räumungsabkommen eine Amnestie verlangt hatte, während von deutscher Seite mit vollem Recht gegen einen solchen Plan von vornherein Widerspruch erhoben wurde, so erkennt man ohne weiteres, daß der ganze Amnestieerlaß nur ein neues Entgegen kommendes französischen Generals gegen den polnischen Bandenführer und eine neue Hintansetzung der deutschen Forderungen bedeutet. Alle die ungezählten Schandtaten der Insurgenten, die so viel Opfer an deutschem Gut und Blut gefordert haben, sollen also ohne Sühne bleiben, während für die Deutschen, denen derartige Verbrechen nirgends zur Last gelegt werden können, die Amnestie natürlich völlig be deutungslos ist, denn wer nichts begangen hat, der braucht keine Begnadigung. Die anscheinende Unparteilichkeit, mit