Volltext Seite (XML)
Uhr Ris- Uhr rich- von lung Uhr l^ai. ilben -eise sen: nicht 1150, 750 > bis acht- 450 t gc- iib e: 650 hsten 1150, und und der: 750 älber 800 nmel 450, hafe) der Jahr 1600 ent- bis chafe IIIIII e lchen bei- r di« stei. dieses 'ruck. ' und in NW c alt, Ne ufe« k» ndt. verk. «l» He z.evtl. 4142 ^eten. mann ^gend Um rn die erbet. VikdmfferZWblatt Fernsprecher Wilö-ruff Nr. 6 Wochenblatt fÜk Wlssdmff UNd ^MgLgLNd Postscheckkonto Leipzig 286^4 Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Festtage nachmittags S Lthr für den folgenden Tag. Bezugspreis bei Selbstabholung monatlich 4 Ml., durch unsere Austräger zugetragen in der Stadt monatlich 4.4V Ml., auf dem Lande 4.S0 Ml., durch die Post bezogen vierteljährlich 13.50 Ml. mit Zustestungsgebühr. Alle Postanstalten und Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. Zm Falle höherer Gewalt, Krieg oder sonstiger Betriebsstörungen hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung der Zeituna oder Kürzung des Bezugspreises. , , * —— Erscheint s Dieses Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Amtsgerichts Wilsdruff, des Stadtrats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlicher Schriftleiter: Herman« Lässig, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. dem Jahre 1S41 Insertionspreis 4 Ml. für die 6 gespaltene Korpuszeile oder deren Naum, Lokalpreis pfg., NeNamen 2.SV Mk. Bei Wiederholung und Zahresauftrag entsprechender Preisnachlaß.' Bekanntmachungen im amtlichen Teil (nur von Behörden) die 2 gespaltene Korpuszeile Z Ml. Nachweisungs-Gebühr SO pfg. Anzeigenannahme bis vormittags -10 Llhr. Für die Nichtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Zeder Nabatt- anspruch erlischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Nr 123 Sonntag den 29. Mai 1921. 80. Jahrgang. Amtlicher Teil. Verkehr mit Milch. Auf Grund der Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft über den Verkehr mit Milch nom 30. April 1921 und der Ausführungsverordnung des sächsischen Wirtschaftsministeriums vom 23. Mai 1921 — 770 VI.^V 1 — wird zur Aufrechterhaltung der Milchoeriorgung in dec Uebergargszeit für den Kommunalverband Meißen-Stadt und -Land folgendes bestimmt: I. ES ist nach der Verordnung über den Verkehr mit Milch vom 30. April 1921 verboten: 1. Vollmilch, Magermilch und Sahne in gewerblichen Betrieben zur Herstellung von anderen Erzeugnissen als von Butter und Käse zu verwenden; 2. Vollmilch und Sahne in Konditoreien, Bäckereien, Gast-, Schank- und Speise- wirtschaflen sowie in Erfrischungsräumen zu verabfolgen; 3. Sahne in den Verkehr zu bringen außer zur Herstellung von Butter und Käse in gewerblichen Betrieben und außer zur Abgabe an Kranke und Krankenanstalten auf Grund amtlicher Bescheinigung; 4. geschlagene Sahne (Schlagsahne) oder Sahnenpulver herzustellen; 5. die Verarbeitung von Vollmilch zu Käse mit mehr als 20 Fettgehalt in der Trockenmasse. >1. Kuhhaltende Betriebe, Molkereien, Gemeinden und Personenvereinigungen, die bisher gewonnene oder gesammelte Vollmilch zur Frischmilchversorgung geliefert haben, haben bis auf weiteres eine ihrer bisherigen Lieferung entsprechende Vollmilchmenge zu einem der Marktlage entsprechenden Preise nach dem bisherigen Absatzort an zugelassene Wiederverkäufer (Molkereien, Händler) oder bezugsberechtigte Verbraucher zu liefern, so weit die Vollmilch nicht für den Eigenbedarf der Milchlieferanten benötigt wird. Als bisheriger Empfangsorl gilt der Ort, an den die letzten Lieferungen im März 1921 erfolgt sind. III. Der Handel mit Milch ist nach dec Ausführungsverordnung des sächsischen Wirt schaftsministeriums vom 23. Mai 1921 auch weuerhin nur mit einer besonderen schrift lichen Erlaubnis zulässig, die auf Antrag erteilt und aus berechtigten Gründen zurück gezogen werden kann. Die Entscheidung über die Erteilung, Versagung und Zurück ziehung der Milchhandelserlaubnis bleibt dem Kommunalverband Meißen Stadt und Land Vorbehalten; sie wird jedoch für die Städte Meißen, Nossen, Lommatzsch Wilsdruff und Sicbenlehn, sowie für die Gemeinden Weinböhla, Coswig, Brockwitz, Sörne witz, Kötitz, Niederau, Meisatal, Grumbach, Korbitz, Lercha und Scharfenberg, den Gemeindebehörden insoweit übertragen, als es sich um den Milchverkauf iu ihren Orten handelt. Die bisher erteilten Genehmigungen zum Aufkauf von Milch behalten bis auf weiteres ihre Gültigkeit. Kuhhalter, die außer selbstgewonnener Milch auch die Milch anderer Erzeuger mit zum Verkauf bringen, sind als Händler anzusehen und be dürfen ebenfalls der Milchhandelserlaubnis. Die Milchhändler, die den Verkauf außer halb eines festen Geschäftslokales betreiben, haben den Ausweis beim Milchverkauf stets bei sich zu führen. IV. Die Gemeinden, in denen der Vollmilchbedarf der Gesamtbevölkerung nicht ausreichend gedeckt ist, haben auf Grund der Ausführungsverordnung des säch sischen Wirtschaftsministeriums vom 23. Mai 1921 geeignete Anordnungen zu treffen, damit der Bollmilchbedarf der besonders milchbedürftigen Personenkreise vorweg befriedigt wird, bevor an andere Personen Vollmilch abgegeben werden darf. Dabei dürfen je Kopf und Tag höchstens stchergestellt werden: für Kinder im I. und 2. Lebensjahre und stillende Frauen I Liter Vollmilch, „ Kranke auf Grund amtlicher Bescheinigung bis zu . „ „ „ „ Kinder im 3. und 4. Lebensjahre und Schwangere in den letzten 3 Monaten vor der Entbindung „ , Kinder im 5. dis 12. Lebensjahre und Personen über 65 Jahre '/, „ Diese Anordnungen (Milchabgabe gegen Karten oder auf Kundenliste, Vorweg belieferung bis zu bestimmten Tagesstunden und ähnliches) haben sich nach den örtlichen Verhältnissen zu richten und können durch die Vorstände der Gemeinden erfolgen. ' V. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden nach Z 10 der Verordnung über den Verkehr mit Milch vom 30. April 1921 mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Erzeugnisse erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Meißen, am 27. Mai 1921. un Nr. 452 11 0. Kommunalverbaud Meißen-Stadt und -Land. Wegen Mafsenschutt wird der Dorfweg in Klipphausen vom Gasthof bis zum Gemeindehaus vom 30. Mai bis 1. Juni d. I. gesperrt. Der Verkehr wird über Sachsdorf gewiesen. Klipphausen, am 27. Mai 1921. 4I»0 Der Gemeiadevorstand. Rindfleisch Sonntag den 2S. Mai 1821 von vor- mittags 9 Uhr ab. Wilsdruff, am 28. Mai 1921. Der Stadtrat. Kleine Zeitung sür eilige Leser. * Die Konferenz in Boulogne soll voraussichtlich Anfang Juni stattfindcn. * Das zwischen Deutschland und China abgeschlossene Ab kommen bestimmt, daß in Kürze ein Freundschasts- und Han delsvertrag folgen soll. * Durch Verordnung des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft ist die Einfuhr von Frischmilch, Mager milch und Molken aus dein Auslande mit dem 1. Juni 1921 frcigegeben. * Die neue Vorlage zur weiteren Erhöhung der Fern sprechgebühren ist jetzt dem Reichsrat zugegangen. Si« soll noch vor der Sommerpause vom Reichstage verabschiedet werden. * Der englische Botschafter soll in Paris die Zurückziehung der französischen Truppen aus Düsseldorf, Ruhrort und Duis burg gefordert haben. * Im englischen Unterhaufe beschwerten sich mehrere Parla mentsmitglieder über die Unterstützung der irischen Bewegung aus Amerika. * In Christiania ist ein großer Arbeiterftreik auSgebrochen. Nur wenige Zeitungen erscheinen. Das Vertrauensvotum. Als unzweifelhafter Sieger ist der französische Minister präsident aus den lang hingezogenen Kammerdebatten über seine auswärtige Politik hervorgegangen. Rund 400 Stimmen haben sich für, 160 Stimmen gegen ihn erhoben, und die Kammer hat damit ausgesprochen, daß das von Deutschland angenommene Londoner Abkommen als das Minimum anzusehen sei, das die Sicherheit und die Wiedererhebung Frankreichs unerläßlich garantiere. Sie vertraue darauf, daß die Regierung durch die streng über wachte Entwaffnung Deutschlands und durch die von Deutschland anerkannte restlose Bezahlung der Schuld das Recht Frankreichs durchsetzen, daß sie entsprechend ihren Erklärungen die unmittelbare Anwendung der Sanktionen verlangen werde, salls Deutschland gegen die von den Verbündeten unterzeichneten Verpflichtungen des Lon doner Abkommens verstoße. Die Kammer vertraue schließ lich auch darauf, daß die Regierung in der oberschlesischen Frage die strikteste und loyalste Ausführung der Bestim mungen des Versailler Friedensverttages nach seinem Geiste wie nach seinem Buchstaben sichern werde. Mil diesem Votum in der Tasche wird nun Herr Briand seine Verhandlungen mit Lloyd George wieder aufnehmen. So sieht also die „maßvolle" Richtung aus, die in Frankreich augenblicklich die Oberherrschaft hat. Was man dort mit einer loyalen Ausführung des Versailler Frie densvertrages für vereinbar hält, das haben uns die Er fahrungen der letzten Wochen mehr als deutlich gezeigt. Wenn die Franzosen sich über diese Dinge schon mit ihren eigenen Verbündeten nicht verständigen konnten, wenn sie von ihnen sich so schwere Vorwürfe über ihr Verhalten -n Oberschlesien machen lassen mutzten, so wird eine Über einstimmung zwischen ihnen und uns auf diesem Gebiete gewiß niemals möglich sein. Das muß jetzt um so lauter, um so entschiedener betont werden, je geflissentlicher Herr Briand die neue Reichsregierung gegenüber ihrer Vor gängerin zu rühmen fortfährt. Keineswegs darf dieses Lob dazu führen, daß die öffentliche Meinung in Deutsch land sich einer Täuschung darüber hingibt, als könnten daraufhin die deutsch-französischen Beziehungen schon als gebessert gelten. Davon kann ernstlich keine Rede sein; Hai doch Herr Briand sogar angekündigt, daß Deutschland auch die Kosten für die Mobilmachung des Jahrganges 1919 :u tragen haben werde, womit das gleiche natürlich auch sür die Zeit zu gellen hätte, in der er diese 200 000 Mann an der Grenze der Ruhr stehen zu lassen beabsichtigt. Und Frankreich denkt offenbar auch gar nicht daran, die Mai- Sanktionen nach der Annahme des Ultimatums durch Deutschland wieder rückgängig zu machen, was England eingestandenermaßen für selbstverständlich hält. Es zieht seine Truppen nicht nur nicht aus den neu besetzten Städten '»rück, sonder« läßt sich in den Vorbereitungen, die auf die Absicht eines dauernden Aufenthalts dieser Besatzungen Hinweisen, nicht im geringsten stören. Und was Ober schlesien betrifft, so gedenkt Herr Briand seine Verschlep pungspolitik offenbar mit ungeschwächten Kräften forizu- setzen, denn er geht darauf aus, Juristen und Techniker m berufen, die die Lage prüfen und Vorschläge formulieren rollen, um eine Lösung gemäß den Bestimmungen des Friedensverttages zu erleichtern. Er sprach allerdings zum erstenmal auch öffentlich von Sorgen, die ihm die ge planten Entscheidungen in wirtschaftlicher Beziehung be reiteten. Das oberschlesische Industriegebiet arbeite für sie ganze Welt. Man wolle deshalb in vielen Landern, sie Polen nicht ungünstig gesinnt seien, verhindern» daß unerfahrene Leitung die reiche Industrie vernichte. Die industrielle Durchdringung sei so, daß diese Befürchtungen gerechtfertigt seien — womit also durch die Blume aner kannt wird, daß den Polen die nötigen Eigenschaften für sie pflegliche Behandlung der oberschlesischen Industrie abgesprochen werden müssen. Das klingt wie eine Kon zession an den Standpunkt, den England und Amerika in der oberschlcsischen Frage einnehmen. In Wirklichkeit sind diese Worte diktiert durch den Inhalt des Geheim- vertrages, der zwischen Frankreich und P o - len,über Oberschlesien zweifellos abgeschlossen worden ist. Danach yat Franrrercy ftcy verpsucytei, Polen zu r^ver- schlcsien zu verhelfen, während die Polen sich damit ein verstanden erklären, daß Frankreich die wirtschaftliche Lei tung des Industriegebietes übernimmt. Das Spiel mit verteilten Rollen, das zur Ausführung dieses Geheim vertrages für nötig befunden wurde, ist jetzt ja auch schon mit voller Klarheit zu übersehen. Eine feine Sorte von .Gerechtigkeit", für die nun auch England und Italien sich vergeben sollen! Bevor er sein Vertrauensvotum bekam, hatte Herr Briand noch ein hitziges Wortgefecht mit dem früheren Finanzminister Klotz zu bestehen, der die französisch-eng lischen Beziehungen durchaus vor der Abstimmung geklärt wissen wollte. Der Ministerpräsident konnte jedoch di« mehr oder weniger versteckten Angriffe gegen England mit einigen derben Schlägen abweisen, ebenso den Versuch des früheren Kriegsministers Lefevre, die Debatte noch weiter in die Länge zu ziehen. Bis auf weiteres also ist er auf der ganzen Linie Sieger geblieben. Oie Polen in Kaiiowih. Sechs englische Bataillone angekündigt. Die Nachricht, daß die Engländer mit ihrem Eingrei fen in Oberfchlesien nach dem Versagen der Franzosen ernst machen wollen, hat ersichtlich dämpfend gewirkt, wen» auch die polnischen Angriffe andauern. Die Linie Deschowitz—Leschnitz—Annaberg—Groß-Steine wird vom deutschen Selbstschutz gehalten. Ein weiteres Vor gehen der Deutschen ist nicht vorgesehen. Die polnischen An griffe dauern an. Aus dem Kreise Pleß, in dem bisher chao tische Zustände herrschten, wird die Wiederkehr geordneter Verhältnisse gemeldet. Zwischen Jamm und Rosenberg versuchten die Polen aus dem Walde über Albrechtsdorf vorzugehen, sie wurden aber vom deutschen Selbstschutz zurückgewiesen. Es liegen Nachrich ten vor, daß die Insurgenten stärkere Banden bei Groß-Streh- litz vereinigt haben. Ein starker polnischer Angriff auf Lands berg wurde zurückgeschlagen. Bei Zernbowitz ist polni che Artillerie ausgetreten, zwei 10,5-Zentimeter-Geschütze der Polen wurden festgestellt, welche Radau und Lenke beschossen. Südlich Cosel links der Oder bis Ratibor lebhaftes Maschinengewehtt-uer der Insurgenten. In Kattowitz selbst stehen die fast mitten in der Stadt, nämlich an dem bekannten Wilhelmplatz, wo sich auch die großen Verwaltungsgebäude des Berg- und Hüttenmännj. schen Vereins befinden. Dort haben sie Geschütze ausgefahren und beherrschen von dort aus die Hauptstraße, die den ganzen Ort bis Schoppinitz von einem Ende zum anderen durchläuft. Ein Berichterstatter meldet: Die deutschen Freiwilligen sind teils in Zivil, teils in alter deutscher, teils iu englischer Khaliunisorm. Alle tragen das Eiserne Kreuz. Die zahlrei chen unlauteren Elemente in den Freikorps sind teil der über-