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Ta« Amts« Nr. 284 I Dienstag de« S. Dezember 1919 j 78. Jahrg Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Lahre HS41. o« /MIUdnift«r Tageblatt' erschein« «LgNch, ml« Rusnahme der Sonn, und Festtag«, abends ü Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Seibstabholun, »on der OruSerei wbchenilich pfg., monatlich Pf«., vtettellöhrllch Ml.; durch unsere «usträger zugettagen monatlich pfg., VIertelsLhrlich Ml.; bei den deutschen Postanstalten vierteifllhrllch Ml. ohne Zustellungsgebühr, «le Postanstalten, Postboten sowie unsere «ustrüger und «eschüstssteNe nehmen iederzeii Bestellungen entgegen. / Zm Zolle höherer Sewall — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Storungen der Betriebe der Zettungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — ha« der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung »der Nachlieferung der Zettuna oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner ba« der Insenni In den obengenannien Zöllen leine Ansprüche, falls di« Zeitung »erfpöte«, in beschrönliem Umfange oder nichi erscheint. / ckinzel. »erlaufsprei« der Nummer 10 pfg. / Zuschrlsten find nicht persönlich ,« «dreisteren, sondern an den Derlag, die Schrtstleitung »der di« Seschöstsstelle. / Lnonpm« Iusthrtsten bleib«» unberückstchtigt., BurUner Derttetun,: B«rlin SW.4». Znsertionoprels pfg. für »le «-gespaltene Korpuszelle oder deren Nimm, Lolalprei« Pfg., ReNamen pfg., alles mt! Teuerungszuschlag. Z «raut und tabellarischer Sah mit Aufschlag. Bet Wiederholung und Zahresun. 'hen entsprechender Nachlaß. Belanntmachungen im amtlichen Teil snur »on Behör. n, die Spaltzette so pfg. bez. pfg. / Nachweisung«- und Offertengebühr ro bt». pfg. / Telephonische Zsseraten-Aufgabe fihließi sedes ReNamattonsrecht aus. / Anzeigenannahme bi« 11 Uhr vormittag«. / Bettagengebühr das Taufend- Ml., 1r die postauflag« Zuschlag. -- Für da« Srlchelnen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plötzen wird leine Sewöhr geleistet. / Sttitte piahvorschrist Ausschlag ohne Rabat«. / Sie Rabattsöhe und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen Z0 Tagen Sülttgleit; löngere« Ziel, gerichtliche «Anziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeim» preifes. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend al« Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfönger innerh.» Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Amtsgericht und den Stadtrat ;« Wilsdruff rentamt zu Dbaraudt. L«ip,i, M. M«»«. für die Amtshauplmannschaft Meitze«, für das s,N,« sülpie für das Forst» Amtlicher Teil. Die in der Verordnung vom 12. Mai d. I. (Sächsische Staatszeitung Nr. 112 vom 20. Mat 1919) festgesetzten Breunholzpreise werden auf Grund der Verordnung des Arbeit-Ministeriums vom 6. November 1919 (Sächsische StaatSzeitung Nr. 256 vom 7. Nov. 1919) abgeändert und festgesetzt wie folgt: I. Für Brtnnschrite Nadelholz gut „ wandelbar Laubholz gut, hart . „ weich . . , wandelbar, hart ,, ,, weich .... , Brennknüppel und Zacken Nadelholz gut „ wandelbar . . Laubholz gut, hart . . . „ , weich . . wandelbar, hart „ „ weich „ Asimeter Nadelholz Laubholz 2. Für Langhaufen von durchschnittlicher Beschaffenheit und Stirnfläche von 1 ym: 30.— 25.— 38.— 30.— 82.— 25.— 25.— 20.— 35.— 30.— 30 — 22.— 17.— 20.— Mk. ff V mit einer für die 1. Klaffe (bis 4 in Länge) 10.— Mk., „2. , (4-5 m „ ) 20- ,, „ 3. , (5—6 m „ ) 30.— „ „ 4. , (über 6m „ ) 40.— st V 3. Für Abraumreisig und Stockholz: a) Kiefer-Abraum-Reistg 2,50 Mk. Fichte- ,, „ 1,70 , b) Die Preise für Laubholz-Abraumreisig werden nach dem Derbholzinhalt der Abraumreisighaufen berechnet; sie betragen für je 1 ^m Stirnfläche in der 1. Klaff« (Laubholz-Abraumreisig ohne Derbholztnhalt) 3,50 Mk. 2. Klaffe (Laubholz-Abraumreisig mit l/g rm Derbholzinhalt) 8,50 Mk. 3. Klaffe (Laubholz-Abraumreisig mit V2 rm Derbholzinhalt) 16,— Mk. 4. Klaffe (Laubholz-Abraumreisig über V2 rm Derbholzinhalt) 25,— Mk. c) Für Brennreiflg in Wellen von 0,7 m Gebundlänge und 1 m Umfang oder von gleichem Rauminhalt (z. B. Im lang und 0,85 m Umfang): für hartes Laubholz 30.— Mk. für weiches Laubholz 25.— Mk. für Nadelholz 25.— Mk. je Hundert. ch Als Preis für Stockholz wird für 1 rm gerodete Laubholzstöcke 18 Mk., für^ gerodete Nadelholzstöcke 15 Mk. festgesetzt. Diese Preise gelten als Höchstpreise und sollen für alle nach dem 1. November getätigten Verkäufe, soweit bei denselben nicht schon rechtsgültige Vereinbarungen niedrigerer Preist vorlitgen, gelten. Dresden, am 2. Dezember 1919. 945 Die Kreishauptmauuschast als KreiSbrennholzstelle. Fettoerteilung. Auf den Abschnitt 2 der LandeSfettkarte sowie auf dir Krankenbutterkarten werden auf die Zeit vom 8. bis 14. Dezember 1919 80 Gram«? Butter ausgegeben. Außerdem werden für jeden Dersorgungsberechtigten und Selbstversorger des KommunaloerbandeS Meißen-Land auf Reihe II Abschnitt I der AuSlandsfettkarte 35 Gramm Kunstspeisefett verteilt. Der Preis für das Pfund Kunstspeisefett beträgt 5,40 Mk. Meißen, am 6. Dezember 1919. Nr. Ick 81 II O irn Kommunalverband Meißen Land. Pachteinigungsamt betreffend. Nachdem der von den städtischen Kollegien erlassene 1. Nachtrag zur Ordnung für das Einigungsamt der Stadt Wilsdruff vom 29. März 1919 aufsichtsbehördliche Ge nehmigung gefunden hat, wird er hiermit bekannt gemacht. Wilsdruff, am 6. Dezember 1919. Der Stadtrat. 1. Nachtrag zur Ordnung für das Einigungsamt der Stadt Wilsdruff vom 29. März 1919. Das Einigungsamt entscheidet auch über Streitigkeiten, die sich aus der Anwendung der ZH 1 bis 3 der Kleingarten- und Kleinpachllandordnung vom 3l. Juli 1919 ergeben, und übt die dort in Z 6 Abs. 2 gegebenen Befugnisse aus. 8 2. Die Beisitzer des nach Z 1 tätig werdenden EinigungSamteS sPachtelnigaugsamt) und ihre Stellvertreter werden in sinngemäßer Anwendung von Z 2 der Ordnung vom 29. März 1919 je zur Hälfte dem Kreise der Kleingärtner und Grundstücksbesitzer entnommen. Wilsdruff, am 13. November >919. iri? (I>. 8.) Der Stadtrat. (1^8 ) Die Stadtverordneten. gez. Küntzel, Bürgermeister. gez. Oberl. Kantor Hientzsch. WWW der StmtWtm in der Wucher MetaWOie. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Nach einer Pariser Meldung erhält Deutschland zur Be antwortung der Forderungen der Alliierten eine Frist bis rum 8. Dezember. * Reichswehrminister Nosk« gibt bekannt, daß die Baltikum- truppen nicht als fahnenflüchtig erklärt werden sollen. . * Der Parteitag der Unabhängigen bat den Anschluß an die Bolschewisten beschlossen. * Auf den Kieler Werften wurde durch Abstimmung der Arbeiter die Akkordarbeit wieder eingeführt. * Wie von zuständiger Seite erklärt wird, steht der Erlaß der Anordnung detr. die Festsetzung einer Höchstgrenze für Mietzinssteigerungen unmittelbar bevor. * Der Oberste Rat hat dem Wunsch Österreichs zugestimmt, dab Staatskanzler Renner persönlich die Lage Österreichs in Paris darstelle. * Der Oberste Rat bat den Polen die Provinz Ostgalizien Mgesprochen. " Das amerikanische Repräsentantenhaus hat einen Anttag eingebracht, in dem der Kriegszustand mit Deutschland für beendigt erklärt wird. * Die lebten Meldungen aus Washington besagen, der Zu stand Wilsons iei derart, dab er als regterungsunfähig zu be trachten sei. MoSk«n. Der Hauptschuldige an der Ermordung der Zarenfamilie, Jachontow, wurde von dem Sowietgerlchl M Perm zum Tode verurteilt und bingerichtet. » Unrat. Randbemerkungen zum Marloh-Prözeß. Noch bevor daS Urteil im Marloh-Prozeh gesprochen war, erhielten wir folgende Rand glossen zu den Verhandlungen vor dem Kriegsgericht: Wenn man jetzt die Verhandlungen aus dem Marloh- Prozeß verfolgt mit dem für deutsche Verhältnisse ganz unerhörten Schmutz, den sie zutage sördern, so kann man wohl begreifen, daß die Eingeweihten eine gewiss« Scheu davor empfanden, mit diesen Dingen vor die Öffentlichkeit zu treten. Trotzdem wäre es besser gewesen, die Militär» justiz hätte auch in diesem Falle rascher gearbeitet — um so weniger Zeit wäre den Männern geblieben, die durch aus den furchtbaren Tatbestand verdunkeln, die Wahrheit „frisieren*, den Staat wieder einmal retten wollten, wo doch allenfalls nur ein Mittel noch helfen konnte: die rücksichtslose Aufdeckung der Vorgänge, die zu dem schreckensvollen Drama in der Französischen Straße ge führt haben. Es ist anders verfahren worden; mil dem Erfolg, dab das Unglück einen ganz unabsehbaren Umfang angenommen hat. Man mutz unterscheiden: was am 11. März im Hofe der Französischen Straße 32 passiert ist, und was sich nachher zugetragen hat. Mit Recht ist gesagt worden, datz man die Ereignisse jenes Tqges nicht vom Standpunkt ruhiger Zeiten aus beurteilen dürfe, wie sie jetzt ja einiger maßen wiedergekehrt find. Damals tobte wilder Aufruhr durch die Straßen der Reichshauptstadt, kein Mensch war lewes Levens sicher, und was an sogenannter bewaffneter Macht zur Verfügung stand, das mutzte sich auf Schritt und Tritt gegen ein ebenso wohlorganisiertes wie von brudermörderischem Fanatismus erfülltes Verbrechertum mühsam behaupten. Waren die Spartakisten auch aus dem Innern Berlins bereits zurückgedrängt, so hatten sie sich doch im Osten neue Trutzburgen geschaffen, die gebrochen werden mußten, wenn der entsetzliche Terror mit Stumps und Stiel ausgerottet werden sollte. In diesem Zeitpunkt fiel die unglückselige Geschichte mit der aufgelösten Volks» marinedivision, das Mißverständnis, daß sie im Begriff stehe, sich von neuem zusammenzufinden und die Reihen der Regierungsgegner zu verstärken, während Oberst Reinhard, der von Noske Beseh! erhalten hatte, die Sicher heit in Berlin wiederherzustellen, kaum wußte, wo er die Mannschaften für den allernotwendigsten mili äris.hen Dienst nur hernehmen sollte. So kam es, daß Befehle erteilt wurden, bevor die Sache genügend geklärt war, daß Männer mit ihrer Aus führung betraut wurden, Lie man in ruhigeren Zeiten, oder wenn die Möglichkeit zu besserer Ausleje gegeben gewesen wäre, schwerlich an dieser Stelle verwendet hätte, daß ein namenloses Durcheinander Platz griff, wo nur kaltes Blut die Situation gemeistert hätte. Das alles sind mildernde Umstände, die unter keinen Umständen außer acht gelassen werden dürfen, wenn die Verantwort lichkeit für das Gemetzel vom 11. März festgestellt wird. Daß sie aber nicht ausreichen, um etwa einen Freispruch zu rechtfertigen, scheint nach den Prozeßberichten, an die man sich halten muß, autzer Zweifel zu stehen. Von der Urmarteilichkeit. von der Unabbänaiakeit des Gerichtes