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ilMufferTageblatt Nr. 257 Donnerstag den 6. November 1S1S 78. Jah g Amtlicher Teil lem^ Nr. 1052 b 11 L. Komm««alverband Meitze« Stadt und Land. «54 ff. r-- nslrops'e raß -I'. Dresden, am 1. November 1919. «58 Dir kitten WW, Anzeigen ki; 10 Ihr narniittag; anfzugeken Pchmnn nn!> Zimermnn mr dm WOihNMSsW für nrur rdr «ml z ftin. hmischk» Hag der challrig« ir Arb?!! it. Tie keit ver- var ein kette gk- !atoriun< 'er dem n «nein ntenfrnn ,enstände betäub kte an§ Sla-I-' gek lle »- öl Mniß i. getreideordnung vom 18. Jam 1919 bestraft. Meißen, am 1. November 1919. Rückgabe von Gegenständen aus den besetzt gewesenen Gebieten Deutsche Restitutionsstelle in Frankfurt/Main, Gutleutftraße 8, Miefern Diese Stelle ist mit der Rückführung der Sachen nach Frankreich und Belgien der Gebührensätze, wenn er bald darauf die Annahme von Wertbriefen und Paketen sperren, von Telegrammen und Ferngesprächen auf wirklich dringende Angelegenheiten be schränken muß? Früher setzte die gesamte Verkehrs- oerwaltung ihren Stolz darin, mit immer stattlicher an- schwellendeu Zahlen auswarteu zu können; heute sind wir soweit, daß alles getan werden muß, um den Verkehr mit sanfter oder auch mit unsanfter Gewalt auf das Niveau von Krähwinkel zurückzuschrauben. Dafür haben wir einen ungeheuerlich vermehrten Beamten- und Staats arbeiterapparat, dafür haben wir ein neues Reichs verkehrsministerium, dafür Beiräte und Ausschüsse aller Wegen und Stegen, parlamentarische und unparla mentarische, lokale und zentrale, bezahlte und unbezahlte — kurz, alles haben wir, was ein Menschengehirn nur ersinnen kann, um die Verwaltung schwerfällig ru machen, sie zu hemmen und schließlich bis zur Unfähigkeit lahm zulegen. Es gibt Leute, die die Schuld an diesen traurigen Zuständen auf den Niedergang unserer Eisenbahnwerk stätten schieben wollen, wo immer noch, trotz allem, was dagegen geschehen ist, nur mit Unlust gearbeitet wird, so daß wir wohl bald mehr Lokomotiven und Wagen in den Reparaturwerkstätten haben werden als zur freien Ver fügung der Verkehrsbebörden. Und man drängt nach Wiedereinführung der Akkordarbeit, nach besserer Aus nutzung der Arbeitszeit, man macht diese und jene Vor schläge, die indessen zumeist an Äußerlichkeiten haften bleiben, und höchstens, wenn sie durchgingen, wie ein Tropfen auf einen heißen Stein wirken würden. Seien wir doch ehrlich und geben wir doch offen zu, was in Wahrheit diese ganze Misere verursacht hat: mit dev Politik in den Betrieben hat der Geist der Sabotage, der Obstruktion, der passiven Resistenz seinen Einzug in die 472 8rk.7- Reichsverivertungsamt, Landesstelle Sachsen. usivä^ walss' gen el»' zur Nr. 1696 a V. Die Amtshauptmannschast. 2. Bei der Ablieferung sind der Restitutionsstelle zur Durchführung der Rücklieferung, ^tit möglich, mitzuteilen, s) Ort und Zeit der Inbesitznahme, d) der Name des früheren Besitzers oder, falls der Name nicht bekannt ist, a) alle Umstände, die zur Ermittelung des früheren Besitzers dienen können. » 3. Die Ablieferung kann ohne Angabe des Namens der abliefernden Person erfolgen. ,!° Angabe des Namens ist aber wegen der etwa notwendigen Rückfragen dringend er- Ucht. Die mit der Restitution beauftragten Stellen werden hinsichtlich der Namen der Ufernden Personen zur Verschwiegenheit verpflichtet. . 4. Ueber die Ablieferung der Gegenstände ist von der Restitutionsstelle auf Wunsch Bescheinigung auszustellen. 5. Wegen näherer Einzelheiten wird von der Restitutionsstelle Auskunft erteilt. flascht' dusche"' Lk's Werkstätten gehalten, wo jetzt mehr politisiert als ge arbeitet wird, wo die Gegensätze zwischen „Noskebrüdern" und Unabhängigen, zwischen Spartakisten und Kommu nisten hart auseinander stoßen, wo man sich die Köpfe Zerbricht um die sogenannte Demokratisierung der Ver waltung, unbelümmert darum, daß man auf dem besten Wege ist, eben diese Verwaltung einfach zu erdrosseln, und wo stets ein neues Schlagwort bereitgehalten wird, sobald das alte seine Zugkraft verloren hat. Wo, um auch das nicht zu vergessen, Vorgesetzte, die eS mit ihrer Pflicht erfüllung ernst nehmen wollen, abgeschüttelt, an die frische Luft befördert werden — von ihren Untergebenen, die den Vorteil auf ihrer Seite haben, daß sie als Masse auftreten können, und wo auf diese Weile auch die letzte Spur von Autorität ausgerottet worden ist, unter den Augen, ja oft sogar unter tätiger Beteiligung der Aufsichtsinstanzen bis hinauf zum ehemals königlichen preußischen Eisenbahn ministerium. Um diesen unsäglichen Zuständen jetzt wieder den Garaus zu machen, dazu gehört eine Riesenkraft, die den heutigen Negierungsmännern auch von ihren besten Freunden nicht nachgerühmt werden kann. Immer tiefer geraten wir in den Sumpf, immer klarer wird die Er kenntnis, daß irgendwann und irgendwo mit der Umkehr begonnen werden muß, wenn nicht bald die ganze Staats maschine zum Stillstand kommen muß. Unser Unglück ist, das kann nicht oft und nicht laut genug wiederholt werden, fo wenig beliebt man sich mit solchen Warnungen auch machen kann — unser Unglück ist die parteimäßige L Handlung von Dingen, die wegen ihrer nationalen Be deutung für die Volksgesamtheit ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Wohls geregelt werden dürsten. Ä?. Verbot der Verwendung von ungekörten Ziegenböcken zur Zucht. Nachdem auf Grund des Gesetzes, die Körung von Ziegenböcken betreffend, vom I. August 1917 ab der Körzwang für die Gemxinden Augustusberg, Bockwen, Brockwitz, Chore«, Daubnitz, Fischer gasse, Gohlis, Hirschfeld, Klosterhäuser, Korbitz, Lommatzsch, Lercha, Neukirchen, Niederau, Niedereula, Niedermeisa, Noßlitz, Nossen, Oberau, Obermeisa, Ockrilla» Questenberg, Rothschön berg, Rüsseina, Sörnewitz, Starbach, Wachtnitz, Weinböhla angeordnet worden ist, wird erneut darauf hingewiesen, daß in diesen Orten zum Decken der vorhandenen Ziegen nur solche Ziegenböcke verwendet werden dürfen, die als zucht lauglich erklärt (angekört) worden sind. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 50 Mk. bestraft. Das Verkehrselend. Ungewöhnlich früh ist der Winter diesmal ins Lank gramen — es scheint so, als wenn alles sich zusammen- Men wollte, um uns von den heiß ersehnten Segnungen ü° Friedens immer weiter zu entfernen, statt daß wir Am, nachdem der Waffenlärm längst verstummt ist, nach U nach doch etwas näher kommen. Zu allen andern Am, an die wir uns mit der Zeit gewöhnen mußten, >>"M wir jetzt auch noch die Verkehrsnot in ungleich herein Grade als bisher kennenlernen. Die Einstellung A Personenverkehrs für zehn oder elf Tage ist wirklich ? Entschluß, dessen Radikalismus kaum noch überboten Aden kann. Finanzielle, wirtschaftliche Gesichtspunkte Alen bei solchen Maßnahmen heutzutage gar keine Rolle obwohl ihre tiefeinschneidenden Wirkungen für den Ams nicht nur, sondern für den gesamten Geschästs- lAmr, ja für jeden einfachen Privatmann auf der Hand ^M. Was nützen dem Eisrnbahnminister die schönsten Merhöhungen, wenn er danach keine Züge mehr laufen M kann, was dem Reichspostminister die Aufbesserung Verkauf von Vrenntorf Freitag de« 7. November von 9 -12 Uhr im Verwaltungsgebäude. W such' 8S. Wilsdruff, am 5. November 1919. Der Stadtrat — Ortskohlenstelle. Kleine Zeitung für eilige Leser. 8n ihrer Antwort auf den interalliierten Funkspruch wegen H Verkaufs deutscher Schiffe in Holland im Lahre 1915/16 ^ärte die deutsche Regierung sich bereit» die Frage einem Aiedsgericht zu unterbreiten. Der Zeichnungsbeginn auf die Spar-Prämienanleihe ist aus 'n 10. November festgesetzt worden. 7 Nach Pariser Meldungen wird die Friedenskonferenz am November aufgelöst. ?Der Rücktransport der deutschen Kriegsgefangenen aus Mreich bat nun endlich begonnen. Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Ürscheint feit dem Jahre 1S41. Kuchenbackoerbot. Zur Erläuterung der Verordnung des Wirtschaftsministeriums vom 24. Oktober 1919 wird folgendes bestimmt: 1. Den Bäckereien ist künftig nur verboten, Kuchen, Torten usw. aus Getreide- mehl, sei es inländischem oder ausländischem, herzustellen. Die Herstellung von Kuchen usw. aus anderem Mehl oder dergleichen ist den Bäckereien von jetzt ab erlaubt. Das unter Aufsicht des Ministeriums hergestellte Mischmehl ist nicht als Getreide mehl im Sinne dieser Vorschrift anzusehen. 2. Konditoreien dürfen Getreidemehl insoweit verarbeiten, als es ihnen von den Kommunalverbänden im Rahmen der Verbrauchsregelung zugewiesen wird. 3 Die Herstellung von Kuchen, Plinsen «sw. in den Haushaltungen ist fortan erlaubt. 4. In Bäckereien, Konditoreien und ähnlichen Betrieben dürfen auch in Zukunst Kuchenteige und Masse«, die außerhalb dieser Betriebe hergestellt sind, nicht ausgebacken werden. 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden auf Grund der Reichs ¬ und e Hände >ier fehl emiW ngen i^ Dutterverteilung. , Auf den Abschnitt 17 der Landesfettkarte werden auf die Zeit vom 3. bis 9. No- ^ber 1919 50 § Butter an die Versorgungsberechtigten ausgegeben. Die Krankenbutterkarten werden gleichfalls mit 50 Butter beliefert. . M e i ß e n, am 3. November 1919. L85 11O. Kommunalverband Meitze« Land. Nach dem Friedsnsoertrage ist Deutschland zur Rückgabe von Gegenständen aller verpflichtet, die aus den besetzten Gebieten fortgenomwen oder daselbst beschlagnahmt sequestriert worden sind und auf deutschem Gebiete festgestsllt werden können. Es im deutschen Interesse, dis Rückgabe möglichst bald zu bewirken. Die Rückgabe von und Maschinen erfolgt in einem bereits geregelten besonderen Verfahren. Es Mt sich nunmehr darum, auch dis Rücklieferung beweglicher Sachen anderer Art, wie ^ntbch die Rücklieferung von Hauseinrichtungsgegenständen, Kunstgegenständen, Wert eren und Geldern möglichst zu beschleunigen. Personen, die im Besitz solcher Sachen dis sich aber aus irgendeinem Grunde im Zweifel darüber befinden, ob sie gegebenen- den rechtswirkenden Erwerb des Eigentums einwandfrei nachweisen können, und die ^alb auf die Erörterung der Frage einer etwaigen Entschädigung verzichten wollen, i^en zur Vermeidung späterer Weiterungen und Unannehmlichkeiten guttun, die alsbaldige Aabe der Sachen zu ermöglichen. An die Beteiligten ergeht demnach folgende dringende Forderung: ,, 1. Wer Gegenstände der bezeichneten Art (mit Ausnahme von Tieren und Maschinen) wird auigifordert, diese Gegenstände bis zum 15. Dezember d. I. an die S sl* ff 24- 16- jähk'^ Inserlionspre!« Pfg. für die «-gespaltene Korpuszelle oder deren Naum, Lokalpreis Pfg., ReNamen psg., alles mlt Teuerungszuschlag. Z. traub und tabellarischer Satz mit 50°/ Ausschlag. Bei Wiederholung und Iahresun. -tzen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen lm amtlichen Teil inur von Behör. 'N die Spaltzelle so Pfg. bez. Pfg. / Nachmessung», und Offertengebühr ro be». Pfg. / Telephonische Inferaten-Aufgabe schließt jede» Reklamationsrecht au«. -- Anzeigenannahme bi« 11 Uhr vormittag«. / Beilagengebühr da« Tausend Ml., tr die Postauflage Zuschlag. / Für da« Erscheinen der Anzeigen an bestimmte« Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. / Stritte Platzvorsihrlst Ausschlag ohne Rabass. / Oie Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen so Tagen Gültigkeit; längere« Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung de« Brutio-Zeilen- preise«. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es al« vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger lnnerh. S Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Alidruffer Tageblass- erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und A abend« a Uhr für den folgenden Tag. / Bezug«pre!« bei Selbstabholung ' ss Druckerei wöchentlich Pfg., monatlich Pfg., vierteljährlich Ml.; fasere Austräger zugetragen monatlich Pfg., vierteljährlich Ml.; /deutschen postanstaiten vierteljährlich Ml. ohne Zustellungsgebühr. Manstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen ^Bestellungen entgegen. / Im Faste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Mlcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der MUngseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung (sachiieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezugspreises. Ferner Inserent in den obengenannten Fällen leine Ansprüche, fasts dir Ai verspätet, In beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzel- Mkei« per Rümmer 10 pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu sondern an den Verlag, die Schristleitung oder die Geschäftsstelle. / -"leZuschriften bleiben unberücksichtigt., Berliner Vertretung: Berlin SW.4». Meißen, am 3. November 1919. «56 die Amtshauptmannschaft Meitze», für Las «Ml Wusdrutt eu. samie für das Füllst- Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff reutamt zu Tharandt. P»,<!»<».N-. -»«>. tsbeM telsjpüi beraub pfen iiv stnd.^ e«