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stattlich -i gerust» »dmfferAM« r. 5-ii en bei! »er M >en; b Barr-» s S»s" Ltpx<l> eker-l " die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Amt WUSdruff Nr. s. sümie für das ^arft' 78. Jahrg Mittwoch den 22. Oktober 1919 Amtlicher Teil Pfg. für 1-Pfund-Brot im Gewicht von 70 bis 75 Gramm Semmel 1 Krotversorgung Nr. 1112 II L. Kommunalverband Meitze« Stadt und Land. SS8 ) Nr. 1113 11L. Kommunalverdand Meitze« Stadt n«d Land. sss 4 1 408 Der Bürgermeister. Wilsdruff, am 21. Oktober 1919. 2) beim Wilsdruff, am 21. Oktober 1919. Der Stadtrat. 4S7 d) beim elbe 77 c) beim 20 für Weizenmehl: Pfg. für 1 Pfg. für 1 Verkauf von Brenntorf und Rohkohle 5 Donnerstag den 23. Oktober von 9—12 Uhr im Verwaltungsgebäude. 40S sie nach dem letzten vierteljährlichen Durch- von wöchentlich über 20 bis 25 Zentner 20 10 sie nach dem letzten vierteljährlichen Durch- von wöchentlich über 15 bis einschließlich 725 500 300 250 60 // 725 500 300 250 // 2 4 6 // Bezugszeit für Kraftstrom mit noch bis 4 Uhr nachmittags vom 20. September 1919 wird Ar ein » 76 55 38 23 19 Die Ueberlastung des Werkes zwingt dazu, die sofortiger Wirkung zu verkürzen. Die Entnahme ist nur zulässig. Auf die Strafandrohung der Bekanntmachung hingewiesen. ordnung vom 18. Juni 1919 bestraft. Meißen, am 20. Oktober 1919. bzw. auf Grund des Höchstpreisgesetzes bestraft. Meißen, am 20. Oktober 1919. Bezüge vonxweniger als für Roggenmehl: I- Diphterie-Heilsera mit den Kontrollnummern 1951 bis mir 1971 aus deu Höchster Farbwerken, 97 bis mit 108 aus den Behringwerken in Marburg, 521 bis mit 531 aus dem Serumlaboratorium Ruete-Enoch in Hamburg, 206 bis mit 209 aus dem sächsischen Serumwerk in Dresden, soweit nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen, Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern a) 4,— Mk. für den är Mehl, wenn schnitt eine Mehlmenge verbacken oder umsetzen, 1801 IV N Ministerium des Innern. 35 69 1,38 2,07 Der Höchstpreis für beträgt 9 Pfg. Donnerstag den 23. Oktober 1919 abends 8 Uhr SNentlicbe gemeinkcbsMicbe Sitzung äes StaMrats unä ärr Stallweroräneten. Die Tagesordnung hängt im Verwaltungs-Gebäude aus. 777 bis mit 912 aus den Höchster Farbwerken in Höchst a. M, 461 bis mit 526 aus den Behringwerken in Marburg, 68 bis mit 89 aus dem sächsischen Serumwerk in Dresden, "l. Meningokokken-(Genickstarre)Sera mit den Kontrollnummern 9 und 10 aus der chemischen Fabrik E. Merck in Darmstadt ,Znd vom 1. Oktober 1919 ab wegen Ablaufs der staatliche« Gewähr- y znr Einziehung bestimmt worden. Dresden, am 15. Oktober 1919. tÄ 129'5. . 5. Sch-H Bezug von elektrischem Kraftstrom in Wilsdruff. 109,5 E e jOOp- 2. Merk- 86 63 43 26 22 6 n und A id erb'^ MehlSestandsanzeigeK. Unter Bezugnahme auf Pkt. 11, 4 der Bekanntmachungdes Kommunalverbandes vom 20. d. M. Nr 1112 11L, Brotversorgung betr., wird angeordnet, daß die Bäcker, Mühleubäckereie«, Mehlhändler und Mühlen des Kommunaloerbandss Meißen Stadt und Land ihre nächsten Bestandsanzeigen nicht nach dem Stande vom 31. Oktober 1919, sondern bereits «ach dem Stande vom Vonnerstag äen LZ Oktober 1919 einzureichen haben. Die Bestandsanzeige umfaßt also nur die Zeit vom 15.—23. Oktober und ist am 24. Oktober abzugeben. Die am 1. November 1919 nach dem Stande vom 31. Oktober 1919 einzureichende Bestandsanzeige fällt weg, und demnach ist die übernächste Bestandsanzeige erst am 15. No vember 1919 einzureichen. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden auf Grund der Reichsgetreide- Wilsdruff, am 20. Oktober 1919. Der Stadtrat. — Ortskohlenstelle d) 2,— Mk. für den är Mehl, wenn schnitt eins Mehlmenge 20 Zentner verbacken oder umsetzen. z? Die Mehlhöchstpreise, die Bäcker und Mehlhändler fordern dürfen, betragen Oktober 1919: t,^uf Grund der Anordnungen des Reichswirtschaftsministeriums und der Reichs- i^stelle, nach denen der Kommunalverband die Erhöhung der Getreidepreise ab ^ober 1919 selbst zu tragen hat und außerdem für die hohen Lieferungszuschläge ^enen Getreidebedarfs fast in vollem Umfang selbst aufkommen muß, ferner infolge der Reichsgetreidestelle von jetzt ab vorgeschriebenen geringeren Ausmahlung des freches wird für das Gebiet des Kommunalverbandes Meißen Stadt und Land I^hör des Ernährungsausschusses mit Wirkung von Donnerstag den 23. Ok- 1919 ab folgendes bestimmt: » i. SackvorscklMen. Für die Zeit vom 23. Oktober 1919 ab wird das Mischungsverhältnis Herstellung von Schwarzbrot wie folgt festgesetzt: 70 Teile Roggenmehl, n«r bei einem Bäcker oder Mehlhändler erfolgen darf. Der Bezug von Mehl von den Mühlen und Mühlenbäckereien ist verboten. Die Differenz zwischen dem bisherigen und dem neuen Mehlpreis wird von den Mühlen, Bäckern und Mehlhändlern nach Maßgabe der am 23. Oktober 1919 bei ihnen vorhandenen Bestände, die der Amtshauptmannschaft auf besonderer Mehlbestandsanzeige zu melden sind, eingehoben und auf Druschprämienkonto verbucht. Das gleiche gilt für die Mühlen hinsichtlich der am 23. d. M. bei ihnen vorhandenen Getreidebestände. »I. Motpreist. Die Brotpreise für Schwarzbrot betragen vom 23. Oktober 1919 ab: IV. Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen dis Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden auf Grund der ZZ 61, 80, 81 der Reichsgetreideordnung vom 18. Juni 1919 mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und mit Geldstrafe bis zu 100000 Mk. oder mit einer dieser Strafen Bezüge von mindestens 2 62 66,50 Mk. für den 62 Roggenmehl, 74,25 „ „ „ „ Weizenmehl; Bezugs von weniger als 2 ckr, aber mehr als 20 70 Pfg. für das KZ Roggenmehl, „ Weizenmehl; Speiseölverteilung. Auf den Abschnitt 3 der Auslandsfettkarte werden im Kommunalverband Meißen Land 90 Gramm Speiseöl zum Preise von 1.50 Mk. an die Versorgungsberech tigten «nd Selbstversorger verteilt. Meißen, am 20. Oktober 1919. 181 U O. SS7 Kommun« lv erb and Meitze« Land. Mk. zu entrichten. Gehör der Obermeister der Bäckerinnungen erhalten diejenigen Bäcker, die beschäftigen, auf 1 clr Mehl 1,50 Mk. von der Lieferungszuschlagsgebühr zurück- if und haben ferner diejenigen Bäcker, die keine Gesellen beschästigen, zum V'ch der Unkosten, die den Bäckern erwachsen, welche Gesellen eingestellt Haden, wie folgende Sondergebühr bei Ausstellung der Mehldezusscheine zu entrichten: .^Eer Tageblatt- erscheint iäglich, mit Ausnahme der Sonn- und 0 ilhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Sekbstabüolung i WSchentllch Pfg., monatlich Pfg., vlertelsthrlich Ml.: l,,^IustrLger zugetragen monatlich Pfg., vierteljährlich Ml.; kGlWl» Postanstalten vierteljährlich Mk. ohne Zustellungsgebühr. All.»« - Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nebmen 1!"^ entgegen. / Fm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger ^" Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Uchiungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner ..Ment in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die . beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzel- V» , d" Nummer 10 Pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu "" den Verlag, die Gchrlstleitung oder die Geschäftsstelle. /- ö-Misten bleiben unberücksichtigt./ Berliner Vertretung: Berlin SW.48. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff reutamt zu THaraudt. N,. -«»» —«Ms Fnsettionsprels Pfg. für die «.gespaltene Korpuszeile oder deren Naum, « »L LK W -A» LZ» »» 'M A M H OHM - Lokalpreis Pfg., Reklamen Pfg., alles Mi! Teuerungszuschlag. 3. »raub VM I» 8 1H Aö-WW WA W KU n HOH Hs p 'NW g 8 s W W WA und labellarischer Satz mit 50°/ Aufschlag. Bei Wiederholung und Zahresun. 'hen A-AA A^A A A lAAA s^MH^AA^^A- A IKA I I entsprechender Rachlaß. Bekanntmachungen lm amtlichen Teil snur von Behär. R ä ' » » » die Spaltzelle so Pfg. bez. Pfg. / Rachweisungs-und Offerlengebühr 20 bez. ttnkb pfg. / Telephonische Znseraten-Aufgabe schließt jedes Reklamationsrecht au«. / Anzeigenannahme bis 14 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend Mk., , sint s->«s tkvsn ^44^4^ - 2r die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten sk«» vrm u re 40^ 4. Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. /- Strikte plahvorschrist '/, Aufschlag ohne Rabatt. / Ole Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen Z0 Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Slnzlehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeifen- preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart lst, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger innerh. s Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. „ Weizenmehl, „ Kartoffelstrcckung (— 30 kx Frischkartoffeln auf den ckx Mischung). - daß der Bezug von Mehl seitens aller Mngsberechtigten und Selbstversorger, gemäß Anordnung der Re'.chsgetreidestelle, Hz . 5 „ „ 60 „ wild wiederum darauf hingewiesen, Freibank Wilsdruff. Mittwoch de« 22. Oktober 1919 vormittags von 9—10 Uhr Schweinefleisch in rohem Zustande. Preis 2 Mark das Pfund. Es werden die gelben Lebensmittel karten Nr. 161—270 beliefert. Einzslgeld sowie Gefäße oder Papier sind mitzubringen. Wilsdruff, am 21. Oktober 1919. 40» Der Stadtrat. solange das 94»/,ige Mehl noch nicht aufgebraucht ist, haben die Mühlenbäckereien ^er dasselbe für die Brotherstellung etwa zurHälfte mit 80 bzw. 82°/oigem Mehl zu mischen, solange die Mühlen noch über 94°/o'.ge Mehlbestände verfügen, sind sie verpflichtet, Mer gleichmäßig mit 94°/oigem und hellerem Mehl zu beliefern. Die Bäcker haben aus 100 Pfund Mehl mindestens 136 Pfund Schwarzbrot sollen und hierfür eine entsprechende Zahl von Brotmarken abzuliefern. Der Verlust Schwund, Verstaubung usw. ist hierbei bereits berücksichtigt. II. Mebipreile. Der Höchstpreis, den die Bäcker und Mehlhändler für den Doppel er Mehl, frei Bäckerhaus, an die Mühle zu entrichten haben, beträgt ab "Klober 1919: 55,50 Mk. für Roggenmehl, 63,25 „ „ Weizenmehl. Von den Bäckern und Mehlhändlern ist vom 23. Oktober 1919 ab für den »Zentner Mehl gelegentlich der Ausstellung der Mehlbezugsscheine an den Kommunal- eine Lieferungszuschlagsgebühr von 9,— Mk. und eine Mehlbezugsschemgebühr