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ilsdmfferTageblatt .ll ieb«tz-si Nr. 18S 78. Jahrg Sonntag den 17. August 1919 Amtlicher Teil Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Dresden, den 12. August 1919. Wiederverkäuferpreise: Verbraucherpreise: 17. August 1919 ab: vom beim 2) d) beim für 94°/,iges Roggenmehl 49 Pfg. für beim c) für Gerstenmehl: für Roggenmehl: Pfg- für amerik.Winterkresse — ÜinLN«> »UN1NI«! 450 . ^VUNzel, Rutscher 880 Andere Sorten 1000 // >/z2 M händischer Nach"' Huben, alle Sorten 560 ^^bstrüben,Teltower 560 vo« Mehl seitens aller 450 nur 1000 360 e» 400 deren Einhaltung den Händlern gemäß 972 11 L. Komm««alverband Meitze« Stadt und Land. LZSZ ort Pfundpreis Mk. 1.24 1/2 Pfund Erbsen Als 0.30 NS Nr. 906 11 6. Kommunalverbaud Meitze« Stadt «nd Land. 5ZS« 400 450 >r 292 316 -r >r I 740 640 550 500 300 180 60 iamk' 100 ^8 Mk. Der Preisfestsetzung erteile ich meine Zustimmung. Berlin, am 30. Juli 1919. 8 8 8 § 8 8 k8 8 8 8 8 8 8 8 ^8 ^8 'isdmß r- für de ürwöhnliche sibirische gewöhnliche Prakrause !tsch<"' A-s il M Ird"" ,t!ch-- um'" bezw. auf Grund des Höchstpceisgesetzes bestraft. Meißen, den 15. August 1919. Selbstversorgers monatlich 5 kx Gerste verwenden. Meißen, am 15. August 1919. n lende sre« arckkr. LNa» n und Markes Lunich nen Stopft lieferbo" Tel. ISS. Ner53^ -lle diest' Barkvorschriften, Mehl- u. Brotpreise. Nach Gehör des Ernährungsausschusses wird für das Gebiet des Kommunalverbandes -HM Stadt und Land mit Wirkung vom Sonntag den 17. August 1919 ab °^ndes bestimmt: nb :en Zäe-« nah"" 1341 V62. Wirtschaftsministerium, Landeslebensmittelamt. Auf Eiufuhrzusatzkarte „Auslaudsmehl" Abschnitt I 3 l/r Pfund ausländisches Maismehl oder Maisgrieß Pfundpreis Mk. 0 85 Ersatz dafür kann auf Ecsatzkarte für inländisches Mehl Abschnitt I 3 l/z Pfund inländisches Weizenmehl Pfundpreis Mk. 0 32 Der Reichsernühruugsminister. Im Auftrage: (gez.) Büttner. y»brl gewöhnlicher mooskrauser ^betrüben ons»'» -n t!"' it, h"' >ik-^ IV. Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Bekanntmachung werden auf Grund der ZZ 61, 80, 81 der Reichsgetreideordnung vom 18. Juni 1919 mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und mit Geldstrafe bis zu 100000 Mark oder mit einer dieser Strafen 60 45 39 33 30 19 12 4 Versorgungsberechtigten und bei einem Bäcker oder Mehlhändler erfolgen darf Bekanntmachung. Die offizielle Preiskommisston für Gemüsesamen hat am 18. Juli 1919 in Magde- h die nachstehenden Richtpreise für schon geerntete, bzw. jetzt zur Ernte kommende «rwisesamen festgesetzt: verband eine Gebühr von 1 Mk. zu entrichten. Nach Gehör der Obermeister der Bäcker- innungen wird weiter bestimmt daß gelegentlich der Ausstellung der Mehlbezugsscheine u) diejenigen Bäcker, die im vierteljährlichen Durchschnitt eine Mehlmenge von wöchentlich über 20 bis 25 Zentner verbacken oder umsetzen und dabei keine« Geselle« beschäftigen, eine besondere Gebühr von 4 Mk. für den ckr, b) diejenigen Bäcker, die im vierteljährlichen Durchschnitt eine Mehlmenge von wöchentlich über 15 bis einschließlich 20 Zentner verbacken bzw. umsetzen und dabei keinen Gesellen beschäftigen, eine besondere Gebühr von 2 Mk. für den ckr zu entrichten haben. 3. Die Mehlhöchfipreile, die die Bäcker und Mehlhändler fordern dürfen, betragen oder 1/2 Pfund Gerstenmehl entnommen werden. Die Händler haben sich wegen des Bezugs der Waren mit ihren Handelsstellen in Verbindung zu setzen. ss«s Mr. 3875 a II1^. Meißen, am 15. August 1919. Die Amtshauptmannschast. Gerste sür Zuchtsauen. Vom 16. August 1919 ab dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe, deren Zuchtsauen gedeckt sind und die dem Kommunalverband dies angezeigt haben, aus ihrer selbfMebanten Gerste an die Zuchtsauen zwei Ze«t«er für den Wurf verfüttern. > -r Herstellung von Gerfteuschrot bedarf es nach wie vor der Ausstellung einer Schrockaite, die hier zu beantragen ist. Zur Ernährung dürfen die Landwirte vom 16. August 1919 ab, wie bereits unter dem 8. d. M. — Nr. 1196 — bekanntgemacht worden ist, für den Kopf des Bezüge von weniger als 2 ckr, aber mehr als 20 für 94°/-iges Roagenmehl 49 Pfg. für das Lebensmittelverteilung für den Kommunalverband Meitzen Land. In der Woche vom 17. bis 23. August werden im Bezirk des Kommunalverbandes Meißen Land folgende Lebensmittel verteilt: Aus Nährmittelkarte Abschnitt N 3 1/2 Pfund Teigwaren Pfundpreis Mk. 0.66 Auf Lebensmittelkarte Abschnitt L. ^andere Sorten , ^üuerampfer, Aorten «chnitilauch — ^»inat, deutsche Ernte: "Ml. runds. Bezug von mindestens 2 62 für 94°/.iges Rogenmehl 43,50 Mk. für den 62 dege^ amai's - hn a»' Kraßl GeB > Rrt' t kos :ss A' 'ür M wr, d. K' d jedti viertel tumin" V-enei' bom^' d« .Mttdruffrr Tageblatt' erschein« täglich, mit Ausnahme der Conn- und rr«,!, adenlx ü iihr für den folgenden Tag. Bezugsprri« bei -Selbstabholung l»" °"vru«erel wSchenilich pfg., monallich Pf,., viert-hährttch M,.; "lp «Orr Au«träger zugrtragen monaillch pfa., vierteljährlich Mk.; Postanstaiien vierteljährlich TM. ohne Zusteüung«gebühr. -,^1. postboien sowie unsere AuS-räger und Geschäst«stelle nrbmen "mim Erstellungen entgegen. / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Mbioelcher Störungen der Bettlebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der ?"ttlkrung<einrlchtunqen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung "tt Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung deö Bezugspreise-». Ferner tr! -u Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, faste die önlll») leffpätrt, In beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzcl- mt--tkpritt der Tiummer 10 pfg. X Zuschriften sind nicht persönlich zu "rpsimn, sondern an den lverlag, die Schriffleitung oder die Sesckäflöstekle. m°-qine Zuschrlsten bleiben unberückstchilat. / Berliner Vertretung: Berlin SW.4S. iiir -ie Amtshauptmannschast Meitzen, für das Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. süWtt Mk Äüs Bezüge von weniger als 20 für Weizenmehl: scharfs. u. Gaudry Mtte Sorten Zumex patentia ^>nat,ausländ.Ernte: ^He Sorten 204 ^Merheckezwiebeln — Für die in dieser Li! °i<nber 1918 festgesetzt sind, zulässig. . Vorstehende Richtpreise gelten als Preise, ° 2 Abiatz 2 der Verordnung über den Handel mit Sämereien vom 15. November 1916 ^'chSgesetzbl. S. 1277) in dec Fassung des Art. 1 der Verordnung über Sämereien W. Juli 1919 fReichsgesetzbl. S- 641) in Verbindung mit der Verordnung über den Mdel mit Gemüsesamen vom 19. Oktober 1918 (Rsichsgesetzbl. S. 1255) zur Pflicht Machen ist. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt. Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 2S6I4 l. Backvorfchristen. I. Für die Zeit vom 17. A«g«ft 1919 ab wird das Mischungsverhältnis die Herstellung von Schwarzbrot auf 70 Teile 94°/,'ges Roggenmehl 30 „ 85 „ Gerstenmehl gesetzt. Sobald Weizenmehl aus der neuen Ernte zur Verfügung steht und die Vor» an Gerftenmehl aufgebraucht st'nd, ist an Stelle der 30 Teile Gerstenmehl 94«/«igeS '"Ozenmehl zu verwenden. 2. Die Bäcker haben aus 100 Pfd. Mehl mindestens 136 Pfd. Schwarzbrot her- Zellen und hierfür eine entsprechende Zahl von Brotmarken einzureichen. Der Verlust 0" Schwund, Verstaubung usw. ist hierbei bereits berücksichtigt. II. Mehlpreise. 1 Der Höchstpreis den die Bäcker und Mehlhändler für den Doppel- »«tver Mehl frei Bäckerhaus an die Mühle bzw. an die Wirtfchasts- ^nosseusHast der Bäcker zu entrichren haben, betlägt vom 17. August 1919 ab: 41,50 Mk. für 94»/,iges Roggenmehl, 47-— „ „ 94 „ Weizenmehl, 44,— „ „ 85 „ Gerftenmehl. 2. Von den Bäckern und Mehlhändlern ist vom 17. August 1919 ab für den ^vckzentner Mehl gelegentlich der Ausstellung der Mehlbezugsscheine an den Kommunal- „ 94 „ Weizenmehl 54 „ „ 85 „ Gerstenmehl 51 „ _ Bezug Selbstversorger gemäß Anordnung der Reichsgelreidestelle „ 94 „ Weizenmehl 49,— „ „ 85 , Gerftenmehl 46,— „ Der Bezug von Mehl von den Mühlen und Mühlenbäckereien ist verboten. III. Brotpreise. D-e Brokpreiie für Schwarzbrot betragen vom 17. August 1919 ab: 25 Pfg. für 1 Pfund Brot ^0 , „ 2 „ „ 1,- Mk. „ 4 „ 1,50 . , „ 6 „ Der Höchstpreis für 1 Semmel im Gewicht von 70—75 x beträgt vo« jetzt ab 7 Psg. lht« bei rvild,, ir. I5bsi acht^ leine » » -, »> — M L EU Znseriionsprei« pfg. für die s-gefpattene Korpuözcile »der deren Naum, Sill L-ttaipreis Pfa.,ReNamen pfg., alle« mi! Teuerungszuschiag. A. ttaud L 1? s L» «^88 IdoLNuL v« und iabcllorischcr e5an mii -tttt Aufschlag. Bei Mederkoluna und Zadreöun. 'tzen V vV/ VVd V T-T PH« LH A ? N u V V vv I r -nisprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amilichen Teil snur von Behör. nl ' I I I die Spaiizeile bv pfg. bez. pfg. / Nachweisung«, und Off-riengebühr ra be». Iinb Pfg. / Telephonisch- Znserattn-Aufgaöe schließ! iede« Reklamatton«recht au«. / Anzeigenannahme bi« 11 tlhr vormittag«. / Beilagengebühr da« Tausend. MI., K-rslbeintseitb-K -<^-1 —— die p-ßauflage Zuschlag. /- Für da« Srsch-in-n d-r Anzeigen an bestimmten seil vem a p r o r . Tagen und Plätzen wird kein- Gewähr geleistet. / Gttitte Platzvorschrist Aufschlag ohne Rabatt. / Oie Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar- zablung binnen 30 Tagen Gültigkeit: längere« Ziel, gerichtliche Einziehung, g«. mcinsäme Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung de« Brutto-Zeilen- preise«. / Sof-rn nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend al« Erfüllung«»«! Wil«druffvereinbart ist, gilt-« al« vereinbart durch Annahme der Rechnung, fast« nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnungchag- an, Widerspruch erhebt. 10 k8 Mk. l k8 Mk. 100 8 Mk. IO 8 Mk. 100 k8 Mk. 10 ^8 Mk. 1 ^8 Mk. 100 8 Mk. 10 8 Mk. 31 3.40 0.50 0.10 332 36 4.— 0 50 0.10 34 3.60 0.50 0.10 356 38 4.20 0.60 0.10 — 11.— 1.40 0.20 — — 13.40 1.60 0 20 — 13.20 1.60 0.20 — — 17.60 2.20 0.30 43 4.60 0.60 0.15 460 50 5.40 0.70 0.15 48 5.20 0.70 0.15 510 56 6.— 0.80 0.15 — 8.80 1.10 0.15 — — 10.80 1.30 0.20 — 7.60 1.— 0.15 — 9.— 1.20 0.15 48 5.20 0.70 0.15 510 56 6.— 0.80 0.15 92 9.60 1.20 0.15 1000 110 12.40 1.50 0.20 104 11.— 1.40 0.20 Preise 1140 frei! 126 13.80 1.60 0.20 60 6.40 0.80 0.15 620 68 7.20 0 90 0.15 60 6.40 0.80 0.15 620 68 7.20 0.90 0.15 48 5.20 0.70 0.15 510 56 6.— 0.80 0.15 104 11.— 1.40 0.20 1140 126 13.80 1.60 0.20 — 92.— 10.60 1.30 — — 104.— 11.60 1.50 38 4 20 0.50 0.10 410 44 4.80 0.60 0.10 43 4.60 0.60 0 15 460 50 5.40 0.70 0.15 — 11.— 1.40 0.20 — — 13.80 1.60 0.20 32 2.40 0 30 0.10 230 25.40 2.80 0.40 0.10 23.— 2.80 0.40 > — — 28.— 3.40 0.40 ste nicht enthaltenen Artikel sind die Preise, die am 6. No- 55 Pfg. für 1 64 Pfg. für 1 41 „ 740 x 48 " // 740 36 , 640 S 41 640 31 „ 550 § 36 550 28 , 500 K 32 500 17 „ 300 x 20 //> «e 300 10 „ // 180 8 12 180 60 § 4 60 Es wird erneut darauf hingewiesen, daß der