Volltext Seite (XML)
Fleischversorgung. Gegen Abgabe von BezugSmarke 2 der Auslandsfleischkarte kommt Mittwoch den 13. August bei den hiesigen Fleischern amerik. Schweinefleisch zur Verteilung. Personen über 6 Jahre erhalten l25 Gramm, Kinder unter 6 Jahren die Hälfte. — Preis 3,96 Pfg. das Pfund. Sounabeyd kommt Büchseufleisch zur Verteilung. Bekanntmachung darüber erfolgt noch durch die Amtshauptmannschaft. SM Wilsdruff, am l 2. August l9i9. Der Stadtrat—Kriegswirtschastsabt. Kesselsdorf. Gemeiuve- und Staatsgrundsteuer-Reste auf das zweite Halbjahr sowie der Staatsgruudsteuer-Zuschlag sind dis 16. August, Ltchtgeld-Reste bis zum 14. August mittags zu bezahlen. K ess e l S d o r f, am 12. August 1919. br«3 Der Gemeindevorstand. iMufferTageblatt Nr. 185 Minwoch den 13. August 1919 Amtlicher Teil in instandsetzungsbedürftigem Zustande, e» MIO Hk als Vertreter der Arbeitgeber, Die Kreishauptmaunschast 1031 st XIV ihuk Berlin, am 21. Juli 1919. Meißen, am 11. August 1919 Nr. 1243 VV. Kommunalverband Meißen Stadt und Land. 5278 3. 15(16) (19(20)) 10(11) 6 4. ier die Kommunalverbände Dresden Erzeuger- Höchstpreis Kleinhandels höchstpreis 4 5 Großhandels höchstpreis 7(8) 9 12 Willi Liebe, Fritz Berndt Der Reichswehrmiuister. Im Auftrage: Hedler. Zelt gibt Oo kan» Emkoh roch ttmang^ > anderer große Feldküchen kleine Feldküchen Feldküchen-Hinterwagen Feldküchenkarren Otto Dachselt, Christian Panoscha Sächsischen Staatszeilung vom 29. 7. 1919 — Gemüse und Obst unter I mit sofortiger Wir- 23 V 6 2 Wirtschastsministerium, Landcslebensmittelamt. preise für Frühgemüse — Nr. 170 der wird auf Anordnung der Reichsstelle für kung folgendermaßen abgeändert: Der Schlichtungsausschuß im Regierungsbezirk Dresden ist mit Genehmigung des Arbeitsministeriums durch Bildung von zwei neuen Spruchkammern erweitert worden. Er setzt sich nunmehr zusammen aus: Spruchkammer I (für Streitigkeiten aus der Metall- und Holzindustrie) Ständige Mitglieder: Rote Möhren und Karotten aller Art emschl. der kleinen runden Karotten a) ohne Kraut Frühkohlrabi ohne Kraut, höchstens die Lrb' i BelraS lbkömi« Hundert mehr all edeulend' als Vertreter der Arbeitnehmer — Vorsitzender Baural Koritzly, Stellvertreter Willy Liebe —, sämtlich in Dresden; Spruchkammer u (für Streitigkeiten aus der Forst- und Landwirtschaft) 'Ständige Mitglieder: Stadtgutsbesitzer Kaiser in Altnauslitz, Oekonomierat Hartmann in Großsedlitz als Vertreter der Arbeitgeber, Baurat Koritzky, Kommerzienrat Minkwitz als Vertreter der Arbeitgeber, mit Herzblättern 5. Frühweikkohl . 6- Frühwirsingkohl Derkausvon Feldbacköfen u. Feldküchen. Beim Traiudepot XU, Dresden, befinden sich: fahrbare Feldbacköfen, noch neu, große Feldküchen, noch neu, ferner beim Traiudepot XIX, Leipzig, den Artilleriedepots Dresden, Riesa, Ehemnitz, Bautze«, Leipzig: Höchstpreise für Frühgemüse. Die Bekanntmachung des Wirtschaftsministeriums vom 28. Juli 1919 über Höchst Die in runde Klammern gesetzten Preise gelten für Tladt und Land, Leipzig Stadt, Chemnitz Stadt und Plauen Stadt. Die für die vorstehend aufgeführten Gemüsearten in eckige Klammern gesetzten Klein- bandelsprsise gelten spätestens bis mit 11. August und nur für solche Waren, die noch aus Lieferungen unter der Herrschaft der zurzeit geltenden Erzeuger- und Großhandels- vrele stammen. Tie Kommunalverbände haben darüber zu wachen, daß die in eckige Klammern gesetzten Preise nicht auch für solche Waren gefordert werden, die zu den neuen Erzeuger- und Großhandelspreisen an den Kleinhandel geliefert sind. n. I enolgU itten Ü4 uch viel' :us uni gen stall ihof eis! zetroff-s, nomme» ^variier' wurKs wo rass 78. Jahr«. Dresden, am 8. August 1919. rt in o"' achM"' sr«' Km, e. s!> Grünkern. Nach 8 10 Abs. 1 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 vom 18. Juni 1919 dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe aus ihrem selbstgebauten grünen Dinkel und Spelz Grünkern Herstellen. Die Beschlagnahme erstreckt sich auch auf den Grünkern. Hiervon dürfen sie zur Ernährung der Selbstversorger auf den Kopf insgesamt bis zu 3 verbrauchen. Die Unternehmer haben die etwa hergestellten Mengen Grünkern spätestens dis zum 15. August d. I. dem Kommunaloerband Meißen Stadt und Land anzuzeigen. In der Anzeige sind die Anzahl der Selbstversorger und die für diese nach Absatz 1 Satz 3 beanspruchten Mengen anzugeben. KsEllß er- tür ix' 12(13) s15(I6)j 14 (16) 17 ,21) Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff reutumt zu 2-^UrUUdt. Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 28614 als Vertreter der Arbeitnehmer; — Vorsitzender Direktor Mensing, Stellvertreter Otto Dachselt — sämtlich m Dresden. Die Hauptgeschäftsstelle des Schlichtungsausschufses befindet sich nach wie vor Ammonstr. 2. Dorthin sind sämtliche Eingaben zu richten. Für die Sitzungen der Spruch kammern II und 111 ist eine Nebenstelle im Gebäude der Kreishauptmannschaft, Friesen gasse 6 im Erdgeschoß links, eingerichtet worden. Dresden, am 5. August 1919. Montag den 18. August 1919 norm. V2II Uhr wird im Berhandlunqssaale des amtshauptmannschaftlichen Dienstgebäudes öffentl. Sitzung des Bezirksausschusses abgehalien werden. Die Tagesordnung hängt im Anmsldezimmer vom 13. August ab aus. Meißen, am 9. August 1919, Nr. 851. ^27» Die Amtshauptmaunschaft. Karl Lauter, Alfred Haupt in Dresden als Vertreter der Arbeitnehmer — Vorsitzender Stadtgutsbesitzer Kaiser, Stellvertreter Karl Lauter —; Spruchkammer Ul (für alle übrigen Streitigkeiten): Direktor Mensing, Fabrikbesitzer Koeck vM Tageblatt- erschein« «äglich, Mi« Aufnahme der «Sonn- und Mage, abend« ü Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Sclbstabholung >» der Druckerei wöchentlich pfg., monatlich Pfg-, vieNeijährttch Ml.; nnt unsere Austräger zugetragen monatlich Pfg., vierteljährlich Ml.; m den deutschen Postanstalten vierteljährlich M. ohne Zustellungsgedühr. nist Manstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen 'krzeit Bestellungen entgegen. / Hm Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Hendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der «sörderungseinrlchtungen — hat der Bezieher «einen Anspruch auf Lieferung Aachlleferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des B-zugsvreises. Ferner der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Kiuwg verspäte«, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Kinzel. «staufsprels der Rümmer 10 pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu eoressteren, sondern an den Verlag, die Schristleitung oder die Geschäftsstelle. / aaoupme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW.4». für -ie Amtshauptmannschaft Meißen Fernsprecher: Amr Wilsdruff Nr. 6. fi-Mle fff? tMs ^9^ en Ruh! s wurl» aieichtü Gerich!! ne, dös suchmi« erc all» puialio» ndendev nüsse iB en wird, mache» rrde de« aelasseü, nmg >ü Znsertionssrels pfg. für die tz-gespaltene KorpuszeUe oder deren Kaum, Lokalpreis pfg., Reklamen pfg., alle« mit Teuerungszuschläg. A. «raub und tabellarischer Satz mit «0^ Ausschlag. Bei Wiederholung und Zahresun 'tzen entsprechender Nachlaß, Bekanntmachungen im amtlichen Teil snur von BehSr. R die Spaltzeilc üv pfg. bez. pfg. / Rachweisung«- und Offertcngebühr 2V be». pfg. / Telephonische Znscraten.Aufgabe schließt jedes Reklamalionsrecht aus. Anzeigenannabme bis 11 Uhr vormittag«. / Beilagengebühr das Tausend Wk-, Zr die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird leine Gcsäbr geleistet. / Stritte Platzvorschrist Ausschlag ohne Rabatt. / Oie Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar- zahluna binnen 30 Tagen Gültigkeit; längere« Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Znsercnien bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen« Preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vcrcinbari ist, gilt es als vereinbar« durch Annahme der Rechnung, fall« nickst der Empfänger inncrh. 8 Tagen, vom Rcchnungstage an, Widerspruch erhebt. f bei chmivst 35 identlich^ Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Jahre 1841. ISA Blatt on lra n Meiet UsdrB WM aedene Veiten ;er: en « rbrikal, Tragen! Erlag sche hner sre» MW W die zum Verkauf freigegsben worden sind. Die Feldbacköfen eignen sich zur Aufstellung bei größeren Gemeinden zum Backen »on Brot. Da die Oefen fahrbar sind, könnten sie von zentral gelegenen Ortschaften aus auch nach benachbarten Orten fahren. Die Benutzung von Feldbacköfen dürfte von aroßem Vorteil sein, wenn größerer Mangel an Kohle bei den Gemeinden eintreten sollte. Die Feldbacköfen sind für Holzfeuerung eingerichtet. Alle Handhabungsgeräte zu den Oefen sind vorhanden. Bedienung ist einfach und dürfte bei den Bäckern im allgemeinen bekannt sein, da diese zum größten Teil im Kriege bei Feldbäckereien Dienst getan haben. Die Backdauer beträgt nach Anheizung des Ofens etwa 2 Stunden. Die Feldküchen sind mit Vorteil von allen solchen Behörden und Privatunter nehmern zu verwenden, bei denen eine größere Anzahl Personen dauernd außerhalb ihres .Wohnortes bezw. Wohnung mit warmen Essen und warmem Getränken versorgt werden "ollen. Es kommen besonders in Betracht: große landwirtschaftliche Betriebe, große Bau unternehmungen (Eisenbahn, Kanäle, Brücken usw.), Gemeindeverbände, die ihre Bevölkerung evtl, durch gemeinsame Küchen versorgen und das Essen den Verbrauchern zuführen wollen. Die Feldküche ist wie der Feldbackofen auch bei Holzheizung zu verwerten. Kochbadflüsstgkeit ist in größeren Mengen in Hseresbeständen vorhanden und kann in entsprechender Menge den Käufern überlassen werden. Besichtigung der Feldküchen und Feldbacköfen kann täglich vormittags zwischen 8—12 Uhr bei den genannten Depots stattfinden. Kaufanträge mit genauer Bezeichnung des gewünschten Gegenstandes find unmittelbar an die unterzeichnete Stelle einzureichen, wo auch die Preise zu erfragen sind. Reichsverwertungsamt, Landesstelle Sachsen, Dresden-N. 6, Königsufer 2. Nachstehende, auch für Sachsen gültige Verordnung des Reichswehrministers wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 877 III Kir. 1 8. Dresden, am 6. August 1919. Wirtschastsministerium. Abteilung für Handel und Gewerbe. Bekanntmachung. Nr. 8. 270/7. 19. K. N. A. Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über die wirtschaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 (RGBl. S. 1292), auf Grund des Erlasses des Rates der Volks» beauftragten über die Errichtung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung vom 12. November 1918 (RGBl. S. 1304) und auf Grund des Erlasses der Reichs- «gierung, betreffend Auflösung des Reichsministeriums für wirtschaftliche Demobilmachung vom 26. April 1919 (RGBl. S. 438) wird folgendes angeordnet: Artikel I. Die von den Kriegsministerien und den Militärbefehlshabern erlassene, den Betroffenen namentlich zugestellte Verfügung Nr. Ost. 1 205/6. 16. K R. A., betreffend Beschlagnahme Und Meldepflicht von Retortengraphit vom September 1916 wird hiermit aufgehoben. Artikel II. Diese Bekanntmachung tritt am 21. Juli 1919 in Kraft.