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Reichsgetreidestslle, Geschäftsabteilung, Abteilung Saatgutoerkehr, in Berlin die Durchschriften nebst Saatkartenabschnitten durch eingeschriebenen Brief einzusenden. Abschnitte S und L sind an dis Amtshauptmannschaft Meißen zu senden. Die Verpflichtung zur Führung des Verkaufsbuches fällt weg, wenn es sich nur um eine einmalige Veräutzernng handelt. Mit Inkrafttreten der Saatgutverordnung vom 20. Juni 1919 hat eine etwa früher erteilte Erlaubnis zur Veräußerung selbstgebauten Brot getreides und Gerste zu Saatzwecken ihre Gültigkeit verloren. ui. Lielerrett vsn SsatgrlreMe. H 10. Die Lieferung von Wintergetreide zu Saatzwecken darf nur in der Zeit vom 15. Juli bis zum 15. Dezember 1919, von Sommergetreide zu Saatzwecken nur in der Zeit vom 1. Januar bis zum 1. Juni 1920 erfolgen. Saatgut, das nach Ablauf dieser Fristen sich noch im Besitze von Saat gutwirtschaften, zugelassenen Händlern oder Verbrauchern befindet, ist an die mit dem Ankauf des beschlagnahmten Getreides von der Reichsgetreidestelle oder dem vom Kommunalverband beauftragten Kommissionäre abzuliefern. Der Erwerber hat für diese Mengen den allgemeinen Höchstpreis, nicht den Sonderpreis für Saatgut zu zahlen. IV. Schluß- una Strafbestimmungen. H 11. Der Saatgutverkehr untersteht der Uebsrwachung durch den Kommunalverband sowie der bei den höheren Verwaltungsbehörden tätigen Vertrauensleuten und der ihnen unterstellten Ueberwachungsbeamtsn der Reichsgetreidestelle. Die nach Z 4 Abs. 3, ß 6 Abs. 2, Z 9 Abs. 3 zu verwendenden Vor drucke können von Karl Heymanns Verlag in Berlin SW, Mauerstr. 43/44 oder bei der Verlagsdruckerei P. G. Caspari in Auerbach i. V. bezogen werden. Z 12. Erweist sich ein Veräußerer von Saatgut in der Befolgung von Pflichten, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen auferlegt sind, unzuverlässig, so kann ihm die Reichsgetreidestelle die weitere Veräußerung von Saatgut unter sagen. Mii der Untersagung wird die weitere Veräußerung von Saatgut unzulässig. Gegen die Verfügung ist Beschwerde zulässig. Ueber die Beschwerde entscheidet der Reichsernährungsminister. Die Beschwerde bewirkt keinen Aufschub. Wird die Veräußerung von Saatgut untersagt, so sind auf Antrag der Reichsgetreidestelle die vorhandenen Vorräte durch die zuständige Behörde zu gunsten der Reichsgetreidestelle zu enteignen. Die Reichsgetreidestelle hat für die enteigneten Vorräte einen angemessenen Preis zu zahlen. Z 13. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden nach Z 80 Abs. 1 Nr. 4 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 bestraft. Meißen, den 6. August 1919. Nr. 924 c II O. s-sz Der Kommunalverbaud Meitze« Stadt und Laud. Beschlagnahme von Brotgetreide und Gerste, Aehrenlesen. !. Beschlagnahme von Brotgetreide und Gerste. Im Anschluß an sie Bekanntmachungen des Aommunalverbandes Meißen Stadt und Land vom 22. Juli 1919 — Nr. 1180 und vom 25. Juli 1919 — Nr. H90 — wird nochmals darauf hingewiesen, daß auch im neuen Wirtschaftsjahre ÄSS ge samte LrotgetreMe (Roggen UN» Weizen) UNÄ Nie gesamte «erste im vollen Umfange tür Nen «ommunalverbantt beschlagnahmt ist. Vas Vrotgetreiüe ist mit alleiniger Zlusnahme Nes Saatgutes an Sie bestellten «elreiaeautlräufer avrulietern. Von der erbauten «erste dürfen die Erzeuger außer dem Saatgut noch diejenigen Mengen zurückbchalten, die vom Reichsernährungsminister zur Ernährung und zur Ver- fütterung freigegeben werden, Die Menge «erste, welche von den Landwirten 2Ur Lrnsbrung verwendet werden darf, ist fUr sie Leit vom lb. Zlugust lgly gd soeben auf monatlich 5 Ax für Äen Hopf Ser Selbstversorger festgesetzt worsin. Die Höhe der Menge «erste, die zur UertsttterUNg zurückbehalten werden »arj steht SUrLeit noch nicht test. Hierüber folgt weitere Btkanntmachung, sobald Reichsernährungsminister Entschließung gefaßt hat. ver verkauf von Lrotgetreiae oller «erste aut llem Halm st oh" vorherige schriftliche Zustimmung des Aommunalverbandes nach H H Abs. 1 -er Reich' getreideordnung für die Ernte 1919 verboten. Unter das verbot fallen auch Ver äußerungen im Wege der freiwilligen Versteigerung sowie pacht-, Miet- und sonstig Verträge, die eine Umgehung dieses Verbots bezwecken könnten. Alle vor dem 2 s. Juni lZid abgeschlossenen Verträge dieser Art sind nichtig. Erneut wird darauf aufmerksam gemacht, daß Vorträge Über Lieferung VS» Hafer aus ller Ernte lyly vor llem lb. Rugust lyly nicht abgeschlossen werden dürfen. Auch solche Verträge würden nichtig sein (zu vergl. hierzu Pkt. II du Bekanntmachung vom 22. Juli 1919 — Nr. 1180 ^V). ll. Aehrenlesen. Da sich die Beschlagnahme nach den Bestimmungen der Reichsgetreideordnung aut auf ML llurch Fsehronlrsen gewonnenen «örner vom «rotgetreille uns von ller «erste erstreckt, sind diese ebenfalls AN Sie bestellten «etreilleaulksM sbLUlietern. Das Hehrenlesen ist nur gut völlig avgeernteten una avgeräumtei Heillern Lulässig. Es bellark stets einer susllrüchlichen «enehmigung ües vesitzers lles «runllstüchs. Die Nachlese auf einem noch nicht völlig abg^ ernteten und abgeräumten Felde, wie auch die Nachlese ohne Erlaubnis des Besitzers Grundstücks ist verboten und strafbar. Für das Gebiet des Aommunalverbandes Meißen Stadt und Land wird tai Aehrenlesen auch für die diesjährige Ernte auf Äie Liest von H Uhr vormittag! bis l2 Uhr mittags unll von 2 vis b Uhr nsllimittags beschrankt. II!. Strafbestimmungen. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Bekanntmachung werden auf Gru^ von ß 80 bzw. K 81 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1919 vom s8. Juni bestraft. Meißen, am 8. August 1919- 119^ srsr «ommunalverbanll Meisten Stallt unll Lanll. Erhöhung der Fettration. i Auf Anordnung des Wirtschaftsministeriums beträgt die ordentliche Fettrati»* für den Kopf der versorgungsberechtigten Bevölkerung fortan wöchentlich 90 § Speisest Diese ordentliche Fettration enthält jedoch mindestens 40 § Margarme, weil auf AnordnBi der Reichsstelle für Speisefette in keinem Kommunalverbande mehr als 50 § Bull!' wöchentlich verteilt werden dürfen. Tue Butterablieferungen nach Dresden zwingt voraussichtlich dazu, daß mindestens in einer Woche in jedem Monat Margarine ausgegeben werden muß. Neben der ordentlichen Feltration finden noch weiters Zusatzverteilnnge« wöchentlich 50 § Margarine oder Speiseöl an die Vsrsorgungsberechtigten und Selbst versorger statt. Ueber die Zusammensetzung der einzelnen wöchentlichen Fettrationen und ZuR Verteilungen werden besondere Bekanntmachungen erfolgen. .1 M e i ß e n, am 8. August 1919. Nr. 140 u 110' S2S1 Kommunalverband Meitze« Stadt u«d Land. Der Plan über die Errichtung einer oberirdischen Telegraphenlinie in Lampel^ darf liegt beim Postamte Wilsdruff vom 13. August ab 4 Wochen aus. Dresden-A., am 7. August 1919. srs«. Ab 12. August Abgabe auf Grund der alten Kundenliste für Nähring je 80 Gramm Kunsthonig oder 80 Gramm Marmelade, Marmel« 1,30 Mark, Kunsthonig 0,85 Mark das Pfund. — Anspruch auf eine bestimmte besteht nicht. Wilsdruff, am 9. August 1919. Der Stadtrat — Kriegswirtfchastsab'' Die Reichssteuerordnung. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Zum Befehlshaber in den Nbeinlanüen ist der französische General Mangin, der Förderer der rheinischen Absonderungs- beslrebnngen, ausersehen. * Prinz Mar von Baden veröffentlicht eine Darstellung der Geschehnisse vom 9. November 1918. * Das Verbot der deutschen Sprache in Lothringen ist auf gehoben worden, da die meisten Leute der französischen Sprache nicht mächtig sind. * Die Zugeinschränkungen sollen am 1. September beginnen. * Durch Parlamentsdeschlub wurde für die englischen Kohlenbergwerke der Siebenstundentag eingesührt. * Nach amtlichen Feststellungen sind in Frankreich 2869 deutsche Kriegsgefangene ermordet worden. * In Jena ist Einst Häckel im Alter von 85 Jahren ge storben. Geteiltes Leid. Von allen den großen und schweren Sorgen, mit denen unsere Regierung sich fortgesetzt zu plagen hat, ohne daß es ihr gelingen will, auch nur eine von ihnen für immer von sich und von uns abzuschütteln, lastet offen sichtlich keine mit drückenderer Wucht auf ihren Schultern als die Kohlennot. Wir sind während des Krieges noch so ziemlich über die schlimmsten Verlegenheiten hinweggekommen. In den letzten Monaten hat sich die Lage immer nur noch mehr verschlechtert, und seitdem der Friedensschluß uns der Ver fügung über die Saargruben beraubt hat, wissen wir kaum noch den allerdringendsten Bedarf der öffentlichen Hand — Bahnen, Gas- und Elektrizitätswerke, Kranken häuser usw. — zu decken. Von irgendeiner Vorratswirt schaft ist schon längst keine Rede mehr, Fabriken müssen stillgelegt, die Betriebe eingeschränkt werden, und mit Grauen muß man daran denkem, was im Winter werden soll, wenn auch für den Hausbrand nicht im entferntesten mehr wird gesorgt werden können. Es hat alles nichts genützt: nicht die Anfänge der Sozialisierung des Berg baues, nicht die Erhöhung der Schichtlöhne, nicht die Ein führung von Räten und Beiräten verschiedener Art, nicht die Steigerung der Kohlenpreise, und auch nicht die Bevor zugung der Bergarbeiter bei der Verteilung von Lebens mitteln und sonstigen Gebrauchsartikeln. Selbst von den immer wiederkehrenden Arbeitsunterbrechungen ab gesehen. Die Erzeugung blieb weit hinter den Leistungen der früheren Jahre zurück und ist schließlich bis aus die Hälfte zurückgegangen. Alles Reden und Zureden prallt wirkungslos an der Macht der Tatsachen ab; die Arbeiter schaffen nicht mehr, und sie versichern, daß sie selbst beim besten Willen die früheren stattlichen Förderungsziffern nickt wieder erreichen können. Und nun braucht man nur noch daran zu denken, daß wir sehr bald mit den Kohlen lieferungen an unsere Feinde zu beginnen haben werden, um zu erkennen, welchen verzweifelten Zuständen wir ent gegengehen. Seltsamerweise stellt sich nun aber mehr und mehr heraus, daß die Verhältnisse in den anderen großen Kohlenländern der Welt, in England und Nordamerika, sich genau in der gleichen Weise entwickelt haben wie bei uns. Daß England schon während des Krieges mit seinen Kohlenschätzen sehr haushälterisch umging, führte man damals auf seinen vermehrten Kriegsbedarf zurück. Es hatte auch in immer wachsendem Umfang für seine Bundesgenossen zu sorgen, da der Ausfall der Produktion in Belgien und Nordfrankreich ebenso wie das Fehlen der deutschen Kohlen auf dem Welt markt nur auf andere Weise nicht zu decken war. Allen falls wurde auch mit amerikanischer Kohle ausgeholfen, aber da der Schiffsraum sehr knapp war und die Frachten sich recht teuer stellten, kam dieser Ausweg nicht erheblich in Betracht. Mit Beendigung des Krieges, so glaubte man allgemein, würde diese Not ein Ende haben. Statt dessen, was hören wir? Die britische Regierung muß im Unterhause mitteilen, daß die Kohlenförderung in der mit dem 7. Juli endigenden Woche nur 2V2 Millionen Tonnen ergeben habe, das bedeute gegenüber dem durchschnitt lichen Wochenertrag für die Periode vor dem Monat Juli eine Verminderung um nahezu 50 °/o. Und der amerikanische Vertrauensmann im Obersten Wirtschaftsrat zu Paris, Herr Hoover, erklärte bei Erörterung der französischen Kohlensorgen, daß auf eine Kohlenausfuhr aus Amerika nicht zu rechnen sei, denn abgesehen von mangelndem Schiffsraum sei auch in Amerika Lie Kohlenförderung sehr gesunken. Was bleibt also übrig als durch sehr scharfe Maßnahmen die Produktion in Europa nach Möglichkeit zu heben, nachzuhelfen, wo sich durch Zuweisung von Arbeitskräften, von Förderungsmaterial, durch Ver besserung der Transportverhältnisse nachhelfen läßt, und die Kohlenoerteilung ebenso zu zentralisieren, wie man schon bie Verteilung der wichtigsten Lebensmittel zentralisiert hat? Wobei allerdings an Deutschland, wie es scheint, nur als ein Objekt dieser neuen Sonderorganisation gedacht wird, denn man will sich durch freie Verträge und Käufe, auch die Kohleneinfuhr aus Westfalen und aus Schlesien sichern, und zwar neben den Kohlenmengen, die wir schon nach dem Friedensoertrag an die fremden Länder zu liefern haben. Was aus der deutschen Kohlen- oersorgung wird, kümmert die Herren nicht im geringsten — dafür wird sich also um so nachdrücklicher die deutsches gierung besorgt zeigen müssen. Wir sind ja nicht M Völkerbund ausgenommen, mit uns kann man desv^ machen was man will. Schon ist davon die Rede, ° , 1S0 000 italienische Arbeiter für die Saargruben «ji geworben werden sollen, wohl weil die deutschen,^ Generationen dort angesessenen Arbeiter der franzöW, Verwaltung nicht willfährig und Herrn Clemence, vielleicht auch politisch nicht fügsam genug erscheinen. der gleichen Weise würde man schließlich auch im reoier vorgehen, falls dort etwa von dieser oder Seite Schwierigkeiten gemacht werden sollten; BorM« für irgendeine Art der Besetzung des Landes jederzeit unschwer zu finden sein. Mit solchen AusfiM müssen wir uns schon jetzt vertraut machen; die endgm^ Ratifizierung des Friedensoertrags wird an der gemeinen Welt- und Wirtschaftslage gar nichts oder" nur sehr wenig zu ändern vermögen. Ai Sonst sagt man, geteiltes Leid sei halbes Leid. fürchten, daß in unserem Falle Liese alte Spruchwel^ zuschanden werden Enisnieuliimsium an Rumänien- Die Lage in Ungarn. In Budapest wie auch im sonstigen Ungarn.b^i. Ruhe, da sich die neue Regierung schnell durchgesetzl ' § Der ganze Ingrimm der Bevölkerung richtet silb Lie ohnehin verhaßten und verachteten Rumänen, die die Vandalen Hausen. Auch den hohen Herren in -p ist das höchst unangenehm. Der Oberste Rat in Paris sandte nämlich ein " gramm an die rumänische Regierung, i» dem diese nend daraus hingewicseu wird, die Konferenz folgere^ den Handlungen der rumänischen Regierung, daß Ru»»' entschlossen sei, die Autorität der Konferenz zu mill" und sich von den Alliierten abzuschueidcn. Erzherzog Josef richtete in seiner Eigenschaft^ Staatsverweser Ungarns auf funkentelegraphischem eine Note an Clemenceau, in der er das Ersuchen daß die Friedenskonferenz die neue ungarische anerkennen und mit ihr die Friedensverhandlungen 00 aufnehmen möge. Wiederaufrichtung Österreich-Ungarns? Von einer häufig gutunterrichteten Seite hauptet, Erzherzog Josef gelte nur als Platzhalter Karls, mit dem die Entente dauernd verhandelt. ist überzeugt, daß Erzherzog Josef trotz seines ' z, freundlichen Verhältnisses zum Exkaiser durchaU^M habsburgische Hauspolitik mitmachen werde, und ' hs'' dafür Zusicherungen erbalten zu haben. Tatsache u - die ölte! Äe mm mvorzu M die da "eich ar Shinde Olerreic A Haber >. -M< Türkei e Uganda vcherif Mämpf, Ualtm Irrige Mafia .Men. M für Mee r Wische! Mer B M und -füge s °er dur «erschlag Wrlich Mente Meßlic d.Eg yl üb- t r-L »Aaffur tätige hegende MM is Mchsfir Die schlief °nken r M gilt "Mnzä M den M-, T als übe ,7sübm rWlm Nvrüch Obiger '^iazeig Wer !° Uber '-Bau! der die ??ben, 2 Rieten MlNUN! Von ir Eder, de Mert, fester i eine- '»jen ar girren M od NavitA ^ar: 1 d-ren B« ^Ituna- "d Hilf -ft dar- Mm di Ren di Muzäw "Ng für -k Ges Mung Laie 7 Fino Attden Mdesfi Men A Behörde Keli Ar; E- Aik »„"'Jung j?" er i KL VS-en UH -