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MdmfferTageblatt Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt Vostscheck-Konto: Leipzig Nr. 28614 Mr die Amtshauptmannschast Meißen, für das Fernsprecher: Aml Wilsdruff Nr. 6. idMie düs Aökff- Inseriionsprei« Pfg. für die S-gejpaltenr Korpuszeile oder deren Naum, Lolalpreis pfg., ReNamen Pfg., alles mi! Teuerungszuschlag. Z «raub und labeNarischer'Satz mii SO«'/' Aufschlag. Lei Wiederholung und Iahresun 'tzen entsprechender Nachlaß. Lelanntmachungen >m amtlichen Teil snur von Lehür< die Gpaitzeilc SV pfg. bez. pfg. / Nachweisung«- und Nfferiengebühr Al be». pfg. / Telephonische Inseraien-Aufgabe schließt jedes NeNamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittag«. Leilagengebühr das Taufend PN., 1r die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. / Stritte Platzvorschrift Ausschlag ohne Rabatt. / Die Rabatssätze und Nettopreise haben nur bei Lor- zahiunq binnen ZV Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge- mcinsome Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brufto-Zetten- prclses. /Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt cs als vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger tnnerh. S Tagen, vom Rcchuungstage an, Widerspruch erhebt. Vas ,Wilsdruffer Tageblatt' erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn, und /WU Festtage, abend« L sshr für den folgenden Tag. / Lezug«prei« bei Selbstabholung L SS «n der Omckerei wächentli» Pfg., monatlich pfg., vierteljährlich M,.; D 8H »» L LS H L » AI» IS I U» durch unere Austräger zugetragen monatlich pfg., vierteljährlich Pik.: V V G »LAG GG I » »r, den deutschen postanstolten vierteljährlich Mk' ohne ZusteNungsaebühr. Ik Alle Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nebmen und jederzeit Lestestungen entgegen. / Im Faste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Etärungen der L-trieb- der Zeitungen, der Lieferanten oder der 6-cksckeint seit dem Leförderungseinrichtungen — hat der Lezieher keinen Anspruch auf Lieferung t L. »der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner bat der Inserent in den obengenannten Fügen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel, »erkaustprels der Nummer 10 Pfg. / Zuschriften sind nicht persänlich zu adressieren, sindern an den Verlag, die Schrlftleitung oder die Geschäftsstelle. / Anonymi Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 4«. Nr. 188 Donnerstag de« 24. Inti 1S1S Amtlicher Teil. ! 78. Jahrg. Versteigerung von Fahrzeugen, Geschirren und Reitzeugen aus Heeresbeständen in Riesa, Döbeln und Zeithain. Gegen sofortige Bezahlung an den Meistbietenden werden öffentlich versteigert: I« Riesa, Artl-Depot» Kirchbachstratze allwöchentlich Montags und Dienstags von vorm. Ve9 Uhr ab erstmalig am 28. 7. 1919 1 Posten gebr. Fahrzeuge, mil. und nicht mil. Art, 1 gr. Posten gebr. Geschirre, Geschirrteile und Stallsachen, 1 gr. Posten gebr. Sättel und Reitzeugteile. In Döbeln, ans dem Kasernenhofe des Inf.-Regt. Nr. 13S allwöchent lich Freitags nnd Sonnabends von vorm. Vr9 Uhr ab erstmalig am 25. 7.1919 1 gr. Posten gebr. Fahrzeuge, mil. Art. In Zeithain, auf dem Truppenübungsplatz, d. h. Gelände der Bezirks- verwaltnng des A. D. allwöchentlich Mittwochs »ud Donnerstags von vorm. i/z9 Uhr ab erstmalig am 30. 7. 1919 1 großer Posten gebr. Fahrzeuge, mil. Art. Kriegsanleihe wird vom Selbstzeichner zum Nennwerte an Zahlungsstatt angenommen svergl. Bekanntmachung vom 20. 6. 1919, betr. Neuregelung des Verfahrens bei An nahme von Kriegsanleihe an Zahlungsstatt beim Kauf von Heeresgut — Sächs. Staats zeitung vom 21. Juni 1919). 2884 v Kl 2 Dresden, am 17. Juli 1919. Reichsverwertnngsamt, Landesftelle Sachse«. Verkauf von Heeresgut beim Pionier-Batl. 22 in Riesa. Im Auftrag des Reichsverwertungsamtes, Landesstelle Sachsen, sollen folgende beim Pionier-Batl. 22 in Riesa, Kirchbachstraße, aus Heeresbeständen stammenden Werkzeuge freihändig verkauft werden: Spaten, Kreuzhacke«, Aexte, Zimmermanns-, Schmiede-, Schlosser- und Schuhmacherwerkzeuge. Besichtigung der Muster kann vormittags zwischen 9 bis 12 Uhr in der Lagerver waltung Riesa, Pionierkaserne 8, Zimmer 40, erfolgen. Angebote sind spätestens bis 27. d. M. an das Reichsoerwertungsamt, Lagerverwaltung Riesa, Pionierkaserene 8, Zimmer 40, einzureichen. Zuschlag erfolgt bis spätestens 31. d. M. Bei Mehranforderungen wird eine prozentuale Verteilung vorbehalten. Bevorzugt werden Kommunalverbände, wirtschaftliche Organisationen evtl. Verein He,matdank für die Kriegsbeschädigten, landwirtschaftliche Genossenschaften. Wiederver käufer sind ausgeschlossen. Haftung für Mängel im Recht oder der Sache wird nicht übernommen. Die erstandenen Waren sind innerhalb 8 Tagen nach erteiltem Zuschlag abzuholen, widrigenfalls anderweitig darüber verfügt wird. Die Zahlung erfolgt nach den am 20.6.1919 bekanntgegebenen Bestimmungen des Reichs- verwerlungsamtes, Landesstelle Sachsen. (Siehe Sächs. Staatszeitung vom 21. Juni 1919.) 2885 V 2 Reichsverwertungsamt, Landesstelle Sachsen Beschlagnahme von Gerste, Aufbringung von Hafer, Hülsenfrüchten und Buchweizen. I. Gerste. Auch IM neuen Wirtschaftsjahre ist außer dem Brotgetreide (Weizen und Roggen) die gesamte Gerste, also auch die Wintergerste, allein oder mit anderen Bodenerzcug- niffen gemengt, mit der Trennung vom Boden für den Kommunalverband im volle« Umfange beschlagnahmt. Die Bestimmung darüber, welche Mengen Gerste zur Er nährung und znr Derfütteruug zurückdehalten weiden dürfen, hat sich nach der Reichsgetreideordnung vom 18. Juni 1919 der Reichsernährungsminister vorbehalten. Solange dieser noch nicht Bestimmung getroffen hat, darf Gerste nicht verarbeitet oder verfüttert werden. Bisher hat der Reichsernährungsminister noch keine end gültige Entlchießung über die Höhe der freizugebenden Gerftenmengen gefaßt. II. Hafer usw. Hafer» Hülsenfrüchte und Buchweizen sind im neuen Wirtschaftsjahre nicht beschlagnahm!. Die Aufbringung der zur Durchführung des Nährmittelprogramms er forderlichen Mengen Hafer usw. soll im Wege der sog. Landlieferung erfolgen. Zu diesem Zweck steht der Reichsgetreidestelle das Recht zu, von dem Kommunalver band bzw. durch dessen Vermittelung von den Erzeugern die Lieferung bestimmter Menge« dieser Früchte -«»erlangen. Verträge, durch die die Erzeuger sich zur Lieferung von Hafer, Hülsenfrüchten oder Buchweizen an Dritte verpflichtet haben, sind insoweit nichtig, als dadurch die Lieferung der von der Reichsgetreidestelle angeforderten Mengen unmöglich wird. Verträge über Lieferung von Hafer ans der Ernte ISIS dürfe« vor dem 16. Angnst 1S1S nicht abgeschlossen werde«. Erzeuger, die infolge der Abgabe von Hafer, Hülsenfrüchten oder Buchweizen an Dritte zur Lieferung der von der Reichsgetreidestelle angeforderten Mengen —, nicht im stande sind, haben, unbeschadet ihrer Bestrafung nach ZZ 80 und 81 der Reichsgetreide ordnung für die Ernte 1919 vom 18. Juni 1919 als Schadenersatz das Doppelte des zur Zeit der Festsetzung (Satz 2) geltenden Marktpreises oder, falls der von ihnen erzielte Verkaufspreis höher ist, diesen an die Reichsgetreidestelle zu zahle«. Die Höhe des hiernach zu zahlenden Betrags setzt die Amtshauptmannschaft fest. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde zulässig, über welche die Kreishauptmannschaft endgültig entscheidet. Die Beitreibung erfolgt nach den Vorschriften über die Beitreibung öffent licher Abgaben. Meißen, am 22. Juli 1919. Nr. 1180 «er» Der Kommnnalverdand Meißen Stadt nnd Land. Wir werden versuchen, neue holländische Kartoffeln zu bestellen und ersuchen hiesige Einwohner, die hiervon beziehen wollen, die gewünschte Menge am 26. und 28. Juli bei Bräuer oder Humpisch oder Konsumverein in eine Liste einzutragen. Der Preis dürfte etwa 25 Pfennige das Pfund betragen. «sr« Wilsdruff, am 23. Juli 1919. Der Stadtrat—Kriegswirtschastsabt Annahme des Friedensvertrages in England. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Die Tschechen halten 5000 deutsch» KrtegSsefangene «ewaltsam zurück und benutzen sie zu Schanzarbeiten. ' Das englische Unterhaus bat den Friedensoertrag ein stimmig angenommen. * DaS seit dem 25. April in München bestehende Stand- recht wird zum 1. August aufgehoben. * Marschall Foch ist zum Ehrenbürger von London ernannt worden. * I» der türkischen Frage haben die VerbandSmächte der vollen staatsrechtlichen Auslösung der Türkei rugestimmt. * Die deutschen Vertreter erklärten der Entente die Unmög lichkeit, Kohlen an diese zu liefern. * Die Entente besteht vor wie nach auf der Durchführung des Kaiserprozesses. * Der Nationalversammlung sind neue Gesetzentwürfe gegen die Kapitalflucht zugegangen. Der Räteartikel. In Weimar nähert man sich endlich dem Abschluß der zweiten Verfafsungsberatung, und damit kam man in der Montagssitzung auch an die nachträglich eingeschobenen Bestimmungen, durch die das rasch berühmt gewordene Rätesystem in der neuen Verfassung des Deutschen Reiches „verankert" werden soll. Hier handelt es sich bekanntlich um die Einlösung des Versprechens, das in den Streik tagen der Berliner Metallarbeite» und Bankbeamten von der Reichsregierung und vom Reichspräsidenten gegeben — ... , . > In der Verfassung soll bestimmt werden, daß Arbeiter und Angestellte mit den Arbeitgebern an den Lohn- und Arbeitsbedingungen und der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven Kräfte mitwirken, daß ihre Organisationen und ihre Vereinbarungen anerkannt, und daß sie durch Betriebsarbeiterräte, Bezirksarbeiterräte und einen Neichsarbeiterrat gesetzlich vertreten werden sollen. Diese Körperschaften sollen ihrerseits wiederum mitWirt- schastsräten zusammenarbeiten, in denen die Unternehmer nnd sonst beteiligte Volkskreise ihre Vertretung erhalten. Grundlegende sozialpolitische und wirtschaftspolitische Gesetzentwürfe sind im Reichswirtschaftsamt zur Be gutachtung vorzulegen, wie er selbst auch solche Entwürfe beim Reichstage beantragen kann, an dessen Verhandlungen seine Vertreter insoweit teilnehmen dürften. Fast alle Parteien brachten zu diesem Artikel Abände rungsanträge ein. Die Demokraten im Interesse der Angestellten, die Deutschnationalen im Interesse der Aus dehnung dieses Rätegedankens auf alle Berufsstände, die Unabhängigen im Interesse der Politisierung des Räte- systems und seiner Übertragung von den privaten Be trieben auf die Verwaltungen von Reich, Staat und Gemeinden. Um diese Anträge grupptene nm ore Levane. Ler konservative Redner, Abg. o. Delbrück, bekannte ausdrücklich, daß die Tendenz des Rätegedankens auch bei seinen Freunden insofern Anklang ge funden habe, als von ihr ein Gegengewicht gegen eine Überspannung des Parlamentarismus in der Richtung der Schaffung einer berufsständigen Kammer erwartet werden könne, in der das gesamte schaffende NE nertreten sein würde. Das dritte Parlament, das mit dem Reichswirtschaftsamt m unterer Versastung ein- geführt würde, müßte das natürliche Bestreben haben, feine Zuständigkeit zu erweitern, und werde so in einen Kamps gegen Reichstag und Reichsrat hineingelangen, in den er eines schönen Tages als Erbe an' die Stelle des Reichsrates treten werde. Von demokratischer Seite wurde mit Nachdruck betont, daß man es ablehne, diesen Räten irgendwie geartete politische Rechte zu geben. Die Un abhängigen waren offen genug einzugestehen, daß die hier gemachten Zugeständnisse keine Beruhigung schaffen würden. Durch das Rätesystem werde nur der Anfang mit der Gleichberechtigung der Arbeiter gemacht. DaS weitere werde schon folgen. Sachlich von Belang war der Ver such der Demokraten, den großen Scharen der An gestellten zu einer gesonderten Vertretung in den Be trieben gegenüber den noch größeren Massen der Arbeiter zu verhelfen. Natürlich nicht etwa, weil sie die An gestellten für etwas besseres halten als die Arbeiter, sondern weil die Angestellten in zahlreichen Fragen den natürlichen Wunsch haben müßten, bei ihrer Lösung unter sich zu bleiben. Der Reichsarbeitsminister ist der Meinung, daß den Verhältnissen dadurch am besten Rechnung zu tragen sei, daß man Angestellte und Arbeiter zur Zu sammenarbeit bringe, ihnen aber die Möglichkeit laste, etwa wie die Fraktionen der Nationalversammlung, vorher gesondert zu jeder Einzelfrage Stellung zu nehmen. Eine Majorisierung, sagte er, „dürfte" ausgeschlossen sein. Ein Trost, der in Angestelltenkreisen schwerlich verfangen wird, trotz der weiteren Versicherung des Ministers, daß die Wahlen zu den Betriebsräten von beiden Teilen in besonderen Wahlkörvern vorgenommen