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MsdmfferTageblatl Amts.! Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 2SS14 Wochenblatt für Wilsdruff und Ltmgegend. Erscheint feit dem Lahre 1844. Va« »Wiödmffer Tageblaft» erschein! täglich, mit «»«nähme der Sonn, und Festtage, -dend« ü Uhr für den folgenden Tag. / Bezugeprei« bet Gelbstabholun, »on der Druckerei wöchentlich pfg., monatiich pfg., vierteljöhrilch Ml.; durch unsere Austräger zugetragen monatlich pfg., vierteljährlich ML; »ei den deutschen Poffanstalten vierteljährlich Ml. ohne ZusteNungsgebühr. Uffe Postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen ««derzeit Bestellungen entgegen. / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner ha« der Inferen« in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erschein«. / Einzel- »erlaufspreis der Nummer pfg. / Zuschriften sind nlch« persönlich zu »dressieren, sondern an den Verlag, die SchrlstleiMng oder die Geschäftsstelle. »nonpme Zuschriften bleiben unberückstchttat. / Berüner Vertretung: Berlin SW.4». Znserttoneprels Pfg. für die s«gespaltene Korpuszetle oder deren Naum, Lokalpreis pfg., Reklamen pfg., alles Mi! Teuerungszuschlag. I 'raub und tabellarischer Satz mit Aufschlag. Bei Wiederholung und Zahresun 'tzen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil «nur von Behör. ft die Epaltzeile so pfg. bez. pfg. / Nachweisung«- und Offertengebühr 20 bez. pfg. / Telephonische Znseraicn-Aufgabe schließt jedes Rellamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bi« ftl Uhr vormillag«. / Beilagengebühr da« Tausend Mk., fr die Postauflage Zuschlag. / Für da« Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte plahvorschrist v, Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen ZU Tagen Gültigleit: längere« Ziel, gcrichiliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung de« Brutio-Zeilen- pretse«. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend al« Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es al« vereinbart durch Annahme der Rechnung, falls nicht der Empfänger innerh. s Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. für die Amtshauptmannschaft Meißen, für das U.rnlprccher: Ami Wilsdruff Nr. 6. spMle fNr das Fprsts Nk. 132 z Donnerstag den 12. Jnni 191« 78. Jahrg. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. 1. Für die Wieder-Erfassung von abhandengekommenem Militärgut nach dem 16. 4. 19 werden Belohnungen in Prozenten des durch Abschätzung festzu- stellenden Wertes des wiedererlangten Gutes ausgesetzt. Solche Belohnungen sollen erhallen: a) Die Finder von verlorenem Heeresgut, d) diejenigen Personen, die in ihrem Gewahrsam befindliches Hseresgut abliefern, sofern sie nicht gegen eine gesetzliche Ablieferungsfrist verstoßen haben oder verstoßen. c) diejenigen Personen, die durch Anzeigen oder Mitteilungen zur Wiedererfassung von abhandengekommenem Heeresgut beitragen, ä) die mit der Bewachung und Wiedererfassung von Heeresgut dienstlich beauf tragten Personen, sofern sie infolge einer besonderen Tätigkeit ausschlaggebend zum Erfolge beigetragen haben. Ueber die Zahlung einer Belohnung entscheidet das Reichsverwertungsaml, Landes- stelle Sachsen, auf Vorschlag der unteren Verwaltungsbehörden unter Ausschluß des Rechtsweges. Eine Zahlung erfolgt nicht eher, als durch die zu belohnende Tätigkeit die zuständige Behörde tatsächlich und rechtlich in die Lage versetzt worden ist, über das Heeresgut wieder zu verfügen. 2. Die Höhe der Belohnung wird wie folgt berechnet: Wert des erfaßten Heeresgules: Prozentsatz: bis einschl. ff f, ff ff Prozentsatz derjenigen Stufe, zu einheitliche Handlung wiedererfaßten Sind mehrere Personen an der Wiederheranschaffung beteiligt, so ist das Reichs- 1000 1000 10000 100000 500 000 1000000 10000 100000 500000 1000000 und mehr ,f ,f dem bis von ff ff Die Berechnung der Belohnungen erfolgt nach welcher der geschätzte Gesamtwert des durch eine Heeresgules gehört. bis ,f ,f Mk. 10 5—7 3—5 2—3 1—2 1/2—I Mk. v. H. schatzministerium Abt. 111 und die dazu von ihm bestimmten Stellen berechtigt, die aus den vorgenannten Prozentsätzen sich ergebenden Beträge nach Maßgabe der Tätigkeit des Einzelnen nach eigenem Ermessen zu verteilen. Die Entscheidung ist unanfechtbar. So weit dienstlich beauftragte Personen dabei in Betracht kommen, wird bei Berechnung ihres Anteils das ihnen zukehende feste Gehalt berücksichtigt. 3. Anträge ans Auszahlungen von Belohnungen sind in Städten mit revidierter Städteordnung an den Stadtrat, im übrigen an die Amtshauptmannschaft zu richten und von diesen Stellen nach Prüfung mit einem Vorschlag über die zu ge währende Belohnung bei der Landesstelle Sachsen des Reichsverwertungsamtes Dresden, Königsufer 2, einzureichen. 4. Der Antragsteller hat den Nachweis über die tatsächliche Wiedererfassung von Militärgut und über seine damit verbundene Tätigkeit zu erbringen. Zu diesem Zweck werden alle Annahmestellen für Militärgut, sowie im Einvernehmen mit dem Kriegs ministerium sämtliche sonst in Frage kommenden militärischen Dienststellen ersucht, dem Antragsteller eine Bescheinigung über die Art seiner Tätigkeit auszustellen. Annahme stellen für Militärgut sind: die Artillerie-Depots, die Bezirks-Kommandos, die Kasernen und die Gemeindebehörden, die nach der ihnen zugegangenen Verordnung vom 21. 2. ds. Js. — 937 111 O dl — zu verfahren haben. 5. Die Abschätzung des Wertes des wiedererfaßten Militärgutes geschieht durch die von der Landesstelle Sachsen beauftragten Sachverständigen, gegenenfalls im Einver nehmen mit dem Reichsverwertungsamt Berlin. Die Entscheidung ist endgültig. 6. Die vorstehende Bekanntmachung findet Anwendung auf alle Fälle, in denen wiedererfaßtes Militärgut nach dem 16. April ds Js. zur Ablieferung gelangt, und tritt init dem 31. Dezember 1919 außer Kraft, sofern nicht eine Verlängerung öffentlich be- känntgemacht wird. 7. Die Verfügung des Reichsverwertungsamtes belr. Auszahlung von Belohnung für Wiedererfassung von Kraftwagen, Krafträdern, Dampfstraßenzugmaschinen, Dampf lastkraftwagen, Dampfseilzugmaschinen, Dampfwalzen, Motorbooten, Anhängern, Be leuchtungswagen, sowie Zubehörteilen und Betriebsmitteln zu diesen Fahrzeugen tritt außer Kraft und wird durch vorstehende Bekanntmachung ersetzt. Dresden, am 6. Juni 1919. Reichsoerwert»«gsamt Landesstelle Sachse«. An Stelle des Gemeindevorstandes Pfützner in Grumbach, der auf seinen Wunsch vom Amte des Vertrauensmannes für Grumbach entbunden worden ist, ist der Gutsbesitzer Artur Umlauft in Grumbach als Dertrauensmanu für Grumbach in Pflicht genommen worden. . Meißen, am 6. Juni 19t9. 215a HA «IN Die Amtshauptmannschast Molkeneiweitz. Der Richtpreis für Molkeneiweiß hiesiger Erzeugung wird mit sofortiger Wirkung auf 1,10 Mark für das Pfund im Verkauf an den Verbraucher festgesetzt. 4,32 Wilsdruff, am 10. Juni 1919 Der Stadtrat — PreisprüfungssteKe. Verteilung am Freitag und Sonnabend. 1. auf rote, blaue und gelbe Nährmittelkarlen Reihe V Ai schnitt 5a je s/s Pfund amerik. Weizenmehl. Pfund 2,22 Mark. 2. auf rote, blaue und gelbe Nährmittelkarten Reihe V Abschnitt 6b je 200 Gramm Kunsthonig für 32 Pfennige. 3. Auf Nährmittelkarten Reihe V Abschnitt 6a, rote, 1 Paket Lebkuchen, blaue und gelbe je 2 Pakete Lebkuchen. Preis das Paket 32 Pfennige. 4«ül Wilsdruff, am 10. Juni 1919. Der Stadtrat — Kriegswirtschastsabt. Bor der Entscheidung. Kleine Zeitung für eilige Leser. * Die Antwort der Alliierten auf die deutschen Gegenvor schläge soll nicht vor dem 13. Juni erfolgen. Es sind fünf Tage Frist zur Erwiderung vorgesehen. * Eine Anzahl von Unteroffizieren, die sich besonders aus gezeichnet hat, wurde zu Offizieren befördert. * Unter den Buren nimmt die Ströinung zu, die Deutsch- Südwestafrika den Deutschen unter Kontrolle des Völker bundes belasten will. * In Italien breitet fick die Streikbewegung aus. In Neave! kam es zu blutigen Zusammenstößen. * Der schwedische Reichstag lehnte einen sozialistischen An- trag auf Volksabstimmung über Beibehaltung oder Abschaffung der Monarchie ab. * Präsident Wilson bat den Senat ersucht, nichts von dem Friedensvertrag zu veröffentlichen, da er noch Änderungen unterworfen sei. ' Das Ausfuhrverbot von Gold in den Vereinigten Staaten ist aufgehoben worden. Nur nach Rußland und «in die femü» «chen Länder darf nicht ausgeführt werden. Außen und innen. Das Pfingstfest hat wohl uns allen eine kleine Ent mannung gebracht; den Städtern Lie Loslösung von ge schäftiger, geräuschvoller Arbeit, die Abwendung von dem Unfrieden der Welt, der nicht zur Ruhe kommen will — dem Landmann kurze Rast in dem ewigen Kampf mit Mutter Erde, ein wenig Muße zum Überschauen der schon geleisteten Arbeit, zur Prüfung der Aussichten, die das Nene Erntejahr bieten mag. Hier wie dort ein Sammeln der Kräfte zu weiteren Taten, die uns dem Zenit des Sommers entgegenführen sollen. Und wie finden wir die Welt'wieder nach dieser ^suhepame von zwei Tagen? Hat sie ein freundlicheres Aussehen angenommen oder mutet sie nns heute ebenso ^lieblich an wie vor dem Fest? Nun, in Paris, wo unseres Schicksals Schmiede immer noch versammelt sind, scheint man nicht recht zu wissen, was man machen soll. Zwischen der Angst, uns zu weit entgegenzukommen, und dem gewissenlosen Eigensinn eines Clemenceau, der mög lichst unverkürzt auf seinem Schein beharren möchte, schwanken die Stimmungen hin und her, und wie mit der Goldwage wird jedes Gran an Zugeständnissen abge wogen — damit wir nur ja nickt etwa übermütig werden! Aber die Herren täuschen sich, wie es scheint, über den Sinn der deutschen Gegenvorschläge ganz gewaltig. Sie glauben ihnen ausreichend gerecht zu werden, wenn sie uns in dieser oder jener Frage etwas glimpflicher be handeln, wenn sie sich z. B. dazu herbeilassen, statt einer unbegrenzten Entschädigungspflicht uns „nur" zwei hundert oder zweihundertfünfzig Milliarden Kriegs» losten aufzubrummen,' während doch schon die Höckit- summe von einhundert Milliarden, bis zu der wir uns zu gehen bereit erklärten, bei fast allen unseren Sachkennern auf leidenschaftlichen Widerspruch gestoßen ist. Oder wenn sie ihre Wiedergutmache-Kommission, der so ziemlich alle Souoeränitätsrechte des Reiches ausgeliefert werden sollen, einen deutschen Delegierten zulassen, aber auch den nur für besonders wichtige Sitzungen, während wir sie auf die jenigen Befugnisse beschränken wollen, die einer Vertretung fremder Mächte auf deutschem Boden allenfalls eingeräumt , werden können. Um solche Bettelpfennige glaubt man in Paris unsere Unterschrift erhandeln zu können. Das würde eine grausame Enttäuschung geben. Nicht etwa, weil hie Verlegenheiten auf der Gegenseite von Tag zu Tag sich mehren, die Arbeiterschwierigkeiten, die Meinungs verschiedenheiten, die wirtschaftlichen Hemmungen und Beklemmungen, werden wir uns weigern, einen Vertrag zu unterzeichnen, der unannehmbar ist und bleibt, solange er attf unseren Untergang angelegt ist. Wir müssen darauf bestehen, nur Verpflichtungen anzuerkennen, die sich über haupt erfüllen lassen, und wir werden ebenso wenig unser Todesurteil unterfertigen, wie die Aberkennung der bürger lichen Ehrenrechte, die uns so nebenher auch noch zu- gemntet wird. Das bat Graf Rantzau in den.Pfingst tagen noch besonders heroorgeboben, und wir denken, datz zeder Deutsche ihm für diese Bekräftigung deutschen Ehr- geiübls zu Dank verpflichtet ist. Auf Kampf ist aber auch unsere innere Politik vor wie nach dem Fest gestimmt. Für Mitte des Monats sündigen die Bankbeamten ein Ultimatum an, das ihre Forderung mit befristeter Wirkung zusammenfassen soll. Wird ibr Wille nicht zum Gesetz erhoben, dann soll „mit allen Mitteln" vorgegangen werden. Reichspräsident Ebert hat ihnen zur Pfingsttagung seine Grüße entboten und dabei von der wirtschaftlichen Wiederaufrichtung unseres Landes gesprochen, an der tatkräftig mitzuwirken der besondere Berus der Bankbeamten sei; sie sollten nach Kräften dazu beitragen, die unserem Volke auferlegten Lasten baldigst zu. überwinden. Die Antwort ist anders ausgefallen, als der Herr Reichspräsident erwartet haben dürste. Auch neuen Forderungen der inaktiven Unter» offiziere gegenüber, denen wahrhaftig kein beneidens wertes Los zugefallen ist, sieht die Regierung sich zu ab weisenden Worten genötigt. Ob denn Las deutsche Volk nicht endlich begreifen wolle, in wie bitter ernster Lage sich das Vaterland befinde! Das Reich könne unmöglich alle durch den Krieg geschaffenen Notstände beseitigen, seine finanzielle Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten liege doch im Interesse jedes einzelnen Deutschen. Ob diese Mahnung nicht zu spät kommt? Durch Kampf zum Sieg — haben wir früher immer gesagt. Ob uns diese Kämpfe aber sum Siege führe« können? Die rheinische Republik. Vereitelte Hoffnungen der Franzosen. Über sie Ausrufung der sogenannten rheinischen Republik und ihren Wert scheinen sich die französischen Blätter allmählich keiner Täuschung mehr hinzugeben. Zwar versuchen einige Zeitungen Stimmung für die Dortensche Revublik zu machen, aber im allgemeinen oer-