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Amts ¬ blatt SlLiMahme der Sonn- und >zug«prel« bei Selbfiabholun- Pfg-, vleNrftöhrlich MI.; »« »WMdncher Tagedla»" epchtint ZW«g«, abend« sUhr für den folgend« »oa der Vrvckrr«! wöchentlich Pfg., i Wochenblatt für Wilsdruff und Ltmgegend. Erscheint seit dem Jahre ^84^. Znserüon«prel« pfg. für die b-gelpolienr Korpuszelle oder deren Naum, Lolalprel« pfg., NeNamrn pfg., aNr« mli Teuerungozuschlag. A -raub und labellarlscher Satz Mil zo°/ Aufschlag. Bei Wiederholung und Zahresu» 'hen entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen lm amtlichen Teil (nur von Behür- »ie Spaltzeile SV Pfg. bez. Pfg. / Nachweisung«« und Offertengebühr ro bez. pfg. / Telephonische Znseraicn-Aufgabe schließt sede« ReNamattonsrecht au«. -- Anzeigenannahme bi« 11 Uhr vormittag«. Bcilagengebühr da« Taufeed MI., 1r die Postauflage Zuschlag. / Für da« (Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plätzen wird lein« Gewähr geleistet. / Stritte Platzvorschrtfi Aufschlag ohne Rabatt. /- Die Rabattfätze und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen 30 Tagen Gültigleit; längere« Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen vcrsch. Inserenten bedingen die Berechnung de« Brutto-Zeiten- preise«. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend al« Srfüllung«ort Wll«druff vereinbart ist, gilt e« al« vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger tnnerh. s Tagen, vom Rechnung«tage an, Widerspruch «rhedt. durch unser« Au«träger zugetragen monatlich pfg., vierteljährlich MI.; Nl h«n deutschen postanstaiten viertelsährltch Ml. ohne ZusteNung«gebühr. Ml« Postanstaiten, Postboten sowie unsere Au«träger und Geschäst«stelle nehmen iederzeit Bestellungen entgegen. / Zm Faße höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgüchwelcher Storungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Befördernngöelnrtchtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung »d«r Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de« Bezug«preise«. Ferner d«t der Znserent in den obengenannten Fällen leine Ansprüche, fall« die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzei» eerlansilpret« der Nummer 10 pfg. / Zuschriften ftnd nicht persönlich zu «brrfskren, sondern an den Verlag, die Schrtstieitung oder die Geftbästöstelle. Anonyme Zuschriften blelben unberückftchftat. / B^llner Vertretung: Berlin SD. «S. Amtsgericht und den Stadtrat z« Wilsdruff reutamt zu Ächarandt. P-ftich««.»onio: L«,»,», M. für die Ämtshauptmannschaft Meißen, für das Um! Wn-dlun N-.«. sawie für das Forst- Nr. 126 Mittwoch den 4. Juni 1919 78. Jahrg. Amtlicher Teil. Kirschenpachtung. Auf Vrund der Bekanntmachung des Reichskanzlers über die Errichtung von PreiS- »rÜfungSstellen und die Versorgungsregelung vom 25. September/5. November 1915 (RGBl. S. 607/728) und über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 604) wird unter gleichzeitigem Hinweis auf die Verordnung des Wirtschaftsministeriums vom 14. Mai 1919 — Nr. 746 V 6r 1 — (Nr. 110 der Sächs. Staatszeitung vom 16. Mai ISIS) folgendes angeordnet: K 1. Alle über die Kirschenernte 1919 mündlich oder schriftlich abgeschloffenen Pachtverträge werden, soweit sie nicht bereits im Jahre 1914 oder vorher zu festen Pacht dreisen schriftlich vereinbart worden find, hiermit für ungültig erklärt. Neue Verpachtungen dürfen nicht vor dem 5. Juni 1919 vorgenommen werden. Diese Pachtpreise müssen im Einklang mit den besonders festgesetzten Richtpreisen stehen. (Zu vergl. Verordnung des Wirtschaftsministeriums vom 30. Mai über Richtpreise für Kirschen aus der Ernte 1919 in Nr. 120 der Sächs. Staatszeitung vom 30. Mai 1919.) ß 2. Die Pachtverträge sind unter Benennung der Pachtsumme und des vor der Verpachtung abzuschätzenden voraussichtlichen Ernteergebnisses schriftlich al,zuschließen. Eine Ausfertigung des Vertrages ist spätestens binnen 5 Tagen nach dessen Abschluß vom Er zeuger dem zuständigen Kommunaloerband einzureichen. Gleichzeitig mit dieser Einreichung sind unter Benennung der Pächter die Pachtpreise anzuzeigen, die in den Jahren 1914, 1915, 1916, 1917 und 1918 für dieselbe Kirschpachtung erzielt worden sind. Die älteren Pachtverträge, die nach Z 1 Abs. 1 Gültigkeit behalten, sind bis zum Ib. Juni 1919 beim zuständigen Kommunalverband vorzulegen. 8 S. Alle Kirschenerzeuger und Kirschenpächter sind verpflichtet, der Landesstells sür Gemüse und Obst oder deren Beauftragten sowie den Kommunalverbänden und ihren Beauftragten — die zur Geheimhaltung verpflichtet sind — jederzeit zu gestatten, zur Er- bnttlung richtiger Angaben ihre Geschäftsbriefe und Geschäftsbücher einsehen zu lassen, (vergl. im übrigen Z 5 der eingangs angezogenen Verordnung des Wirtschaftsministeriums »om 14. Mai 1919.) Z 4. Wer den vorstehenden Vorschriften zuwiderhandelt, wer insonderheit aus einem sür ungültig erklärten Vertrag eine Leistung vollzieht, wer falsche Anzeigen erstattet, oder die Pachloertragsausfertigungen oder die sonst erforderlichen Anzeigen nicht fristgemäß einreicht, wird, insoweit nicht ^höhere Strafen verwirkt sind, mit Gefängnis bis zu 6 Monaten »der mit Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft. Dresden, am 31. Mai 1919. 892 V O 1 Wirtschaftsministerium. Landeslebensmittelamt Druckfehler - Berichtigung. In der Verordnung des Wirtschastsministeriums, Eandeslebensmittelamt vom 30. Mai 1919 — 891 V o 1 — über Richtpreise für Kirsche« aus der Ernte 1S1S (Nr. 120 der Sächs. Staatszeitung) muß es im Kopfe der Preistabelle unter 3. Kleinhandelsrichtpreis richtig heißen: a) beim Verkauf an der Urzeugerstelle. (Kirschbude). Wohmss-KauWer-NtrkWs des ReichmrmrkWWts, KMesstclle Schsea. Die bei den Sägewerken lagernden Heereshölzer (Fichten- und Kiefern-Bretter, Bohlen, Kanthölzer u. a.) sollen jetzt verwertet werben. Die Verwertung erfolgt im engeren Submisstonsverfahren, und zwar ausschließlich für die Zwecke des Wohnungsbaues. Sudmissionsbedingungen und Bestandslisten mit Einteilung nach Losen find vom 5. Juni 1919 ab durch Reichsverwertungsamt, Landesstellt Sachsen, Referat Holz, DreSd«n-A., Bismarckplatz 1, zu beziehen. Selbftverbraucher wollen ihr Angebot versiegelt mit der Aufschrift „Holzverkauf aus Heeresbeständen" bis zum 16. Juni 1919, nachmittags 3 Uhr, an das Reichsverwertungsamt, Landesstelle Sachsen, Referat Holz, Dresden-A., Bismarckplatz 1, einreichen. Dem Angebot ist ein Freigabeschein des Landeswohnungsamtes im Ministerium des Innern deizufügen. Das Reichsverwertungsamt behält sich dis Auswahl unter den Bietern vor. Der Zuschlag erfolgt durch das Reichsverwertungsaml, Landesstelle Sachsen, im Einvernehmen mit dem Landeswohnungsamte bis zum 21. Juni 1919. 1739 vLk Reichsverwertungsamt Laudesstelle Sachse«. Dsmerslüg -kn 5. Juni 1819 abends 7 Uhr öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Die Tagesordnung hängt im Verwaltungs-Gebäude aus. eue Wilsdruff, am 2. Juni 1919. Der Stadtverordnetenvorsteher. Die Herren Gemeindeoorstönde des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff machen wir hiermit darauf aufmerksam, daß die Brotmarken und Milchmarken für die Versorgungszeit vom 9. Juni bis 81. August d. I. ab Mittwoch den 4. Juni nachmittags gegen Ausweis bei uns abgeholt werden können. Der Ausweis muß mit der Unterschrift des betr. Gemeindevorstandes «ad dem Gemeinde stempel versehen sein. Diese Versendungsart erfolgt mit Genehmigung der AmtS- hauptmannschaft Meißen. Die Marken müssen bis spätestens Sonnabend den 7. Juni abends 7 Uhr abgeholt sein, da an beiden Feiertagen unsere Geschäftsstelle geschloffen ist, Geschäftsstelle des „Wilsdruffer Tageblattes". Präsident Ebert über die Lage. Kleine Zeitung für eilige Leser. * K» Bersasfungsausschuh der deutschen Nationalversamm. una wurde heute der Artikel, der das Rate-System auf wirt- 'chMichem Gebiete in der Verfassung verankert, ange- Sonnnen. * Aber hundert Delegierte aus Meinland stellten in einer Unterredung mit dem Mintnerprähdenten Scheidemann fest, rheinische Lostrennungsbestrebungen undiskutabel seien. * Gne Rundfrage der O. H. L., wie sich die Bevölkerung w einer Wiederaufnahme des Krieges stellen würde, ist von ver Regierung untersagt worden. * Die oberschlesischen Sozialdemokraten sprachen sich ein- *»ütig gegen den Anschluß an Polen aus. * Zur militärischen Sicherung der deutschen Weichsel ist eine Weichselschubflottille gebildet worden. * In einer Note an die Versailler deutsche Delegation Afft Clemenceau mit, daß die deutschen Arbeiter auf der Konferenz für internationales Arbeiterrecht in Wachingtön zu- ^offen werden sollen. * Bet Björkö hat ein neues Seegefecht zwischen englischen bolschewistischen Streitkräften stattgefunden. Die Bolsche wisten scheinen in der Richtung am Kronstadt geflüchtet * ie». Grober Llnfug oder...? Wir sind über Nacht um eine Republik reicher ge- worben. Diesmal eine rheinische Republik, eure .selbsiän^ Me" rheinische Republik „im Verbände des deutschen Inches", und man hat ihr, um argwöhnische Gemüter vornherein zu beruhigen, die Bezeichnung als »vriedensrepublik" mit auf den Weg gegeben. . Man — wenn wir nur wüßten, wer in diesem Falle Gunter zu verstehen ist. Aber der in Mainz veröffent- 7Me »nd an allen Straßenecken angeschlagene Aufruf ist von Aachen, Mainz, Speyer und Wiesbaden datiert A trügt die Unterschrift eines rheinischen, eines nassauisch- ^hessischen «nL eines vsäüischen Arbeitsausschusses, aber kein Name ziert das ziemlich langatmige Schriftstück, das an ein „rheinisches Volk" gerichtet ist und am Schluß „die rheinische Republik" hochleben läßt. Ein anonymes Machwerk allo, das eigentlich in Len Papierkorb gehörte und dessen Anschlag in Höchst und anderen Orten des besetzten Gebietes deshalb mit Fug und Recht von den zuständigen deutschen Behörden abgelehnt worden ist — trotz der Berufung auf einen angeblich amtlichen Auftrag des französischen Kommandeurs von Wiesbaden. In Koblenz und in Köln scheint der Versuch, aui diese sonderbare Art und Weise einen neuen Staat ins Leben zu rufen, am Sonntag wenigstens noch nicht gemacht ivorden zu sein, trotzdem Koblenz in dem Aufruf als Ort für den Sitz der neuen Regierung, wie für den Zu sammentritt der Landesversammlung angegeben ist. Viel leicht ist die Bekanntmachung von Namen zunächst unter lassen worden mit Rücksicht auf den Erlaß der Reichs regierung, der diese Lostrennungsbestrebungen in schärfsten Worten als Hochverrat brandmarkte und Behörden und Gerichte des Landes aufforderte, ihre Pflicht zu tun. Aber die französischen Befehlshaber haben ja schon in der Pfalz gezeigt, daß sie der deutschen Justiz in Ler rücksichtslosesten Weise in den Arm zu fallen wisfen, wenn diese es sich herausnehmen sollte, deutschen Landesgesetzen Achtung ver schaffen zu wollen. Warum also hier plötzlich die Angst vor der Öffentlichkeit? Oder sollte man es etwa nur mit einem groben Unfug zu tun haben, mit einem verspäteten Karnevalsscherz, wie sie am Rhein ja so recht eigentlich zu Hause sind? Indessen dazu sind die Zeiten doch wohl zu ernst. Und die Vorgänge Ler letzten Woche, die Be sprechungen mit General Mangin, die verschiedentlichen Versammlungen und Kundgebungen der Kreise, die in einer Selbständigmachung der Rheingebiete das einzige Heil des Landes sehen, haben doch zur Genüge bewiesen, daß wir hier mit einer sehr ernsten Gefahr zu rechnen haben, daß das Feuer, das man schon von Weimar aus, als seine ersten Anzeichen sichtbar wurden, ausgetreten zu haben glaubte, weitergebrannt hat, und daß es inzwischen von französischer Seite her reichlich mit neuer Nahrung vevi^gt wurde. So werden wir uns wohl sür die An nahme eines Hochverrats entscheiden müssen — so bitter schwer es auch sein mag, deutsche Volksgenoffen gerade jetzt mit solchem Verdacht zu belasten. Und was sagt der Aufruf? Der Augenblick sei ge kommen, wo es gelte, dem Völkerfrieden eine Brücke zu bauen. In dieser Stunde der höchsten Not verlange Las rheinische Volk, selbst gehört zu werden, und da es den Frieden wolle, sage es sich aus freien Stücken los von den Grundsätzen, durch die so viele Kriege verursacht seien, von dem entarteten Feudalismus und Militarismus. Seine vornehmste Pflicht sei zur allgemeinen und end gültigen Völkewersöhnuug von ganzem Herzen beizutragen. Deshalb erklären „wir" Lie Errichtung einer selb ständigen rheinischen Republik, die Las Rheinland, Altnassau, Rheinhessen und die Rheinpfalz um faßt unter Einbeziehung von Birkenfeld (einer olden burgischen Enklave). Die vorläufige Regierung wird durch Delegierte der unterzeichneten Ausschüsse aus geübt: die Erlaubnis zur unverzüglichen Vornahme der Wahlen sür die rheinische Landesversammlung wird un verzüglich nachgesucht werden. Diese Negierung hat ihren Sitz einstweilen in Wiesbaden. Die Behörden bleiben bis aut weiteres im Amt. An Stelle der preußischen, baye rischen und hessischen Zentralregierungen tritt die vor läufige Regierung der rheinischen Republik — bastal Nur schade, daß in der Eile versäumt wurde hiuzuzufügen, bei wem die Erlaubnis zur Vornahme von Laudtagswahlen nachgesucht werden soll: ob bei Ler Reichsregierung oder etwa bei den französischen Besatzungsbehörden. Ein „rheinisches Volk" dürste in Berlin oder Weimar schwerlich anerkannt werden, ebenso wenig in München oder Darmstadt. Bliebe also Wiesbaden oder Mainz und als oberste Instanz für Liese rührigen aber namen losen Arbeitsausschüsse der französische General Mangin oder ein anderer „Freund" des „rheinischen" Volkes und der endgültigen VSlkerversöhnung. Wie ja auch die be gründende Einleitung des Aufrufs ganz und gar in fran zösischem Geiste gehalten, mit Pariser Phrasen gespickt ist