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MsdmfferTageblatt laben nur bei 2ar- Nr 71 Sommbend den 27. März 1920 79. Jahrg Amtlicher Teil Sonn«be«d ^cn 27. März von 2 bis 4 Uhr «MMMHR I!!M1MMWIIMMWM!MW!W Illli'Iilllllllllll ^vMMMver»auf. ...2... j döfli«. Hzch„i gj; 10 Ul -,r«U<zs «chHküe». Wilsdruff, am 25 März 1920. ZI„ Der Stadtrat—KriegswirtschaftSkbt. Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint seit dem Zähre 184^. Insertioneprei« PIg. für die S-gespalUne Nvrpu«ze>I» oder der« «aui», Lolalprei« Pfg., Reklamen PH., alles ml! Teuerungözuschlag. A 'raut und tabellarischer Gatz mit ro-r Aufschlag. Aei Wiederholung und Zabreeun. 'tzen entsprechender Nachlaß. Lelauntmachungen im amtlichen Teil <nur von lLehbr. die Epaltzeile bv pfg. bei. pfg. / Rachweisung«- und Offertengebüdr ro bez. Pfg. / Telephontsche Inseraten-Ausgabe schließt jedes ReNamattonsrecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend MI.. 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KlsLne Zeitung für eilige Leser. Di- Vorlage betreffend die Überführung der Staais- eijenoaonen auf daS Reich rum 1. Aprll ist vom Reichsrat angenommen worden. * Dir aufrührerischen Arbeiter habe« die Festung Wefel rLnsenommen. * Sine Abordnung aus dem Ruhrgebiet bittet die hol- ländliche Regierung unrer Hinweis aus die entsetzliche Lage der Lnoustliestädte um schleunigste Lieferung von Ltedens- mitteln. * Im Prozen Erzberger-Helfferich ist von beiden Parteien Berufung eingelegt worden. Oer Generalstreik als Waffe. Herr Kapp und seine Freunde haben der revolutionären Arbeiterschaft den denkbar besten Dienst geleistet. Seit Jahre» und Jahrzehnten bildet- die Frage des General streik- auf Versammlungen und Kongressen, in der Presse und auf Parteitagen den Gegenstand erbittertster Rede schlachten, und es war nicht anzunehmen, daß zwischen den verschiedenen Richtungen deS Proletariats jemals eine Eini gung über die Möglichkeiten dieses Kampfmittels zu erzielen sein werde. Mit einem Schlage sind jetzt alle Zweifel und Bedenklichkeiten beseitigt. Der Wahnsinn des Militärputsches hat Klarheit geschaffen, volle Klarheit. Dis Durchführbar keit des Generalstreiks ist ebenso erwiesen wie seine Un widerstehlichkeit. Eie ist sogar zweimal erwiesen worden: gegen die Kappleute zum erste« und gegen die Regierung Bauer-Noske zum zweitenmal. Und niemand, der diese Lage durchlebt hat, wird ihre tiefgreifenden Lehren in den Wind schlagen wollen. Aber einige Einschränkungen sind dock wohl am Platze. Zunächst die Frage: wäre ein Generalstreik gegen Bauer- NoSk« wohl zustande gekommen, wenn nicht vorher Herr Kapp und Herr v. Lüitwitz den Stein ins Rollen gebracht hätten! Der Anschlag gegen die Reichs Verfassung, lediglich gestützt auf ein paar tausend Bajonette mit den zugehörigen Maschinengewehren, hämmerte das ganze Volk wie einen schmiedeeisernen Block zur Abwehr zusammen: und hier gab e§, nachdem die Reichsregierung selbst dem Kampf mit den Waffen aus sehr triftigen Gründen ausgewichen war, gar kein anderes Mittel als den bis zur völligen Arbeits einstellung gesteigerten passiven Widerstand. Wenn diese geschlossene Einheitsfront von Bürgertum, Be- «mtcn und Arbeiterschaft nicht aus diesem zwingenden Anlaß ganz von selbst entstanden wäre, um der Kampfziele willen, die nach dem Zusammenbruch der Militärherrschast von den Gewerkschaften plötzlich auf- gerichtet wurden, wäre sie schwerlich herzustellen gewesen. Es kam hinzu, daß bei der Stillegung der Zeitungsbetriebe, beim Versagen des Nachrichtendienstes die große Öffentlichkeit durchaus im Dunkeln schwebte über die einzelnen Stadien deS Kampfes, daß niemand recht wußte, woran er war und deshalb äußerstes Mißtrauen nach der Seite der Machthaber hin geboten erschien — kurz wir hatten eine Lage, wie sie nur äußerste Gunst des Schicksals in Jahrzehnten vielleicht einmal bieten mag, und es nicht zu verwundern, daß sie von sen Generalstreikführern nach Kräften benutzt wurde. Also das ist das eine: eine Kampffront muß gegeben sei», wie sie nur um höchster, dem ganzen Volke ge meinschaftlicher Ziele willen erreichbbr ist. Die Front bröckelte ab, als die Tatsache der vollständigen Beseitigung der mit der Gegenrevolution plötzlich entstandenen Gefahr gar nicht mehr zu bestreiten war, als die verschiedenen Richtungen innerhalb der Arbeiterschaft sich wieder gegen seitig zu bekämpfen begannen. In Massen strömten die An gestellten sofort wieder in die Betriebe, und die Beamten zögerten nicht einen Augenblick länger, als erlaubt war, mit der Wiederaufnahme des Dienstes. Die durchschlagende Macht versagte, als die Voraussetzung für den engen Zu sammenschluß der verschiedenen Kampfgruppen wegfiel. Und auch die ruhigeren Teile der Arbeiterschaft wollten nicht länger im Generalstreik verharren. Das zeigte sich ganz deutlich, als in einzelnen Betrieben der Versuch gemacht wurde, ihn rasch poch als Vorspann für einen Sonderstreik zu benutzen, um diese oder jene Lohmorderung durchzudrücken. Es wäre ein Aufwaschen gewesen. Allein der gesunde Sinn der Mehrheit sträubte sich zumeist gegen diesen Mißbrauch einer unzweifelhaft groven Bewegung. Dazu kam, daß vielen von ihnen doch sozusagen die Lust auszugehen begann. Der Mange! an Verdienst machte sich fühlbar, die Frauen wurden unruhig, das Fehlen von Gas und Wasser wurde auch ihnen mehr und mehr zur Qual — die Zweischneidigkeit dieser Waffe kam ihnen immer schärfer zum Bewußtsein und man sah schon allenthalben mehr sorgenvolle als kampfsrohe Gesichter. Also es gibt auch Grenzen für den Generalstreik, die sich nicht überspringen lassen, so groß die Erfolge dieser seiner ersten Anwendung auch sein mögen. Wir werden jetzt viel leicht des öfteren mit ähnlichen Versuchen zu rechnen haben, Entscheidungen im politischen Tageskampf zu erzwingen; aber auch diese Bäume können nicht in den Himmel wachsen, so hoch die Männer, die den letzten gewaltigen Sieg er rungen haben, ihren Kopf jetzt auch tragen mögen. Erm'Sungsvsrhanölungen in Bielefeld. Die von der in Bielefeld zusammengeirctenen Konferenz zur Verständigung über die Lage im Industriegebiet ein gesetzte Kommission hat nach zehnstündiger Verhandlung, an denen sich auch der Reichsminister Giesberts und der Reichs kommissar Severing beteiligten, feste Vereinbarungen ge troffen. Diese enthaften die gleichen Zugeständnisse, die den Berliner Gewerkschaften eingeräumt wurden und besagen außerdem: Die jetzt bestehenden Aktionsausschüsse haben gemeinsam mit den Gemeindebehörden die Ortswehren auf zustellen, die Waffsnabgabe zu regeln. Dies hat innerhalb zehn Tagen zu geschehen. Dazu tritt an Stelle jener Aushilfen eine aus den Organisationen der Arbeiter, Angestellten und Be amten und den Mehrheitsparteien gebildeter Ordnungsaus schuß, der mit Einvernehmen der zuständigen Gemeinde- organisationen mitwirkt. Bei diesen Aufstellungen einer Sicherheitswehr, die bis zu drei Diann auf 1000 Einwohner gehen kann. Während der Dienstzeit werden diese vom Staat oder der Gemeinde bezahlt. Dagegen verpflichtet sich die Arbeiterschaft, restlos zur Arbeit zurückzukehren. Die Arbeitgeber sind gehalten, die Arbeiter wieder einzustellen. Der Einmarsch der Reichswehr wird bei loyaler Einhaltung dieser Vereinbarungen nicht erfolgen. Das Wehrkreis kommando 6 und der Reichskommissar handeln künftig bei politisch-militärischen Aktionen nur im Einverständnis mit einem Vertreter der Berufsorganisationen. Zur Aburteilung -er Kapp-Anhänger. Dem Reichsrat ist durch den Justizminister Schiffer ein Gesetzentwurf zugegangen, betreffend die Aburteilung der mit dem hochverräterischen Unternehmen vom März 1920 zusammenhängenden Straftaten durch die ordentlichen bürger lichen Gerichte. Nach 8 1 des Gesetzes steht die Aburteilung der mit dem hochverräterischen Unternehmen vom März 1920 zusammenhängenden Straftaten, auch soweit es sich um den der Militärgerichtsbarkeit unterstellten Personen handelt, ausschließlich den ordentlichen bürgerlichen Gerichten zu. Die Zuständigkeit der bürgerlichen Gerichte regelt sich nach dem Gerichtsverfassungsgesc^. Soweit sich aus diesem Gesetz wegen der besonderem Strafandrohungen des Militär- strafgesetzbuches die Zuständigkeit eines bürgerlichen Gerichts nicht ergibt, find die Strafkammern zuständig. Nach 8 2 tritt das Gesetz mit dem Tage der Verkündung in Kraft. In der dem Gesetz Heigegebenen Begründung heißt es: An Len hochverräterischen Unternehmungen der jüngsten Tage und an den Straftaten, die im Zusammenhang mit diesen Unternehmungen begangen worden find, haben sich neben Personen, die der bürgerlichen Gerichtsbarkeit unterstehen» auch solche beteiligt, die der Militärgerichtsbarkeit unterstellt sind. Es erscheint geboten, die Aburteilung auch dieser Per sonen den bürgerlichen Gerichten zu übertragen. Die Ent scheidung wird den ordentlichen bürgerlichen Gerichten zu- gewiesen; den auf Grund des Belagerungszustandes einge richteten außerordentlichen Kriegsgerichten sollen diese Sachen ferngehalten werden. Für die sachliche Zuständigkeit sind Lie Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes maßgebend. Fälle des Hochverrats kommen vor das Reichsgericht. Für die Straftaten anderer Art, zu denen es im Zusammenhänge mit dem hochverräterischen Unternehmen gekommen ist, bedarf es eifier besonderen Regelung insofern, als Lie Zuständig keitsregeln des Gerichtsverfasslmgsgcsetzes auf Bcvstöße gegen Lie Strafoorschriften des Mtiitärstrafgesetzbuchs wegen der Larin enthaltenen, dem bürgerlichen Strafrecht unbekannten, besonderen Strafdrohungen nicht überall passen. Dies gilt da, wo das Militärstrafgesetzbuch ausschließlich Arrest oder Gefängnis von mehr alL fünf Jahren androht. Diese Fälle überweist der Entwurf den Strafkammern. Oie Entente und* die Reichswehr. Aus Paris wird gemeldet, daß der Botschasterrat sich mit der Lage in Deutschland beschäftigte. Es wurde be schlossen, der Regierung Ebert unverzüglich vorzuschlagen, sie önöge mit den Spartakisten zu einer für die Alliierten günstigen Lösung zu kommen suchen. 'Sollte dieser Versuch mißglücken, so würden die Alliierten einige Erleichterungen gegenüber dem Friedensoertrag genehmigen, um es Deutsch land zu ermöglichen, mit bewaffneter Macht gegen das von den Spartakisten besetzte Ruhrrevier vorzugehen. Sollte diese deutsche Offensive jedoch mißlingen, dann sollte, nach den Beschlüssen des Nates, Foch die Ermächtigung erhalten, mit alliierten Truppen vorzugehen, um die Punkte des Friedens vertrages durchzusehen, die Frankreich Kohlen aus dem Nuhrrevier zusichern. Die deutsche Regierung ist der Ansicht, daß 100 000 Mann Truppen zur Durchführung eines dahin gehenden militärischen Vorgehens nötig seien. Diese Zahl würde aber im Verein mit den für die Niederwerfung des Aufstandes in anderen Teilen des Landes nötigen Truppen auf 200 000 anschwellen, welche Truppenzahl über das hinausgeht, was Deutschland im Friedensoertrag für den nächsten Monat gestattet sei. Der folgende Beschluß wurde erst nach heftiger Debatte über die letzte deutsche Notr er zielt, die entweder die militärische Intervention gegen die deutschen Bolschewisten oder eine Abänderung der Vertrags bedingungen verlangt. Die Franzosen bekämpften zunächst den Vorschlag der Amerikaner, Engländer und Italiener, der eine leichte Abänderung des Vertrages fordert. Es wurde der Versuch gemacht, Fochs Plan der Besetzung des Ruhrgebietes mit 80 000 Diann zur Annahme zu bringen. An der vereinigten Gegnerschaft von Wallace und Darby scheiterte dieser Plan jedoch. Die Franzosen schlossen sich schließlich der Einigung an, nachdem hervorgehoben worden war, daß die durch die Erlaubnis der Alliierten er möglichten deutschen militärischen Maßregeln gegen die Sportattsten zweifellos guten Erfolg versprächen, indem sie die Spartakisten dazu zwängen, sich zum Besten des Reiches mit der Negierung Ebert zu vertragen und besonders auch deswegen, weil diese Maßregeln sofort eingeleitet werden könnten, ehe noch die Lage weiter verschärft werde. Ebenso wurde alles Nötige für Fochs Vorgehen angeordnet, falls Eberts Angriff mißlänge, da sonst Frankreich geschädigt werden müsse. Kritische Lage in Halle. ^Die Lage in Halle ist äußerst kritisch. Der Eisenbahner« ARhand gibt bekannt, daß er mit der Eisenbahndirektton vereinbart habe, daß die Eisenbahner die Arbeit am 24. März wieder ausnehmen würden. Dagegen habe das General kommando völlige Straffreiheit zugesagt. Da die Militär behörden die Vereinbarungen gebrochen hätten, Massen- verhastungen vorgenommen haben und sich gröblicher Miß handlungen der Verhafteten schuldig gemacht hätten, habe der Eisenbahnerverband Halle von neuem den Generalstreik beschlossen. Die Zeitungen erscheinen nicht, die Theater sind geschlossen. Die Arbeitgeberverbände geben erneut bekannt, daß es ihnen nicht möglich ist, die Streiktage zu bezahlen, dagegen wollen sie an die Arbeiter Vorschüsse gewähren unter der Be dingung, daß sie die Arbeit morgen wieder aufnehmen. Die Arbeiter dagegen halten an ihrem Beschluß fest, erst dann die Arbeit wieder aufzunehmen, wenn sämtliche Verhafteten freigelassen und die Streiktage nachträglich ausbezahlt werden. Der Bittgang nach Holland. Im Haag sind der Stadtverordnete aus Essen Dr. Helm, der Bergarbeiterführec Otto Hu-; und noch zwei andere Ab geordnete der rheinisch-westfälischen Städte eingctroffen, um mit der niederländischen Regierung über die sofortige Ver sorgung des Ruhrgebiets mit Lebensmitteln zu verhandeln. Dr. Helm und Huck teilten mit, daß in Dortmund überhaupt kein Brüt mehr vorhanden sei und die Versorgung anderer Städte des Ruhrgebiets nur noch für einige Tage gewähr«