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de der Gc- Dresden, am 31. März 1919. Volks- Wilsdruff, am 5 . April 1919. Der Stadtrat. mer wird verordnet: (Reichsgesetzbl. S. 823) 1. Die Verordnung über Eier und die vom 2. 3. trofe bis ZU an ZOvo r» von Eiern vom 13. Juli 1916 (Reichsgesetzdl. S. 697) Es wird höflichst gebeten, alle Inserate möglichst frühzeitig, spätestens aber bis ^Uhr norm, aufzugeben. iegenä >e sich usw. Laufe mrlick ääss Lanä- befugt, zur icke dec zur sbücher btt Gürer oder g cies amig- üssen hier, ,m 2. März ter StaA" chgemeinden !nsn Fläche, die eine zu- tenmäß^eu benkoloniev n brauchen, es und der :n Angaben hen Landes» Stadlräten, sind durch g über die unmittelbar timmungen einer land- 9 der Te ri über die >chen, denn hierzu einer iedsinhaber. den für die indebehörde aeiseh-nM ihnen dann >gen erfolg! pflichtet >s>, lelreten der chäflsbücher IO000 M mg in allen VKä.Ib ium. einer dieser Strafen bestraft werden. Dresden, am 28. März 1919. I04c VIb Wirtschaftsministerin«. ja in ler äer Oanck- nner. anckr* i-wolk) stachen Haube, ase in nschen ' ganz ", äer >r äas »eräen, lyrische dr äie Dittel- n eine rrückts rztliche lamen: nglofs Kampl i gelost, lauge", enn sie Wenge . 6. folgt.) De ReichszuckersteUe hat auf Grund des H 5 der Verornnung über den Verkehr Tüffigkeiten vom 28. Dezember 1918 (R.G.Bl. S. 147!) durch Bekanntmachung 28, Januar 1919 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 24 vom 29, Januar 19l9) u. a. Egendes bestimmt: Beim Verkaufe von Süßigkeiten an Verbraucher in eigenen Kleinverkaufsläden darf der Hersteller den Kle nhandelspceis nehmen. Im Kleinoerkauf ist die Abgabe von Süßigkeiten in nicht handelsüblichen Ver packungen, z. B in sogenannten Attrappen, Tassen usw., nur auf ausdiückltches Verlangen des Käufers zulässig. Diese Bestimmungen werden hierdurch zu allgemeinen Kenntnis gebracht unter Hinweis darauf, daß Zuwiderhandlungen auf Grund des H 11 Nr. 1 der Verordnung über den Veikehr mit Süßigkeiten vom 28. Dezember 1918 (RGBl. S. 1471) mit Ge fängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit Moskau. Für die erste» sechs Monate deS laufende« Jahres beträgt nach amtlicher Angabe das Defizit rund LV Milliarden Rubel. In Wahrheit soll das Defizit viel gröber sein. 191 V O I o Wirtschafts-Ministerium. den Aufkäufer gegen Einkaufsschein abzuliefern. Kesselsdorf und Grumbach, am 4. April 1919. Die Gemeindevorstände. 111 Dis Verordnung des Ministeriums des Innern über den Auskauf von Eiern, Quark IO ^11 ns lndGeflügel vom 1916 (Tächs. Staatszeitung Nr. 140 und Nr. 156) wird, Mit sie Eier betrifft, aufgehoben, im übrigen bleibt sie weiter in Geltung. ie M- immt- über: An- , ?.6. äerich, 6all- Kibitz Verordnung über Eier. Vom 21. März 1919. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur Sicherung der Der Reichsernährungsminister, gez. Schmidt. Sonntagsruhe betreffend. Vorläufige Bekanntmachung. Durch die Verordnung über Sonntagsruhe im Handelsgewerbe usw. vom 5. Februar 1919 ist die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern an Sonn- und F stiagen int Handelsgewerbe verboten. Die Ausnahmen hiervon werden noch be- kanmgemachl. Weiler wird auf Grund einer Verordnung der Kreishauptmannschaft vom 31. März 1919 vorläufig widerruflich die Verkaufszeit in offenen Ladengeschäften an Sonntagen auf die Zeil von vormittags ffz8 bis ^9 und 11 bis 12 Uhr festgesetzt. Für den Verkauf von Bäckerwaren gellen die bisherigen Zeiten. Zuwiderhandlungen weidm nach tz 146 a der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 600 Mk., im Unvermögensfalle mit Hafr bestraft. Alliierieneifersuchi in Konstantinopel. Hoffnung auf-Amerika. - Während sich in Mitteleuropa Ereignisse von auch jetzt noch unübersehbarer Tragweite abspielten, während die ganze deutschländische Welt in schwersten Krisen er zittert und an eine Lösung all dec Wirrnisse noch lange nicht zu denken ist, schien über das, was sich bei unserem ehemaligen Verbündeten im Orient zutrug, undurchdring liches Dunkel gebreitet zu sein. Die Veibandsmächte haben aus nicht leicht ersichtlichen Gründen d e Türkei und Bulgarien hermetisch von der Außenwelt abgesperrt. Sie herrschen in den beiden Ländern unbeschränkt, und niemand wagt ihnen Widerstand zu leisten. Allmählich jedoch beginnt über die Vorgänge, die sich seit der großen Weltkriegskatastrophe der Mittelmächte im Osmanischen Reich abgespielt haben, einiges durchzusickern. Seitdem der neue Orientexpreß Paris—Bukarest ver kehrt, besteht auch für Konstantinopel wieder eine Ver bindung mit dem Westen. Außerdem ist eine beschleunigte Bahnverbindung zwischen Stambul und Sofia eingerichtet worden, und eine dritte Verbindung mit dem Westen geht über Saloniki, von wo man einmal in der Woche eine Schiffsgelegenheit nach Marseille hat. Allerdings ist das Reisen sehr erschwert, weil man hierzu die Erlaubnis der französischen Militärbehörde erlangen muß, die mit Bewilligungen sehr sparsam umgeht. Dasselbe gilt vorn Briefverlehr. Mit dem Salonilier Schnellzug kam General Franchet d'Esperey in Konstantinopel an. Sein Einzug gestaltete sich zu einem glänzenden Triumphrug der Verbandsmächte und besonders Frankreichs. Längs k es ganzen Weges vom Bahnhof in Stambul bis zur Residenz des Generals droben in Pera standen Truppen aller Verbandsstaaten, mit, türkischen Abteilungen vermischt. Die Häuser waren gib uns Barnabam los! Nein, jed« B-Ne um Vergebung -einer Sünden UN- jedes Seufzen nach Erlösung hat den selben Sinn. Wir sind's; wir sollten büßen und Lhristus geht ans Kreuz. Die -ritte Gestalt ist -as Volk. ^-lus wurde dem Willen -es Volkes ausgeliefert. Das hätte nimmer ge schehen können, wäre es nicht Gottes voi bedachter Rat ge wesen. Der nachher Jerusalem hat z-i stören lassen, hätte es auch jetzt gekonnt; -er alle Gewait hat im Himmel und auf Erden, hätte wohl auch -en Tod seines Lohnes ver hindern können, wenn er gewollt hätte. Also war es sein Wille, -aß es geschah. Was in keines Menschen Sinn gekommen ist, -as hat Golt zuvor bedacht, -aß er uns errette vom Tode. Aber schuld trägt darum Israel doch. Es kommt nicht frei von der Anklage, daß es sein Heil verschmäht und Gottes Hand verworfen hat. Und es ist nicht das erste Mal gewesen und wir- nicht -as letzt« Mal gewesen sein, -aß auch sie Sünde dem Willen Gottes dienen muß. Gr gab Iesum in -en Tod. Schau hin auf diese drei Gestalten. Und wenn du erkannt hast, was sie dir ms Herz schreiben wollen, dann hebe -eine Augen zu dem vierten auf. von ihm haben wir nichts geredet; denn dir soll es heute überlasffn bleiben, unter dem Eindruck -er anderen drei zu rhm zu reden. Nu wirst schon wissen, was du ihm zu sagen hast! Verordnung über Eier. I. Nachstehend unter O wird die Verordnung des Reichsernährungsministers über Eier 21. März 1919 (Reichsgesetzbl. S. 329) zur öffentlichen Kenntnis gebracht. II. Dis auf Grund der Verordnung des Stellvertreters des Reichskanzlers über Eier vom ch Sluoust 19,6 sReichsaesetzbl. S. M und auf Grund der Verordnung des Pmstdenten -1 Apcn 1917 (Reichsgeletzvl. L>. 374) u > U Kii?gsernährungsamtes über den Verbrauch von Eiern vom 13. Juli 1916 (Reichs- AM. T- 697) erlassenen Verordnungen des Ministeriums des Innern vom 26. August ^18 (Ausführungsverordnung, Sächs. Staatszeitung Nr. 199), vom 21. Febiuar 1917 ^nkehr mit Bruteiern, Sächs. Staatszeitung Nr, 45) und vom 28. Juli 1916 (Aus- 'Uhrungsverordnung, Sächs. Staatszeitung Nr. 174) sind nunmehr gegenstandslos geworden »d werden aufgehoben. 8 4. 1, Mischungen von Waren verschiedener Preislagen dürfen nicht vom Hersteller und ^Händler, vom Kleinhändler nur auf Verlangen des Käufers vorgenommen werden. 8 5. V Die Kleinhändler haben die in den Verkehr gebrachten Arten von Süßigkeiten mit Folien der Kteiuverkausspreise durch einen deutlich erkennbaren Anschlag im V«rkaufs- ersichtlich zu machen. reich beflaggt, und man sah sogar japanische und chinesische Fahnen; aus den Fenstern wurden Blumen und grüne Zweige geworfen. Mit einem Wort, in Paris hätte ein siegreicher Feldherr -nicht mit mehr Prunk und Ehren bezeigungen empfangen werden können als der französische Befehlshaber der alliierten Streitkräfte in der türkischen Hauptstadt. In der Bevölkerung hat dieses Schauspiel den Ver mutungen und Gerüchten über die Zulunft Konstantinopels neue Nahrung gegeben. Besonders die Frage, ob eine der Großmächte oder der Völkerbund ein Mandat erhalten wird, Konstantinopel im Namen aller Mächte zu ver walten, bewegt alle Gemüter. In den ersten Wochen nach dem Waffenstillstand war die Jahrhunderte alte Vorliebe der Türkin für alles, was französisch ist und aus Frank reich kommt, bell aufgeflammt. Die Franzosenschwärmerei feierte wahre Orgien. Hätte man damals die Bevölkerung gefragt, unter wessen Herrschaft sie am liebsten leben wolle, so würde sich sicherlich eine erdrückende Mehrheit für Frankreich entschieden haben. Die heiße Liebe für die Franzosen hat sich aber seither merklich abgetühlt, da die französischen militärischen und zivilen Behörden „ die Türken ihre Entrüstung über die Teilnahme der Türkei am Kriege an der Seite der Mittelmächte in brüsker Weise fühlen ließen. Viel geschickter und glücklicher sind die Engländer zu Werke gegangen. Die britischen Beamten und Offiziere bemühen sich, in ihrem Auftreten erkennen zu lassen, daß sie „vergessen und vergeben*. Inzwischen leiten sie ohne viel Aufhebens die friedliche wirtschaftliche Eroberung des ganzen Reiches ein. Trotzdem möchten die Türken nicht unter britisches „Protektorat* kommen. Aller Augen sind vielmehr auf Amerika gerichtet, und man kann wohl sagen, daß der allgemeine Wunsch der Konstantinopeler Bevölke rung gegenwärtig lautet, die Vereinigten Staaten mögcn das Mandat als Verwalter der internationalisierten Meer engen mit Konstantinopel und Umgebung auf sich nehmen. Die Amerikaner sind schon wiederholt als Friedensstifter zwischen den rivalisierenden Franzosen und Engländern aufgetreten. Handelte es sich nicht um ernste Dinge und um den Bestand eines großen Reiches, so könnte man die verschiedenen Zwischenfälle lustig nennen. Setzten sich die Engländer für die Armenier ein, so nahmen sich die Franzosen der Griechen und Syrier an. Es kam zu recht niedlichen diplomatischen Kämpfen, etwelchen Ministerentlassungen und allem, was dazu gehört. Demissionierte ein Minister, dessen Nase den Engländern nicht gefiel, so folgte ihm sofort einer, der sich bei den Franzosen mißliebig gemacht hatte. Mit Argus augen wachten beide Parteien darüber, daß der „Gegner* nicht einen Turm mehr im Brett halte. Die Türken aber ließen diese unterhaltenden Reibungen zwischen den Mächten kalt. Mit echt orientalischer Gleichgültigkeit ließen sie alles über sich ergehen und waren höchstens neugierig aus das Ende des großen Schachspiels. Sie verlangen bloß Ruhe und persönliche Sicherheit und vor allem aus reichende Versorgung mit Lebensmitteln. Und auch in dieser Hinsicht hofft man in erster Reihe auf Amerika. 25. August 1916 (Rsichsgefitzbl. S. 970) , "anntmachung vom — —errichtete Reichsver " 21. November 1916 (Retchegesetzbl. S. 1286) '^ngsstelle'für Nährmitel und Eier zuständig. 8 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. April 1919 in Kraft. Berlin, am 21. März 1919. B-lnf-rungen am 7. und 8. April: angemeldete Marmelade, weiße Bezugsscheine ffz Pfund, gelbe Bezugsscheine V« Pfund. Das Pfund 1 Mark. Graupen und Grietz, rote, blaue, gelbe Nährmittelkarten Abschnitt 14b je 100, 150, 250 Gramm. G-aupcn 44 Pfg., Grieß 48 Pfg. das Pfund. ukrain. Käse bei Luuer, gelbe Lebensmittelkarten 2590—2729 je 1/4 Pfund, das Pfund 3,30 Mark zoo« Wilsdruff, am 4. April 1919. Der Stadtrat — Kriegswirtschastsabt. Trocknung über den Verbrauch ^tden aufgehoben.. Für die Verteilung der aus dem Ausland eingeführten Eier blecht dis durch die Keffelsdorf und Grumbach. Kartoffelabgabe. Die von jedem Verbraucher mit 50 Pfund und jedem Erzeuger mit 96 Pfund ab- zugsbende Kattoffstmenge, die von Erzeugern auf Grund der Bestandserhebung vom 15. Februar 1919 abzugebenden und die für geliefertes Saatgut abzuliefernden Kartoff-ln sind . in Keffelsdorf am 8. Apnl 1919 von vormittags 8 bis 2 Uhr nachmittags auf dem Bahnhof Kesselsdwf, in Grumb ch am 11. April 1919 von vormittags 8 bis 2 Uhr nachmittagsauf d m Bahnhof Grumbach 8 12. August 1916 (Reichsgesetzbl. S. 927) 24. April 1917 (Retchsgeützbl. S. 374) MMiig für de« Somlag Mica. Luc. 23, 24 und 25: Pilatus aber urteilte, daß ihre Bille geschähe; und lies; den los, der um Auf ruhrs und Mordes willen war ins Gefängnis ge^ warfen, um welchen sie baten; aber Jesum über gab er ihrem Willen. 7, Auf -rei Gestalten werden hier unsere Blicke gerichtet: Aus, Barnabas und -as Volk. Pilatus hat zuerst sich bemüht, sein Gewissen rein zu halten von -er ^schuld, welche -as Volk auf sich la-en will. Mit und Gebärden und Haldem Nachaeben hat er es Flucht, Zesum zu retten. Ls ist rhm nicht gelungen, bewegt schreit »as Volk: „Kreuzige ihn". So gidl er und damit ist er mitschuldig geworden am Tode Jesu, lagt uns seine Gestalt. Dies zuerst, daß man sich sehr leicht selbst täuschen kann, wenn man denkt, -as ^e für -en Herrn getan zu haben. Alles sein ver- ,^kln mit dem Volk« hat doch Pilatus nicht frei machen von der Pflicht, die als gerechter Richler seine erste einzige war: Jesum los zu lassen. So macht auch alles, was du für Gott tust, nicht frei von -er Pflicht ^Gehorsams und wenn du die nicht erfüllst, hast du getan. Nichts! Das sieh gerade an Pilatus. Was 's ihm, daß er keine Schuld an diesem Gereckten fand? nützt ihm all sein Mitleid an dem Unschuldigen? lein Bitten und Mahnen an -as Volk? Trotz aller Wort« und trotz aller Erkenntnis ist der Schluß: » ""urteilt ihn Dazu kommt zuletzt jedes undekehrte Herz. ^.^>ft nichts, daß man Jesum für einen großen Menschen t,,. Srohen Propheten erkennt, dessen Lehre gut und weise, isin Wandel fleckenlos un-nachahmenswert ist. Ls nützt "ichts, wenn man alle Erkenntnis des Wortes Gottes ^Werken -er Liebe verbindet: hast du die Liebe Gottes an dir erfahren, daß dein Herz in Liebe zu ihm so kommt doch die Stunde der Anfechtung, in der Meinung -er Menschen un- dein irdisches Gul oder ^ben mehr gilt als -er Herr un- »u verläßt ibn, * Dilatus. Die zweite Gestalt ist Barnabas. Lr ist -as Gegrnbild und weshalb sie »en Heiland verklagen, -as hat er Lin Aufrührer ist er gewesen gegen die Obrigkeit. Aufruhr hat er wohl seine Hände mil unschuldigem b,flE. Den bitten sie los. Unglaubliche Verblendung Hasses! Man weiß es ja, daß er scharfe Augen für Löse hat an dem, den er haßt; aber daß er zwischen Zwischen gerecht und ungerecht, zwischen Lhnstus Larnabas nicht unterscheiden kann, das ist doch ein ü^'ckendes Zeichen. Bedenken wir dabei nichts? Wer di« Aufiührer, di« >hr«s «ig«nen Willens Meinung ^Iti H*" Herzen makelhaftes Gelüste an die Slelle der " Gebote gesetzt haben? Wer sind die, -ce gegen gtmurrt und gegen sein Wort gesündigt un- geübt als seien sie -je Herren ihres Lebens? Wer sind di«, »je jn den Fesseln un- Banden -er Sünde lebens- 2 Anechte sind? N^chl pttatus bloß ist gebeten worden: 22. Mai 1916 (Reichsgesetzbl. S. 401) ^ohcuria vom — —'— u 24. Äugust 1917