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«OMerLiM« mtn Nr. 61 d Freitag de« 14. März 1S1S 78. Jahr« Amtlicher Teil Dresden, am 10. März 1919. Der Stadtrat. Mark, 23 Nr. 435 II Genehmigt. Dresden, am 6. März 1919. Größe (Siegel) s: 2ö«S von Der Gemeinde»orstand. Dresden, am 6. März 1919. Dresden, am 10. März 1919. Auszahlung der Kriegsunterstützung Der Stadtrat — Kricgswirtschastsabteiluug 255L Bruch des Waffenstillstandes durch die Polen Sehnsucht nach Ehrlichkeit linier dec Unehrlichkeit. die auf de« deutschen Volke 120 100 80 c das KB -omit de* der dos' idung iB I II III 100 80 60 ünstcht B 0^ daft!- tlmmung!» I II III lk 2—3 3—4 4—5 5—6 bischer N nicht ar, Die Stadtverordnete», gez. Ober!. Kantor Hientzsch. (Siegel) Größe Kinder» werde» die Karten nicht ansgehändigt. Wilsdruff, am 13. März 1919. Lebensmittelmarkenansgabe 1—40 41—80 81-120 121—151 Wvsvnijt -tner. kürt- -ff. 1919. Wilsdruff, am I. Februar 1919. Der Stadtrat. gez. Küntzel, Bürgermeister. (Siegel) 293 a IV iVl Ministerin« des Inner«. Ministerin« des Inner». Für den Minister, gez. Dr. Schulze. genug aus dem Wege gehen würde. Nicht der Kaufmann, der, wenn er noch irgendwelche Ware im Inland ergattern oder aus dem neutralen Ausland hereinbringen will, seine Hände schmieren mutz — uttd wie schmieren! —.weil sonst alle Mühe vergebens bleibt. Auch nicht der Land- wirt, der kaum noch weiß, wie er die unentbehrlichen Arbeitskräfte an sich fesseln, die allernotwendigstenDunge- mittel heranschaffen und seinen Ablieferungspflichten ge nügen soll, und der dabei ständig von Schleichhändlern überlaufen wird und ost genug der Versuchung erliegt, mit ihnen sich schuldig macht an den Wucherprelsen, die unser ganzes Leben verpesten. Ünd schlietzlich auch nicht der Arbeiter wie überhaupt der Verbraucher, nicht Muller und Schultze, sei er Beamter oder Rentner, sei er jung 599 V 6 2 WirtschastsiMinisterium Landeslebensmittelamt. rdmig Hei er Tätigt-t . Nachstehend wird uPer O die Bekanntmachung der Reichsfielle für Gemüse und M vom 4. März 1919 über den Verkehr mit Saat- ««d Steckzwiebel« Mnntgemacht. Gleichzeitig wird die Ausführungsverordnung des Arbeits- und Wirt- MftSministeriums vom 4. Dezember 1918 zur Bekanntmachung der Reichsstelle über Verkehr mit Saat- und Steckzwiebeln vom 28. November 1918 (Sächs. Staats- ^tung 284 vom 6. Dezember 1918) ««fgehvbe». Nach 8 2 der Verordnung zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten /''N 11. Dezember 1918 (Reichsgesetzblatt Seite 1431) können Personen, die geschlechts- sind und bei denen die Gefahr besteht, daß sie ihre Krankheit weiterverbreiten, ?^gsweise einem Heilverfahren unterworfen und auch in ein Krankenhaus überführt ^«n, wenn dies zur wirksamen Verhütung der Ausbreitung der Krankheit erforderlich scheint. Es ist von Wichtigkeit, daß die Behörden der Gesundheilspolizei Kenntnis erhalten, sich ansteckungsfähige Geschlechtskranke nicht in ärztlicher Behandlung befinden, und ist Pflicht aller Kreise, solche Fälle der Behörde oder einer Fürsorgeftelle für Ge- ^chlskranke mitzuteilen. 748 lll O kl 2 Reichsverwertungsamt. Landesstelle Sachsen. lastet, mutz man leider die zur AlltagSerscheMung gewordene Tatsache verstehen, daß heutzutage niemand mehr nach den Vorschriften leben kann, die der Krieg und die Kriegswirtschaft in Hülle und Fülle über uns gebracht haben. Nicht der Industrielle, der seine Fabriken in Gang erhalten will und soll und dem doch die Möglichkeit, seinen Bedarf an Rohstoffen, an Halbfabrikaten, an Betriebsstoffen auf geradem Wege auch nur ganz notdürftig zu decken, so gut wie völlig abge- schnitten ist: der auch, wenn er seinen Arbeitern Lebens mittel verschaffen will — und häufig mutz er es, weil ihm sonst die Leute fortlaufen oder andere Schwierigkeiten bereiten —, zu diesem Zweck mit einer Sorte von Agenten in Verbindung treten mutz, denen er sonst «ar nicht ängstlich Freitag de« 14. März 1919. Wilsdruff, am 13. März 1919. Am 14. U«d 15. März bei Humpisch Sardine«-Derka«f; gelbe Lebens mittelkarten Nr. 3191 bis Ende ««d Nr. 1 b^s 250, je 100 Gram« für 48 Pfennige. Wilsdruff, am 13. März 1919. . Infolge erneuten Bedarfs unserer Grenzschutztruppen an Fahrräder« und Fahr-- -^bneifunge« kann bis auf weiteres eine Freigabe solcher nicht erfolgen. ES er- sich daher, diesbezügliche Gesuche hierher zu richten. lahme, dak ge» e rnter 2^' 'teile di-s^ ich läuiend! gt fial er AnM n und dd- hne Wiß'" Hetzen kaB rem Zuias Geschah ttes nlich -E gewünE 'lach trag'" en. tSsteN lttes. Preisen- nspr. b»* sofort / Grumbach. Freitag de« 14. März Zentner 1 Mark mehr, für Steckzwiebeln ^^auntmach««- über de« Verkehr mit Saat- ««d Steckzwiebeln za Saatzwecke« v«d deren Höchstpreise. Auf Grund der ZA 4, 11 und 12 der Verordnung über Gemüse, Obst und Süd- vom 3. April 1917 (Reichsgesetzbl. S. 307) wird bestimmt: 8 1- Die Bekanntmachung über den Verkehr mit Saat- und Steckzwiebeln zu Saatzwecken deren Höchstpreise vom 28. November 1918 wird aufgehoben. 8 2. 1. längliche und ovale: unter N/z cm Durchmesser — i Vy dis 2 cm Durchmesser — 2 bis 2^ cm Durchmesser — 2. platlrunde: unter 2 cm Durchmesser — 2 bis 21/2 cm Durchmesser — 21/z bis 3 cm Durchmesser — 8 3. Bekanntmachung. Nachdem der 1. Nachtrag zum Ortsgesetz, die Erhebung einer Aufsichtsgebühr bei öffentlicher Tanzmusik betr. vom 10. Februar 1912 die Genehmigung des Ministeriums des Innern gefunden hat, wird dieser nachstehend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Wilsdruff, am 13. März 1919. I. Nachtrag zu« Ortsgesetz, die Erhebung einer Aufsichtsgebühr bei östent Ncher Tanzmusik betr., vom 10. Februar 1912. Die Gebühr i« Ziffer 1 wird auf 4 Mark erhöht. Die Erhöhung tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. hefl eten^^> mkung fleißig WI ärer ch«-E l34, > Grumbach, am !3. März 2566 Insertion«pr-ls pfg. für »le b-gespaltene KorpuSzetle oder deren Rani», Lokalpocis Pfg.. Reklamen Pfg., alle« mii 0°/» Teuerungszuschlag. Z-ittaud und tabellarischer Sah mit Aufschlag. Del Wiederholung und IahreSumsähe» entsprechender Nachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil fnur von Behsebeni die Spaltzeile so Pfg. bez. Pfg. x RachweisungS- und Offertengebühr 20 be». ZO Pfg. / Telephonische Inseealen-Aufgabe schließt jedes ReNamaßonsrecht au«. Anzeigenannahme bis 1 l Uhr vormittags. / Bellagengebühr das Tausend S DU., sr die Postauflage Zuschlag. / Für da« Erscheinen der Anzeigen an bestimmte» Tagen und Plätzen wird leine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrtfi Ausschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsätze und Nettopreise haben nur bet Bar. Zahlung binnen ZO Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge- meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zeilen» Preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fall« nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. rssr Der Stadtrat. rs«o Der Stadtrat. Beim Verkauf von inländischen Saat- und Steckzwiebeln durch Erzeuger dürfen die ^stehenden Sätze je Zentner nicht überschritten werden: Für Saalzwiebeln bis 28. Februar 1919 - vom 1. März 1919 ab je Monat und Krnsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. ssiWlk fÜk ÄsiS . ES war ein ganz gutes Wort, daS der Abgeordnete ^genberg neulich in der Aussprache über die beiden Nialisierungsentwürfe der Regierung in Weimar fand, Wort, daß das deutsche Volk sich danach sehne, wieder lUich zu «erden. Es ist ihm zwar noch in der Debatte A dann in den Besprechungen der Parteiblätter um- jEdeutet worden, aber an und für sich drückt das Wort ? der Tat ein allgemeines Sehnen und Verlangen aus, " dem kaum ein Teil des Volkes, er stehe hoch oder ,?dfig, sich frei fühlen wird. Seien wir wenigstens so das zuzugestehen! .Wilsdruff-? Tageblatt- erscheint täglich, ml« Ausnahme der Sonn- und ^lage, abends 6 Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bel Selbstabholung 7° d» Druckerei wöchentlich ro pfg., monatlich .0 pfg., vierteljährlich 2,10 Mk^ »ichee Austräger zugetragen monatlich 80 Pfg., vierteljährlich 2,40 Mk.; L «n dnttßhen poftanstaiten vierteijährlich 2,40 D». ohne ZusteNungSgcbühr. ^koßanffalten, Postboten sowie unsere AuSttäger und Geschäftsstelle nehmen ?»PlBeMl>maen entgegen. / Zm Falle Häberer Gewalt — Krieg oder sonstiger ^Mledher Stärungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der MbmnigSelnrlchiunqen — Hot der Bezieber keinen Anspruch auf Lieferung Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezug-Preises. Ferner Inserent In den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die l lchchetet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzel- 2Mpr«i< der Nummer 10 Pfg. / Zuschriften sind nicht persänlich zu »sMren, sondern an den Verlag, die Echrtstleitung oder die GesckästSffelle. / ^Hme Znßhrifien bleiben unberückstchttat. / BrrUner Vertretung: Berlin SW. 46. m die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff rentamt zu Tharandt. Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 28614. Freitag den 14. dieses Monats oomittags S dis 1 Mr werden im städtischen Verwaltungsgebäude — Zimmer Nr. 2 — folgende Marken aus gegeben: ») Brotmarke«heste für die Zeit vom 17. März bis 8. Juni 1919. t> L<r«ö89fti1k»klt« „ „ „ „ „ „ „ „ „ . c) Vollrurlckütirke« » ,, ,, ,, ,, ch Selbstverforgerbrotmarken für die Monate April bis Juni 1919. Sämtliche Marken sind sofort nach Empfang nachzuzählen, da nachträgliche Ein wendungen keinesfalls berücksichtigt werden. Jede Familie hat ihre Marken selbst abzuholen, und zwar unbedingt während der angesetzten Ausgabestunden. im Gemeindeamt Uhr Hausnummer t empsE ellung eiäels Ust. 5' tzeaseU smiere) -Oel, frei tt zffen del neide»» ster. rstsd ^5 chäftsun'^ icherung ngeb.^ sstelled^) sbayr.) vchk »t zu Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, am 4. März 1919. * Neichsftetle für Gemüse «nd Obst. Der Vorsitzende: von Tilly. iellt. K.. K litsn Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint feit dem Jahre 1841. Amts-!