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Nr. 53 Mittwoch den 5. März 1S1S I 78. Jahrg. Amtlicher Teil Meißen, am 28. Februar I9l9. 2L7S Dresden, am 1. März 1919. Nr. 437 e U Meißen, am 3. März 1919. Kommunalverband Meitze« Stadt »«d Land. 217« «Sdch^ Der Stadtrat — Kriegswirijchastsabteilung. 2374 Generalstreik in Berlin -rorgen srllf Mit k« it der iäcb !" -in« t» Wirtschafts-Ministerin«. Landeslebensmittelamt. 533b VO 2 Wirtschafts-Ministerium Landeslebensmittelamt. Nr. 47 a 11 ?. Die Amtshauptmaunschaft. Wiisvr^ »it groß«"' egarten Anzahl^ »geböte^ tst. ds. Die Erzeugerhöchstpreise umfassen die Kosten der Beförderung zur nächsten Verlade stelle und der Verladung, sowie die Vergütung für besondere Aufwendungen deS Anbauers an Arbeit oder an Kosten für Aufbewahrung (Einmisten, Einkellern und dergl.). Die Preise gelten für gesunde, marktfähige Handelsware. Die vorstehenden Preise sind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes delr. Höchstpreise oom 4. August 1914 (RGBl. S. 339) und der dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. Ueberschreitung dieser Preise wird gemäß Bundesratsbekanntmachung vom 8. Mai 1918 gegen Preistreiberei (RGBl. S. 395) mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 200 000 Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft. Eierabgabe ab 6. Mürz für die Zeit vom 3. bis 30. März, Abschnitt 6 uud 7 der Eierkarte. Jede Person 2 Stuck für 96 Pfennige. Wilsdruff, am 4. März 1919. Arbeiter. Sie bietet ihnen auch neue Zusicherungen, neue Bürgschaften für die Befestigung der wirtschaftlichen Er rungenschaften, die sie der Novemberrevolution verdanken. Aber diese Revolution ist kein Freibrief auf Rmtb, Mord und Gewalttätigkeiten aller Art, fährt sie fort, über allem steht das Leben des Volkes. Sollen auch noch die Schrecknisse des Bürgerkrieges mit seinen mörderischen Lruderkämpfen, mit all seinem Haß und seiner Zerrüttung unser Vaterland zerstören? Mit eindringlichen Worten Nr. 126 11 I. Die Amtshauptmaunschaft. Nr. 3 f V. Die Amtshauptmaunschaft. ersora^ Halles S"' 4 an Utes erei« ad UmB Kameras Ibleben bö r Richtt» tzt und einer igen. ugschafl^ chter, i Döltzsch«" ldat ! 23. M' npame as Nr. rte unsere ll 19130" )ie Erde! Die Bekanntmachung über den Verkehr mit Schlachtvieh vom 1. Februar 1919 Nr. 32 der Sächsischen Staatszeitung — wird wie folgt geändert: 8 25 Abs. 1 der Verordnung erhält folgende Fassung: „Auf der Sammelstelle findet für Rinder und Schafe eine Nachprüfung des Gewichts s^urch einen von der Landesfleischstelle ernannten unparteiischen Ausschuß statt. Der Aus guß hat auch bei Streitigkeiten, die bei der Ablieferung von Schweinen und Kälbern ^stehen, endgültig zu entscheiden." 500a VI^UI Dresden, am 27. Februar 1919. die für immer dahin sind? Noch ist es nicht zu spat zur Einkehr, und von allen Seiten häufen sich die Weckrufe und Beschwörungen. Aber jedermann hat wohl das ganz bestimmte Gefühl: wir stehen unmittelbar vor dem Ab grund. Ein Stoß nur noch, und es ist um uns ge schehen . . . I. Als gewichtigste Mahnerin tritt die Reichsregierung auf. Nicht zum erstenmal wendet sie sich gerade an dte rage" «end a word^ ' wird g'" in Air-"" Wilslb Zelohn»^ »melket Benzol sür die Landwirtschaft. Es wird in Erinnerung gebracht, daß die für einen Monat benötigte Menge Anzol spätestens am ersten Tage des dem Bedarfsmonate vorangehenden Monats unter Agabe des Verwendungszweckes bei der Amtshauptmannschaft, Abt. 11 ?, zu bestellen Verspätete Bestellungen können, wenn überhaupt, erst in den folgenden Monaten ^ückflchtigt werden. Meißen, am 27. Februar 1919. »n, Meißen, den 26. Februar 1919. »7« W 511.^ eine "" re cht. S" und E' Hengstkörung. Gemäß 8 4 Absatz 5 der Verordnung, die Ausführung des Gesetzes über die WMörung vom 20. Juli 1916 betr. wird hiermit bekanntgegeben, daß durch den 2»rausschuß je ein Hengst des Rittergutes Barnitz, Hirschstein und Schleinitz gekört "erden ist. , Appell. 'in „Es geht um das Gewissen des deutschen Volkes, sollen wir noch Halt machen auf einem Wege, der uns unfehlbar, binnen kürzester Zeit, in unabsehbares Ver erben stürzen muß? Öder wollen wir blindlings vorwärts- uurmen, ohne Sinn und Verstand, nur aus Angst, daß wir die Führung in der sogenannten „Weltrevolution" Alleren, daß wir wieder zurücksinken könnten in Zeiten. Aufhebung der Bewirtschaftung von Runkelrüben. Gemäß Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 27. Februar 1919 hiermit die Verordnung deS Ministeriums des Innern vom 30. September 1918 Sachs. Staatszeitung vam 1. 10. 18 — über die Bewirtschaftung von Runkelrüben "Usgehoben. d) von anderen Personen, wenn eine Genehmigung der Amtshauptmannschaf: zur Schlachtung des Pferdes erteilt worden ist. 4. Ankündigungen zum Ankäufe von Schlachtpferden in Tages- oder sonstigen Zeitungen dürfen künftighin von Gemeinden nicht mehr erlassen werden. o. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden gemäß K 17 der Ver- ordnung vom 19 Juli 1918 mit Gefängnis bis zu I Jahr und mit Geldstrafe vis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohneUnter- Ichied, ob pr dem Täter gehören oder nicht, eingezogen werden. b. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft. Höchstpreise für Gemüse Zurzeit gelten im Bezirk des Kommunalverbandss Meißen-Stadt und -Land (Ämlshauptmannlchaft und Städte Meißen, Nossen, Wilsdruff, Lommatzsch) für Gemüse bis auf weiteres folgende durch Bekanntmachung vom 3. 1. 19 und durch Bekannt machung vom 1. 2. 19 festgesetzten Höchstpreise: Pferdeschlachtungen und Handel mit Pferdefleisch. Die nach der Bekanntmachung der Amlshauptmannschaft vom 16. Januar 1919 "achgelaffene Schlachtung von Pferden hat in verschiedenen Gemeinden des Bezirks zu Unwirtschaftlichen und den Verhältnissen nicht entsprechenden Mißbräuchen geführt. Diese Bekanntmachung wird demnach auf Anordnung des Wirtschaftsministeriums **sgehobe« und durch die nachfolgenden Bestimmungen ersetzt: 1. Die Gemeinden haben künftighin wegen jeder einzelnen Pferdeschlachtung, soweit sie nicht von einem Roßschlächter vorgenommen wird, der auf Grund van ß 3 der Bekanntmachung des Ministeriums des Innern vom 19. Juli 1918 eine Erlaubnis zum Handel mit Pferden und zur Schlachtung von Pferden hat, die Genehmigung der Amtshauptmannschaft beizuziehen. 2. Der Genehmigungsantrag muß enthalten a) Name und Wohnort des Verkäufers, der das Pferd zum Schlachten abgibt, d) Gewicht des Pferdes. e) Name des mit der Schlachtung Beauftragten. ck) Tierärztliches Zeugnis darüber, daß das Pferd auch bei sachgemäßer Be handlung und Pflege in absehbarer Zeit nicht wieder arbeitsverwendungsfähig werden würde. 3. Die Schlachtung eines Pferdes im Bezirke darf demnach nur noch vorgenommen «erden ») von einem zugelassenew Roßschlächter (zugelassen sind im Bezirk der Amts hauptmannschaft nur Friedrich Hermann Max Wappler in Nossen und Johann August Hohlfeld in Wilsdruff): "rMMn postanfialfen vierteljährlich 2,40 MI. ohne Zustestungsgebühr. ^Po^anftaNeu, Postbolen sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen Bestellungen entgegen. / Im Faste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger As-Welcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der ^Mwemngöelnrichtunaen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung . Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung deck Bezugspreises. Ferner ^7" Inserent in den obengenannten Fasten keine Ansprüche, fasts die verspätet, in beschrönltem Umfange oder nicht erscheint. / Ginzel» ^Msprel« per Nummer 10 pfg. / Zuschriften find nicht persönlich zu sondern an den Verlag, die Schristleitung oder die Geschäftsstelle. / -°»ehnu Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / B-rtiner Vertretung: Berlin SW.«. m -ie Amtshauptmannschaft Meißen, für das ^rnsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. fUMit fÜk düs Aökft eite« iriner . kür dl uff MdmfferÄgebla« »WSsdruster Lageblaft- erschein! täglich, mit Ausnahme der Sonn- und FI r-» , , — „ „ . ^^.Äends s Uhr sür den folgenden Lag. / Bezugspreis bei Selbstabholung KO lckGi I oOA«' Insertionspreis Pfg. für die s-gespalien- Korpuszeile oder deren -»nnn> Druckerei wöckienliich Al pfg., monalli» 0 ps,„ vierteljährlich 2,10 MI; V U L»ö L v IR I»In VHHß* HUV s.o,alrre:s pfg., Rellamen pfg., Ostes mit ov/T-uerunasrÜlM^ Austräger zugeiragen monatlich SV pfg., vierteljährlich r,K> Mk.; V vk/ V11 V G«ö U G I IIG GGU KAII und tabeNanscher Satz mit 50°/ Ausschlag, »el WiederhoAna^und Zahresümläb» UN» Umgegend. Ausschlag ohne Rabatt. / Ole Rabaftsätze und Nettopreise haben nur bei »ar- zahlung binnen so Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Sinziebuna ae. »reiiea Inserenten bedingen die Berechnung des Brutlo-Zeilen- nm,!»?' ^^ufern nicht;chon früher ausdrücklich oder sttstschweigend als GrfüNunosor« Amtsgericht «nd den Stadtrat zu Wilsdruff reutamt zu Tharaudt. Posoch,«,«»»,,:N>. e»»«. ren bis Fr-'^ ranatar^ chnunsi erst. 10^ raii siehst iusck Erzeug vertrags freie Ware erpreis Bertrags- ware Groß handels preis Klein handels preis 1. Dauerweißkohl 6,25 Pfennige 6,5 je Pfund 10 . 13,5 2. Dauerrotkohl 10 10,5 14,5 19 3. Dauerwirsingkohl 9,5 10 14 19 4. Grünkohl 9,5 10 - 14,5 19,5 5. Rote Möhren und längliche Karotten (ohne Kraut) 7,5 8 11,75 17,5 6. Gelbe Möhren (ohne itraut) 5,75 9,5 13,5 7. Weiße Möhren (ohne Kraut) 3 4 7 10,5 8. Kleine runde Karotten 13 13 17,5 24 9. Role Rüben (rote Beete) 8 9 12 17,5 10. Weiße Kohlrüben 2,65 2,65 5,55 8,5 11. Gelbe Kohlrüben 3,8 3,9 6,9 10 12. Zwiebeln (ohne Kraut mit Sack) 18,5 19 25,5 38 13. Herbst-, Wasser-, Stoppelrüben, Mairüben 2,4 2,4 3,4 6,5 14. Runkelrüben (Futterrunkelrüben) 3,20 3,20 4 6,75 15. Kohlrabi (ohne Kraut) 9 9 12 17 16. Strunkkohlrabi (ohne Kraut) 5 5 6,5 9 17. Kürbis IS 10 13 ir