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A« /MUdnift-r Tageblatt» erschein« täglich, ml« Ausnahme der Sonn, und »Mia«-, abend« S Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Seibstabholung «n der Druckerei wöchentlich ro Pfg., monatlich .0 pfg., vierteljährlich 2,10 Ml./ Mch unsere Austräger zugetragen monatlich SV pfg., vierteljährlich 2,4g Ml.; A den deutschen Postanstalten vierteljährlich 2,40 Mk. ohne Zustellungsgebühr. «le postanstalten, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen ^derzeit Bestellungen entgegen. / Zm Kaste höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger Uendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der «lörderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung °der Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner N der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, fasts die öeltima »erft>ätet, >n beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel- «kkaufspreis der Rümmer 10 Pfg. / Zuschriften find nicht persönlich zu Meisteren, sondern an den Verlag, die Schnstleltung oder die Geschästssteste. x -"«V« Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Brrllner Bertretung: Berlin SW. 4S. Ar die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. Znsertioneprels Psg. für die k-gespaliene Korpuszette oder deren Raum, Lokalpreis Psg., Reklamen Pfg., alles mit 0°/« Teucrungszuschlag. Zeitraub und tabellarischer Sah mit 50°^ Aufschlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätze» entsprechender Rachlaß. Bekanntmachungen im amtlichen Teil tnur von Behörden! die Spaltzeile «> psa. bez. Pfg. / Rachweisungs. und Offcrtengcbühr 2g bc^ 30 Pfg. / Telephonische Inseraien-Aufgabc schließt jedes Reklamationsrecht aus. Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Beilagengcbühr das Tausend S Mk., lr die Postauflage Zuschlag. / Für das Erscheinen der Anzeigen an bestimmlea Tagen und Plätzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrist 25°/. Ausschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsätze und Rettopreisc haben nur bei Bar zahlung binnen 30 Tagen Gülttgkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Brutto-Zetten- preises. / Sofern nicht schon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart ist, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnung, fast« nicht der Empfänger tnnerh. S Tagen, vom Rechnungstagc an, Widerspruch erhebt. Verordnung Amtlicher Teil. Schutzimpfungen gegen den Schweine ¬ rotlauf. i»» weiteren Ausführung der Verordnung über Tarifverträge, Arbeiter- Rud Angeftelltenansschüffe «nd Schlichtung von Arbeitsstreitigkeitei», vom 23. Dezember 1918 (RGBl. S. 1458), vom 19. Februar 1919. Die unter dem 31. Januar 1919 (Nr. 28 der Sächsischen Staatszeitung vom 4- Februar 1919) anderweit veröffentlichten Ausführungs-Bestimmungen werden wie folgt abgeändert: 1. In Z 5 Absatz 2 der Ausführungs-Verordnung vom 25. Januar 1918 wird ein Druckfehler dahin berichtigt, daß an Stelle der Worte „Ausschüsse mit 50 oder mehr Mit gliedern" die Worte „Ausschüsse mit 5 oder mehr Mitgliedern" treten. 2. In Z 6 Absatz 2 der Ausführungs-Verordnung vom 25. Januar 1918 und F 2 der Wahlordnung wird die Beschränkung der Wahlberechtigung auf deutsche Reichs- ongehörige oder Angehörige der deutsch-österreichischen Republik aufgehoben. Die Wahl» Berechtigung steht vielmehr ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit zu. Es kommen deshalb auch in 8 15 der Ausführungs-Verordnung vom 25. Januar 1918 die Worte „Verlust der deutschen Reichsangehörigkeit" in Wegfall. 3. Die 88 7 bis 13 der Ausführungs-Verordnung vom 25. Januar 1918 haben als solche keine unmittelbare Verbindlichkeit. Den Ausschüssen wird vielmehr überlassen, 'hre Geschäftsführung selbst durch Mehrheitsbeschlüsse zu regeln. Hierbei werden die vor bezeichneten Ausführungs-Bestimmungen wertvollen Anhalt bieten können. Dresden, am 19. Februar 1919. 568 111 7 Arbeits-Ministerium. Heldt. Kleieverteilung. Hinsichtlich der Verteilung der Kleie ans dem Wirtschaftsjahre 1918/19 wird für de« Komm««alverband Meitze« Stadt ««d La«d folgendes bestimmt: l. Dis gesamte Kleie, die beim Ausmahlen des den Mühlen vom Kommunalverband Meißen Stadt und Land zugewiesenen Brotgetreides entfällt, darf nur mit dessen Ge- "ehmigung abgegeben werden. 2. Die Verteilung der Kleie an die Verbraucher erfolgt dnrch die Amtshaupt- R»a««schast Meitze«, die sich dabei der mit der Abgabe beauftragten Futtermittel- Händler bedient Unmittelbar a«s de« Mühle« darf von de« Verbrauchern «leie nicht bezogen werde«. 3. Da infolge der jetzigen hohen Ausmahlung des Brotgetreides nur sehr geringe Mengen Kleie verfügbar sind, kann im laufenden Wirtschaftsjahre n«r für Zugkühe, oRchteber, I«chtsa»e« ««d fangende Ziege« Kleie zugewiesen werden, und zwar einmalig für 1 Zugkuh 60 Pfund, für I Zuchteber 25 Pfund, für 1 Zuchtsau 25 Pfund, für 1 säugende Ziege 20 Pfund. Alle« andere« Tiere« ka«« Kleie nicht zugeteilt werden. Doch wird die Bewilligung von Ausnahmen für besondere Fälle (Krankheit usw.) vorbehalten. 4. Wer innerhalb des Bezirks der Amtshauptmauuschast Meitze«, eiuschl «er Städte Noffen, Lommatzsch ««d Wilsdruff sowie der Stadt Meitze« lUr seinen Bedarf Kleie erwerben will, hat bei der Amtsha«ptma«nschast einen schriftliche« Antrag unter genaner Angabe der Art «nd Zahl der in »rage kommende« Tiere einzureichen. Die Richtigkeit der gemachten Angaben hat " sich vom Stadtrat bezw. Gemeindevorstand bescheinigen zu lassen. Will jemand Mae Kleie von einem bestimmte« HS«dler beziehe«, so ka«« dies i« dem ««trage mit vermerkt werde«. Soweit möglich, werden derartige Wünsche be rücksichtigt. Wird der Anspruch auf den Bezug von Kleie von der Amtshauptmannschaft an erkannt, so erhält der Antragsteller einen Bezugschein, der nur einmalige Gültigkeit hat und auf Grund dessen er bet dem darauf -angegebenen Händler gegen Abgabe «ts Bezugscheins «nd gegen Barzahlung Kleie beziehen kann. Die Ausstellung des Bezugscheins erfolgt kostenlos. 6. Der Verkaufspreis für Kleie beim Weiterverkauf durch die Händler wird hiermit auf 6.50 Mark für den Zentner festgesetzt. Bei der Abgabe von weniger als bO Pfund können 7 Pfennige für das Pfund berechnet werden. 7. Diese Bekauutmachuug tritt sosort i« Kraft. Zuwiderhandlungen gegen ^ese Vorschriften werden auf Grund der Bestimmungen in 88 58, 80 Ziff. !2 der ^eichsgetreideordnung für die Ernte 19l8 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 Mk. oder mit einer dieser Strafen bestrafl. Meißen, am 2V. Februar 1919. Nr. 16 11 61. e-2» Kommuualverbaud Meitze» Stadt «uv Land. Nach Punkt 8 der der Verordnung des Ministeriums des Innern vom 20. Januar 1917 angefügten Grundsätze für Schutzimpfung gegen den Schweinerotlauf können die Schweinebesitzer in den Orten, in denen die Impfungen nach Punkt -4. der oben genannten Grundsätze nicht angeordnet werden — das ist für die Orte des hiesigen Bezirks der Fall — diese Impfungen in den Monaten März bis Juli jeden Jahres freiwillig von Tier ärzten vornehmen lassen. Slaatlicherseits wird Impfstoff kostenlos zur Verfügung gestellt, sofern mindestens der vierte Teil der Schweinebesitzer einer Gemeinde bis Ende Februar jedes Jahres die Vornahme der Impfung beantragt. Die Kosten für die Impfung selbst sind von den Besitzern zu tragen und berechnen sich nach folgenden Gebührensätzen: Für die Impfung von Beständen bis zu 10 Schweinen eines Gehöftes je . . 1,— Mark mindestens jedoch . . . 3,— Mark Für die Impfung von Beständen bis zu 100 Schweinen eines Gehöftes je . . 0,75 Mark mindestens jedoch . . . 10,— Mark Für die Impfung von Beständen über 100 Schweine eines Gehöftes je . . . 0,50 Mark mindestens jedoch . . . 75,— Mark Die Ortsbehörden haben die Anmeldungen der Schweinebesitzer entgegenzunehmen, in ein Verzeichnis nach Muster O einzutragen und wenn die Beteiligung mindestens ein Viertel aller Schweinebesitzer des Ortes beträgt, das Verzeichnis in doppelter Aus fertigung dem Bezirkstierarzt Regierungsveterinärrat Haubold in Meißen, Teichstrabe 2, bis zum 8. März 1S1S . zu übersenden. Meißen, am 22. Februar 1919. Nr. 226 V 22S4 Die Amtshauptmannschaft. O Schutzimpfungen gegen Schweinerotlauf. Gemeinde Gesamtzahl der Schweine nach der letzten Viehzählung am 4. 12. 18 Zahl der Gehöfte mit Schweinebeständen Lfde. Nr. Vor- und Zuname des Besitzers Orts- liften-Nr oder Straße und Haus-Nr Zahl der vorhandenen Welcher Tierarzt soll die Imp- fungaus- führen? Wann ungefähr soll geimpft werden? Bemerkungen Ferkel unter 8Wochen alt Läufer schweine bis 1/2 Jahr alt Schwei ne über V2 Jahr alt Dmumtiz den 27. Mim 1919 »dends 7 Ahr öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Wilsdruff, am 24. Februar 1919. 22», Der Stadtverordneteavorfteher. Am 25. ««d 2«. Lebensmittel- Febr«ar bei Humpisch " f , karten Nr. 1851 b. 2499 je 100 Gr. für 40 Pfg. Wilsdruff, am 22. Februar 1919. . 222» Der Stadtrat - Kriegswirtfchastsabtett««g. Verteilung am 26. und 27. Februar: l. der angemeldeten Blut- und Lederwurst IN Dosen. 5 Personen 1 Dose. 2. der angemeldeten Marmelade I Pfund auf weißen Warenbezugschein Nr. 23, i/z Pfund auf gelben Warenbezugschein Nr. 15. Preis das Pfund 1 Mark. Wilsdruff, am 25. Februar 19l9. rer« Der Stadtrat — Kriegswirtschastsabteilung. Dir kille» WM, DztW Sir 10 Ist mrnillW »»sWie».