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Wilsdruffer Tageblatt : 05.12.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-12-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-191812051
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19181205
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19181205
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wilsdruffer Tageblatt
-
Jahr
1918
-
Monat
1918-12
- Tag 1918-12-05
-
Monat
1918-12
-
Jahr
1918
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 05.12.1918
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aufträge teilweise fortgesetzt werden. Solche Arbeiten werden ebenso wie die bereits ordnungsmäßig abgelieferten Gegenstände seitens der Heeresverwaltung bezahlt. Hier über bestehende Zweifel haben zu Arbeitseinstellungen und Arbeiterentlassungen geführt, die besser vermieden worden wären. 4- Das Kriegsministsrium in-Berlin hat einen neuen, außerordentlich energischen Erlaß an die ASR gegen die Verschleuderung von Kriegsgcrät durch verbrecherische Heeresangehörige gerichtet. Auch das Publikum sollte, mit Rücksicht auf die strengen Strafen, die ihm drohen, sich von dieser Verschleuderung endgültig fernhalten. 4- In Kreuznach tagte eine große Kriegeroersammlung, Lie flammenden Protest gegen eine etwaige Trennung der linksrheinischen Gebiete vom Reich erhob. Dis linksrheinische Bevölkerung, wurde in der Versammlung ausgeführt, ist der Meinung, daß jede Art der Loslösung, möge sie in französischer Aneignung oder in der Bildung eines selbständigen Staatswesens bestehen, das größte Unglück für das betroffene Land wie für das gesamte Vaterland bedeuten würde. Innerlich werde sich die Be völkerung niemals mit einer so veränderten Sachlage ab- flnden. * Uber das Warenlager in der Berliner russischen Botschaft wird amtlich mitgeteilt, daß sich die frühere russische Botschaft nicht nur die Verbreitung von bolsche wistischen Propagandaschriften, sondern auch die Beschaffung von Waffen hat angelegen sein lassen. In dem Zuge, der die Botschaft an die Grenze brachte, hat ein Mitglied der Mission ein Päckchen mit Papieren liegen lassen. Darin befanden sich 21 Rechnungen über Ankäufe kleiner Mengen oon Waffen und Munition. Sie erstrecken sich auf die Zeit vom 21. September bis 31. Oktober d. I. und lauten auf insgesamt 159 Mauserpistolen, 28 Brownings und 23 Para bellumpistolen, nebst etwa 27 006 Patronen für insgesamt 105 000 Mark. 4- Zu dem geplanten Zusammenschluß von bürger lichen Parteien wird von unterrichteter Seite gemeldet, daß die Verhandlungen über die Vereinigung der Deutschen demokratischen Partei und der Deutschen Volkspartei zu einer vollen grundsätzlichen Verständigung geführt haben. -b Ein neuer Protest des Reichstagspräsidenten Fehrenbach ist bei der Reichsleitung eingegangen, weil diese verfügt hat, daß an die Reichstagsabgesrdneten nach dem 1. Dezember keine Diäten mehr ausgezahlt werden sollen und die Abgeordneten ihre Eisenbahn! .hrkarten abliefern müssen. Fehrenbach sagt 'v 'einem Prellest: .Der Reichs tag ist nicht aufgelöst, ich protestiere namens des Reichstags gegen diese l idrigkeiten. Die Regierung ist auch nicht berechtig: Reichstagsbureau mit Um ¬ gehung des Präsident .isungen zugehen zu lassen. Ich habe den. Bureau verboten, der jetzigen Verfügung nachzulommen." Aus Zn- und Ausland. Berlin, 3. Dez. Sämtliche Europäer in Deutsch- Ostafrika und die Angehörigen der Schutztruppe sind vom 15. Dezember ab zur Rückreise nach Deutschland bereit. Leipzig, 3. Dez. Der Leipziger ASR hat in einer Sitzung beschlossen, daß das Hauptquartier aufgelöst und Hindenburg verhaftet werden solle. Posen, 3. Dez. Anläßlich des polnischen Landtages ist die Stadt reich beflaggt und geschmückt. Alle Blätter bringen Festartikel, die auf ein freies, unabhängiges, vereintes, katholisches, demokratisches Polen ausklingen. Ein Gottes dienst durch den Erzbischof in der Pfarrkirche leitete die Feier ein. Nah und Fern. <p Neue Grippeerkrankungen in Berlin. Die bös artigen Erkrankungen an Grippe haben in den letzten Tagen in Berlin wieder einen größeren Umfang ange nommen. Die Zahl der Sterbefälle und Erkrankungen bat von Tag zu Tag zugenommen. Diese Zunahme der Seuche scheint wesentlich durch die ungünstige, die Er kältung befördernde Witterung beeinflußt zu sein. - 0 Raubüberfall in Eberswalde. Der Berliner Kriminal polizei gelang es, vier gefährliche Räuber zu verhaften. Sie batten in Eberswalde das Hotel Eisenhammer beim- gesucht und die Inhaberin geknebelt und gefesselt in eine Kammer gesperrt. Während einer der Räuber mit einem scharfgeladenen Revolver bei der Überfallenen blieb, raubten die anderen drei die Zimmer des Hotels aus. Mit der Beute fuhren sie dann nach Berlin. Bei dem Versuch, die erbeuteten Waren hier abzusetzen. wurden sie von Kriminalbeamten verhaftet. Neueste Meldung«». Absplitterungsgeliistc in Süddaden. Karlsruhe, 3. Dez. In mehreren südbadischen Gemeinden macht sich seit einiger Zeit das Bestreben zum Anschluß an die Schweiz bemerkbar. Bisher haben drei Gemeinden im Amtsbezirk Waldshut beschlossen, sich der Schweiz an» zuschließen. Deutsche U-Boot-Berluste im Kriege? Basel, 3. Dez. Reuter meldet aus London, die Gesamt zahl der fertiggestellten deutschen U-Boote habe 36V be tragen. SOO seien davon vernichtet worden. Ausgcliefert wurden jetzt während des Waffenstillstandes 150. Baldige Unterzeichnung des Friedens? Basel, 3. Dez. Aus Newyork melden die „Basler Nach richten": Die Tatsache, dast Präsident Wilson an der Spitze der amerikanischen Delegation für die Friedenskonferenz steht, wird von einer großen Anzahl von Persönlichkeiten als ein Beweis dafür angesehen, daß der allgemein^ Ariedensvertrag in kurzee Zeit unterzeichnet werden wird. Die Einzelheiten würden hierauf in Zusatzverträge« geregelt werden. Standgerichte werden nicht eingeführt. Berlin, 3. Dez. Der Rat der Bolksbeauftragten hat gegenüber einigen Anträgen beschlossen, die Einsetzung von Standgerichten zur Aburteilung bestimmter Arten von Ver brechen abzulehnen. Gemeingefährliche Verbrechen sind von den zuständigen Behörden mit größter Beschleunigung zur Ahndung zu bringen, aber im Rahmen des ordentlichen Verfahren». Der Ruf nach Auslieferung Wilhelm» III. Haag, 3. Deck Nach der .Daily Mail' hätte die eng lische Regierung im Einvernehmen mit allen alliierten Re gierungen beschlossen, von Holland die Auslieferung Wil helms II. zu verlangen. Letzte Orahtbertchte „WUsdr«ff«k Tageblatt,«". Die englische Besatzung sür Köln. Köln, 4. Dezember, (tu.) Wie die „Köln. Ztg." von rustiindiger Stelle erfährt, ist heute die Vorhut der eng lischen Besatzungstruppen in der Stärke von einigen hundert Mann in Köln zu erwarten. Die geforderte Kriegskoutribution. Köln, 4. Dezember, (tu.) Die „Köln. Ztg." meldet aus Berlin: Nach inzwischen eingegangenen Meldungen find die von dem Verband geforderten Kontributionen von zehn bezw. 30. Millionen Mark nicht von den Städten Düren und Köln zu entrichten, sondern die gesamten Be träge sollen nur in den beiden Städten Köln und Düren zur Auslieferung gelangen. Es ist anzunehmen, daß die Kontributionsgelder vom Reich aufgebracht werden. Keine Besetzung Frankfurts und Darmstadts. Berlin, 4. Dezember, (tu) Durch die Waffenstill standskommissionist nunmehr endgültig festgesetzt worden, daß die Städte Frankfurt am Main und Darmstadt nicht besetzt werden, sondern in die neutrale Zone fallen werden. In einer der letzten Sitzungen machten die Franzosen auf die deutschen Vorstellungen hin geltend, daß die Entente infolge des ihr zugestandenen Rechts der Polizeikontrolle auf neutralem Gebiet auch die Möglichkeit haben müßte, die Ostausgänge der Rheinbrücken durch Posten zu be setzen. Mw GisA Wö Mitteilungen für diese Rubrik nehmen wir jederzeit dankbar entgegen. Wilsdruff, am 4. Dezember. — Ernennung und Versetzung auf dem Bahnhof Wilsdruff Zum Lokomotivführer wurde befördert der Feuermann I. Klasse und Reserveführec Herr Fichtner. Herr Eisenbahnaufseher Budich wird als Leiter des Bahnhofs und als Stationsschaffner nach Kleinwaltersdorf versetzt. — Theater in Wilsdruff. Das Sächsische Heimat- Theater, Direktion Hans Rehschuh, wird am Sonntag den S. Dezember sylS im Gasthof „Zum Goldenen Löwen" ein einmaliges Gastspiel geben. Das Sächsische Heimat- Theater, welches bisher im Felde den Feldgrauen durch seine Künste mit Humor beiseite stand, ist ein bekanntes und von Behörden anerkanntes Unternehmen. Den Be suchern des Gastspiels wird ein seltener Genuß verbürgt. Der Abendvorstellung geht ein« lehrreiche Kindervorstellung voran. Näheres besagt die Anzeige. — Der in der Dienstagsnummer erwähnt« Will- kommengruß unserer Kirche an die heimkehrenden Truppen muß, weil dl« Rückkehr nur langsam vor sich geht, um eine Woche verschoben werden und findet erst Sonntag am 3. Advent statt. — Ueberflüssige Besorgnisse um unsere Kriegsan leihen. Zur Beruhigung der Anleihebesitzer sei hierzu folgendes ausgeführt: Die politische Umwälzung der jüngsten Wochen hat unter den Besitzern unserer Krkegsanleihen vielfach Sorge um die Sicherheit ihres Besitzes erweckt. Diese Sorge treibt sie zum Verkauf. Namentlich unter den kleinen Besitzern wollen viele ihre Stück« lieber wieder los sein. Zwar sollte jedermann schon die einfachste Logik sagen, daß irgendwelche Maßnahmen gerade gegen unsere Kriegs anleihen »on vornherein Widersinn wären, denn wenn wirklich etwa Vermögensfeind iche Schritte, wie Annullierung oder ähnliches, im Werke wären, welchen Sinn bätte es dann, gerade nur Kriegsanleihen aufs Korn zu nehmen? Dann müßte man doch mindestens gegen alle Sorten Wert papiere, überhaupt gegen alles Vermögen, voroehen! Zn Wahrheit denkt aber gar niemand hieran. Auch haben alle Regierungsämter und Persönlichkeiten der neuen Regierung H aase, Lbert, Dr. Südekum, Reichsschatzsekretär Schiffer, in neuester Zeit das preußische Finanzministerium u. a.) aus drücklich erklärt, daß die Kriegsanleihen unangetastet bleiben sollen. Das Gegenteil wäre zunächst eine schreiende Unge rechtigkeit und müßte im übrigen die schwersten und schlimmsten Folgen nach sich ziehen. Zn taktischer Hinsicht sollte sich da zunächst jeder Besitzer von Kriegsanleihen daran er innern, daß mit dem Verkauf ja noch gar nichts gewonnen wäre, denn was bekäme er im Falle dafür? Papiergeld, nichts anderes natürlich. Wollte jemand aber die Kriegs anleihen hinsichtlich der Sicherheit als anfechtbar ansehen, so gälte dasselbe vom Papiergelde auch. Und wen würden die Folgen etwaiger feindlicher Schritte gegen die Kriegsan leihen treffen? Gerade solche Kreise, die es am schlimmsten fühlen würden. Wollen wir doch nicht vergessen, daß Kriegsanleihen nicht bloß vermögende Leute, Kriegsgewinnler, Großwerke, Korporationen erworben haben, sondern vor allem die Mittelschichten unseres Volkes, und noch mehr, der Zahl nach wenigstens, kleine Leute. Gs fehlt uns hier an Raum, um die Befunde unserer Anleihestatistik anzu führen, sonst könnten wir äußerst lehrreiche Belege hierzu beibringen. Dazu kommt noch die äußerst starke Beteiligung der Sparkassen, die ebenfalls indirekt auf die kleinen Sparer zurückgeht! Diese träte also ein etwaiger Gewaltschritt gegen unser« Kriegsanleihen mit an erster Stelle, er liefe schlechtweg auf eine Verwüstung in unserem Volksvermögen, gerade auch der kleinen Sparer, hinaus. Kann dies ernsthaft der Wille einer Halbwegs vernünftigen Regierung sein? Gewiß nicht! Noch unzählige andere Stellen, welche tief in unseren Volksinterrssen wurzeln, würden aber ebenso mitbetroffen werden. Man denke an die Versicherungsge sellschaften (private wie Reichsverficherungsämter mit ihren Scharen von Veisicherten), an die Kreditinstitute, Genossen schaften, Vorschußvereine, Postsparkassen und andere mehr. Für sie alle wäre ein Rütteln an den Kriegsanleihen ein böserSchlag. — Bewahre sich alsojedermannBesonnrnheit! — Die Reichsgetreidestelle hat ein besonderes Rund schreiben über den Verkehr mit Hülsenfrüchten zu Saat zwecken erlassen. Sie beiont dann, daß schärfere Ueber- wachungsvorschriften als beim Sommergetreide deshalb unbedingt erforderlich sind, weil leider auch noch im ver gangenen Jahre erhebliche Mengen wertvollsten Saatgutes für Speisezwccke im Schleichhandel vertrieben worden sind. Es ist deshalb grundsätzlich an der bereits nn Vorjahr bestehenden scharfen Zentralisation festgehalten worden. Auf der anderen Seite sind jedoch wesentlche Erleichterungen eingetreten, auf Grund deren eine glatte Versorgung der Landwirtschaft mit dem nötigen Saatgut gewährleistet ist. Bei Hülsenfruchtsaatgut sind drei Sorten Saatgut zu unter scheiden: Gemüsesaatgut, Original- und anerkannte Absaaten und gewöhnliches Saatgut (Handelssaatgut). Obwohl nach der Bestimmung des Z 11 der Saatgutverordnung vom 27. Juni 1918 (Reichs-Gesetzbl. S. 677) Saatgut von Hülsenfrüchten grundsätzlich nur an die Reichsgetreidestelle abgesetzt werden darf, wird die Reichsgetreidestelle den frei „ Absatz von Temüsesaatgut und Original- sowie anerkannten Absaaten an zugelassene Händler oder zugelassene landwirt schaftliche Berufsvertretungen, Genossenschaften und dergleichen sowie unmittelbar an Landwirte auf Antrag gestatten. Nötig ist aber in jedem einzelnen Fall ein besonderer Antrag, in dem genau Art und Menge des Saatgutes, das verkauft werden soll, sowie Name, und Wohnort des Käufers an zugeben ist (Sammelanträge zulässig). Die sonstigen Be stimmungen der Saatgutverordnung über den Saatgutverkehr, namentlich die Bestimmung über die Saalkarte, bleiben selbstverständlich unberührt und sind auf das sorgfältigste einzuhalren. Als Gemüsesaatgut gelten nur diejenigen Sorten, die in einem besonderen, von der Reichsgetreidestelle im Reichsanzriger zur Veröffentlichung gelangten Verzeichnis aufgeführt sind. Beim Vertrieb von Gemüsesaatgut dürfen die von der offiziellen Preiskommisfion für Gemüsesamen festgesetzten Richtpreise nicht überschritten werden. Ein Ver zeichnis derRichtpreise kann von derGeschäftsstelle des Preisver- bandesfür Gemüsesamen in Aschersleben gegen Einsendung von 50 Pfennig bezögen werden. Unter der Bezeichnung Origmal- und anerkannte Absaaten dürfen nurHülsenfrüchte solcher Wirt schaften veräußert werden, derenZüchterin dem von derReichs- getreidestelle imRsichsanzsiger veröffentlichten Verzeichnis als Erzeuger von Original- oder anerkannten Absaalen aufgeführt sind. DaeineNotwendigkeit für denVertrieb von Hülsenfrucht-' saatgut im Spätherbst nicht besteht und außerdem eine Entlastung der Bahn im Interesse der Getreide- und Kartoffeltransporte dringend notwendig ist, darf der Saat guloerkehr erst nach dem 1. Januar 1919 einsetzen. Ob wohl Originalsaalen und anerkannte Absaaten reichlich vor handen sind, so daß hierdurch der wirkliche Bedarf an Saaigm zu einem erheblichen Teile gedeckt wird, hat dis Reichsgetreidestelle besondere Vorsorge getroffen, den Ver kehr mit sogenannten Handelssaatgut möglichst einfach zu gestalten. Als Handelssaatgut gilt nach Z 12 der Saat- gulverordnnng nur solches Saatgut, das von der Reichs getreidestelle oder einer hierzu bestellten Saatstelle, meist die Landwirtschaftskommer, als zur Saat geeignet erklärt worden ist. Usber den Verkehr mit derartigem Saatgut gilt folgendes: Zunächst sind die Kommunalverbände er mächtigt, den Absatz unmittelbar von Landwirt zu Land wirt zu gestatten, wenn beide Landwirte in ihrem Bezirke wohnen, oder wenn das Saatgut nach einem angrenzenden Kommunalverband ausgeführt werden soll. In dem An trag an den Kommunalverband auf Genehmigung des Verkaufs von Handelssaatgut ist der Name des Käufers und die Menge genau zu bezeichnen. Ebenso sind selbst verständlich die sonstigen Bestimmungen der Saatgutver- ordnung, namentlich über die Saatkarten, einzuhalten. Will ein Landwirt sein Saatgut an einen anderen Landwirt in einem abgeleg-eneren, nicht angrenzenden Kommunalverband veräußern, so hat er die Genehmigung hierzu ebenfalls bei seinem Kommunalverband in der gleichen Weise zu bean tragen. Der Kommunalverband wird alsdann den Antrag an die Reichsgetreidestelle weiterleiten. Kerner sind die Kommunalverbände, Saatstellen, landwirtschaftliche Be- rufsvertretungen, Saalbauvereine usw. berechtigt, den Verkehr von Landwirt zu Landwirt innerhalb ihres Bezirks in der Weise zu vermitteln, daß sie Angebot und Nachtrags bei sich sammeln und Käufer und Verkäufer auf diese Weise zusammenbringen. Endlich wird die Reichsgetreidestelle auf ihren Sammellagern eine größere Menge Saatgut hinlegen, die im Frühjahr durch die Kommunaloerbände nach Nachweisung des Bedarfs zur Verteilung gelangen wird. Anträge auf Zuweisung von Hülsenfruchtsaatgut sind deshalb stets, soweit der Bedarf nicht unmittelbar von Landwirt zu Landwirt gedeckt werden kann, an den Kommunalverband zu richten. Zur Beschaffung der Be stände der Reichsgetreidestelle gilt folgendesÄerfahren: Will ein Landwirt seine Hülsenfcüchte als Saatware an die Geschäftsstelle der Reichsgetreidestelle veräußern, so hat er sie grundsätzlich in derselben Weise zur Ablieferung zu bringen, wie die zu Speisezwccken bestimmten Hülsenfrüchte. Die Saatguteigenschaft muß jedoch durch ein besonderes, von der zuständigen Saalstelle ausgestelltes Zeugnis nachgewiesen werden. Dieses Zeugnis kann der Landwirt sich entweder vorher besorgen, ehe er seine Hülsenfrüchte als Saatgut dem Kommissionär des Kommunalverbandes anbietet, oder aber die Ausstellung des Saatguterzeugnisses erfolgt, nachdem die betreffende Partie von dem Kommissionär übernommen und dem Sammellager zugegangen ist. Die Ikeichsgetreide- stelle wird als Taatgut nur Mengen über 5 ck? übernehmen. Es kommt für sie darauf an, nur größere geschlossene Partien einheitlicher Herkunft zu besitzen, um ein gleich mäßig gutes Saatgut zur Verteilung bringen zu können, was bei Zulammenstellung vieler kleiner Posten unmöglich wäre. Dadurch werden aber die kleineren Landwirte in keiner Weise benachteiligt, da sie die Möglichkeit haben, ihr Saatgut durch unmittelbaren Absatz an Landwirte, nötigenfalls aber durch tue vermittelnde Tätigkeit der Kommunaloerbande, Landwirtschaflskamme'n oder sonstige landwirtschaftliche Berufsverlretungen abzusetzen. Für den Verkehr mit Buch weizen und Hirse zu Saatzwecken gelten die gleichen Be stimmungen mit der Maßgabe, daß der Saatgutzuschlag nicht 15 Mark, sondern 9 Mark für den Doppelzentner beträgt. Soll Buchweizen und Hirse den Sammelstellen als Saatgut angedient werden, dann ist das nach Z 12 der Saatgutverordnung nötige Saatzeugnis, welches die zu ständige Saatstelle auszuftellen hat, vorher vorzulegen. — Die deutschen Truppen in der Ukraine Zur Beruhigung aller Angehörigen der Besatzungsarmee aus der Ukraine, besonders aus der Umgebung von Ddessa, teilt WTB. mit, daß nach einem Funkspruch des Gtappen- kommandos 3 s dort alles wohlauf ist. Nirgends ist die Ruhe gestört. Das Gtaxpenkommando 3(, die 2. schwere Funkergbteilung Vberost, Staffelstab 5H7, die leichten Muni tionskolonnen 807, 9?9 und (025, Feldbäckereikslonnen ((2, 22H und 305, Flakzüge (9 und (53, werden demnächst in die Gegend von Brest-Litowsk und dann in die Heimat be fördert. Aach dieFunkerbei derFunkengroßstationNikolajewsk sind wohlauf. — Der Achtstunden Arbeitstag gilt nicht ohne weiteres für Dienstmädchen, da im Haushalt doch ganz besondere Verhältnisse vorllegen. <Ls wird da zu einer speziellen Regelung kommen. Zm allgemeinen kann man
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