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! 78. Jahrg Dienstag den 14. Januar 1919 Amtlicher Teil »MUdncher Tageblatt erschein! täglich, mi! Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends 6 Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung von der Druckerei wöchentlich 20 pfg., monatlich .0 Pfg., vierteljährlich 2,10 Ml.; durch unsere Austräger zugetragen monatlich 80 pfg., vierteljährlich 2,40 Ml.; bei den deutschen postanstaiten vierteljährlich 2,40 Ml. ohne Zustellungsgebühr. Alle postanstallen, Postboten sowie unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Befördemngseinrichtungen — hat der Bezieher leinen Anspruch auf Lieferung oder Aachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen leine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Einzel, verlaustpreis der Nummer 10 pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu «dressieren, sondern an den Verlag, die Schrlstleitung oder die Geschäftsstelle. / Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin SW. 4S. für die Amtshauptmannschaft Meißen, für das Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. sowie fÜr dlts Fürst- Ng. für »le «.gespaltene Korpuszeile oder deren Raum, pfg-, alles mit o°/. Teuerungszuschlag. Zeitraub cmlvrcMend^^ Aufjchlag. Bei Wiederholung und Jahresumsätzen d?1 SvaÄfl Lelanntmachungen im amtlichen Teil snur von Behörden! so Aalizclle üaPsg^bez. Pfg / Nachweisungs. und Dffertengcbühr 20 bez. AnÄEünannS« n^?^^°Eufgabe schließt jedes ReNamationsrecht aus. >> Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Beilagengebühr bas Tausend 5 Ml Jür Erscheinen der Anzeigen an bestimmten «ÜHA ""b p'üAn wird leine Gewähr geleistet. / Stritte platzvorschrift 2ö"/. Aufschlag ohne Rabatt. / Die Rabattsätze und Nettopreise haben nur bei Bar- zahlung binnen so Tagen Gülügleit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehung ae- Am/ ^T^llen versth. Inserenten bedingen die Berechnung des Brulto-Zciien- Ml/druffÄ^Än^ °bcr stillschweigend als Erfüllungsort Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff rentnmt zu 2churundta Postscheck-Konto: Leipzig Nr. 28614.' Wochenblatt fürWilsdruff und Ltmgegend. Erscheint seit dem Lahre Amts- Zur Ausführung der Verordnung des Rates der Volksbeauftragten und des Staatssekretärs des Innern vom 28. Dezember 1918 (RGBl. S. 1479) sowie des Landeswahlgesetzes vom 27. Dezember 1918 (G.-u. V-Bl. S. 408) wird folgendes bestimmt: I. 1. Die Vorschriften in Artikel I der Verordnung vom 28. Dezember 1918 finden auf die Wahlen zur Volkskammer der Republik Sachsen mit der Maßgabe entsprechend Anwendung, daß die wahlberechtigten Angehörigen des Heeres und der Marine, die nach dem 21. Januar 1919 aus dem Felde nach Sachsen heimkehren, ohne Eintragung in die Wählerliste auf Grund einer Bescheinigung über ihre Heimkehr an dem sächsischen Orte zur Wahl zugelassen werden, an dem sie sich am Wahltage aufhalten. Für die vorher heimkehrenden Militärpersonen bleibt die Eintragung in die Wählerliste Voraus setzung der Ausübung des Wahlrechts für die Volkskammer. 2. Das Ministerium für Militärwesen bestimmt, welche militärischen Dienststellen für die Ausstellung der Bescheinigungen über die Heimkehr zuständig sind und erläßt die erforderlichen Anweisungen an diese Stellen. II. 1. Das Ministerium des Innern wird zugleich mit der ihm nach ß 9 Abs. 1 des LandeswahlgesetzLs vorbehaltenen Anordnung bestimmen, welche sächsischen Orte als „zunächst gelegene deutsche Gemeinden" im Sinne von Art. II Abi. 2 der Verordnung vom 28. Dezember 1918 für die wahlberechtigten Beamten und Arbeiter der sächsischen Zoll- und Eisenbahnverwaltung, die ihren dienstlichen Wohnsitz im Ausland haben, sowie die wahlberechtigten Angehörigen ihres Hausstandes gelten. 2. Der Antrag auf Aufnahme in die Wählerliste kann sowohl für die Wahlen zur Nationalversammlung als auch für die Volskammerwahlen gemeinsam für sämtliche wahlberechtigten Personen von dem Vorstand der Dienststelle bei der zuständigen Ge meinde gestellt werden. 3. Als Beamte bez. Staatsbeamte im Sinne von Z 3 Abs. 2 des Landeswahl gesetzes gelten auch Pfarrer und Lehrer der Beamtengemeinde in Bodenbach und der Lehrer der Beamtengemeinde in Voitersreuth. 4. Die Vorschrift in Z 3 Abs. 2 des Landeswahlgesetzes findet auch auf An gehörige des Hausstandes Anwendung, die nicht Familienmitglieder sind. 26 II.. Dresden, den 8. Januar 1919. Ministerium des Inner«. I. Diphtherie-Sera mit den Kontrollnummern: 1853—1873 einschl. aus den Höchster Farbwerken, 352 und 353 aus der Merck'schen Fabrik in Darmstadt, 473—494 einschl. aus dem Serumladoratorium Ruete-Enoch in Hamburg, 280 und 261 aus der Fabrik vormals E. Schering in Berlin, 39—70 einschl. aus den Behringwerken in Marburg, 175—187 einschl. aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden, — soweit sie nicht bereits früher wegen Abschwächung usw. eingezogen sind —, II. Me«ingokokke«-(Genickstarre-)Sera mit den Kontrollnummern: 1—5 einschl. aus den HöchNer Farbwerken in Höchst a. M., I und 2 aus der Merck'schen Fabrik in Darmstadt, 1 aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden, III. Tetanus-Sera mit den Kontrollnummern: 617—700 einschl. aus den Höchster Farbwerken in Höchst a. M., 318—404 einschl. aus den Behringwerken in Marburg, 34—48 einschl. aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden, sind vom 1. Januar 1V1S ab wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Eiaziehung bestimmt worden Dresden, am 10. Januar 1819. 441VM Ministerium des Inner«. Triebischtal-Stratzenbau Munzig Rothschönberg. Lotham), Kottewitz, Wunschwitz (Wetzelmühle) und Rothschönberg betroffen werden, möglicherweise auch vorübergehend Mahlitzsch, Mergenthal und Deutschenbora. kommenden Grundstücksbesitzer werden aufgefordert, das Betreten ihrer Grundstücke durch die Beamten des Straßen- und Wasserbauametes Meißen und Zum Zwecke dieser Vorarbeiten nicht nur zu dulden, sondern auch für den Schutz der eingeschlagenen Vermessungspfähle, Stangen und sonstigen Merkzeichen, die voraussichtlich längere Zeit unversehrt bestehen bleiben müssen, besorgt zu sein. Die unbefugte Beseitigung, Beschädigung oder Verdrückung der Pfähle und Zeichen durch Unbeteiligte wird an diesen mit Geldstrafe bis zu 60 Mk oder ent sprechender Haft geahndet werden. Außerdem ist der Aufwand zu erstatten, der durch die Herstellung unzulässigerweise beseitigter Pfahle oder anderer Merkzeichen entstanden ist. Meißen, am 9. Januar 1918. Nr. 13 X. Die Amtsha«ptma«nschast. Ziehkinder betr. Die Ortsbehörden werden veranlaßt, die Usberfichten über die in ihrem Orte vor handenen Ziehkinder auf das Jahr 1918 nach den vorgeschriebenen beiden Vordrucken oder Fehlanzeigen längstens bis mm 25. Januar 1919 hierher einzureichen. Vordrucke für diese Anzeigen sind im Buchhandel erhältlich. Meißen, am 10. Januar 1818. Nr. 55 VI. "SS Die Amtsha«ptman«schast. Heu- und Strohlieferung. Infolge mehrfacher Anfragen wird darauf hingewiesen, daß eine Herabminderung der aufzubringenden Heu- und Strohmengen nicht in Aussicht steht. Einerseits ist der Bedarf der Militärverwaltung an Ranhfuiter noch immer sehr groß, andererseits ist der Bedarf der Städte durch Ankäufe von Militärpserden ganz erheblich im Steigen begriffen. Die Landwirte wollen daher auf rasche und reichliche Weiterlieferung von Heu und Stroh bedacht sein. Meißen, am 8. Januar 1919.": i.se N. 4 II 8 Die Amtshauptma««schaft. Es ist uns Gelegenheit geboten in einiger Zeit von Norddeutschland „Stechtorf" zum Preise von etwa 8—9 Mark für den Zentner zu beziehen. Bestellungen sind am 14. dss. Mts. in der Ortskohlenstelle zu bewirken. Verkauf von Rohkohle, ^"7°^ B.«Eu°N.' bäudes. Wilsdruff, am 13. Januar 1919. i4«s Der Stadtrat — Ortskohleuftelle. Stadtbadverpachtung. Das hier Löbtauer Str. gelegene, in städtischen Besitz übergehende Stadtbad (Wannenbäder, Lichtbad, Dampfbad) soll baldigst an einen tüchtigen, mit etwas Betriebs kapital ausgerüsteten Fachmann zunächst auf drei Jahre verpachtet werden. Mir dem Badebetrieb ist beschränkte Schankkonzession verbunden. Die nähere Bedingungen sind in der Ratskanzlei (Verwaltungsgebäude 1. Obergeschoß, Zimmer 14) zu erfahren. Angebote bis 28. Januar dss. Js. erbet-n. Wilsdruff, am 10. Januar 1919. „55 Der Stadtrat. Es wird höflichst gebeten, alle Inserate möglichst frühzeitig, spätestens aber bis st Uhr norm, aufzugeben. In nächster Zeil sollen die Vorarbeiten zur Fortführung der jetzt in Munzig endigenden Triedischtalstraße bis Rothschönberg wieder «ufgenommen werden. Hiervon werben bie Fluren Munzig (mit Rittergut), Heynitz (Rttgt.), Vorwerk Buschhaus, (Rttgt Der Sieg der Reichsregierung in Berlin. Entschei-ungLkampf in Berlin Militär gegen Spartakus. — Erstürmung der Büxen» stcinschcn Druckerei. — Der Vorwärts wieder erobert. Berlin, 11. Januar. Heute ist eS Ernst geworden. Reguläre Regierungs- kuppen haben endlich den Generalangriff auf die Sparta- lidenststungen mit voller Energie ausgenommen, von denen d . Aufrührer aus seit einer Woche die Stadt in Schrecken sc Jen. Zwar tobt die Stratzenschlacht noch unvermindert Weiter und es ist äußerst gefährlich für das immer noch wagemütige Publikum, irgendeinen Übergang in den vom Schützenlärm erfüllten Vierteln zu passieren. Aber unver kennbar neigt die Spartakusherrschaft dem Ende, dem blutigen Ende zu. Sie haben es nicht anders gewollt. Oer Kampf um den Vorwärts. Unser Mitarbeiter, der Augenzeuge des entscheidenden Kampfes um den Vorwärts und der erste Journalist war, der das Gebäude nach seiner Erstürmung betrat, schreibt uns: Ein nebelgrauer Morgen dämmerte über der Haupt stadt herauf. Aus Lem Zentrum der Stadt hörten tue dem Innern Zustrebenden seit etwa ^2 8 Uhr schweres Geschützfeuer und das aufregende Tack-Tack der Maschinen gewehre. Die Straßenbahnwagen, die aus der Peripherie kamen, wurden auf westen Umwegen abgelenkt. Das Hallesche Tor war in weitem Umkreise abgesperrt — der lange angekündigte entscheidende Kampf um den Vor wärts hatte begonnen, während zugleich die Straßen» schlacht um die Einnahme des Verlagshauses Büxen stein tobte. Das Straficnbild. Kur wenige lehr beherzte Männer wagten sich ange sichts des sich immer steigernden Feuergefechtes m die Lindenstrahe, auf der sonst in den ersten Morgenstunden ein außerordentlich reger Verkehr herrschte. Von Haus zu Haus konnte man mühsam, von Gewehrkugeln und Maschinengewehrgeschoffen umsaust, vorwärts g^ang-n Hier klirrte eine Fensterscheibe, dort fiel ein ^er Straßenbahnleitung, durch eine Granate getroffen, um- em geknickter Strohhalm zusammen. Die vor dem Vorwarrv- Gebäude hinter schweren Papierbarrikaden postierten Maschinengewehre hielten dauernd die Lindenstraße bis hinab zur Jerusalemer Kirche unter Feuer. Derweilen