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MsdmfferTageblatt Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und 'Das »Wilsdruffer Tageblatt" erscheint an ollen Werktagen nachmittags 4 Uhr. Bezugspreis monatlich AM. frei Haus, bei Postbestellung 1,80 AM. zuzüglich Bestellgeld Einzelnummern 10 Rpfg. Alle Postanstalten und Post boten, unsere Austräger u. ..... cvn Geschäftsstelle, nehmen zu Best-llung-n «ni- Wochenblatt für Wilsdruff u. Umgegend Im F-u- h°h-r°r Gewalt, Krieg od. sonstiger — --— — — Betriebsstörungen besteht Ler» Anspruch aus Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingejandter Schriftstücke- alle anderen Stände des Wilsdruffer Äezlrks Anzeigenpreise laut ausliegenvcm Taris Nr. 4. - Nachweisungs-GebLhr; 20 Rpsg. - Dorgeschricbena Eischemungsmgc und Platzvorschnsteu werden nach Möglichkcil berück sichtig«. Anzeigen. Annahmq d'urch °F^n°u? ichermi^ Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6 "k" w" "—7-— - Jeder Aaballanspruch erllscht. wenn der Betrag durch Klage erngezogen werden« must odeo den Auftraggeber m Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtsyauptmannschaft Meißen, des Stadt rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 153 — 93. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Tageblatt* Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Mittwoch, den 4. Juli 1934 Jas ReWabiuett an Ser Arbeit. Das Fazit. N8L. Am Montagvormittag wurde amtlich gemeldet: Die Säuberungsaktion fand gestern abend ihren Abschluß. Weitere Aktionen in dieser Richtung finden nicht mehr statt. Somit hat der gesamte Eingriff zur Wiederher stellung nnd Sicherung der Ordnung in Deutschland 24 Stunden gedauert. Im ganzen Reich herrscht völlige Ruhe und Ordnung. Das gesamte Volk steht in un erhörter Begeisterung hinter dem Führer. In prägnanter Kürze ist damit der Abschluß eines Ereignisses festgestellt worden, das in der Geschichte der nationalsozialistischen Bewegung, ebenso wie in der Ge schichte des deutschen Volkes als ein einzigartiger Akt feinen Platz haben wird. Der nationalsozialistische Staat hat in diesen Tagen denselben Beweis seiner unbeug samen Geschlossenheit und seiner unüberwind lichen inneren Kraft abgelegt, wie ihn die Partei in sich bereits einmal, im Dezember 1932, unter ähnlichem Umstand demonstriert hat. Damals wie heute ist in ganz kurzer Zeit, innerhalb 24 Stunden, durch die persön liche Initiative des Führers eine Lage, die zu einer schweren Krise hätte führen können, in entscheidender Handlung zu einem großen Sieg des Nationalsozialis mus umgestaltet worden. Wir können heute für den nationalsozialistischen Staat das gleiche sagen, was wir damals für die Partei offen feststellen konnten: Der nationalsozialistische Staat ist gerade durch di ese Ereignisse innerlich gefestigter denn je. Diese Tage haben gezeigt, daß es in Deutschland nur einen Führer gibt: Adolf Hitler und nur ein Ziel: die Kraft und Einheit der Nation. Die Härte und Klarheit, mit der die Meuterer ihre Strafe fanden, haben dazu eine besondere Bedeutung für das Wesen des nationalsozialistischen Staates und des Führungsanspruches der nationalsozialistischen Be wegung. » Die NSDAP, hat die absolute Autorität des Führertums in die Tat umgesetzt und Wirklichkeit Werden lassen. Der Führer hat in diesen Tagen erneut vor aller Welt gezeigt, daß diese Autorität des Führer- tums allein begründet ist in den Pflichten, die die Führer gegenüber Bewegung und Volk erfüllen. Wer von diesem Wege abgeht, verfällt ohne Ansehen der Person der schärfsten Strafe. Die Erschießungen, die im Verlaufe der 24 Stunden, während derer die Säuberungsaktion durchgeführt wurde, stattfanden, haben der harten Auffassung die die national sozialistische Bewegung vom wahren Führertum hat, ent sprochen. Wer als verantwortlicher Führer sich an Staat und Volk vergeht, wie es die Männer taten, hat sein Leben verwirkt, denn er hat mit dem ko st barsten Gut, das ihm die nationalsozialistische Bewegung geben kann: die Führungsaufgabe, Schindluder ge trieben. Diese Führungsaufgabe gibt nicht Rechte für die einzelne Person, sondern Pflichten gegenüber dem Volk. Werden diese»verletzt, steht nicht mehr diese Pflicht, sondern persönliches Machtstreben im Vordergrund, wird aus diesem Machtstreben der Versuch, auf Kosten des Volkswohles Rebellion zu treiben, dann ist die härteste Strafe die beste. Lie Begeisterung mit der das deutsche Volk die un erbittliche Tatkraft des Führers in diesen Tagen begrüßt hat, hat gezeigt, daß die deutschen Menschen den tiefsten Sinn des nationalsozialistischen Staatsgedankens ver standen und ihn zu ihrem Denken gemacht haben. Die Massen wissen, daß sie nicht mehr wie früher im alten System Gegenstand politischer Versuchskünstler sind, sondern, daß die Führer des Staates ihr Wohl und ihr Schicksal klar zum alleinigen Maßstab der Beurteilung jedes Führers ist. Die Männer, die hier mit diesem Wohl und dem Schickfal der Nation zu spielen ver- suchtem sind mit harter Hand ausgemerzt worden. Manner sind vergänglich, das Volk ist ewig. Dieses ewige deutsche Volk marschiert unter dem Banner des Hakenkreuzes den Weg in eine friedliche und glückliche Zukunft. W:r marschieren mit, neugestärkt m dem Bewußtsein, daß durch nichts und durch niemand dieser Weg gesperrt oder zerstört werden kann Der feste G l a ubean die deutsche Zukunft hat rm Herzen iedes Volksgenossen in diesen Tagen neue Stärke, innere festere Verankerung erfahren. Das ist das beglückende Fazit dieser historischen Lage. Helmut Sündermann. Um den völlig haltlosen Gerüchten über die Verhaf- tung bzw. Erschießung des früheren Führers der SA.- Obergruppe IV, von Killinger, entgegenzutreten, veröffent licht die Pressestelle des SS.-Oberabschnittes Mitte fol gende Erklärung: Der frühere Führer der SA.-Obergruppe IV, von Killinger, wurde am Sonntag, I.Juli 1934, 14,30 Uhr, im Auftrage dM poittMtU MÜLkÜSMMMdeurs der Länder Ser Führer berichtet dem Kabinett über die Mderschlagung der Verräter. Mehr als zwanzig Gesetze genehmigt. In der Sitzung des Reichskabinetts am Dienstag gab der Reichskanzler AdolsHitler zunächst eine aus führliche Darstellung über die Entstehung des Hochverrate- rischen Anschlages und seine Niederwerfung. Der Reichs kanzler betonte, daß ein blitzschnelles Handeln notwendig war, weil andernfalls die Gefahr bestand, daß viele Tausende von Menschenleben vernichtet worden wären. Reichswehrminister Generaloberst von Blom berg dankte dem Führer im Namen des Reichskabinetts und der Wehrmacht für sein entschlossenes und mutiges Handeln, durch das er das deutsche Volk vor dem Bürger krieg bewahrt habe. Der Führer habe sich als Staats mann und Soldat von einer Größe gezeigt, die bei den Kabinettsmitgliedern und im ganzen deutschen Volk das Gelöbnis für Leistung, Hingabe und Treue in dieser schweren Stunde in allen Herzen wachgerufen habe. Das Reichskabinett genehmigte sodann ein Gesetz über Maßnahmen -er SiaatSnotwehr, dessen einziger Artikel lautet: „Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräte- rischer Angriffe am 30. Juni und am 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen find als Staatsnotwchr rechtens." Der Reichsjustizminister Dr. Gürtner erklärte hier zu, daß die vor dem unmittelbaren Ausbruch einer landes verräterischen Aktion ergriffenen Notwehrmaßnabmen nicht nur als Recht, sondern auch als staatsmännische Pflicht zu gelten haben. Das Reichskabinett beschloß ferner ein Änderungs gesetz zum Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat, wonach der Stabschef der SA. nicht mehr Mitglied der Reichsregierung sein muß. Gleichzeitig wurde ein Gesetz zur Änderung des Reichswahlgesetzes genehmigt, wonach die Vor schriften des Reichswahlgesetzes über den Verlust des Ab geordnetensitzes und das Verfahren bei der Berufung von Ersatzmännern dahin ergänzt wird, daß ein Abgeordneter seinen Sitz verliert, wenn er aus der Reichstagsfraktion der NSDAP, austrktt oder aus ihr ausgeschlossen wird. Die Bestimmung des Ersatzmannes wird dem Führer der Neichstagsfraktion überlassen, der dabei weder an die Grenzen der Wahlkreise noch an die Reihenfolge der Be werber auf den Wahlvorschlägen gebunden ist. Das Reichskabinett genehmigte sodann eine große Anzahl von weiteren Gesetzentwürfen. Das Gesetz gegen Mißbrauch des bargeldlosen Zahlungsverkehrs sieht vor, daß gewisse Unternehmungen, die zum Zwecke der Einräumung von Krediten im wesent lichen auf unbarem Wege Guthaben schaffen, über die durch Scheckanweisung oder Vyrrechnungsauftrag, nicht aber durch Barabhebung verfügt werden soll, den Betrieb zu schließen haben, und daß neue Unternehmungen dieser Art nicht mehr eröffnet werden dürfen. Es handelt sich hierbei in der Hauptsache um Uw-rnebmungen zu Bau finanzierungen und ähnlichen Zwecken. Das Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens sieht die Schaffung von Gesundheitsämtern in den Stadt- und Landkreisen vor, wodurch die Zersplitterung auf dem Gebiete des Gesundheitswesens beseitigt wird. Das Gesetz über Änderungen auf dem Gebiet der Reichsversorgung und über das fünfte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Ver sorgungssachen durch die Neichsregierung bringt Ver besserungen für die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinter bl i e b e n.e n- wegen Verdachts des Hoch- und Landesverrates verhaftet und dem Konzentrationslager Hohnstein überstellt. Nach neuerlicher Weisung wird von Killinger wieder auf freien Fnß gesetzt, von einer weiteren Verwendung als SA.- Führer jedoch Abstand genommen. Der Führer des SS.-Oberabschnittes Mitte Frhr. v. Eberstein. SS.-Grupvettsührek. Das Vesstz über Anwendung wirtschaftlicher Vergeltungsmaßnahmen gegenüber dem Auslande ist notwendig geworden durch die Androhung von Zwangsmaßnahmen seitens des Auslandes im Waren- und Zahlungsverkehr gegenüber Deutschland. Um solchen Zwangsmaßnahmen rasch und nachdrücklich begegnen zu können, gibt das jetzt genehmigte Gesetz den zuständigen Reichsministern die Ermächtigung, unverzüglich die zur Abwehr erforderlichen Anordnungen zu treffen. Dem gleichen Zwecke dient das ebenfalls genehmigte Gesetz über die Ermächtigung zu vorübergehenden Z olländerun- g en. Darüber hinaus wird dem Reichswirtschaftsminister durch ein besonderes Gesetz über wirtschaftliche Maßnahmen die Möglichkeit gegeben, alle nach der Sachlage nötigen Maßnahmen unverzüglich zu treffen. Das Gesetz zur Änderung der Gewerbe ordnung gibt den obersten Landesbehörden die Befugnis^ bet der Errichtung von Anlagen, die im öffentlichen Interesse liegen, Verzögerungen auszuschließen, die auf Grund der geltenden Bestimmungen entstehen könnten. Das Gesetz be seitigt ferner Mißstände im Handel mit sogenannten Blinden waren, d. h. von Waren, die von Blinden hergestellt wurden und in der Ausübung eines Gewerbes im Umherziehen. Göring zum Reichsforstmeister ernannt. DaS Reichskabinett beschloß weiterhin ein Gesetz zur Überleitung des Forst- und Jagdwesens auf das Reich. Zur Sicherung der Erhaltung und Pflege des deutschen Waldes in seiner Bedeutung für Volks- und Landes kultur, zur Förderung der Forstwirtschaft und ihrer Aufgaben für die Arbeits- und Rohstoffversorgung des Volkes durch ein heitliche Verwaltung und Bewirtschaftung der öffentlichen Forsten und durch Vereinheitlichung der Aufsicht über dis nichtstaatlichen Forsten sowie zur einheitlichen Regelung des deutschen Jagdwesens wird als oberste Rcichsbchörde ein Reichsforstamt gebildet, an dessen Spitze ein Reichsforstmeister steht. Der Reichsforstmeister führt m Jagdsachen die Amts bezeichnung Reichsjägermeister. Der Reichsforstmeister wird vom Reichskanzler ernannt. Der Reichskanzler hat auf Grund dieses Gesetzes den preußischen Ministerpräsidenten, General der In fanterie, Hermann Göring, zum Reichsforstmeister ernannt, der in Jagdsachen die Bezeichnung Neichs- jägermeister führt. Gleichzeitig verabschiedete das Reichskabinett das Reichsjagdgesetz, das eine zeitgemäße Gestaltung des deutschen Jagdrechts schafft. ' Gammlungsverbot bis zum 3^. Oktober. Nach einem ebenfalls vom Reichskabinett verabschie deten Gesetz sind öffentliche Sammlungen jeder Art mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Oktober d. I. verboten. Dies bezieht sich aus alle Sammlungen von Geld- und Sachspenden auf öffentlichen Straßen oder Plätzen, von Haus zu Haus, in Gast- oder Vergnügungsstätten oder an anderen öffentlichen Orten. Das gleiche gilt füy den Verkauf von Karten, die zum Eintritt von Veranstaltungen irgendwelcher Art berechtigen. Ein Gesetz über die Akademie für deutsches Recht macht diese zur öffentlichen Körperschaft des Reiches. Das Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften bezweckt, in geeigneten Fällen die Abkehr von anonymen Gesellschaftsformen zu erleichtern und ihre Ersetzung durch Unternehmungen mit Eigenveram- wortung des Inhabers zu fördern. Dem gleichen Zweck dient das ebenfalls verabschiedete Gesetz über Steuer erleichterungen bei der Umwandlung und Auflösung' von Kapitalgesellschaften. Die Änderungen einiger Verbrauchssteuergesetze wurde be schlossen, und zwar des Zuckersteuergesetzes, in das der aus Zellulose gewonnene Zucker einbezogen wird, der steuerlich dem Stärkezucker gleichgestellt wird. Durch eine Ände rung des Salzsteuergesetzes wird erreicht, daß, wer mit einem allgemeinen Vergällungsmittel vergälltes Salz un angemeldet entgällt und dadurch gleichsam Salz gewinnt, zur! Steuerzahlung herangezogen und bestraft werden kann, und daß die Verwendung allgemein vergällten Salzes für mensch liche Ernährung unter Strafandrohung verboten wird. Das Gesetz zur Änderung des Münzgesetzes schafft die Voraussetzungen für die Errichtung einer Reichs- münzstätte und bringt die mit der Münzrcform zusammen hängenden Änderungen. Das Gesetz zur Änderung der Reichsschulq denordnung vom 13. Februar 1924 eröffnet den Er werbern von Stücken der neuen Reichsanleihe von 1934 dis Möglichkeit, ihre Forderungen in Buchschulden des Reiches umwandcln zu lassen. Das Gesetz über Proteste von Wechseln und' Schecks beseitigt Zweifel nnd Irrtümer in der Auslegung einiger Vorschriften des neuen Wechselgesctzes und Scheck gesetzes. Das Gesetz über die Erhöh-ung der Nmsatz- Ausgletchs steuer ist notwendig geworden, weil andere von Minger wieder auf freiem?utz.