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für die Königliche Amishaupimannschast Meißen, für das Königliche Amtsgericht und den Gtadtrat zu Wilsdruff i sowie für das Königliche Zorstrentamt zu Tharandt Fernsprecher: Amt Wilsdruff Nr. 6. Postscheck.Konto: Leipzig Nr. 28614. Nr. 120 Sonntag den 26. Mai 1918 77. Jahrg Amtlicher Teil Dresden, am 18. Mai 1918. 0,90M.jePfd. 1,20 die Dresden, am 23. Mai 1918. Nr. 349 II O. Die nachstehende, in der Sächsischen Staatszeitung vom 19. Mai 1917 — Nr. 114 — Kommunalverband Meitzen-Stadt und Land. 22SV IV. Er- Der Lebensmittelvorfteher 22S4 MWWr WmeiW M WWi MG 0,90 0,40 1. 2. Kleinhandels preis: richtung von Preisprüfungssteilen und die Versorgungsregelung vom 25. September 1915 (R.G.Bl. S. 607), 4. November 1915 (R.G.Bl. S. 728) und 5. Juni 1916 (R.G.Bl. S. 439) wird verordnet: Nr. 1180 II 8 Ministerium des Innern. veröffentlichte Bekanntmachung wird in Erinnerung gebracht. Dresden, am 24. Mai 1918. Spargel: a) unsortiert b) sortiert I (etwa 15 Stangen auf das Pfund, Stangenlänge bis 22 cm) c) sortiert II und III »etwa 22 Stangen auf das Pfund ä) Suppenspargel Wer von bestellten Aeckern oder Gärten Saalkartoffeln entwendet, wird, wenn nickt die Gesetze eine schwerere Strafe androhen, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Der Versuch ist strafbar. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark erkannt werden. zus. 6 /z Ltr. Diese Bekanntmachung tritt mit dem I. Juni 1918 in Kraft. Meißen, am 21. Mai 1918. Entwendung von Saatkartoffeln. Auf Grund von Z 12 i. V. m. Z 17 Ziffer 4 der Bekanntmachung über die 867 II 8 VIII a. Ministerium des Inner«. 1279 II 8 IV Ministerium des Inner«. Kunsthonig- und Heringverteilung. Anmeldung und Abgabe der blauen Warenbezugsscheine am 27. Mai. Nr. 4 in allen Geschäften für 125 xi« Kunsthonig für 19 Pfennige. Nr. 5 bei Rudolf Schmidt und Bruno Rantzsch für 7V Heringe für 16 Pfennige. Die Verkaufsstellen ha!en die Bezugsscheine am 28. Mai vormittags einzuliefern. Wilsdruff, am 25. Mai 1918. auf Grund von Lieferungsverträgen gelieferten Waren: sie treten an die Stelle der mit Ministerialverordnung Nr. 542 b II 8 VIII a vom 12. April 1918 veröffentlichten Richtpreise und sind ebenso wie die festgesetzten Groß- und Kleinhandelspreise Höchstpreise im Sinne des Gesetzes betreffend Höchstpreise vom 4. August 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 339) mit den dazu ergangenen Abänderungsverordnungen. III. Vom 27. Mai 1918 ab treten die mit Ministermlverordnung Nr. 826 II 8 VIII a vom 14. Mai 1918 festgesetzten Erzeuger-, Großhandels- und Kleinhandelspreise, soweit sie sich auf Spargel beziehen, außer Kraft. IV. Die obigen Preise gelten für das Gebiet des Königreichs Sachsen, und zwar auch für solche Ware, die von außerhalb Sachsens nach dem Gebiet des Königreichs Sachsen eingeführt wird. Worauf es altern ankommt. lAm WochenschluL) Die Betrachtungen, die die deutsche Bresse aller Vartetrtchtungen anläßlich des Pfingstfestes über mnere Mncrr und äußere Lage angestellt hat, haben neben 8er Friedenssehnsucht große und starke Hoffnungen für unsere militärische und politische Zukunft enthalten. Diese Betrachtungen waren ein natürlicher Ausdruck der wirk lichen Stimmung des Volkes. Wir sehnen uns alle nach den Segnungen, nach der Ruhe und der Arbeit deS. Friedens, aber wir sind alle von unbegrenzter Hoffnung für unseren endlichen Sieg, wenn die Feinde nicht Ver nunft annehmen und zum Frieden bereit sind. Inzwischen haben diese Pfingstbetrachtungen mancherlei Bekräftigung erhalten. Wir sind uns vor allem viel klarer über unsere militärische Lage im Westen geworden. Wir haben immer mehr eingesehen, daß bei aller ver hältnismäßigen Ruhe auf deutscher Seite doch nach wie vor der richtunggebende Wille auf unserer Seite geblieben ist. Die Feinde haben die stärksten Versuch« gemacht, zu eigenen Angriffen überzugehen, sie haben ungewöhnlich hohe blutig« Verlust« erlitten und daS Ergebnis war, daß die Beherrschung der Lage nach wie vor in deutschen Händen geblieben ist. Unsere Oberste Heeresleitung, der unbegrenzt« Stolz Les Vaterlandes, hat sich weder von den äußeren Feinden noch von dm inneren Biertisch-Strategen, die die Welt an einem Tage erobern möchten, irgendwie beeinflussen lassen, sondern hat, sowohl der überhitzten Phantasie im Innern wie dm wahnsinnigen Anstrengungen der Feinde, eine unvergleichlich ruhige und nüchterne Sachlichkeit entg«gengestellt. Dies aber ist eS, worauf es allein ««kommt: Die Kraft zur Tat zu behalten und sich allein von sachlichen Gründen in Eutschlüffen und Hand lungen leiten ,u lassen. Die gleiche Erscheinung haben politische Einzelheiten Ler letzten Lage offenbart. Der Friede mit Rumänien ist ganz unserer beherrschenden Leitung entsprungen, sein wirtschaftlicher und politischer Inhalt ist van sachlicher Höchstpreise für Spargel. I. Mit Wirkung vom 27. Mai ab werden für Spargel folgende Höchstpreise festgesetzt: zu sprechen, „wer seu am oen »sinnen oeyarrr, nm oie Welt bildet". Wir haben die Wahrheit dieses Wortes tausendfältig in den militärischen Leistungen unseres Laubss erlebt, wir sehen sie auch in der deutsche» Po Mik immer deutlicher, und wenn deutsche militärisch« und deutsche politische Leistungen sich so weiter entwickeln, wenm sie die Führung der Entwicklung und die Ruhe uni Sachlichkeit behalten — und niemand kann daran zweifeln, daß - sie sie behalten werden — so wird die Geschichte wieder einmal zeigen, daß dennoch und trotz allem, »an deMÄem Wesen die Welt genesen wird". Estland/ Livland und Nußland. Die Lostrennungs-Erklärung überreicht. Berlin» 24. Mai. La« dentsche Auswärtige Amt hat am 19. d. Mts. dem hiesigen Vertreter der russischen Regiernng, Herrig Joffe, eine Erklärung des Vorsitzenden der vereinigten LandeSräte überreicht, in dem die förmliche LoSlösung der Vrovinzen Livland und Estland von Rußland vollzogen wird. * Die Note weist darauf hin, daß bereits am 28. Januar dieses Jahres die Bevollmächtigten der Livländischen und Estländischen Ritter- und Landschaften dem russischen Ge sandten in Stockholm eine .«Mitteilung übergeben hätten, in der die Selbständigkeit dieser ehemaligen russischen Pro vinzen erklärt wird. Gegenwärtig hätten diese Erklärungen eine weitere Bestätigung durch die im März dieses JahreS gefaßten Beschlüsse der aus allen Beoölkerungsgruppen ohne Unterschied der Nationalität zusammengesetzten Landes versammlungen erfahren. Diese hätten für Estland und Livland die vollständige staatsrechtliche Loslösung von Rußland beschlossen, gemäß Dekret des am 3. November 1917 von der russischen Regierung proklamierten Selbst bestimmungsrechts der Völker. „Die Bevölkerung Liv lands und Estlands", so schließt die Note, „hat somit durch die Erklärung ihrer Vertreter von dem Recht, ihr Schicksal frei zu bestimmen, Gebrauch gemacht und die. Los- Kraft und Ruhe beherrscht. Diejenigen, denen nichts weit genug geht, sind nicht auf ihre Kosten gekommen, aber ebenso wenig diejenigen, die selbst unsere verbreche rischsten Feinde noch mit den zartesten Händen an- gefaßt sehen möchten. Die Erinnerung an den Eintritt Italiens in den Weltkrieg, die sich zum drittenmal gejährt hat, zeigt das gleiche Bild. Die Italiener haben auf eine geradezu tolle Art gelärmt und getobt, aber da der Krieg, wie man immer wieder feststellen darf, nicht durch Worte und Reden, sondern durch Taten und Leistungen entschieden wird, so haben die Italiener nicht nur nichts erreicht, sondern sind durch das Eingreifen deutscher Kräfte affen geschlagen und zurückgedrängt worden. Die Leitung der Geschehnisse lag auch hier bei uns, und dem wüsten Toben batten wir eine ruhige und sachliche Energie ent gegengestellt. Die wirtschaftlichen und politischen Verhand lungen, die in den letzten Zeiten mit dem neutralen Aus land, mit der Schweiz und Holland, geführt wurden, haben nicht weniger gezeigt, daß wir das, worauf es allein ankommt, völlig in unserer Hand behalten. Wir haben mit Holland erträgliche Verhältnisse geschaffen trotz der brutalen Eingriffe der Engländer, wir haben das wirtschaftliche Abkommen mit der Schweiz schließ lich durchgesetzt, obwohl hier die Entente nicht minder gewalttätige Eingriffe versucht hat. Schließ lich haben in den Verhandlungen mit Holland wie mit der Schweiz deutsche Ruhe und deutsche Sach lichkeit gesiegt und damit ist die Führung Deutschlands in der Politik der europäischen Neutralen mindestens nicht verringert worden, wenn man nicht sagen will, daß sie gesteigert wurde. Es zeigt sich in dieser Hinsicht auch in der nordischen Presse immer mehr eine sachliche Wert schätzung und Anerkennung der deutschen Leistungen, denn selbst in Norwegen, dem entente-sreundlichsten Lande unter den neutralen Staaten, hat di« Presse gerade in de« letzten Lagen die deutsche Kr«ft und die deutsche Ruh« gerühmt. - ES zeigt sich immer mehr, daß, um mit dem Dicht« Wochenblatt für Wilsdruff und Umgegend. Erscheint feit dem Jahre 1841. Insersionspreis Pfg. für die s-gespalicn- Koopliszeiie oder deren Raum, Lokaipreis Pfg., ReNamen pfg., alles Mi! 0°/« Tcuerungszuschlag. Zeitraub und tabellarischer Satz mit SV"/» Aufschlag. Lei Wiederholung und Iahresumsähen entsprechender Nacbiaß. Bekanntmachungen im amtltchen Teil (nur von Behörden) die EpaNzeiie so pfg. bez. 4Z Pfg. / Nachweisungs- und Offertcngebühr ro bez. zo Pfg. / Telephonische Inseraicn-Aufgabe schließt jedes Reklamationsrecht aus. / Anzeigenannahme bis 11 Uhr vormittags. / Beilagengebühr das Tausend 6Mk., für die Postauflage Zuschlag. / Kür das Erscheinen der Anzeigen an bestimmten Tagen und Plötzen wird keine Gewähr geleistet. / Strikte Platzvorschrtst 25°/. Aufschlag ohne Rabatt. / Lie Rabattsähe und Nettopreise haben nur bei Bar zahlung binnen 30 Tagen Gültigkeit; längeres Ziel, gerichtliche Einziehuna, ge meinsame Anzeigen versch. Inserenten bedingen die Berechnung des Bruitv-Zeiien- preises. / Sofern nichtschon früher ausdrücklich oder stillschweigend als Erfüllungsort Wilsdruff vereinbart tst, gilt es als vereinbart durch Annahme der Rechnuna, faNs nicht der Empfänger innerh. 8 Tagen, vom Rechnungstage an, Widerspruch erhebt. Vas .Wilsdruffer Tageblatt- erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends 6 Uhr für den folgenden Tag. / Bezugspreis bei Selbstabholung von der Druckerei wöchentlich 20 Pfg., monatlich 70 Pfg., vierteljährlich 2,10 Mk.; durch Misere Austräger zugetragen monatlich 80 Pfg., vierteljährlich 2,40 Mk.; del den deulschen Postanstaljen vlerteljährlich 2,40 Mk. ohne ZusteNungsgebühr. Alle Postanstalten, Postboten fowte unsere Austräger und Geschäftsstelle nehmen jederzeit Bestellungen entgegen. / Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen der Betriebe der Zeitungen, der Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Ferner hat der Inserent in den obengenannten Fällen keine Ansprüche, falls die Zeitung verspätet, in beschränktem Umfange oder nicht erscheint. / Sinzet- verkaufsprets der Nummer 10 Pfg. / Zuschriften sind nicht persönlich zu adressieren, sondern an den Verlag, die Schrlftleiiung oder die Geschäftsstelle. / llnonhme Zuschriften bleiben unberücksichtigt. / Berliner Vertretung: Berlin GW.48. II. Die hiernach festgesetzten Erzeugerpreise gelten gleichzeitig als Vertragspreise für Neuregelung des MUch- verdrauchs der Selbstversorger. Auf Anorduung der Landesfettstelle ist den Selbstversorgern für den eigenen Verbrauch im Haushalt von der gewonnenen Vollmilch zu belastende Menge auf Vt Liter täglich auf den Kopf herabzusetzen. 8 3 der Bekanntmachung des Kommunalverbands Meißen Stadt und Land vom 8. Dezember 1917 über den Verkehr mit Vollmilch, Butter, Mager- und Buttermilch, Quark und Käse wird daher aufgehoben und durch folgende Bestimmung ersetzt: . Zb. Selbstversorger dürfen von der im Stall gewonnenen Milch wöchentlich 6^ Liter auf den Kopf der in Z 2 Absatz 1 genannten Personen (das sind die Haushalts- und Wirtschaftsangehörigen) verwenden. Die Verwendung setzt sich rechnungsmäßig folgender maßen zusammen: - . V4 Liter Vollmilch täglich — wöchentlich I V4 Ltr. 100 Gramm Butter wöchentlich 3 „ Vi Liter Futtermilch täglich wöchentlich 1V^ „ Erzeuger preis: Großhandels preis: 0,55 0,70 0,80 1,— 0,55 0,70 0,25 0,32