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MlsdmfferTageblatl Nationale Tageszeitung für die Landwirtschaft, Da» »Wilsdruffer Tageblatt» erscheint an allen Werktagen nachmittags 4 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,— RM. tret Haus, der Postbestellung I,so RM. zuzüglich Bestellgeld. Einzelnummern 10 Rpsg. Alle Postanstalten und Post boten, unsereAustrageru. Geschäftsstelle, nehmen zu zeder Zeit Bestellungen ent» Wochenblatt fllv WllsdkUff U. UMgegeNd gegen. Im Fall- höherer Gewalt,Krregod. sonstige- - i Betriebsstörungen besteht kein Anspruch auf Lieferung der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung eingesandter Schriststücke ersolgt nur, wenn Rückporto bestiegt. für Bürgertum, Beamte, Angestellte u. Arbeit« Anzeigenpreis: die 1 jpaltige Millimeterzett-7 Rpfg., die 2spaltige Millimcterzeile der amtlichen Bekanntmachung« bei direkter Auftragserteilung 11 Rpfg. ohne Nachlaß, die 1 jpaltige Text-Millimeterzeile 20 Rpfg. Nachweisungsgebühr 20 Rpfg. Vorgcschriebene Erscheinungstage u.Platz» Vorschriften werden nach Nk» 6 Möglichkeit berücksichtigt. Anzeigen - Annahme bis -- vormittags 10 Uhr. Für die Nichtigkeit der durch Fernruf übermittelten Anzeigen übernehmen wir keine Garantie. Jeder Aabattanspruch «lischt, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Meißen, des Stadt rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Nr. 4 — 93. Jahrgang Telegr.-Adr.: „Amtsblatt" Wilsdruff-Dresden Postscheck: Dresden 2640 Freitag, den 5. Januar 1934 Ser Emkommensteueriarif»iszz. Ein neues Gesetz über die Einkommcnbestcucrung. - Dank dem Fortfall jeglicher parlamentarischer Hem mungen bei Erlaß neuer Gesetze hat die Reichsregierung die maßgeblichen Bestimmungen über die E i n k o m m e n- besteuerungfür das Jahr 1933 rechtzeitig vor Beginn der Steuererklärungsfrist (1. bis 15. Februars herausgebracht. Die Nummer 1 des Reichsgesetzblattes eröffnet das neue Jahr 1934 mit dem Gesetz über die Einkomme nbe st euerung für 1933. Es ent hält den bei der kommenden Veranlagung geltenden Ein kommensteuertarif in Form einer mit Gesetzeskraft aus gestatteten Tabelle. Das Gesetz bringt dazu eine Reihe erläuternder Be stimmungen. Leider hat die von der Regierung in Aus sicht gestellte allgemeine Senkung der Einkommen steuertarife, insbesondere auch durch Erhöhung der Familienermäßigungcn, in diesem Jahre noch nicht vorgenommen werden können; der Tarif entspricht vielmehr im großen und ganzen dem von 1932. Nur bei den Ledigen und denjenigen, die keinen Anspruch auf Familienermäßigung haben, ergeben sich Verschiebungen in der Höhe der Belastung gegenüber früher; sic erklären sich hauptsächlich daraus, daß der Ledigenzuschlag seit dem 1. Juli 1933 in Fortfall gekommen ist, und mit Rück sicht hierauf bestimmt das neue Gesetz, daß dieser Ledigen zuschlag bei der Veranlagung nur noch in Höhe von SO Prozent zur Berechnung kommt. Mit Rück sicht auf die immer noch sehr erhebliche Arbeitslosigkeit und die dadurch für die Reichsfinanzcn wciterbcstehende starke Anspannung haben auch die in den vergangenen Jahren sonst noch neben der eigentlichen Einkommensteuer erhobenen Sondcrabgabcn, wie die Zuschläge bei Einkommen über 8000 Mark und die Kriscnver- a n l a g t e n st e u e r, noch nicht in Fortfall kommen können. Sie werden aber ebenso wie auch schon im Vorjahre nicht mehr besonders be rechnet, sondern sind in den Einkommcnstenertarif mit hineingearbcitet. Aus diesem Tarif lassen sich also jetzt sämtliche einkommensteuerrcchtlichen Belastungen mit ein ziger Ausnahme der Ehestandshilfe, in einem einzigen Betrage ablesen. In dem Tarif sind auch die Ab schlage'in Höhe von 25 Prozent des Stenerbctrages und einem Höchstbctrage von 36 Mark mitenthalten. Eine Änderung der bisherigen gesetzlichen Bestim mungen bringt das neue Gesetz hinsichtlich der Be rechnung der Steuerermäßigung für Hausgehilfinnen. Dafür ist jetzt bestimmt, daß der Arbeitgeber für jede zur Haushaltung zählende Haus gehilfin bis zur Höchstzahl von drei vom 1. Juli 1933 ab für jeden K a l e n d e r m o n a t, in dem die Haus gehilfin bei ihm angestellt ist, 50 Mark bei seiner Einkommensteuer ab ziehen darf. Zu der praktischen Anwendung der Einkommen steuertabelle sei noch auf folgendes hingewiesen: Die Tabelle gilt bei Einkommen unter8000 Mark, wenn in dem Einkommen keine steuerabzugspflichtigen Einkünfte (Arbeitsloseneinkommen, Kapitalertrag) ent halten und bei Einkommen über 8000 Mark soweit in dem Einkommen keine tarifbegünstigten Ein künfte vorhanden sind. Bei Anwendung der Tabelle in diesen Fällen ist zu beachten, daß die Stcucrbeträge^der Tabelle sich sämtlich auf dem sogenannten „Stufeneiükommen" aufbaucn, d. h. dem Einkommen, das sich nach Abzug der Wer bungskosten, Sonderlcistungeu und steuerfreien Ein kommenteils ergibt. Bei der Berechnung dieses „Stufcn- einkommens" sind dagegen die Familienermäßi gungen nicht abziehbar. Diese sind vielmehr in die Tabelle hineingearbeitet. Die Familicnermäßigungen und die Befreiung vom Ledigenzuschlag können wie bisher für die zur Haushaltung des Steuerpflichtigen zählende Ehefrau und jedes zur Haushaltung zählende minder jährige Kind beansprucht werden. Diese Voraussetzungen des Vorhandenseins von Ehefrau und Kindern müssen entweder zu Beginn des Steuerabschnittcs Vorgelegen oder wenn sie erst im Laufe des Steuerabschnittes cingetreten sind, mindestens vier Monate lang bestanden haben. Danach kann z. B. für ein im August 1933 geborenes, Ende 1933 noch lebendes Kind volle Familienermäßigung für das stanze Jahr 1933 beansprucht werden. Entsprechendes gilt auch für die Befreiung vom Ledigenzuschlag. Dagegen ist die Einkommensteuer-Tabelle nicht oder nur mit Einschränkungen oder Abweichungen anwendbar bei Steuerpflichtigen, die steuerabzugspflichtiges und sonstiges Einkommen im Gesamtbetrags von nicht mehr als 8000 Mark haben: Bei ihnen bleibt alles stcuerabzugs- pflichtige Einkommen aus der Veranlagung heraus und wird nur noch das „sonstige" Einkommen allein veranlagt. Dieses sonstige Einkommen bleibt indessen völlig unver anlagt, sofern es 200 Mark nicht übersteigt. Bei der Ein kommensteuerberechnung dürfen von dem sonstigen Ein kommen nur diejenigen Ausgaben abgezogen werden, die mit diesen: Einkommen in wirtschaftlichem Zusammen- Reue Regelung -er -MW Dnnssers Falsche Behauptungen in der engl. Presse Berlin, 5. Januar. Berliner Morgenblätter nehmen zu den falschen Behauptungen, die in der englischen Presse über die Regelung des deutschen Transfers erschienen sind, Stel lung. Die englische Presse versuche, jo sagen die Berliner Blät ter, aus der Tatsache, daß die Regierung der Vereinigten Staa ten M dem Protest der Engländer in der Frage der deutschen Transfer-Regelung — Kürzung der Quote von 50 auf 30 v. H. — angeschlossen habe, Kapital zu schlagen und die Vereinigten Staaten als Vorspann zu benutzen. Demgegenüber ist zu sagen, so fahren die Berliner Blätter fort, daß die Washingtoner Note durchaus objektiv gehalten ist und jede Schärfe im Ton vermei det. Der Unterschied zwischen der amerikanischen und der engli schen Note ist nur der, daß die englische etwa fünfmal so lang ist. Wenn dabei in der englischen Presse mit besonderer Genugtu ung hervorgehoben wird, daß die amerikanische Regierung sich gegen die mit der Schweiz und Holland getroffenen Abkommen wendet und detaillierte Angaben erbeten hat, so genügt es, fest- zustellen, daß die Note nichts derartiges enthält. Es handelt sich um den Anteil ausländischer Bonds, die, in ihrem Kurs gesunken, durch Mittelsmänner von Deutschland aufgekauft wur den. Die amerikanische Note beschränkt sich vielmehr auf den Hinweis, daß über die Notwendigkeit der Herabsetzung der Quote bei den Gläubigern andere Auslassungen zu bestehen schei nen als bei den deutschen zuständigen Stellen und daß die Rechte der Transfcrquotcn und der Währung nicht durch einseitige Ent scheidungen des Schuldnerlandes geändert werden soll. Zu diesem Vorwurf habe, wie Berliner Blätter weiter sagen, die Reichsbank wiederholt, zuletzt noch am 2. Januar, Stellung genommen. Die Neichsbank habe ständig Fühlung mit den Vertretern der deutschen Gläubigerstaaten gehabt und sie lausend über die Entwicklung der Dinge unterrichtet und schon seit langem aus die drohende Gefahr hingewiesen. Auch unmittel bar vor der Neusestsetzung der Transserguote habe die Reichs bank Fühlung mit den Gläubigervertretern genommen. Die Gründe, weshalb englische Kreise sich darum bemühten, durch falsche Behauptungen die deutsch-amerikanischen Wirtschafts beziehungen zu stören, würden deutlich aus Bemerkungen der Times, in denen die Frage aufgeworfen werde, ob angesichts der deutschen Transferenlscheidungen Amerika den deutsch-amerika nischen Handelsvertrag, der jetzt neun Jahre in Kraft fei und noch ein -fahr laufe, werde erneuern können. Diese Bemerkung zeige deutlich, daß die Engländer die deutschen Transferschwie rigkeiten dazu benutzen wollten, Deutschland auf dem amerika nischen Markl Schwierigkeiten zu bereiten. In Washington wiße man sicher genau, daß die Vereinigten Staaten an dem Bestand des deutsch-amerikanischen Handelsvertrages ein größeres Inter esse als Deutschland haben. Der Handelsvertrag habe den Ver einigten Staaten die größten Vorteile auf dem deutschen Markt gebracht, während Deutschland so gut wie keine Vorteile auf dem amerikanischen Markt habe herausholen können. Das gehe am besten daraus hervor, daß Deutschland Amerika für über acht Milliarden Mark mehr abgenommen habe als umgekehrt. Bewußte Giftmischer. Zurückweisung ausländischer Unterstellungen. Der „Daily Herald" hatte eine Mitteilung gebracht, derzufolge in Moskau und Warschau an ein umfang reiches Sicherheitssystem gedacht werde., durch das den deutschen Ausdehnungsplänen nack Osten Schranken" gesetzt werden sollten. Hierzu erfahren wir von unterrichteter Seite: Die hang stehen. Steuerfreier Einkommensteil und Sonder leistungen sind nicht abzugsfähig, weil sie bereits bei der Berechnung des Steuerabzugs vom Arbeitsein kommen gutgebracht sind. Nicht bzw. nur eingeschränkt anwendbar ist die Einkommensteuer-Tabelle ferner für außerordentliche, nicht regelmäßig wicdcr- kehrende Einkünfte sowie Einkünfte, die die Ent lohnung für eine sich über mehrere Jahre hin erstreckende Tätigkeit darstellen; außerdem für Einkünfte, aus denen steuerbegünstigte Rücklagen nach der Not verordnung vom 5. Juni 1931 gebildet werden und schließ lich für Einkünfte aus außerordentlichen Wald nutzungen. Einkünfte dieser vorbezeichneten Arten werden vielmehr nach den für die geltenden besonderen Tarifbestimmungen des Einkommensteuergesetzes und nicht nach der Tabelle berechnet. In allen diesen Fällen darf nur die e i g e n t l i ch c Einkommensteuer erhoben werden, nicht dagegen auch die besonderen Zu schläge und die Krisenveranlagten steuer. Endlich bleiben bei Einkomme'. ans ^and-undForst- wirtschaft die ersten 3000 Mart dieses Einkommens außer Ansatz; die 6000 Mark übersteigenden Beträge sind nach der Einkommensteuer-Tabelle zu veranlagen. Meldung dos „Daily Herald" über gewisse Aktionspläne der Russen und Polen in den Randstaaten mit einer Spitze gegen Deutschland dürften den Absichten maß gebender Kreise in den beiden Ländern entsprechen. Trotz der wiederholten Erklärungen des Herrn Reichskanzlers und sonstiger maßgebender Stellen der Reichspolitik werden immer wieder dieselben sadenscheinigen Vor wände zum Anlaß genommen, um die fried 1iebende Politik Deutschlands zu verdächtigen. Jetzt wird mitgetcilt, der Herr Reichskanzler habe angedeutet, er werde Polen einen Nichtangriffspakt anbieten, vorausgesetzt, daß Polen bereit sei, Deutschland i« der Zukunft Möglichkeiten zur Ausdehnung über nichtpol- nisches Gebiet zu geben. Es bedarf keiner Betonung, daß derartige Unterstellungen nichts als be wußte Giftmischereien sind. Paris schon wieder verschnupft. Wegen der Verhandlungen Mussolini-Simon. Es ist authentisch noch gar nicht bekannt, was Mussolini in seiner ersten Besprechung mit dem eng lischen Außenminister Sir John Simon in Rom an Einzelfragen erörtert hat — und schon markiert man in Paris wieder laut und deutlich „Besorgnis" dar über, was wohl bei diesem Gespräch zu zweien, bei dem Frankreich nicht dabei ist, herauskommen könnte. Es ist also wieder dieselbe Erscheinung, die man zuletzt aus An laß der bedeutsamen Unterredung des Reichskanzlers Hitler mit dem Berliner polnischen Gesandten beobachten lonnte: immer und überall da, wo Frankreich nicht selbst vie Leitung oder zum mindesten die Finger im Spiel hat, wittert es Unrat, zeigt es die nervöse Unruhe des schlechten Gewissens, )ie Unruhe dessen, der sich seines mit Gewalt vertretenen langjährigen Unrechtes und Vertragsbruches sehr wohl rewußt ist. Dementsprechend zetern Pariser Blätter denn iiuch schon, es bestehe die Gefahr, daß Simon sich von Mussolini für eine wirkliche Abrüstung und für eine ver- ffünstige Völkerbundsreform breitschlagen lasse, und be tonen, es sei „verlorene Zeit", auf dergleichen Dinge hinansznwollen. Das ist nichts anderes als die erneute Aufforderung »er Pariser Presse an die französische Regierung, die seit »rcizehn Jahren betriebene Verweigerung der Ab rüstung und damit eine der schwersten Verletzungen des Versailler Vertrages durch Frankreich fortzusctzen! Es ist angesichts dieser perfiden Gesinnung kein Wun- »er, wenn nebenbei Deutschlands Friedensliebe und Ver- ltändigungsbcrcitschaft nach wie vor angezweifelt wird, vhne daß man noch die Mühe einer Begründung für nötig hält. Ein würdiges Seitenstück dazu ist die für ihre Deutschfeindlichkeit bekannte Londoner Zeitung „Mor- aingpost", die mit fast schon pharisäischer Heuchelei schil dert, wie — Frankreich sich um den Frieden bemüht nnd „geduldig auf eine Vereinbarung mit Deutschland hinarbeitet"! über die ersten römischen Gespräche ist bisher ledig- sich bekannt geworden, daß Mussolini und Simon sw ei Stunden lang miteinander ver handelt haben und daß während der Unterredung auch der Staatssekretär des italienischen Außenministeriums Zuvich, der ja unlängst mehrere Tage in Berlin weilte, and außerdem der Londoner italienische Botschafter Grandi im Palazzo Venezia anwesend waren, um jederzeit den beiden konferierenden Ministern zur Ver fügung zu stehen. Botschafter Grandi ist für den mehr tägigen Aufenthalt des englifchen Außenministers in Rom von Mussolini eigens aus London herbeigerusen worden — auch diese Einzelheit ist den Franzosen auf die Nerven gefallen. Entscheidungen sind in Rom nicht gefallen, sind Wohl auch nicht vorgesehen. Es handelt sich in erster Linie um eine möglichst weitgehende Klarstellung der beider seitigen Meinungen. Nach einer Meldung des englischen Reutcrbüros aus Rom hat sich eine bedeutende An näherung des italienischen und englischen Stand punktes in der Frage der Rüstungsverminderung ergeben; es sei. so will Reuter weiter versichern können, die gemeinsame Auffassung, daß es nicht so sehr auf die Frage ankomme, ob Deutschland 300 000 Soldaten haben solle oder nicht, als vielmehr darauf daß die durch die Friedensvcrträge geschaffenen künstliche« Ungleichheiten beseitigt werden sollten. Hierzu ist allerdings zu bemerken, daß ein solcher Standpunkt eine fast hundertprozentige Abkehr des englischen Außenministers von seiner bisher in der Ab rüstung gegen Deutschland vertretenen ganz frankophilen Politik bedeuten würde. Was an jener Reutermeldung wahr ist, wird sich za wbr bald ru Leisen Laben.