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Sonne für den Bergmann! Reichsstatthalter Mutschmann hat folgenden Auf ruf erlassen: Bergarbeiterheime! Von allen Berufen ist wohl der des Bergmannes am schwersten und gefahrvollsten. Unter täglichem Einsatz seines Lebens erfüllt er unverdrossen seine Pflicht. „Kraft durch Freude" mutz vor allem auf ihn angcwcndct werden. Ich betrachte es deshalb als dringend notwendig, diesen Pionieren der Arbeit eine Erholung von ihrem schweren Beruf zu ermöglichen. Zu diesem Zweck errichte ich Bergarbeiterheime, in denen erholungsbedürftige Berg leute wahrend ihres Urlaubs kostenlosen Aufenthalt neh men können. Das soll Anerkennung sein für ihren auf opfernden und mühevollen Beruf. Gesuche sind schon jetzt bei der zuständigen Ortsgruppe cinzureichen, die diese über die Kreise an mein Büro, Abteilung II, weiterleiten. Martin Mutschmann, Reichsstatthaltcr in Sachsen. Vorsicht bei Wellensittichen und Papageien! Warnung des Landesgesundheitsamtes. Das Landesgesundheitsamt teilt mit: Es besteht in der Bevölkerung eine große Vorliebe für die Haltung von Wellensittichen. Da die Tiere leicht zähmbar sind, werden sie bald zu Lieblingen ganzer Familien. Sie fliegen frei im Zimmer umher, setzen sich aus Hand, Schulter oder Kopf von Menschen und sind in den Personen, bei denen sie das tun, meist nicht wählerisch. Als ein besonders großer Ersolg der Zähmung wird cs angesehen, wenn die Tiere sich aus der Hand füttern lassen oder gar aus dem Mund; es kommt vor, daß sie sich nicht nur von den Familienmitgliedern, sondern auch von Fremden in dieser Weise füttern lassen. Den daran Beteiligten wird gar nicht mehr bewußt, daß diese Tiere vorher aus einem anderen Munde gepickt haben. Bei allem Verständnis für Tierliebe muß aus gesundheitlichen Gründen darauf auf merksam gemacht werden, daß sich auf diese Weise eine Gewohnheit einbürgert, die, milde ausgedrückt, als Un sitte bezeichnet werden muß. Eine besondere Gefahr stellt die Mundfütterung, noch mehr Küssen der Sittiche des halb dar, weil hierdurch nicht nur Krankheit von einer Person auf eine andere Person übertragen werden können, sondern vor allen Dingen die gefährliche Papageienkrank heit von den Tieren auf den Menschen übergehen kann. Es ist durch umfassende Versuche festgestellt worden, daß auch nicht krank aussehende Sittiche Träger des Anstek- kungsstoffes sind. Die Papageienkrankheit ist vorwiegend eine Lungenerkrankung, die nicht selten mit dem Tode endet. Zur wirksamen Bekämpfung der Papageienkrank heit ist es erwünfcht, daß alle Beobachtungen über Lungen erkrankungen bei Menschen, die mit einem Wellensittich zusammenleben, dem Haus- oder Amtsarzt mitgeteilt werden. Rennen zu Dresden. 1. Eröffnungsrennen: Verkaufsrennen über 1600 Meter. Preise: 2300 Mark. 1. E. G. Butzkes br. H. Grenadier (Trai ner: Bes.; Reiter: Grabscht. 2. Domfalke, 3. Turniersehde. Tot.: 23 :10, Platz 17, 18:10. 2. Wiedersehcnrcnnen. 1200 Meter. Preise: 2400 Mark. 1 Stall Havels br. H. Blason (Trainer: Cooler, Reiter: O. Schmidt), 2 Medikus, 3. Wanderlied. Tot.: 47:10, Platz 23, 42:10. 3. Chemnitzer Ausgleich, Ausgleich 3. 1900 Meter. Preise: 2500 Mark. 1. Frau F. Pahls br. H. Glasbläser (Trainer: Boleck; Reiter: Zehmisch) 2. Lysias, 3. Eroica. Tot.: 23:10, Platz 15, 15, 25 :10. 4. Preis vom Weißen Hirsch. 1200 Meter. Preise: 2400 Mark.' 1. A- und L. von Weinbergs dbr. H. Peloponnes (Trai ner Cooter, Reiter: O. Schmidt), 2. Markheld, 3. Visier. Tot.: 38 :10, Platz 15, 14 :10. 5. Ehrenpreisausgleich, Ausgleich 2. 1600 Meter. Ehren preis und 5000 Mark. 1. R. Hamels dbr. H. Ti (Trainer: Althof, Reiter: Böhlke), 2. Trojaner, 3. Bittsteller. Tot.: 44: 10, Platz 21, 43, 34 :10. 6. Unschuldrenncn. 1100 Meter. Ehrenpreis und 2400 M. 1. Frau -lrmgard von Opels br. H. Fehler (Trainer: Schlaefke, Reiter: Narr), 2. Sisi, 3. Platon. Tot.: 19:10, Platz 12, 21, 24:10. 7. Osterausgleich, Ausgleich 3. 1400 Meter. Preise: 2400 Mark. 1. Frau I. Ramms F.-St. Honeska (Trainer: Feller, Reiter: Vinzenz), 2. Vergißmeinnicht, 3. Tasmania. Tot.: 80: 10, Platz 27, 28, 23 :10. Sieg-Doppelwette: Glasbläser und Peloponnes zahlte 185 für 10. Aus der sächsischen Bauernschaft. Marktbeauftragter der Landesbauernschaft. Ter Diplomlandwirt Lorenz in Dresden ist vom Landesbauernführer Körner zum Beauftragten für Markt verbände und Marktordnung für das Gebiet der Landes bauernschaft Sachsen ernannt worden. Er ist berechtigt, den Landesbanernführer in allen in Frage kommenden An gelegenheiten zu vertreten. Das Büro der Marktverbände befindet sich in Dresden-A. Kaitzer Straße 1. Inkrafttreten des Gesetzes über den Verkehr mit Eiern. Wie die Presseabteilung der Landesbauernschaft Sachsen mitteilt, hat der Reichsbeauftragte für die deulfche Geflügelwirtschaft angeordnet, daß die Eierbewirtschaf tung auf Grund des Gesetzes über den Verkehr mit Eiern vom 20. Dezember 1933 im ganzen Reiche ab 1. April 1934 in Kraft ist. In Verfolg des Gesetzes hat der Reichs beauftragte für die Geflügelwirtschaft nachstehende Er nennungen für den Wirtschaftsbezirk Sachsen aus gesprochen: zum Marktbeauftragten: Landesbauernführer H. Körner, zu seinem Stellvertreter: Diplomlandwirt G. Lorenz und zu seinem Unterbeauftragten für die Eier- bewirtschastung: Ernst Riehle. Der Dienstsitz des stellver tretenden Marktbeauftragten und des Unterbeauftragten befindet sich Dresden-A. 24, Kaitzer Str. 1, Fernruf 46711. Alle Hühnerhalter haben ab 1. April 1934 sämtliche in ihrem Betrieb erzeugten Eier über die zuständigen Sammelstellen, die durch die Ortsbauernführer bekannt- gegeben werden, an die Kennzeichnungsstellen abzuliefern. Von der Ablieferungspflicht werden nur diejenigen Eier ausgenommen, die 1. im eigenen Haushalt oder Betrieb des Hühnerhalters verwertet werden oder 2. von Hühner haltern unmittelbar an den Verbraucher abgegeben wer den. Nach dem Gesetz ist nur derjenige als Verbraucher auzusehen, der Eier zum persönlichen Genuß oder zur Verwendung im eigenen Haushalte bezieht. Als Ver braucher gelten auch Wohlfahrtsanstalten, Krankenhäuser, Heilstätten und Erziehungsheime, nicht aber Gaststätten und Hotels, die ihre Eier nur vom Großhandel abnehmen dürfen. Es ist nicht zulässig, daß der Hühnerhalter Eier an Kennzeichnungsstellen und außerdem an Verbraucher abgibt. Richtpreise für Blumen- und Gemüsepflanzen. Wie die Pressabteilung der Landesbauernschaft Sachsen mit teilt, haben Landesbauernführer Körner und Gaufach berater für Gartenbau der NSDAP. Dietze (Weinböhla), Richtpreise für Blumen- und Gemüsepflanzen usw. an erkannt. Diese Preise sind für die Beteiligten verbindlich. Die Richtpreise, die von der zuständigen Kreisbauernschaft oder von der Landesbauernschaft Sachsen (Freistaat), Landeshauptabteilung II, Dresden-A., Sidonienstraße 14, zu erfahren sind, stellen die unterste Grenze dessen dar, was der Erwerbsgärtner für Qualitätsware beim Verkauf an Private zur Fortführung seines Betriebes wenigstens haben muß. Die Kreisgärtnerführer haben die Pflicht, darüber zu Wachen, daß die Preise gehalten werden. Dienstzeit der Landesbauernschaft Sachsen. Wie dis Presseabteilung der Landesbauernschaft Sachsen mitteilt, sind die Dienststunden der Landesbauernschaft für die Zeit vom 1. April bis 30. September von Montags bis Frei tags auf 7 bis 15 Uhr und Sonnabends auf 7 bis 14 Uhr festgesetzt worden. Schlachten von Geflügel. Das sächsische Wirtschafts ministerium weist im Sächsischen Verwaltungsblatt darauf hin, daß ein vom Bezirksrabbiner in Bad Mergentheim in Baden empfohlenes neues Schlachtverfahren mit einem besonders gehärteten Schlachtmesser für Geflügel nicht ge eignet ist, und daher nicht dem Sinn und der Absicht der gesetzlichen Vorschrift über das Schlachten von Tieren entspricht. Die Anwendung des genannten Messers wird deshalb verboten. Aus Sachsens GerichissÄen. Urteile des sächsischen SondergcrichtS. Das Sondergericht für Sachsen in Freiberg beschäftigte sich mit folgenden Strasfällen: Wegen unerlaubten Tragens der SA.-Umform, noch dazu bei Verübung eines raffinierten Einbruchsdiebstahls stand der Maurer Schramm aus Dres den unter Anklage. Der trotz seiner 18 Jahre bereits vor bestrafte Angeklagte hatte auf seine unwahre Behauptung hin, er sei Oberscharführer, Beschäftigung im Dresdner Tierschutz verein gefunden und dort in Uniform einen schweren Einbruch begangen. Schramm war in vollem Umsange geständig uud erhielt eine Gesamtstrafe von einem Jahr sieben Monaten Ge fängnis. Nur seine Jugend bewahrte ihn vor dem Zuchthaus. — Von der eigenen Frau wegen verleumderischer Rede gegen den Reichskanzler angezcigt, hatte sich der Bauarbeiter Jo achim Konrad zu verantworten. Er wurde freigesprochen, weil die Anklägerin die Aussage als Zeugin verweigerte, nachdem Ab heute, den 3. April, steht «in frischer Transport KW, Mm Md KWM, bis zu einem Jahr alt, sowie der erste Transport schon seit Jahren bekannter. Erich Smmnn. SELLLL MM» la ? unter jed.SsrsnUercln, nickt > künrtlick geruckect und dock « I ongenekm Süll, cmptiekit * » i.öwen2potiieke A m NUopaik. und komöopotk. E Erin. > Inhaber: ?. Knabe > Bitte veMMW Sie bei Ihren Käufen unsere Inserenten. Oer heutige Amtswal» terdirnft f S l l t au«. Mittwoch Sitzung im Heim. Ortsgruppe Wiladruft. Familien» Drucksachen für alle Gelegenheiten liefert schnell, sauber und preiswert stets die Druckerei A. Zschunke sie de? Mrsitzenbe ausdrücklich au; die Folgen Sines MeltN eides aufmerksam gemacht hatte. — Wegen Verbrechens gegen § 2 des Reichsgesetzes vom 13. Oktober 1933 standen der Maurer Kurt Köhler, der Schmied Kolenda, Hans Koci und dessen Sohn Alfred unter Anklage, über Köhler hinweg, der die Hetzschrift bezahlte, hatte Kolenda von dem flüchtigen Kommunisten Nohrlapper ein Exemplar des berüchtigten Braunbuches bekommen und an Alfred Koci weitergegeven, der es seinem Vater vermittelte. Das Gericht stand grundsätz lich auf dem Standpunkt, daß der Besitz kommunistischer Schriften auch dann strafbar ist, wenn deren Erhaltung weiterer Verbreitung dient und warf deshalb nach den Verordnungen vom 8. und 21. März 1933 folgende Strafen aus: Köhler neun Monate, Kolenda ein Jahr, Alfred Koci acht Monate und Han- Koci neun Monate Gefängnis. — In der darauffolgenden Strafsache gegen den in Eger geborenen Artur Beckstein kam das Gericht zu einem Freispruch wegen Mangels an Beweisen. — Ganz üble Verleumdungen hatte ein gewisser Erich Schmidt aus Chemnitz gegen den Reichspräsidenten und den Reichs kanzler ausgestößen. Das Gericht verurteilte den Angeklagten zu acht Wochen Gefängnis. Berste Verleumder. Dresden. Vor der Strafkammer des Landgerichts wurde gegen den ehemaligen Awi stellten der Staatlichen Porzellan- manusaktur Heller in M^h-n und den Kaufmann Metzen macher in Dresden verhandelt. Heller hatte im März 1933 ein Schriftstück über angebliche Unregelmäßigkeiten verfaßt, die bei der Staatlichen Porzellanmanufaktur Meißen vorgekom men sein sollten. Bei der daraufhin vom Finanzministerium durchgeführten Untersuchung ergab sich die Unhaltbarkeit dieser Behauptungen. Trotzdem wurden diese unrichtigen Behauptun gen, die sich auch gegen Beamte des Finanzministeriums rich teten, im Juni und Juli 1933 von Metzenmacher erneut vor gebracht und zwar keineswegs etwa aus Sorge um das Wohl der Staatlichen Porzeüanmanusaktur, sondern weil er hoffte, mit Hilfe dieser Anschuldigungen für sich den Generaldirektor posten der Manufaktur leichter frei zu machen, um den er sich in Eingaben an Reichsstatthalter und Ministerpräsidenten so wie beim Finanzministerium beworben hatte. In der Haupt verhandlung haben umfangreiche Zeugenvernehmungen aufs neue die völlige Haltlosigkeit der von Metzenmacher unter Ver wertung des Hellerschen Schriftstückes zu selbstsüchtigen Zwek- ken verbreiteten Beschuldigungen ergeben. Das Landgericht verurteilte Heller wegen Beleidigung und falscher Anschuldi gung zu drei und Metzenmacher zu neun Monaten Gefängnis. Während der Verhandlung berief sich der Angeklagte Metzenmachcr dauernd auf die nationalsozialistische Bewegung und suchte deu Anschein zu erwecken, als ob er von einer führenden Persönlichkeit der NSDAP, zu seinem Vorgehen veranlaßt worden sei. Tie Gauleitung Sachsen erklärt hierzu, daß Metzenmacher der Gauleitung völlig unbekannt sei und daß er seine unwahren Behauptungen über angebliche Verbin dung zu einer führenden Persönlichkeit der NSDAP, nur ge macht habe, um sich persönliche Vorteile zu verschaffen. Vom Büro des Reichsstatthalters aus sei gegen M. Anzeige wegen Betrugs erfolgt. Beleidigung des Reichsstatthaliers. Bautzen. Das Schöffengericht Kamenz hat am 31. Januar d. I. den Kohlenhändler Kegel aus Wiesa wegen Beleidigung des Reichsstatthalters Mutschmann zu 50 Mark Geldstrafe oder zehn Tsaen Gefängnis verurteilt. Kegel hatte am Abend des 29. August v. I. in einem Gespräch mit seinem Bruder an dem Verhalten einzelner Gemeinden, die Reichsstatthaller Mutschmann zum Ehrenbürger ernannt hatten, in abfälliger Weise Kritik geübt. Auf seine Berusung hin hatte sich die Strafkammer des Landgerichts Bautzen mit der Angelegen heit zu beschäftigen. Das Berufungsgericht erhöhte die Strass auf 100 Mark Geldstrafe oder 20 Tagen Gefängnis. Dresdner Landgericht bestätigt Urteil des Schöffengerichts Wilsdruff. Am 5. März 1933, dem Tage der nationalen Er hebung, war es auch in Wilsdruff, wie in anderen Städten, noch einmal zu einem letzten Aufbäumen der marxistischen Kraft gekommen. Man hatte eine Anzahl Reichsbannerleute festge nommen, die im „Adler" durch SA.-Leuie festgehalten wur den. Der Vorfall wurde in Wilsdruff bis in die späten Nacht stunden besprochen und auf den Straßen fanden sich Trupps zusammen. Gegen Mitternacht formierte sich ein Zug, der es sich zur Aufgabe gefetzt hatte, die im „Adler" festgehalienen Reichsbannerleute zu befreien. Der Zug bewegte sich unter Gejohle und Gebrüll vom Neumarkt nach der Zedtlerstraße, am Verwaltungsgebäude vorüber, zum „Adler". Als Führer des Zuges galt der Maschinenarbeiter Paul Lenert aus Wilsdruff. Die Aktion ließ sich gefährlich an und es fielen auco Schüsse. Am „Adler" machte die dort stationierte SA. einen sehr schneidigen Ausfall und die Befreier mußten sich zurück- ziehen. Später traf auch das Dresdner Ueberfallkommando em und die Ruhe wurde wieder hergestellt. Lenert, der zur Zen der Formierung des Zuges in dessen Nähe gesehen wurde, soll gerufen haben „Los nach dem Adler!" Er erhielt deshalb eure Anklage wegen Aufreizung zu Gewalttätigkeiten (Gesetz vvm 4. 2. 33). Der Beschuldigte bestritt dies und brachte auch Zeu gen, die beweisen sollten, daß er um die fragliche Zeit im Dette gelegen und geschlafen habe. Lr wurde aber andererseits von anderen Zeugen, so dem früheren kommunistischen Funktionär von Wilsdruff, Henkel, stark belastet. Das Schöffengericht Wilsdruff verurteilte ihn daher zu der Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis. Auch das Landgericht Dresden fand kei nen Grund, die Strafe abzuändern und erkannte auf die Strafe der Vorinstanz. VWe. Berliner Viehmarkt vom 31. März 1834. Aust ric bj 1050 Rinder, zum Schlachthof direkt 20 Rinder; 795 Kam", 1242 Schafe; 2589 Schweine. Preise wurden nicht notiert. Der nächste Markt ist am 4. April 1934. Meißner Getreide- und LandeSproduHenpreise am 31. März 1934. Weizen, 76 Kilo, effektiv, März-Festpreise bei Selbswe' ladung 9.45; Roggen, 72 Kilo, effektiv, März-Festpreise >> Selbstverladung 7.95; Sommergerste 8.20—8.50; Wintergeri! neu 7.50—7.80; Hafer 7.10; Mais verzollt 10.30; MmsM" 11.40; Wicken (Gemenge) 9.50; Erbsen 16; Rotkleesaat o 82—85; Trockenschnitzel 5.70; Wiesenheu neu 3.40—3.60; zen- und Roggcnstroh 0.70; Preßstroh 0.90; Kaiserauszug Auslandsweizen 19.50; Weizenmehl, Qualitätsware 17.^!- OOprozentiges 16.50; Roggenmchl 60prozentiges 12.8»; genkleie 5.40-5.60; Weizenkleie 6.16-0.30; SpelsekaE- weiße und rote 2; gelbe 2.20; Kartoffelflocken 8.75; Lmiv Marktpreis 1 Stück 0.08—0.09; Landbutter Marktpreis o ' bis 73; Landbutter ab Hof, Händlerpreis 0.68^—0.72; butter, Ladenpreis 0.80—0.85. Stimmung: Ruhig. —- Die heutige Nummer umfaßt 8 Seiten Hauptschriftleiier Hermann Lässig, Wilsdruff, zugleich verantwortlich für den gesamten Tefttei Stellvertreter: Schrift!. Rudolf Leonhardt, Dresv>> 3 Verantwortlicher Anzeigenleiter: Erich Reiche, W'!s Druck und Verlag: Buchdruckerei Arthur ZsV" Wilsdruff. DA. II. 34 1670.