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Wilsdruffer Tageblatt : 27.03.1934
- Erscheinungsdatum
- 1934-03-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- Stadt Wilsdruff
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1782027106-193403273
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1782027106-19340327
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1782027106-19340327
- Sammlungen
- LDP: Bestände des Heimatmuseums der Stadt Wilsdruff und des Archivs der Stadt Wilsdruff
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Wilsdruffer Tageblatt
-
Jahr
1934
-
Monat
1934-03
- Tag 1934-03-27
-
Monat
1934-03
-
Jahr
1934
- Titel
- Wilsdruffer Tageblatt : 27.03.1934
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Mischend,5 und 6,5 Prosent schwankten.' Die' Negierung begrüßt es mit besonderer Freude, daß es ihr möglich gewesen ist, in dem Gesetz zur Erhaltung und Hebung der Kaufkraft die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe bereits jetzt wesentlich zu senken. Besondere Erleichterungen ge nießen Abgabepflichtige, die für Kinder zu sorgen haben. Nach der Neuregelung wird die deutsche Arbeitnehmer schaft im Jahre 1934 schätzungsweise 295 Millionen Mk. an Arbeitslosenhilfe weniger zu zahlen haben als im Vorjahre. ——— Ser MbiliarvMrelkungsschuh verlängert. Bis zum 31. Oktober. Von den bestehenden allgemeinen Vollstreckungsbor schriften waren diejenigen, die sich auf die sogenannte Mobiliarvollstreckung bezogen, bis zum 31. März d. I. befristet. In Betracht kamen hierbei insbesondere die 8H 18, 19, 19d der Verordnung vom 23. Mai 1933, die die Pfändung von Hausrat, Einrichtungsgegenständen, Vorräten und dergleichen und von Miet- und Pachtzinsen sowie die Verpflichtung zur Leistung des Offenbarungs eides beschränken. Diesen Pollstreckungsschutz hat nunmehr die Reichsregierung durch das am 22. d. M. beschlossene Zweite Gesetz über weitere Maßnahmen ans dem Gebiete der Zwangsvollstreckung bis zuin 31. Oktober d. I. ver längert. Dies erschien notwendig, weil trotz der unver kennbaren Besserung unserer Wirtschaftslage die Verhält nisse noch nicht so gefestigt sind, daß schon jetzt eine völlige Beseitigung des Vollstreckungsschutzes verantwortet wer den könnte. Es ist jedoch, nm der Besserung der wirtschaft lichen Verhältnisse und der Lage der Gläubiger Rech nung zu tragen, eine Lockerung der zurzeit geltenden Be stimmungen am Platze. Deshalb versagt das Gesetz den bei der Pfändung von Vorräten unter gewissen Voraus setzungen gewährten Schutz, soweit es sich um Fertigwaren handelt. Ferner ermächtigt es das Gericht, Anträge auf Aufhebung oder einstweilige Einstellung der Zwangsvoll streckung, die aus Verschleppungsabstcht oder aus grober Nachlässigkeit nicht alsbald nach der Pfändung gestellt sind, ohne sachliche Prüfung zurückzuweisen und schließt die Beschwerde gegen Entscheidungen des Vollstreckungs- schutzcs aus. Zagdschein rechtzeitig beantragen! Wie der preußische Landesjägermeistcr mitteilt, wer den die Jagdscheine künftig nicht mehr für den Zeit raum eines vollen Jahres, das mit dem Tage der Aus stellung des Scheines zu laufen beginnt, ausgcgeben: als »aufzeck aller Jahresjagdschcinc gilt vielmehr die Zeit vom 1. April bis 31. M ärz. Wird also beispielsweise ein Jagdschein erst im Juni gelöst, so läuft er doch nur Lis zum 31. März des nächsten Jahres. Die rechtzeitige Lösung ist daher erforderlich, um ihn zeitlich voll aus nutzen zu können. Die Ausstellung eines Jnländerjahresjagdscheines ist nach den Ausführungsbestimmungen zum Jagdgesetz vom 24. Februar 1934 beim zuständigen Kreisjägermeister schriftlich zu beantragen. Niederträchtige Emigrantenlügen. Ein sogenanntes „N a t i ö n a l k o m i t e e zur Unter stützung der Opfer der deutschen Nationalsozialisten* kündigt an, „daß seit dem l. Januar 1933 3000 Gegner des Nationalsozialismus in Deutschland getötet worden seien. Davon seien 67 hingerichtct worden, und zwar 26 enthauptet. 119 682 Personen sollen verletzt und eine An zahl verstümmelt worden sein. Die Zahl der in Konzen trationslagern und Gefängnissen befindlichen Personen belaufe sich auf 174 000. Von Oktober bis November 1933 seien 59 183 Personen im Gefängnis mißhandelt worden. Diese Behauptungen, die längst widerlegten Braun- buchlügen entstammen, sind so unsinnig und tragen den Stempel ganz offenkundiger Gehässig keit, so daß es die Reichsregierung ab lehnen muß, darauf einzugehen. Deutschlands modernster Bahnhof. Feierlicher Weiheakt in Duisburg. Das neue Empfangsgebäude des Duisburger Hauptbahnhofs wurde mit einem feierlichen Fest akt seiner Bestimmung übergeben. Damit ist der erste Teil des Neubaues des Duisburger Hauptbahnhofs vollendet, -er mit einem Gesamtaufwand von 60 Millionen Mark projektiert ist. Reichsbahndirektionspräsident Bergmann wies in seiner Ansprache darauf hin, daß bei einem täglichen Zug verkehr von 375 Reisezügen, darunter 100 Schnell- und Eilzüge, der alte Bahnhof wegen feiner Jnsellage schon seit Jahrzehnten - den Verkehr nicht bewältigen konnte. Bor einem Militärputsch in Frankreich? Ein aufsehenerregendes Geheimschreiben. „Populaire" veröffentlicht ein angebliches echtes Schriftstück, das mit dem Vermerk „geheim* vom Generalkommandanten des zweiten militärischen Bezirks in Amiens an eine Reihe von Industriellen versandt wor den sein soll, und zwar an Industrielle, die sich in der Hauptsache mit der Herstellung von Kriegsmaterial beschäftigen. In diesem Schriftstück sollen die Empfänger aufgefordert werden, der Kommandantur bis zum 30. März mitzuteilen, mit welchem Kunden oder Liefe ranten sie unbedingt in telephonischer Verbindung bleiben müssen. Diese Angaben, so heißt es in den veröffent lichten Schriftstück weiter, feien notwendig, um eine Liste der Industriellen auszustellen, die „im Falle politischer Spannungen oder Mobilisierung" berechtigt seien, gewisse telephonische Verbindungen aus- rcchtzuerhalten. „Populaire* ist der Auffassung, daß das Rund schreiben weniger auf internationale Spannungen, als aus tnnerpolitische Spannungen gemünzt sei und daß den Militärbehörden im Einver nehmen mit dem Kriegsministcr die Absicht hätten, in diesem Falle die gesamte Regierungsgewcckt an sich zu reißen. Aus unserer Heimat. Wilsdruff, am 27. März 1934. Merkblatt für den 28. März 1934. Sonnenaufgang 5-1 Mondaufgang 15'" Sonnenuntergang 18"" s Mondunlergana 4'" 1483: Rafael in Urbino geboren. Oie Aprilnarren. Bei uns und anderwärts kennt man noch jetzt vielfach die am 1. April übliche Sitte der Aprilscherze oder des Aprilschickens, wie man — grammatisch nicht ganz ein wandfrei — sagt. Die Franzosen nennen das „einen April- fisch geben*, und das soll damit zusammenhängen, daß im April die Fischerei wieder beginnt. In England spricht man von „Aprilnarren", und der Schotte bezeichnet den Aprilnarren als Gauch oder Einfaltspinsel. Kein Mensch aber weiß mit Sicherheit anzugeben, woher wir den April scherz und den Aprilnarren haben, und es sind darüber die verschiedensten Deutungen verbreitet. Ursprünglich mag der Brauch, am 1. April die ganze Welt zu necken, eiüe ganz harmlose Sache gewesen sein. Später aber suchte man den Ursprung des Foppens bis in die biblische Geschichte hinein zu ver folgen. Der Brauch wurde als Nachahmung des Hin- und Herschickens Christi von Hannas zu Kaiphas, von Pilatus zu Herodes angesehen, weil im Mittelalter am Osterfeste, das ja meistenteils in den April fällt, auch diese Szene bei den Passionsspielen aufgeführt wurde. Dann wieder sagte man, daß wir die Aprilscherze in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts aus Frankreich übernommen hätten. Karl IX. hatte anläßlich einer Kalenderreform das Neu jahrsfest vom 1. April auf den 1. Januar verlegt. Die an Neujahrsgeschenke gewöhnten Personen sollen nun vöm 1. Januar auf den 1. April und umgekehrt vertröstet wor den sein — man „schickte sie also in den April" und machte sie zu „Aprilnarren". Andere fanden in den Aprilscherzen eine Andeutung aus die Veränderlichkeit des Aprilwet 1 ers. Aber selbst so hochgelehrte Leute, wie es die Brüder Grimm waren, wußten hier nichts Rechtes zu sagen. Sicher ist, daß der Brauch, um den es geht, dem deutschen Altertum ganz unbekannt war. Manches spricht dafür, daß die Aprilscherze der Rest eines alten heidni schen, vielleicht keltischen Festes sind, wahrscheinlich eines Festes, das mit dem Beginn des Frühlings zu sammenhing. , Besondere Mühe mit Aprilscherzen gab man sich früher und gibt man sich Wohl auch heute noch in Italien: hier wurde nicht selten eine ganze große Stadt von ihren Zeitungen in den April geschickt. So wurde in Florenz einmal von den Zeitungen „die amtliche Mit teilung" gemacht, daß am 1. April sämtliche Hunde der Stadt auf dem Rathause zu erscheinen hätten, um sich impsen zu lassen. Und am 1. April kamen zum Entsetzen der Behörden tatsächlich alle Hundebesitzer mit ihren Hunden ins Stadthaus, und es gab ein von dem Gebell der Hunde begleitetes fürchterliches Fluchen, als die Hundebesitzer mit ihren Tieren unverrichteter Sache wieder nach Hause geschickt wurden. In unserer Zeit liefern einen dankbaren Stoff für Aprilscherze sensationelle Erfindun gen, die am 1. April erprobt werden sollen, in Wirklichkeit aber noch nicht gemacht worden sind. Man amüsiert sich eben, wie man kann, mit „Scherz, Satire, Ironie", und ein bißchen „tiefere Bedeutung" ist manchmal auch dabei! Im Zeichen der Arbeilsschlachl. Wenn man setzt durch un sere Straßen geht, dann sieht man an vielen Häusern Gerüste aufgerichtet. Sie sind ein erfreuliches Zeichen dafür, daß auch in unserer Stadt der Mahnruf „Schafft Arbeit" nicht ver gebens gewesen ist. Wenn so jeder mithilft und in Auftrag gibt, was in seinen Kräften steht, und sei der Auftrag noch fo klein, dann muß die Schlacht mit einem Siege enden und das Ge spenst der Arbeitslosigkeit bezwungen werden Schadenfeuer in Grumbach. Heute vormittag in der zwölften Stunde wurde die hiesige Motorspritze zur Be kämpfung eines Schadenfeuers nach Obergrumbach geruscn. Dort war aus bisher noch unbekannter Ursache in der Scheune des Wirtschaftsbesitzers Martin Göpfert ein Schadenfeuer ausgebrochen, das in den Heu- und Slrohvorräten reiche Nah rung fand und sich mit unheimlicher Schnelligkeit auch auf das Seiten- und Stallgebäude ausbreitete. Mit Mühe und Not konnte bas Vieh gerettet werden, während alle Maschinen und Gerätschaften, alle Futter- und sonstigen Vorräte vernichtet wurden. Das stark gefährdete Wohnhaus konnte zwar erhalten werden, hat aber durch Hitze und Wasser schwer gelitten. Das Fehlen der zur Reparatur in Döbeln besindlichen Grumbochcr Motorspritze machte sich anfangs stark bemerkbar. Neben der Grumbacher hatte auch die Braunsdorfer Handdruckspritze Losch- hilfe geleistet. Die Wilsdruffer Motorspritze brach schnell die Gewalt des Feuers, so daß die Wehren von Herzogswalde und Tharandt nicht mehr einzugreifen brauchten. Geschützte Frühlingsboten. Schon seit Januar sieht man an den Weidensträuchern die silbergrauen Pelzchen der Kätzchen. Nach den vergangenen wärmeren Tagen rüsten sie nun zur Hochzeit, und bald werden aus den weichen Härchen die gel ben Staubgefäße und die grünlichen Stempel hervorsehen, die von den Bienen eifrig ausgesucht werden, weil diese dort die erste Nahrung finden. Der Staub dient ihnen zur Zubereitung des Futters für die junge Brut. Am Grunde der Stempel aber ruht je ein Nektartröpfchen, das im Honigmagen zu Honig ver arbeitet wird. So sind die Weiden nicht nur ein hübscher Schmuck der Frühlingslandschaft,, sondern zugleich tragen sk wirtschaftliche Werte in sich. Darum ist es verboten, Weiden kätzchen in der freien Natur zu schneiden. Aebertretungen wer den streng bestraft. Wer Handelsware schneidet und verkauft, muß im Besitze eines Ausweises sein. Näheres hierüber erfährt er auf jeder Ortspolizeibehörde. An Waldrändern und in locke rem Bauernbusch blüht jetzt der Kellerhals oder Seidelbast mit seinen rosafarbenen Blumen an noch unbeblättertem, strauchi- gem Stengel. Durch seinen Mandelduft ist er leicht zu erken nen. Obwohl er ein scharfes Gift in sich birgt, gehört er zu den schönsten, leider aber selten gewordenen Frühblühern. In den Gärten entfalten sich jetzt schon die blauen Sterne des Leber blümchens, und die großen Glocken des Märzenbechers begin nen zu läuten. Auch im Freien wird es nicht mehr lange dauern, daß diese lieblichen Blumen erwachen. Sie finden sich heute noch über ganz Sachsen zerstreut. Der bekannteste Mär- zenhecherstandort ist allerdings im Pokcnztal an der Bockmühle. Auch Kellerhals, Märzenbecher und Leberblümchen sind geschütz te Pflanzen, nicht aus wirtschaftlichen Gründen, sondern im Interesse der Erhaltung der deutschen Landschaft und ihrer Schönheit. Gemeinnutz geht vor Eigennutz. Boykott deutscher Waren. Wenn auch -er Boykott beut» scher Waren im Ausland erfreulicherweise nachgelassen Haft wird er von gewissen ausländischen Kreisen teilweise noch stark geschürt. Die Industrie- und Handelskammer Dresden hat da her einen Boykott-Ausschuß gebildet, der sich die besondere Aufgabe gesetzt hat, Material über die ausländische Hetz- und Greuelpropaganda zu sammeln und eingehend zu prüfen, um entsprechende Gegenmaßnahmen treffen zu können. Km eine intensive Durchführung des gesteckten Zieles zu ermöglichen, wer- den alle an der Ausfuhr beteiligten Kreise gebeten, der Indu strie- und Handelskammer Dresden diesbezügliche Erfahrungen mitzuteilen und ihr mit Unterlagen anhand zu gehen. Er müssen bei diesem Abwehrkampf alle Firmen helfen, sei cs durch Unterrichtung der Kammer über ausländische Greuelpro paganda und gewissenlos ausgezogene Hetzen gegen deutsche Waren, oder durch Uebersendung von Aufklärungsmaterial an ihre ausländischen Kunden, das zu diesem Zwecke von den Fir men bei der Kammer angefordert werden kann. Unterbringung von Kriegsbeschädigten. Der Pressedienst des Landesarbeitsamtes Sachsen teilt mit: Die Arbeitsämter haben es als eine ihrer vornehmsten Aufgaben angesehen, allen Unterbringungsmöglichkeitcn für Kriegsbeschädigte sorgsam nachzugchen und bei den Arbeitgebern nachdrücklich auf die Einstellung von Kriegsbeschädigten hmzuwiiken. Im Zuge die ser Bestrebungen ist zwischen dem Reichsleiter der NS.-Kricgs- opserversorgung und dem Präsidenten der Reichsanstalt sür Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung eine Verein barung getroffen worden, die eine enge Zusammenarbeit zwi schen den Arbeitsämtern und den Dienststellen der NS- Kriegsvpferversorgung sichergestellt. In gemeinsamer Arbeit soll eine einheitliche Werbeaktion im Rahmen der Frühjahrsschlacht gegen die Arbeitslosigkeit durchgeführt werden. Kein Weg soll unbeschritten bleiben, um Kriegsbeschädigten im Rahmen des Möglichen Arbeit und Brot zu geben. Damit wird eine Dan- kespslicht gegenüber denen erfüllt, die in schweren Jahren des Weltkrieges Leben und Blut für ihr Vaterland eingesetzt haben, Obstbau tut not! Unser deutsches Volk sicht in hartem Existenzkämpfe allein, angewiesen auf seine Arbeitskraft und Tüchtigkeit und auf seinen Grund und Boden. Sein Wohlstand steht in ursächlichem Zusammenhänge mit dem Verhältnis des Bodenertrages zu seinem Ernährungsbedarf. Viele Volksge nossen haben an ihrem Grundstück größere oder kleinere Gär ten, die aber ost nicht richtig ausgenützt werden. Jährlich geht über eine Milliarde Goldmark aus Deutschland in die Taschen ausländischer Gärtner und Obstbauer, wiewohl wir imstande wären, alles Obst selbst zu erzeugen. Um hier abzuhelfen, rüsten sich die für den heimischen Obstbau verantwortlich fühlenden Kreise, die sich im Landesverband Sachsen sür Obst- u. Wein bau zusammcngeschlossen haben, mit staatlicher Mithilfe eine gründliche Reform des sächsischen Obstbaues schnellstens durch- zuführcn, indem sie in den Obstbauvereinen alle Obstgärtner beraten, durch Vorträge und Aussprachen den Obstbau för dern, Obstsammelftellen und Mostereien anlegen, durch geschulte Baumwärter die Mitglieder unterstützen, die Schädlingsbekämp fung in die Hand nehmen usw. Es sollte darum jeder Garten besitzer Mitglied eines Obstbauvereins sein, um mitzuhelfen am Aufbau unseres Vaterlandes auch in dieser Beziehung. Kein Groschen dürfte sür Auslandsobst ausgegcbcn werden. Parole heißt: Eßt deutsches Obst! Keine Sportveranstaltungen am Karfreitag. Im porigen Jahre wurden bekanntlich Turn- und Sportveranstaltungen am Karfreitag durch gesetzliche Verordnung verboten. Dementspre chend werden auch am diesjährigen Karfreitag Turn- und Sportveranstaltungen gewerblicher Art nicht stattfinden. Fuß- bollmeisterschaftsspiele und Spiele mit ausländischen Mann schaften fallen ebenfalls unter das Verbot. Behördcn-Dienst am Ostersonnabend. Für Sonn abend, den 31. März 1834, wird bei den Reichsverwaltun gen auch in Sachsen bei allen staatlichen Behörden -er Dienst wie an Sonntagen geregelt. In der entsprechenden Verordnung des sächsischen Gesamtministeriums wird den Gemeinden und den Bezirks- und Zweckverbänden sowie . den übrigen der Landesaussicht unterstehenden Körper schaften des öffentlichen Rechts empfohlen, entsprechend zu verfahren. Die Bautätigkeit im Januar. In Sachsen wurden im Januar 444 Baugenehmigungen für Neubauten mit Woh nungen erteilt, die insgesamt 792 Wohnungen' enthalten. Außerdem wurden 928 Baugenehmigungen für Um-, An- und Aufbauten mit insgesamt 1504 Wohnungen erteilt. Ausgeführt und baupolizeilich abgenommen wurden. 585 Neubauten mit 960 Wohnungen und außerdem ein Alters heim mit 66 Wohnräumen in Leipzig. Unter den Bauten befanden sich 353 mit einem und 196 mit zwei Wohn geschossen und unter den Wohnungen 48 mit einem und zwei, 321 mit drei, 338 mit vier und 253 mit fünf und mehr Wohnräumen. 582 Neubauten waren Wohnhäuser, davon 367 Ein- und 173 Zweifamilienhäuser. Ferner waren 6 Umbauten abgenommen, durch die nur Woh nungsabgänge (6) erfolgten. An Gebäudcabgängen waren im Januar 18 Häuser mit 27 Wohnungen zu verzeichnen. Die Berichtszeit erbrachte somit insgesamt einen Zuwachs von 1402 Wohnungen (Januar 1933: 8891. Das Reichserbhofgesetz im Rundfunk. Die Presseabtei«! lung der Landesbauernschaft Sachsen teilt mit, daß viel fachen Wünschen entsprechend der Deutschlandsender einen Lehrgang über das Reichserbhofgesetz veranstaltet. Er wird von Abteilungsleiter im Stabsamt des Reichs« bauernführers, Landgerichtsrat Dr. Saure, gehalten, del am 1., 15. und 29. April, von 8 Lis 9 Uhr in der „Stunde der Scholle" spricht. In diesem Lehrgang wird das Erb hofrecht an Hand von praktischen Fällen, die für jede« Bauer von Bedeutung sind, erläutert. Wegfall der Spende zur Förderung der nationalen Arbeit. Das sächsische Gesamtministerium hat im Anschluß an eine Verfügung des Reichsministers der Finanzen an- geordnet, daß freiwillige Spenden zur Förderung del nationalen Arbeit vom 1. April 1934 ab von Gehalts« und Lohnbexügen nicht mehr einzubehalten sind. Dies gilt auch dann, wenn Beamte usw. die Kasse angewiesen haben, einen gewissen Betrag laufend Lis auf Widerruf einzubehalten, diese Erklärung aber bisher nicht wider rufen haben. Eines besonderen Widerrufs bedarf es hier«, nach nicht mehr. Gebrauch der Bezeichnungen „Führer", „Gauleiters usw. Tie Sächsische Staatskanzlei gibt im Sächsischen Vc^ waltungsblatt die Anordnung des Reichsministers dc-r Innern bekannt, wonach alle Bezeichnungen wie „Führer, „Reichsleiter", „Rcichslcittmg", „Gauleiter", „Gauleitung ' „Kreisleitcr", „Kreisleitung" allein der NSDAP, vcw behalten sind. Verbände, die sür sich diese Bezeichnung cingcführt haben, haben andere Benennungen für ihre Organe einzuführen.
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