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Dann habe ihm sein Eerichtsherr 20 und mehr Prozesse innerhalb acht Jahren verursacht, bei denen bis auf zwei er der Kläger gewesen- Daß der Collator seine Einnahme gekürzt habe, gehe daraus hervor, daß er ihm das Vor- Haupt auf dem Pfarrgute zu Sora, die Nutzung der sogenannten Schluchtwieie entzogen, das mit 400 Stämmen besetzte Pfarrholz veräußert, ihm den Dezem auf dem Eywingischen Gute in Schönberg vorenthalten, weiter die Andauung des Rostschen Gutes untersagt habe, „davon der Pastor den Dezem in der Garbe bekommen sollte und mehr als 50 Taler betrüge, was unverantwortlich und straf bar sei". Weiter erklärt der Herr Pfarrer, daß er nicht alles so beantworten könne, wie es nötig sei, und behält sich deshalb vor, die Klageschrift des Collators, die er sich vom Oberkonsistorium ausbitten werde, weitläufig zu widerlegen. Daß er die Zeugen, die aus christlicher Liebe sich selbst angeboten hätten, in seiner Wohnung habe abhören lassen, sei nötig gewesen, weil er glaubwürdiger Aussagen bedurft hätte, da der Herr Geh. Rat ihm Nachlässigkeit in seinem Amte vvrgeworfen habe. Ein solches einwandfreies Zeugnis hätte er bei dem Indigio ordinario (d. i. der Gerichtsverwalter) nie erhalten, der habe schon früher verschiedene Aussagen der Zeugen nicht aufschreiben wollen und den Kirch vater Michael Gerold unter dem Praeteset (Vorwand) abzuschrecken gesucht, „der Herr Präsident würde alle Tage mächtiger, wie er denn jetzt erst Geheimbder Rath worden, also solle gedachter Zeuge wohl bedenken, was er thue". Zuletzt verwahrt sich der Herr Pfarrer dagegen, daß die beiden Männer, die für ihn gezeugt hatten, nicht nur hart angelasfen, sondern auch mit einer Gefängnisstrafe bedroht worden wären. Mit diesem Verhör schließen die Akten. Wie so oft in den Akten, fehlt auch hier die endgültige Entscheidung der Regierung. Bei Durcharbeitung der Akten hat man des öfteren das Gefühl, als wenn sich die Oberbehörden scheuten, ihre Entschließungen auf die Nachwelt kommen zu lassen, da sie wohl öfters dem Rechts empfinden nicht entsprachen. So wird schließlich unser streitbarer Pastor Streu bel erkannt haben, daß mit großen Herren nicht gut Kirschen essen ist und daß er gegen seinen mächtigen Erb- und Gerichtsherrn und Collator, den Herrn Geheimb- den Rat und Oberrechnungs-Kammerpräsidenten, nichts ausrichten konnte, und es wird ihm nichts anderes übrig geblieben sein, pater peccavi zu machen und mit seinem Collator Frieden zu schließen. Auch darüber, ob er das wieder aufge baute Gewächshaus stehen lasten durste, lasten uns die Akten im Stich. Gegönnt hätten wir es ihm, wenn er die wenigen Mußestunden, die ihm sein Doppelamt im zwei Gemeinden und die fortwährenden Streitigkeiten übrig ließen, bei seinen Freunden im Gewächshaus hätte verbringen können. H.St.A.: Quelle: Amtsger. Wilsdruff nr. 193. Pf. Streubels Gewächshaus 1721. Nummrr -Märr rr. Jahrgang Denn keiner hat so hohen Stand, daß höher nicht stände das Vaterland. Gerhart Hauptmann (Festspiele). ver geheime bat hsnß vletrl» von Schönberg «na Ser Plärrer Streubel In Limbach. Von Ernst Däßler. (Schluß.) Km sich nun Zeugen für seine Handlungsweise zu verschaffen, forderte er den Notar Carl Samuel Freyberg auf, mit zwei Instrumentszeugen nach Limbach zu kommen und hier die beiden Zeugen, den Maurermeister Hanß Fritzsche und den Gerichtsschöppen Michael Pietsch, zu verhören. Am 1. März 1721 kam dieser mit Johann Samuel Piltz und Georg Gottlob Walther nach Limbach und verhörte die beiden Zeugen „im sogenannten Eckischen Häußgen, so in die Pfarrwohnung ein- gebauet." In 32 ihnen vorgelegten „Articuln" gaben die Augen ihre Aussagen und be richteten, wie sich die Sache zugetragen hatte. Vor allem lag dem Pfarrer am Herzen, zu beweisen, daß die Behauptung des Herrn von Schönberg, er versäume seine Pflichten, nicht auf Wahrheit beruhten.. Da sagten nun die beiden Zeugen aus, daß ihm in den 15 Jahren seiner Tätigkeit niemand etwas nachsagen könne. Er predige alle Sonntage in beiden Kirchen zu Limbach und Sora vor- und nach mittags, ebenso halte er die Wochenpredigten an beiden Orten, auch in allen ande ren Amtsverrichtungen ließe er sich „ohnverdroßen" finden. Auch seine ärgsten Feinde könnten ihm eine Pflichtversäumnis nicht Nachweisen. Beim Schlüsse des Verhörs wurden die Zeugen vereidigt. „Sie schweren zu Gott, dem Allmächtigen, einen wahren leiblichen Eyd, daß alles, was sie wegen des Pfarrers ausgesaget,