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die lautere, reine und unverfälschte Wahrheit sei, auch nichts weder um Liebe. Geschenk, Gunst, Feindschaft und Freundschaft willen geredet oder verschwiegen worden" Sich aus dieses Instrument lBeweisschrist) stützend, machte der Herr Pfar rer am 31. März nun eine geharnischte Eingabe an S. Mas. den König, Er schreibt darin, daß ihn die höchste Not dringe, „Ew. Kön. Mas. allerunterthänigst anzugehen, da der Herr Eeheimbde Rath Hanntz Dietrich von Schönberg, ihn auf alle nur ersinnliche Art zu drücken und zu verfolgen und unter anderem ihn auch sogar in der allerunschuldigsten Sache durch Niederreißung seines translo- cierten Gewächs-Hauses zu berauben suchet." Durch seine ungcgründetcn und von der Wahrheit ablaufenden Vorstellungen, der er mit erzwungenen Zeugnissen und mit falschen Registraturen seines Eerichtshalters stütze, suche der Herr Collator ihn zu schädigen, wie er nur könne. Ter Bericht, den die Kommission abgefaßt habe, sei wider alle Wahrheit erstattet worden. Dann wirst er seinem Collator vor, daß alle diese Unstimmigkeiten aus einem ihm abgeneigten Sinne herrühren. Er habe vieles versprochen, aber seine adeligen Worte von 1712 an nie gehalten und ihn dadurch in eine Reihe unangenehmer Weitläufigkeiten und Prozesse verwickelt. Dann hatte der Herr von Schönberg behauptet, daß der Gärtner, den der Pfar rer beschäftigte, nur 15 Jahre alt sei und daß deshalb seine Aussagen nichts gelten könne, daß Tag und Nacht im Gewächshaus gefeuert würde, und daß es nur et- liche Schritte von der Kirche entfernt wäre. Sein Gärtner sei aber 20 Jahre alt und wiße, was er rede, und dann habe der Herr von Schönberg eine schlechte Er fahrung in der Gärtnerei, wenn er dergleichen Behauptungen aufstelle, und daß die Kirche viel weiter von dem Gewächshaus entfernt läge, lehre der Augenschein. Daß er viel abwesend wäre, sei daraus zu erklären, daß er in Sora ein Filial zu versorgen habe. Der Herr Collator sei aber auch selbst schuld daran, weil er ihn in viele Prozesse verwickelt habe, die viele Wege veranlaßten. Seine adeligen, ihm früher gegebenen Worte leugne er setzt und schmälere ihm sogar seine Besoldung, indem er ganze Besoldungsstücke, so doch wegen seines Nachfolgers höchst unver antwortlich und strafbar, veralieniere. Zum Schluffe bittet er Kön. Mas. und Churf. Durch!., dem Hochlöblichen Oberkonsistorium allergnädigst anzubesehlen, daß es ihn wider diese und andere viele Zunötigungen seines Cvllators in Schutz erhalten möge. Von dieser Eingabe wurde dem Herrn von Schönberg Mitteilung gemacht, der sich derartige Beleidigungen seines Pfarrers nicht gefallen lassen wollte. Des halb berichtete er dem Präsidenten, Räten und Assessoren des Oberkonsistoriums, daß Streubel ohne Einwilligung des Konsistoriums und des Collators das Ge wächshaus habe wieder bauen lasten. Dann habe er aus der Klageschrift des Pfar rers gesehen, wie dieser eine ungeziemende, mit lauter Beleidigungen und Schmä hungen angefüllte Schreibst gebraucht und sich sogar erdreistet habe, zwei seiner Untertanen zum Schaden ihres Gerichtsherrn verhören zu lasten. Weiter hebt er alle die Punkte der Klagschrift heraus, die für ihn als Erb- und Gerichtsherrn kränkend und beleidigend sind. Endlich schreibt er: „Wann denn diese wieder mich als seinen Cvllatorn gebrauchte ungebührliche und einem Priester unanständige zu meiner Beschimpfung gereichende Schreibart gebührend Bestraffung meritiret und ich selbige so ungeahndet nicht hingehen lasten kann, auch anbey mir daran gelegen, daß der Cvncipient solcher Injurien-Schrift manifestiret (feststellens und hiernächst dem Pfarrer die eigenmächtige Unternehmung, vor sich meine Unter- thanen in der Pfarre wieder auch als Zeuge abhören zu laßen, untersaget und 34 verwiesen werden. Also ergeht an Ew. Hochlöbl. Oberconsistorium mein instän diges bitten, daßselbe wolle der Superintendent zu Meißen, Herrn Dr. Wolcken nebst einen von den Beamten daselbst hierunter Commission aufzutragen, gütigst belieben, daß selbige wieder den Pfarrer zu Limbach, Christoph Streubeln, wegei derer vorher befindlichen wieder mich in seiner Schrift gebrauchten harten expreß sioncn und Anzüglichkeiten, sowohl wieder den Concipienten, zu deßen endlicher Manifestation (Bekanntgabe) der Pfarr zuförderst anzuhalten, nach Anleitung des unterm 12. Ian. 1712 ergangenen erneuerten Mandats wieder die Selbst Rache und injurien gebührend verfahren, und zu dem Euer beyderseits den Pfarr und den Concipienten (Verfasser) angeregter Schrisst recognoscieren und nach deßen Er folg wegen der zu thun schuldigen gerichtlichen Abbitte mit Restitution der Un kosten, hierüber auch verdiente willkürliche Straffe rechtlich erkennen lassen, hier nächst aber auch den Pfarrer, daß er meine Unterthanen vor sich auf die Pfarr- Wohnung erfordert und wieder mich selbige als Zeugen durch einen Notarium abhörcn laßen, als welches ihm keines Wegs gebühret, ernstlich verweisen und untersagen sollten" Die Kommission wird ernannt, und der Herr Superintendent Wolcke fordert zunächst den Christoph Streubel auf, ihm den Verfasser seiner Eingabe anzuzeigen. Da teilt ihm dieser am 21. Mai mit, daß er selbst der Autor und Cvncipient des Schriftstückes ist, weil er durch langjährige Prozesse dahin gekommen ist, für der artige Eingaben nichts den Advokaten zuzuwenden, sondern sich genötigt finde, auch wichtige Sachen selbst zu vertreten. Dann fährt er fort: „Sollte sich aber der Herr Collator über einen oder andern postum graviret befinden, so bin ich, wenn mir Gott Gesundheit läßt, alle Stunden zum Beweiße und Verantwortung parat. Er wird es aber dann auch nicht übelnehmen, wenn er noch mehr wirb hören, als Er vielleicht nicht vermuthend gewesen, denn ich werde dann ge zwungen werden, Scapham Scapham zu nennen (d. i. einen Kahn Kahn zu nennen, d. h. sich kein Blatt vor den Mund nehmen, oder die Sache mit dem rechten Namen zu bezeichnen). Indeßen bin ich unglücklich, daß ich, wo ich Hülffr und Einsetzung bedürftig, keines finde. So gwß meine Noth und so mühselig, als man mir mein Leben und Amts Verrichtungen macht, so halte ich doch noch vor die größte Gnade von Gott, daß mein Hertz frey von zeitlichen Dingen, denn wenn solches Key mir passus praedominans wäre, so wäre ich schon längst in desperation verfallen, sed ex his Deus dabit finem." Bei dem Verhöre, das am 17. Juni vor der Kommission in Meißen statt finden sollte, zu dem aber Streubel erst am 27. erschien, weil er sich diesen Tag notiert hatte, wurde ihm zunächst das Lommissoriale (Auftragsbefehl) vorgelesen. Dann wurde ihm seine Anklageschrift vorgelegt, und der Herr Superintendent fragte ihn, ob er heute noch zu den in ihr enthaltenen Anschuldigungen stehe. Er bejaht dies, betont aber, daß er damit dem Herrn Collatori an seinen hohen Ehren nichts derogiren (schmälern) wolle. Er sei aber bereit, die geklagten Puncta als die pure Wahrheit zu beweisen. Vor allem habe der Herr Geh. Rat von der Eckischen Sache (?) an alles Mögliche getan, ihn um seinen guten Namen ZU bringen und ihn zu drücken, wo er nur könne. Er behält sich vor, diese Behaup tung durch weitere schriftliche Eingaben zu beweisen, schon die unschuldige Ge wächshaussache zeige dies. Die Schuld in den falschen Vorstellungen und Zeug niste wolle er dem Herrn Collator nicht zuschieben, sondern seinem Gerichtsver- Walter, der es auf seine Hand getan haben könnte. Bei dem Rechtsstreit mit den Filialisten zu Sora wegen verlangter Fuhren und Handdienste zu den Pfarrge- 3S