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MMufferTageblatt Nationale Tageszeitung für Landwirtschaft und W alle anderen Stände des Wilsdruffer Bezirks Nstk^^ZÜL Fernsprecher-Amt Wilsdruff Nr? 6 durch Fernrus übcrmitt-IIen Anzeigen übernehmen wir keine EewShr^Iedw Rvbatlanfpruch erlijchl, wenn der Betrag durch Klage eingezogen werden mutz oder LecLluswaggeber.in Konkurs gcräl^ Das Wilsdruffer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtstzauptmannschast Meisten ^eS^StLdt- rats zu Wilsdruff, des Forstrentamts Tharandt und des Finanzamts Nossen behördlicherseits bestimmte Blatt Das ' Wilsdruffer'T->gebI°tt'r»r<cheint an allen Werktagen nachmittags 4 Uhr. Bezugspreis monatlich 2,- NM. frei Hau», bei Postbestellung I.W NM. zuzüglich BesOllgeld. Einzelnummern Iv Sipig. All- Postanstaltcn und Post. für Wilsdruff u. Umgegend Ar Gewalt.Kriegod.Ionstiger' —— ' — — . Demrbsftörungen besteht Kein Anspruch^auf,Lieferung »der Zeitung oder Kürzung des Bezugspreises. Rücksendung ^eingesandter Schriftstücke erfolg» nur, wenn Rückporto beiliegt. Nr. 23 — 93. Jahrgang Wilsdruff-Dresden Telegr.-Adr.: „Tageblatt Postscheck: Dresden 2640 Sonnabend, den 27. Januar 1934 GroßeArbeitsbeschaffungs-Aktion in Sachsen. Arbeitsschlacht1934 beginnt! Dresden. In knapp elf Monaten ist es der national sozialistischen Regierung gelungen, 2 Millionen Arbeiter und Angestellte wieder in eine allen nützliche Produktion zurückzusüh- ren. Damit hat sie ihre Parole: „Arbeit und Brot" unter Be weis gestellt. Die Katastrophe unserer Arbeitslosigkeit kann aber nur be hoben werden, wenn alle die äußersten Anstrengungen machen. Das Arbeitsbeschassungsprogramm der Arbeitsfront gibt hier zu Gelegenheit. Ich bin gewiß, daß sich kein Arbeitgeber ausschließen wird, zu seinem Teil nach besten Kräften milzuwirken. Denn der Nationalsozialist sieht nicht nur die 2 Millionen deutscher Arbeiter, die wieder Brot und Arbeit gefunden haben, er sieht vor allem die 4 Millionen Erwerbslosen, die es noch in den Prozeß der Arbeit einzugliedern gilt. Im Hinblick hierauf hoffe ich, daß der Appell an die Unter nehmer den gewünschten Ersolg haben wird. Martin Mutschmann, Reichsstatthalter in Sachsen. * Bei dieser Angelegenheit handelt es sich um eine Arbeits beschaffungsmaßnahme von ganz großem Ausmaß, das geht am deutlichsten daraus hervor, daß allein für Sachsen eine Million Festanzüge in Frage kommen. Die Stoffherstellung und die Ver arbeitung geschieht durchweg in sächsischen Betrieben, so daß viele Tausende von Erwerbslosen in der Textilindustrie eine Be schäftigung finden. « Aufruf an die sächsischen Unternehmer! Die Arbeitsschlacht 1934 hat begonnen! Sie muß nach dem Willen des Führers siegreich beendet werden! Dazu ist der rücksichtslos entschlossene Einsatz aller Kräfte not wendig. In die vorderste Schlachtfront gehört der Unter nehmer als Wirtschastsführer mit seinen Unterführern und seiner Gefolgschaft. Ich erwarte von jedem sächsischen Unternehmer, daß er in dieser gewaltigen Offensive auch unter persön liche» Opfern voll und ganz seine national- sozialistische Pflicht erfüllt!, Kein Volksgenosse ist der Achtung und Hilfe des anderen wert, es sei denn, er bandelt als Nationalsozialist. Der Wille zur gemeinschaft lichen Tat unter dem Grundsatz „Gemeinnutz vor Eigennutz" muß Wahrhaftigkeit werden. Dann muß cs gelingen, alle arbeitswilligen Volksgenossen in den Wirtschaftsprozeß einzugliedern, dann muß das große Ziel —Arbeit für jeden Volksgenossen — erreicht werden, um unsere sächsische Heimat von der Geißel der Erwerbs losigkeit endgültig zu befreien. Der sächsische Wirtschaftsminister, (gez.) Lenk. * Ser Mrerrat der sächsischen Wirtschaft ruft! Mit der eingeleiteten Aktion der Deutschen Arbeits front in Sachsen ist ein gewaltiges Arbeitsbeschafsungs- werk in die Wege geleitet. Jeder Arbeitgeber, gleich, ob auS Industrie und Handwerk, oder aus Handel und Gewerbe, mutz es als seine Ehrenpflicht betrachten, das Werk zu fördern. Ein jeder muß sich für das Gelingen persönlich ver antwortlich fühlen. Es ist hier Gelegenheit, unserem un vergleichlichem Führer gegenüber wenigstens ein Teilchen der ungeheuren Dankesschuld abzutragen. Was wäre heute die deutsche Wirtschaft, wenn sie nicht Adolf Hitler vor dem kommunistischen Chaos bewahrt hätte? Dessen eingedenk muß jeder deutsche Arbeitgeber nach Kräften zum Gelingen des Werkes beitragen mit der Losung: Treue um Treue! Vorwärts auch in dieser Arbeitsschlacht! Der Führerrat der sächsischen Wirtschaft. (gez). Michalke, Arbeitgeber -er sächsischen Wirtschaft! Im Wege eines großzügigen Arbeitsbeschaffungs programms hat in Sachsen die Deutsche Arbeitsfront mir der Sächsischen Arbeitsbeschaffungsstelle (Landtags gebäude) die Vereinbarung getroffen, daß über diese ge schlossen alle Bestellungen des Festanzuges der DAF. vergeben werden. Um dieses gewaltige Werk durchführen zu können, ist die Mitarbeit aller Arbeitgeber und Arbeitnehmer not wendig. Dem Arbeitnehmer soll die Möglichkeit gegeben werden, den Festauzug in 52 Wochenraten abzu zahlen. Hierdurch wird erreicht, daß sich jedes Mitglied der Deutschen Arbeitsfront einen solchen Anzug anschafsen kann. Soweit Arbeitgeber hierzu in der Lage sind, darf erwartet werden, daß sie ihren Mitarbeitern die Festanzüge kostenlos zur Verfügung stellen und den vollen Betrag möglichst bei Auftragserteilung an die sächsische Arbeits beschaffungsstelle überweisen. Wo eine Stiftung nicht mög lich ist, wird gebeten, die hiernach für den Betrieb in Zehnjähriger Berständigungspakt zwischen Deutschland und Polen. Der ReichsanßcnmimAr und der polnische Gesandte haben im Auswärtigen Amt eine Erklärung unterzeichnet, derzufolge zwischen Deutschland und Polen zur Festigung des Friedens in Europa und im Sinne des Kelloggpaktes ein zehnjähriges Ver ständigungsabkommen geschloffen wird. Danach verpflichten sich beide Staaten, alle Fragen, welche auch immer zwischen ihnen auftreten können, in unmittel barer Verständigung zu regeln. * Oer Vorlaut des Paktes. Wie durch amtliche Meldung vom 15. November d. I. in Berlin und Warschau bekanntgegeben wurde, ist damals bei einer Aussprache zwischen dem Herrn Reichs kanzler und dem polnischen Gesandten in Berlin die übereinstimmende Absicht der Reichsregierung uns der polnischen Regierung festgestellt worden, die ihre beiden Länder berührenden Fragen auf dem Wege unmittelbarer Verhandlungen in Angriff zu nehmen und ferner zur Festigung des Friedens in Europa in ihrem Verhältnis zueinander auf jede Anwendung von Gewalt zu verzichten. Im Anschluß daran haben Verhandlungen zwischen der Reichsregierung und der polnischen Regierung stattgefun den, mit dem Ziele, im Sinne des Ergebnisses jener Aus sprache eine bindende schriftliche Vereinbarung über die künftige Gestaltung der beiderseitigen Beziehungen zu treffen. Diese Verhandlungen sind nunmehr zum Ab schluß gelangt. Der Reichsminister des Auswärtigen und der polnische Gesandte haben im Auswärtigen Amt eine Erklärung unterzeichnet, die folgenden Wortlaut hat: „Die deutsche Regierung und die polnische Negierung halten den Zeitpunkt für gekommen, um durch eine un mittelbare Verständigung von Staat zu Staat eine neue Phase in den politischen Beziehungen zwischen Deutsch land und Polen einzuleiten. Sie haben sich deshalb ent schlossen, durch die gegenwärtige Erklärung die Grund lage für die künftige Gestaltung dieser Beziehungen fest zulegen. Beide Regierungen gehen von der Tätliche aus, daß die Aufrechterhaltung und Sicherung eines dauern den Friedens zwischen ihren Ländern eine wesentliche Voraussetzung für den allgemeinen Frieden in Europa ist. Sie sind deshalb entschlossen, ihre gegenseitigen Be ziehungen auf die im Pakt von Paris vom 27. August 1928 enthaltenen Grundsätze zu stützen, und wollen, insoweit das Verhältnis zwischen Deutschland und Polen in Be tracht kommt, die Auwendmra dreier Grundiätze genauer 1 Frage kommenden Betrage mogncyfl m etner Dumme aus eigenen Mitteln vorzuschießen. Wenn dieser Betrag nicht in einer Summe überwiesen werden kann, möchte er wenigstens in Teilbeträgen abgeführt werden. Sollten einige Arbeitgeber nicht in der Lage sein, aus eigenen Mitteln Vorschußzahlungen zu leisten, so sind die vom Lohn der Arbeitnehmer einbehaltenen Beträge wöchen 1- lich zu überweisen. Alle Zahlungen haben auf das Konto „Sächsische Arbeitsbeschafsungsstelle Dresden" bei der Sächsischen Staatsbank zu erfolgen. Nähere Angaben über die Höhe des Betrages für die einzelnen Betriebe erfolgen nach Eingang der Bestellungen. Mit Rücksicht auf die außerordentliche Wichtigkeit dieses Arbeitsbeschaffungsprogramms für Sachsen hat sich der Herr Reichsstatthalter Mutschmann ver anlaßt gesehen, solche Firmen und Arbeitgeber besonders auszuzeichnen, die den Festanzug ihren Mitarbeitern stif ten oder die den Vorschuß bei Auftragserteilung in einer Summe oder doch wenigstens innerhalb von drei Monaten nach Auftragserteilung bezahlen. Die Firmen und Arbeitgeber werden in eine Ehrentafel, die in der Presse veröffentlicht wird, eingetragen und erhalten außerdem eine vom Herrn Reichsstatthalter eigenhändig unterschriebene Auszeichnungsurkunde für die Arbeitsschlacht 1934. Arbeitgeber, beweist durch die Tat, daß ihr den Grund satz „Gemeinnutz vor Eigennutz" verstanden habt. Alle er werbslosen Volksgenossen erwarten, daß sich kein säch sischer Arbeitgeber dieser großen Aufgabe entzieht. Sächsische Arbeitsbeschaffungsstelle (gez.) Frodeno. Deutsche Arbeitsfront, Bezirksleitung Sachsen, wer.l Stiebler. vesttmmen. Dabei stellt jede der beiden Regierungen fest, daß die von ihr bisher schon nach anderer Seite hin übernommenen internationalen Verpflichtungen die friedliche Ent- Wicklung ihrer gegenseitigen Beziehungen nicht hindern, der jetzigen Erklärung nicht widerspreche« und durch diese Erklärung nicht berührt werden. Sie stellen ferner fest, daß diese Erklärung sich nicht auf solche Fragen erstreckt, die nach internationalem Recht aus schließlich als innere Angelegenheiten eines der beiden Staaten anzusehen sind. . Beide Regierungen erklären ihre Absicht, sich, in den ihre gegenseitigen Beziehungen betreffenden Fra gen, welcher Art sie auch sein mögen, unmittelbar zu verständigen. Sollten etwa Streitfragen zwischen ihnen entstehen und sollte sich deren Bereinigung durch unmittelbare Verhandlungen nicht erreichen lassen, so werden sie in jedem besonderen Falle auf Grund gegenseitigen Einvernehmens eine Lösung durch andere friedliche Mittel suchen, unbeschadet der Möglichkeit, nötigenfalls diejenigen Verfahrensarten zur Anwendung zu bringen, die in den zwischen ihnen in Kraft befindlichen anderweitigen Ab kommen für solchen Fall vorgesehen sind. Unter keinen Umständen werden sie jedoch zum Zweck der Austragung solcher Streitfragen zur Anwendung von Gewalt schreiten. Die durch diese Grundsätze geschaffene Friedens garantie wird den beiden Regierungen die große Aufgabe erleichtern, für Probleme politischer wirtschaftlicher und kultureller Art Lösungen zu finden, die auf einem gerechten und billigen Ausgleich der beiderseitigen Interessen be ruhen. Beide Negierungen sind der Überzeugung, daß sich aus diese Weise die Beziehungen zwischen ihren Ländern fruchtbar entwickeln und zur Begründung eines gutnachbarlichen Verhältnisses führen werden, das nicht nur ihren beiden Ländern, son dern auch den übrigen Völkern Europas zum Segen ge reicht. Die gegenwärtige Erklärung soll ratifiziert und die Ratifikationsurkunden sollen sobald als möglich in Warschau ausgetauscht werden. Die Erklärung gilt für einen Zeitraum von zehn Jahren, gerechnet vom Tage des Austausches der Ratifikationsurkunden an. Falls sie nicht von einer der beiden Regierungen sechs Monate vor Ablauf dieses Zeitraums gekündigt wird, bleibt sie auch weiterhin in Kraft, kann jedoch alsdann von jeder Regierung jederzeit mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. . s. Ausgefertigt in doppelter Urschrift m deutscher und polnischer Sprache. Berlin, den 26. Januar 1934. Für die deutsche Negierung: F polnische Regierung: Freiherr von MuraA Frieden im Osten gesichert!