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«nd für den Grenzübertritt eines deutschen Poß-rsatzes. Dieser wird im Jntande von der für den Wohnort des Ausländers zustänb'gen Paßbehörde ausgestellt. Püffe, die von einer mit dem Schutze des betreffenden Ausländers be trauten diplomatischen oder konsularischen Vertretung aus gestellt sind, genügen hiernach in Zukunft, nicht mehr. — (M. I) Hinweis Die Bekanntmachung des kommandierenden Generals XII. X. vom I. 4 17, betreffend Streckung der Heeresnäharbetten erhält in Punkt 6 Abs. 4 folgende Fassung: Ueber alle Personen, die Aus weiskarten erhalten, ist von der, aussteüenden Behörde ein Nachweis zu führen, aus dem das Ergebnis der P.üfung der persönlichen Verhältnisse klar heroorgeht. Das Muster zum Führen dieser Nachweise ist den Behörden durch das Ministerium des Innern zugestellt worden. — Landwirtschaftliche Dienstboten. Nach einer Verordnung des Generalkommandos XII vom 16. April 19 i? ist es männlichen und weiblichen Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt sind, verboten, ohne Genehmigung der Amtshauptmannschaft be;w. des öladtrats in eine andere als land- und foistwirtschaftliche Beschäftigung überzutreten. Die ötadträte und Gemeinde vorstände haben die Ausstellung von Arbeitsbüchern zu verweigern. Zuwiderhandlungen werden mit' Gefängnis bis zu einem Satire bestraft. — (A. M.) Vaterländischer Hilfsdienst. Millionen Deutsche kämpfen siegreich an allen Fionlen, aber in der Heimat gibt es noch Tausende, deren Arbeitskraft brach liegt oder ein« Verwendung findet, di« dem Ernste der Zeit nicht entspricht. Wer nicht an der Front helfen kann, soll hinter der Front mittun. Jeder Helfer im besetzten Gebiete macht einen Mann für die Front frei. Dauernd werdtn hilfsdienstpflichtige für das General-Gouvernement Belgien gebraucht. Leute aller Berufe, außer Facharbeitern aus der Industrie und Landwirtschaft, kommen in Frage, von Wehrpflichtigen nur Kriegsbeschädigte, die über 50«/, er werbsunfähig sind. Wer fchon eine Beschäftigung im öinne des Hilfsdienstgesetzes hat, wird nicht angenommen. Die Ariegsamlstelle Dresden erläßt erneut einen Aufruf. Gegen Ende eines jeden Monates geht ein Transport hilfsdienst- pflichtiger nach Belgien. Meldungen sind an di« haupt melde- und Auskunftsstelle in Dresden-A., Lothringerstr. I (Agl. Amtsgericht), die Hilfsdienst-Meldestelle beim Zentral- Arbeitsnachweis Dresden-A., Schießgaffe, sowie die Hilfs dienst-Meldestellen in Bautzen, Dippoldiswalde, Flöha, Großenhain, Aamenz, Löbau, Marienberg, Meißen, Pirna und A ltau zu ricbien. — Die gewerblichen Betriebe, welche monatlich mehr als lv Tonnen Kohlen verbrauchen, haben nach einer Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger über ihren Aohlenbedarf eine erneute Meldung in der Zeit vom t bis 5. Januar 1918 zu erstatten. Mtldepflichlitz sind alle gewerblichen Betriebe, welche im Jahresdurchschnitt oder bei nicht dauernd arbeitenden Betrieben im Durch schnitt der Belriebsmonate mindestens lO Tonnen Aohlen monatlich verbrauchen. Ueber die Art und Form der Meldungen gelten die bisherigen Bestimmungen, nur sind die früheren Aarten nicht mehr benutzbar; es dürfen nur die für den Monat Januar bestimmten Aarten mit braunem Aufdruck verwendet werden, die bei der Agl. Amtshaupt- mannschaft bezw. dem Stadtrat zu Meißen zu den be kannten Preisen zu erhalten sind. Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldung nicht oder nicht fristgemäß genügt, oder falsche oder unvollständige Angaben macht, hat neben der Bestrafung zu gewärtigen, daß er von der Belieferung ausgeschlossen wird. — Durch die Bekanntmachung Nr. Da 1600/ii. 17. A. R. A. vom 5. Januar 1918 ist die Beschlagnahme aller Mengen von Papier zur Herstellung geklebter Papiersäcke (Sackpapier) angeordnet. Die Beschlagnahme umfaßt Veräußerungs- und Verarbeitungsverbot. Der genaue Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Polizei behörden einzusehen ' — Keine Aussicht auf bessere Kohlenversorgung Wie uns aus Dresden gemeldet wird, fand dort im Ministerium des Innern eine Besprechung über die Aohlenverso^gung des Landes statt, an der auch der Reichskohlenkommissar teilnahm. Es wurde festgestellt, daß zurzeit keine Aussicht auf Besserung der Zufuhren be steht. — Erhöhung der Zahnarzthonorare. Der wirt schaftliche verband deutscher Zahnärzte, Großbezirk Aönigreich Sachsen, gibt bekannt, daß sich infolge des Sinkens des Geldwertes und der andauernden Verteuerung der Material- nnd Unkosten auch di« Dresdner Zahnärzte zu einer ent sprechenden Erhöhung ihrer Honorarberechnung gezwungen sehen. Laut Beschluß der Vertrauens- und Obmännerver- sammlung vom 14. Oktober 19>7 in Ehemnitz soll zum mindesten der niedrigste Satz der sächsischen staatlichen Ge bührenordnung für Zahnärzte berechnet werden. Ferner wird gebeten, einmalige Beratungen oder Behandlungen sofort, bei Behandlungen in mehreren Sitzungen am Schluffe der letzten BekandluNg zu bezahlen. — Dresden (Neujahrsempfang am sächsischen Hofe.) Vor dem Ariege wurde am Neujahrslage im Residenz schloß alljährlich großer Lmvfang abgehalten. Seit Be ginn des Arieges aber enthält sich der sächsische Hof auf Grund eines besonderen Wunsches des Aömgs allen festlichen Gepräges. Auch die Neüjahrsempfänge werden nur in engstem und schlichtem Rahmen abgehalten. — Gröba Durch den in vorvergangener Nacht aufge tretenen Rauhreif, der die Leitungen der Post, wie auch des Elektrizitätsverbandes Gröba in, einigen Gebieten bis zu 5 cm Stärke mit Eis belastete, traten durch den an schließenden Sturm derartig viele Drahtbrüche auf, daß ein großer Teil des Gröbaer Versorgungsgebietes stromlos wurde. vBei dem Mangel an Araftfahrzeugen und Personal werden die Beseitigungen der Störungen voraussichtlich mehrere Tage in Anspruch nehmen. Bei dieser Gelegenheit möchte nochmals auf die Gefahr hingewiesen werden, herab hängende Leitungsdrähte zu berühren, da sie unter Um ständen zu tödlichen Unglücksfällen führen können. Vie Betriebsstörungen waren umso schwerwiegender, weil infolge der gleichzeitigen Störungen in den Postleitungen eine Ver ständigung zwischen den Abnehmern und dem Werke unmöglich war. — Leipzig. Die Einweisung des neuen Oberbürger meisters Gberjustizrats Dr. Rothe fand Mittwoch vor mittag (( Uhr im Sitzungssaal« des neuen Rathauses durch Se. Exzellenz den Areishauplmann Wirkt. Geh. Rat Dr. v. Burgsdorff statt. Der Einweisung wohnte das gesamte Rats- und Stadtverordnetenkollegium bei. — Johanngeorgenstadt. (Tod durch Erst ck-n) Die hochbetagte Frau Edelmann hier hatte ihr Bett mit einem heißen Wärmstein erwärmt. Durch letzteren geriet das Bettstroh zum Glimmen, und in dem sich entwickelnden Rauch ist die Greisin erstickt. Die heutige Nummer umfaßt 4 Seiten. Herausgeber, Verleger und Drucker: Arthur Zschunke in Wilsdruff. Verantwortlich für die Schristleitung: Oberlehrer i. R. Gärtner, für den Inseratenteil: Arthur Zschunke, beide in Wilsdruff. Amtlicher Teil. Kastschlitten-Aufnahme. Alle in den Gemeinden vorhandenen, zur Güteran- und Abfuhr geeigneten, nicht voll ausgenutzren Lastschlitten find zur Behebung der einer schnellen Einladung der Eisen bahngüter entgegenstehenden Schwierigkeiten heranzuziehen. Es wird deshalb auf Ersuchen der stellvertretenden Generalkommandos XII und XIX im Einverständnis mit dem Kriegsministerium nach der Bekanntmachung über Vor- ralserhebungen vom 2. Februar 1915 (RGBl. S. 54) nebst Ergänzung vom 3 Septem ber 1915 (RGBl S. 549) und vom 21. Oktober 1915 (RGBl. S. 684) für das König reich Sachsen in Ergänzung der Verordnung vom 20. März 1917 über Wagen- und Gelpannaufnakme (Sachs. Staatszeitung Nr 67 und Leipziger Zeitung Nr. 68, vom 22. März 1917) eine allgemeine Bestandsaufnahme aller Nicht dauernd in Benutzung be- sindlicher, zur Güterbeförderung geeigneter Lastschlitten ar.geordnet. I Jeder Eigentümer oder Pächter, Nutznießer, Mieter und sonstige Besitzer von vor stehend angegebenen Lastschlitten hat diese nach ihrer Art, ihrer Tragfähigkeit, ihrer Zahl, ihrem gewöhnlichen Standort und der Dauer wie der Weise ihrer jetzigen und ihrer künftigen möglichen Benutzung bei der Gemeindebehörde des gewöhnlichen Standortes der Laftschlitten bis zum 15. Januar 1918 anzumelden. Ebenso ist dort jede spätere Veiänberung unverzüglich anzuzeigen. Stichtag für die Bestandsaufnahme ist der 1V. Januar 1918. 11. Gemeindebehörde ist in den Städten mit revidierter Städtordnuug der Stadtrat, in den mittleren vnd kleinen Städten der Bürgermeister, in den Landgemeinden der Ge meindevorstand, bei dem auch die in den benachbarten selbständigen Gulebeziiken vorhan denen Laftschlitten anzumelden sind. 111. , Die Gemeindebehörden haben das Ergebnis der Bestandsaufnahme in geeigneter Weise nachzuprüfen und dann mit Beschleunigung spätestens bis zum 21. Januar 1918 den zuständigen Kriegsamtsstellen mttzuteilen, d. i. für den Bereich des stellvertretenden Generalkommandos Xll Kriegsamtsftelle Dresden-A 24, Bismarckplatz I, für den Bereich des stellvertreten den Generalkommandos XIX Kriegsamtsstelle Leipzig, Dölln'tzerstraße 3. Dahin sind auch alle später emlrelenden Veränderungen unverzüglich zu melden. IV. Die Strafbestimmungen des Z 5 der oben angezogenen Bundesrats-Verordnung vom 2 Februar 1915 gellen sinngemäß auch für die gegenwärtige Vestandsexhekung. „Wer vorsätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der festgesetzte!) Frist erteilt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark bestraft, auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staat verfallen erklärt werden. Ebenso wird bestraft, wer vorsätzlich die vorgeschriebenen Lagerbücher einzurichten oder zu führen unterläßt. Wer fahi lässig die Auskunft, zu der er auf Grund dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der festgesetzten Frist erteilt oder unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird mit Gldftrafe bis zu 3000 Mark oder im Ünvei mögenssalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer fahrlässig die vorgeschriebenen Lager bücher einzurichten oder zu führen unterläßt." > V. Auf Ansordern der Gemeindebehörden haben die Eigentümer oder die Besitzer der nicht voll ausgenutzten Lastschlitten diese als Wechsel-Lastschlttten für die Güterentladung gegen angemessene Vergütung der Militärverwaltung zur Verfügung zu stellen. Es wird von dem vaterländischen Sinne der betroffenen Besitzer erwartet, daß sie dieser Pflicht nach besten Kräften nachkommen. Sofern im einzelnen Falle jedoch wider Erwarten eine feste Vereinbarung nach Z 2 des Reichsgesetzes über die Kriegsleistungen vom 13 Ium 1873 nicht zustande kommen sollte, wird im Namen der stellvertretenden Genekalkommatt- dos XII und XlX schon jetzt darauf hingewiesen, daß diese dann von ihrer Befugnis nach ß 3 Punkt 3 und 6 sowie H 4 des Gesetzes Gebrauch machen und die zwangsweise Gestellung der Lastschlitten fordern würden. Dresden, am 31. Dezember 1917. vor Ministerium des Inner«. Hundesteuer betr. Unter Hinweis auf Abschnitt 3 der hiesigen Gemetndesteuerordnung werden die Ein wohner, die am 10. Januar d. I. einen oder mehrere Hunde ha ten, gleichviel, ob sie Eigentümer der Hunde sind oder nicht, aufgelv'dert, dieselben bis zum 17. d. Mts. bei der hiesigen Sladlsteuerkasse während der Kaffenzeit zur Versteuerung anzumelde«. Nichtanmeldung oder Nichteinhaltung der Feist zieht die in Z 20 Abs. 4 der Gemeindesteuerordnung angedrohte Geldstrafe von 3 Maik nach sich unbeschadet der Fort dauer der Steuerpfttcht. Wilsdruff, am 3. Januar 1918. »»» Der Stadtrat. Der Verkauf der auf Warenbezugsschem Nr. 36 angemeldeten Waren erfolgt am 5. Januar 19 l8. Es werben abgegeben: je 125 Gramm Kunsthonig für 19 Pfennig und 100 Gramm Graupe« für 8 Pfennig, oder 90 Gramm Teigwaren für 16 bez. 11 Pfg. Anspruch auf eine bestimmte Warenart gibt eS nicht. Wilsdruff, am 4. Januar 1918. W> Der Lebensmittelvorsteher. Die Anmeldung der Kinder, wL""L"^ nerstag deu 17. und Freitag de« 18. Januar voi mittags 10—12 Uhr und nachmittags 2—4 Uhr im Dneklorzimmer zu erfolgen. Es ist zu beachten: 1. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 8. April d. I. das 6. Lebens jahr voUenden. 2. Angemeldet werden könne« auch die Kinder, die bis zn« 30. Juni d. I. das 6. Lebensjahr vollenden. - 3. Für d-e in Wilsdruff geborenen Kinder ist nur der Impfschein, für alle auswärts geborenen Kinder sind Impfschein «nd Geburtsurkunde mit Impfbescheinignng vorzulegen 4 Be, Kmdern aus gemischten Ehen, die nicht dem Bekenntnisse des Vaters folgen sollen, ist der Nachweis des an Genchisstelle abgeschlossenen Erziehung--Vertrags beizubringen Bei «ichtsächfifcher Staats angehörigkeit genügt eine vor dem Schuldirektor abzugevende Willens erklärung des Vaters. l- 5. Die Kinder sind möglichst mitzubringen. Wilsdruff, am 2. Januar 1918. Schuldirektor Thomas. Mn Mmg, mit elektrischem Licht, zu vermieten. R8 Ehrenfriedhof 204. Für eia Ostermädche« wirb Stellung als sss Kindermädchen oder zu leichter Haus arbeit gesagt Heinrich Schumann, Töpfergaffe. Inseratenteil, l SljlltiSmktr, der selbständig arbeiten kann, für Wasser- und Dampf betrieb gesucht. Zu melden am Freitag den 4. ds. Mts. mittags im Gasthof ,Zur guten Quelle" 8»? Wlm Kernig. Stube, Kammer, Küche und Zubehör, elektrisches Licht, zu vermieten. Näheres unter 896 ur der Geschäftsstelle deS .Wilsdruffer Tageblattes". vrMlag>eaaU.st>t liefert säuber und preiswert die Buchdruckerei d. Bk