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Amtlicher Teil. Verordnung, Verhütung und Ausbreitung des Kartoffelkrebses betr. Nachdem in Gärten und auf den Feldern kleinerer Besitzer in Krippen, Prossen, Rathmannsdorf und Kamenz das Auftreten des Kartoffelkrebses (Lkr^soplckiotm sncko- biotioL), einer außerordentlich gefährlichen Kartoffelkrankheit, festgestellt worden ist, wird zur Verhütung seiner weiteren Ausbreitung auf Grund der Bekämpfung von Pflanzen- krankhciten vom 30. August 1917 (RGBl. S. 745) Folgendes verordnet: 1. Die mit Kartoffeln bebauten Felder und die Vorräte an Kartoffeln unterliegen der amtlichen Besichtigung und Prüfung auf das Vorhandensein des Kartoffelkrebses durch die Ortsbehörden und durch Beamte der Landwirtschaftlichen Versuchsanstalt zu Dresden — Hauptstelle für Pflanzenschutzdienst im Königreich Sachsen. Letztere führen zu diesem Zweck einen besonderen Ausweis. In Ausübung dieses Dienstes ist dem damit beauftragten Beamten jederzeit Zutritt zu den Kartoffelfeldern und Kartoffellagerstellen und die Entnahme von Pflanzen oder Knollen für die erforderlichen Untersuchungen zu gestatten. 2. Krebsoerdächtige Erscheinungen an ausgeflanzten oder aufgespeicherten Kartoffeln sind sofort der Ortsbehölde (dem Gutsvorfteher) anzuzeigen. Die Anzeigeflicht liegt bei den Kartoffelpflanzungen dem Nutzungsberechtigten des Grundstücks und in dessen Ab wesenheit dem Vertreter ob, bei Vorräten dem, der sie in Verwahrung hat. Die Anzeige pflicht entsteht nicht, wenn von anderer Seite bereits Anzeige erstattet worden ist. Die Ortsbehörde (der Gutsvorsteher) hat die Anzeigen unverzüglich an die Hauptstelle für Pflauzeuschutzdieust im Königreich Sachsen, Landwirtschaftliche Versuchsanstalt, Dres- den-A., Stüvelallee 2, weiter zu leiten. Die Merkmale des Kartoffelkrebses sind im Anhänge angegeben. Ausführliche Mitteilungen und Abbildungen finden sich im Flugblatt Nr. 53 der Kaiserlich Biologischen Anstalt für Land- und Forstwirtschaft, Dahlem-Berlin. 3. Auf dem Felde, das krebskranke Kartoffeln getragen hat, sollen die Rückstände der Kartoffelpflanzen, insbesondere Knollen, sorgfältig zusammengebracht und verbrannt werden. 4. Die auf einem solchen Felde geernteten Kartoffeln dürfen 1. nicht als Pflanzkartoffeln verwendet, 2. nicht ohne polizeiliche Erlaubnis aus dem Betriebe, in dem sie gebaut worden - sind, entfernt, 3. nur in gekochtem oder gedämpftem Zustande verfüttert werden. Auch die Abfälle solcher Kartoffeln müssen sorgfältig gesammelt und vor dem Ver füttern gekocht oder verbrannt werden. In Betrieben, in denen Fabriken für die Verarbeitung von Kartoffeln bestehen, werden die auf verseuchten Feldern geernteten Knollen am besten ihnen zugeführt. Im übrigen ist jede Beförderung nach Möglichkeit zu vermeiden, da auch die an den Knollen haftende Erde den Krankheitserreger enthält. Schuhwerk von Personen und Hufe von Tieren, die mit Kartoffelkrebs verseuchte Felder betreten haben, und Geräte sind sorgfältig von anhaftender Erde zu reinigen. Auf den verseuchten Feldern sind Tafeln mit der Aufschrift .Vorsicht, Kartoffelkrebs!" in Größe von mindestens 1b zu 40 cm aufzustellen. 5. Auf dem Felde, auf dem Krebskranke Kartoffeln festgestellt worden sind, dürfen bis auf weiteres nur die von der Hauptstelle für Pflanzenschutzdienst im Königreich Sachsen, Dresden-A., Stübelallee 2, genehmigten Kartoffelsorten gebaut werden. Weitergehende polizeiliche Anordnungen über die Benutzung des verseuchten Grund stücks sind zulässig. 6. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vorschriften werden nach Z 2 der Bekannt machung vom 30. August 19l7 (RGBl. S. 745) mit Gefängnis bis zu 1 Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10000 Mk. oder mit einer dieser Strafen geahndet. 7. Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Dresden, am 4. April I9I8. 692aIIIft. Ministerium des Innern. Anhang. Der Kartoffelkrebs ist daran kenntlich, daß man an den Knollen Wucherungen von verschiedener Größe und Form findet, deren Oberfläche warzig und später oft zerklüftet ist, so daß sie zuweilen an manchs Sorten von Badeschwämmen erinnert. Manchmal erscheinen sie nur wie kleine Warzen, oft sind es große Auswüchse, nicht selten endlich ist von der eigentlichen Knolle nichts mehr zu erkennen; an ihrer Stelle finden sich schwamm artige Mißbildungen, die nur durch den Ort ihres Vorkommens erkennen lassen, daß sie ursprünglich aus jungen Kartoffeln entstanden sind. Anfänglich sind alle diese Mißbildungen hellbraun und fest. Später werden sie dunkelbraun und schwarzbraun und zerfallen allmählich, indem sie bei trockenem Wetter verschrumpfen und zerkrümeln, bei nassem verfaulen. rmi Da die Krankheit alle jungen Gewebe ergreifen kann, so findet man Krebswucherungen außer an den Knollen auch an anderen Teilen der Pflanze. Meistens werden die Knollen, die Wurzelzweige und die unterirdischen Stengelteile ergriffen. Wenn die jungen Triebe aber längere Zeit brauchen, um aus dem Boden herauszukommen oder wenn längere Zeit feuchtes Wetter herrscht, bilden sich auch an den Blattknospen der oberirdischen Stengel Geschwülste, an denen man nicht selten noch erkennen kann, daß sie aus Blatt anlagen hervorgegangen sind. Die oberirdischen Pflanzenteile sind ebenso wie die am Licht liegenden Knollen-Auswüchse grün, oft mit einem weißlichen oder rötlichen Ton. 2. Nachtrag zur Bekanntmachung über die Kartoffelversorgnng für den Rest des Erntejahres 1S17/18 vom 6. Februar 1918. Die durch die Bekanntmachung vom 28. Februar 1918 für die Bezirke der Amts Hauptmannschaften Bautze« und Meitze« ausgesprochene Sperrung für Belieferung des Abschnittes 0 der Landeskartoffelkarte wird für diese beiden Bezirke vom heutigen Tage ab wieder anfgehoben. Dresden, am 8. April 1918. 836 11 8 IV. Ministerium des Iuueru. Montag im 15. April 1918 vormittags 19 Uhr wirb im verhanblungssaale »es amtshauptmannschaftlichen Dienstgebäubes LffontliehoKitznng der Vezirktanrschnfse» abgehalten werden. Die Tagesordnung hängt im Anmeldezimmer des amtshauptmannschaftlichen Dienst gebäudes vom (0. April 19(8 an aus Meißen, am 8. April (9(8. Die Königliche Amtshanptmaunschast. Freitag den 12. April 1918 abends 7 Uhr e«» öffentliche Sitzung der Stadtverordneten. Die Tagesordnung hängt im Rathause aus. Wilsdruff, am 9. April 1918. Der Stadtverordneteuvorsteher. Städtischer Brennholzverkauf 1 Raummeter 20 Mark. Markenausgabe Mittwoch den 1v. April in der Kriegs- Wirtschaftsabteilung. Minderbemittelte erhalten den Vorzug. — Früher ausgegebene Brennholzmarken haben keine Gültigkeit. Wilsdruff, am 8. April 1918. UM Der Stadtrat — Kriegswirtschastsabteilnng. F»« ür die uns anläßlich unserer Dermählung in so reichem Maße überbrachten Glückwünsche und Geschenke sagen wir hierdurch allen unseren herzlichsten Dank. Wilsdruff, am 8. Apiil I9l8. Willy Birkholz «ud Fra« Frieda W M ls<4 geb. Philipp. W S»W»WWMWlWW^ Dank. Zurückgekehrt vom G>ave meines innigst- gelienten Gailen, unseres treusorgenden Vaters, Groß- und Schw eaervaurs, Bruders, SchwageiS und Onkels, des Hausbesitzers Wß Mm drängt es uns, allen beden Verwandten, Nach barn, Freunden und Bekanmen für den über aus herrlichen Blumenschmuck und das zahlreiche Geleit zur letzten Ruhestätte unseren herzlichsten Dank auszuspiechen Besonderen Dank Herrn Pfarrer Wolke für s.ine zu Herzen gehenden trostreichen Worte am Grabe, Herrn Kantor Hientzsch und Herrn Lehrer Kupfer für den er hebenden Gesang. Dir aber, t urer Entschlafener, rufen wir ein „Habe Dank!" und „Ruhe sanft I" in die Ewigkeit nach. SachSdorf am 8. April 19!8. In tiefer T auer Marie Pfützner nebst Kindern i« ««d Angehörigen. Inseraten-Teil. Alle FMiliemzeigeil als SeWkiMjelM, MolmgMjklW, AesanjeW iviii DMsiMW asm. besorgen wir zu Originalpreisen an sämtliche Zeitungen des deutschen Reiches ohne Anrechnung von Porto u. Spesen unter fachmännischem Rat. Die Geschäftsstelle dieses Blattes. Das Feldheer braucht dringend Hafer, Heu uud Stroh! Landwirte helft dem Heere! Gesucht zum I. Mai ein zweites hausmSMen vom Lande. 18» Fra« Kunath, Dampf ziegelei, Obergorbitz. Wünsche Bekanntschaft mit Wnwe aus Arbeiterkreisen zwecks Heirat. Mit Kind nicht ausgeschlossen. Off. mit Angabe deS Alters sind unter 1841 in der Geschäfts», d. Bl. niederzul. Annonym zwecklos. Leieknet clie sekte Kriegsanleihe! Kai-gras frisch eingetroffen bei ,8« Hugo Busch. Eine WchW zu vermieten. 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